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12. Oktober 2017 – Top 19: Kostenfreie Verhütungsmittel

Sozialschwache Frauen sollen für Verhütung nicht zahlen

Mit Wohlwollen hat das Plenum auf einen SPD-Vorstoß reagiert, Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfängerinnen eine kostenlose Verhütung zu ermöglichen. Eine selbstbestimmte Familienplanung dürfe nicht am Geld scheitern, hieß es allseits.

Antibabypille
Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln grundsätzlich ab. Foto: dpa, Ralf Hirschberger

Verhütungsmittel sollen für sozial schwache Menschen kostenlos werden. Das fordert die SPD. Derzeit müssen Frauen, die Hartz IV- und Sozialhilfe empfangen, Pille und Kondome aus ihrem monatlichen Regelsatz finanzieren. Der vom Gesetzgeber einkalkulierte Bedarf für die Gesundheitspflege, darunter fallen die Verhütungsmittel, liegt bei 15 Euro. Frauen können nicht die gewünschte Familienplanungsmethode wählen, „wenn ihnen das Geld dafür dazu fehlt“, argumentiert die SPD.

Die Landesregierung soll sich jetzt einer Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Bremen anschließen, die eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenübernahme für Frauen mit geringem Einkommen fordern. Der SPD-Vorstoß ist nicht ganz neu: Bereits 2010 hatte die Linke im Landtag die kostenlose Pille auf Rezept gefordert, war damals aber an der Mehrheit von CDU und FDP gescheitert.

Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme grundsätzlich ab. Ein Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel bestehe nur bis zum 20. Lebensjahr, argumentieren sie. Diese Auffassung wurde 2012 vom Bundessozialgericht bestätigt. Die Altersgrenze gelte bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die Sozialhilfe, hatten die Richter die Klage einer 1966 geborenen Frau aus Nordrhein-Westfalen, die nach einem Schädel-Hirn-Trauma geistig behindert ist, zurückgewiesen. Ihr Arzt hatte ihr zur Empfängnisverhütung die sogenannte Drei-Monatsspritze verordnet, die vierteljährlich knapp 25 Euro kostete.

(Stand: 9. Oktober 2017)

Mit Wohlwollen hat das Plenum auf einen SPD-Vorstoß reagiert, Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfängerinnen eine kostenlose Verhütung zu ermöglichen. Eine selbstbestimmte Familienplanung dürfe nicht am Geldbeutel scheitern, hieß es unisono.

Derzeit liegt der vom Gesetzgeber eingeplante Bedarf für die Gesundheitspflege, zu der Verhütungsmittel zählen, bei 15 Euro. Um das zu ändern, wollen die Sozialdemokraten, dass sich Schleswig-Holstein einer von Niedersachsen und Bremen auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenübernahme anschließt.

Frauen müssen frei überlegen können, welche Verhütungsmittel sie nehmen wollen, begründete Birte Pauls den Antrag. Die Pille koste 20 Euro im Monat, rechnete sie vor, das Einsetzen einer Spirale 300 bis 400 Euro. Diese Summe anzusparen, sei für eine Frau, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld empfängt, schlicht nicht möglich.

Modellversuch läuft

Hans Hinrich Neve (CDU) begrüßte den Antrag, warb aber dafür, den vom Bundesfamilienministerium auf den Weg gebrachten Modellversuch „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln“ für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen erst einmal abzuwarten. Dieser laufe noch mindestens zwei Jahre. Dabei handele es sich um ein Projekt, mit dem ungewollte Schwangerschaften vermieden werden sollen, erklärte Neve.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) unterstützte ebenfalls den Vorstoß und betonte, eine verhütete Schwangerschaft sei stets einer abgebrochenen vorzuziehen. Er sprach sich zudem dafür aus, über die Kostenübernahme für Impfungen etwa gegen Hepatitis C nachzudenken.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Antrag

Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/226