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21. Juli 2017 – Top 24 OA: Bericht

Mehr Datenschutz bei Firmen und Verwaltung nötig

Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für die vergangenen zwei Jahre ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

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Das ULD kritisiert „zahlreiche Rechtsverstöße“ bei Unternehmen und Verwaltungen. Foto: dpa, Silas Stein

Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für die vergangenen zwei Jahre ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Es ist der 36. Tätigkeitsbericht der Dienststelle und der erste der seit zwei Jahren amtierenden Datenschutzbeauftragten Marit Hansen.

Das ULD sieht bei Verwaltungen und Unternehmen im Lande teilweise „dringenden Nachbesserungsbedarf“ und beklagt „zahlreiche Rechtsverstöße“ mit einigen „ernsten Datenpannen“. Problematisch war beispielsweise der Diebstahl von 40.000 Patienten-Daten aus einer psychiatrischen Gemeinschaftspraxis. Auf Speichersticks befanden sich Namen, Behandlungsdaten und Arztbriefe - zwar in komprimierter Form, aber unverschlüsselt.

Bußgelder in sieben Fällen verhängt

„Die Umsetzung von Maßnahmen für Datenschutz und Informationssicherheit ist gesetzliche Pflicht“, betonen die Datenschützer. Das ULD ist mit seinen 32 Mitarbeitern gleichzeitig Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Ansprechstelle vor Ort, um ein gutes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Ansonsten drohen „spürbare Sanktionen“, warnen die Daten-Aufseher. 2015/2016 sei in sieben Fällen ein Bußgeld verhängt worden. Die Gesamtsumme belief sich auf 22.800 Euro.

Grundsätzlich rät das ULD Verbrauchern zu mehr Sensibilität beim Umgang mit neuen Techniken, etwa beim Smartphone. Viele Apps nähmen sich weitreichende Zugriffsrechte und schalteten beispielsweise als Standard die Mikrofone ein. Entsprechend sollten Nutzer die Sprachsteuerung ausschalten. Sie ermögliche es zwar ganz bequem, bestimmte Dinge zu steuern. Gleichzeitig könne sie jedoch im Wohnzimmer die Gäste aufnehmen. Die Datenschützer sehen auch Messenger-Dienste wie WhatsApp kritisch. Diese App lese die Informationen aus dem gesamten Adressbuch des Smartphones.

Videoüberwachung in Umkleiden verboten

Bis zu 20 Beschwerden bekommen die Datenschützer täglich. Die meisten richten sich gegen Videoüberwachung. In Intimbereichen wie Toilettenräumen oder in Umkleiden sei dies besonders kritisch und verstoße gegen das Datenschutzrecht, betont die Kieler Aufsichtsbehörde. Weil sich die Betreiber einer Fitnessstudio-Kette weigerten, auf die Videoüberwachung von Umkleide- und Aufenthaltsbereichen sowie Trainingsflächen zu verzichten, ordneten die Datenschützer eine Deaktivierung an.

Das ULD weist zudem darauf hin, dass es ab 2018 einen neuen europaweiten Rechtsrahmen für den Datenschutz geben werde, die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Damit gelte europaweit das gleiche Datenschutzrecht. So soll es für Nutzer leichter werden, ihre Interessen gegenüber global agierenden Firmen mit Sitz in einem anderen EU-Land durchzusetzen.

Weitere Informationen:
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz

Bericht

Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Tätigkeitsbericht 2017
Berichtszeitraum 2015/2016 - Drucksache 19/10