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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Dr. Ulrich Hase
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Dr. Ulrich Hase

Dr. Ulrich Hase und sein Team sind Ansprechpartner, bieten Rat und Hilfe für Menschen mit Behinderung und beraten die Landesregierung und den Landtag.

In Deutschland lebt jeder zehnte Mensch mit einer schweren Behinderung. Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre besonderen Bedürfnisse ernst nimmt und entsprechend handelt. Seit 1994 ist Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geändert worden, um den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Nachdruck zu verleihen. Ebenso wie im Bund, werden in Schleswig-Holstein viele Bemühungen zum Ausgleich von Nachteilen, die sich aus Behinderungen ergeben, unternommen. Diese Anstrengungen schlagen sich zum Teil ebenfalls in Gesetzen und Verordnungen nieder. Sie finden das Landesbehindertengleichstellungsgesetz hier.

Aufgabe des Landesbeauftragten ist vorrangig die Beratung des Landtags und der Landesregierung bei Vorhaben, die Belange der Menschen mit Behinderung berühren, um so die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft aktiv zu fördern und gleichwertige Lebensbedingungen anzustreben.

Dazu gehört unter anderem:

  • den Bau barrierefreier Wohnungen sowie öffentlicher Gebäude zu fördern und den öffentlichen Personennahverkehr für Menschen mit Behinderung zu erschließen
  • die schulische Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung
  • die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen
  • die Beratung betroffener Menschen und ihrer Angehörigen in Grundsatzangelegenheiten.

Der Landesbeauftragte arbeitet weisungsunabhängig, legt dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor und macht bei öffentlichen Veranstaltungen auf Anliegen der Menschen mit Behinderung aufmerksam. Broschüren und Presseveröffentlichungen dazu finden Sie auf dieser Internetseite.

Grundsätzlich hilft der Landesbeauftragte Rat suchenden Menschen landesweit, wenn Schwierigkeiten aufgrund von Behinderungen eintreten. Häufig kann der Landesbeauftragte schon mit Hinweisen auf die zuständige Stelle helfen. Oft können bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme Lösungen gefunden werden. Vielfach können die kommunalen Beauftragten in Kreisen, Städten und Gemeinden Rat suchenden Menschen vor Ort Ansprechpartner sein. Eine stets aktualisierte Liste der kommunalen Beauftragten ist hier eingestellt.

Wenn bereits andere Stellen um Hilfe gebeten wurden, stimmt sich der Landesbeauftragte mit diesen ab.

In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.

Nicht tätig wird der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages oder Deutschen Bundestages bereits mit der Angelegenheit befasst sind. Ebenfalls wird der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Der Landesbeauftragte überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.