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19. Juli 2017 – Top 21: Wahlkampf

Keine Erfassungsstelle für Angriffe auf Meinungsfreiheit

Mit großer Mehrheit hat das Plenum den AfD-Vorstoß, beim Landeswahlleiter eine Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einzurichten, abgelehnt.

AfD-Wahlplakat
Kein Einzelfall: zerstörtes AfD-Wahlplakat in Niedersachsen (Foto: dpa) Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Die AfD moniert eine Verrohung der Wahlkämpfe. So habe es in jüngster Vergangenheit  Übergriffe auf Wahlkämpfer gegeben, Fahrzeuge, Wahlkampfbüros und Veranstaltungslokalen seien beschädigt oder Wahlplakate zerstört worden. Diese Störungen oder Angriffe beträfen fast alle Parteien, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Als Konsequenz möchte die AfD eine Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten, die Wahlen sowie Volksentscheide und ‑begehren beobachtet und mögliche Zwischenfälle registriert. Auch die Bevölkerung soll sich an die EAMV mit Informationen wenden oder Vorfälle melden können. Die neue Fraktion im Parlament erhofft sich dadurch, dass Präventionsmaßnahmen geplant, Lagebilder erstellt und Bürger sensibilisiert werden können. Um die Polizei zu entlasten, möchten die Abgeordneten der AfD die Erfassungsstelle beim Landeswahlleiter ansiedeln.

Erstfassungsstelle existiert bereits in Salzgitter

Mit der Forderung einer Erfassungsstelle schließen sich die Schleswig-Holsteiner quasi ihren Berliner Kollegen im Abgeordnetenhaus an. Die AfD-Fraktion in der Hauptstadt diskutierte eine Einrichtung einer EAMV bereits Anfang des Monats, ebenfalls auf Grundlage vermehrter Übergriffe auf Wahlkämpfe. Eine eigene Erfassungsstelle hat die AfD in Salzgitter (Niedersachsen) vor mehr als einem Jahr eingerichtet. Die „ZESS-Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter“ dokumentiert seit dem Frühjahr 2016 politisch motivierte Straftaten oder Diskriminierungen gegen AfD-Mitglieder.

(Stand: 14.07.2017)

Mit großer Mehrheit hat das Plenum den AfD-Vorstoß, beim Landeswahlleiter eine Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einzurichten, abgelehnt. Für die Anzeige und die Verfolgung von Straftaten gebe es bereits eine zuständige Stelle und das sei die Polizei, betonten die Abgeordneten aller anderen Fraktionen.

Die geplante EAMV hätte Straftaten wie Angriffe auf Wahlkampfbüros, Übergriffe auf Wahlkämpfer oder die Zerstörung von Wahlplakaten registrieren sollen.

Die Einrichtung einer Erfassungsstelle würde zeigen, dass es der Politik „ernst ist mit der Meinungsfreiheit“, begründete Claus Schaffer (AfD) das Ansinnen seiner Fraktion. Sie ermögliche ein „schlüssiges und authentisches Lagebild“ und damit eine Evaluation, wie es um die politische Fairness bestellt sei.

Rechtsstaatlichkeit und politisch motivierte Erfassungsstellen passen nicht zusammen, widersprach Lars Harms (SSW). Einer „AfD-Märtyrer-Datei“ bedürfe es in Schleswig-Holstein nicht.

Weitere Hauptredner:
Axel Bernstein (CDU), Kai Dolgner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Kay Richert (FDP), Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU)

Antrag

Fairen Wahlkampf ermöglichen – Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (EAMV) einrichten
Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/77