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13. Oktober 2017 – Top 27: Angelverbot im Fehmarnbelt

Beschränkungen für Freizeitfischer bleiben

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung, sich auf Bundesebene für die Aufhebung der von Bundesumweltministerium ausgesprochenen Beschränkungen für Freizeitfischer im Fehmarnbelt einzusetzen, gescheitert.

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In Teilen des Fehmarnbelts darf nicht mehr geangelt werden. Foto: dpa, Bernd Wüstneck

Seit September sind Angelverbote für Teile des Fehmarnbelt in Kraft. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung nun auf, die Beschränkungen für Freizeitfischer aufzuheben oder alternativ das Naturschutzgebiet im Fehmarnbelt so zuzuschneiden, dass dort Angler ihrem Hobby nachgehen können. Die Landesregierung müsse auf Bundesebene tätig werden, schreibt die Fraktion der AfD in ihrem Antrag.

Meeresflora und -fauna seien „durch die Freizeitangler in keiner Weise bedroht“, so die AfD. Außerdem könnte sich das Angelverbot negativ auf den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft auswirken.

Am 22. September hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt sowie für fünf weitere Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee unterzeichnet. Mit der Veröffentlichung der Verordnung am 27. September gilt das Angelverbot in Teilen des Fehmarnbelts.

(Stand: 9. Oktober 2017)

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung, sich auf Bundesebene für die Aufhebung der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD ausgesprochenen Beschränkungen für Freizeitfischer im Fehmarnbelt einzusetzen, gescheitert. Das ginge nur im Rahmen einer Normenkontrollklage, „und das werden wir nicht machen“, betonte Umweltminister Robert Habeck (Grüne).

Hintergrund: Am 22. September hat Hendricks die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt sowie für fünf weitere Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee unterzeichnet. Mit der Veröffentlichung der Verordnung am 27. September gilt das Angelverbot in Teilen des Fehmarnbelts.

Meeresflora und -fauna seien durch die Freizeitangler „in keiner Weise bedroht“, begründete Volker Schnurrbusch (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion. Außerdem könnte sich das Angelverbot negativ auf den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft auswirken.

Union begrüßt Stoßrichtung des AfD-Antrages

Der CDU-Abgeordnete Klaus Jensen zeigte deutliche Sympathien für den Antrag. „Das Verfahren ist an der betroffenen Bevölkerung vorbei gegangen“, die Auswirkungen seien „gewaltig“ und könnten Betriebe in Existenznot bringen, so Jensen. Aus Koalitionsgründen könne die CDU aber nicht zustimmen.

Sein Fraktionskollege von der FDP, Dennys Bornhöft, vertritt die Auffassung, die Entscheidung der Bundesumweltministerin „undemokratisch“ getroffen worden sei. Allerdings würden Freizeitangler ein Drittel der Dorsch der Ostsee entnehmen. „Dass das keine Bedrohung für die Fauna darstelle, wie sie deutlich machen wollen, ist schlicht falsch“, sagte er in Richtung der Antragsteller.

SPD: Bundesministerin hat geltendes Recht umgesetzt

Kerstin Metzner (SPD) und die Redner der anderen Fraktionen verwiesen hingegen darauf, dass die Ministerin mit der Ausweisung der sogenannten Natura-2000-Flächen nur gültiges EU-Recht zum Meeresschutz umgesetzt habe. „Warum sollte eine Ministerin eine Entscheidung nicht treffen, wenn sie ihr vom Bundestag erteilt wurde?“, fragte Metzner.

Auf demselben Strom schwamm auch Marlies Fritzen (Grüne). Es sei ein „jahrelanges Verfahren vorangegangen“. Der Schritt der Bundesumweltministerin sei überfällig gewesen. Der Kompromiss nehme Rücksicht auf Nutzerinteressen, sagte sie. Flemming Meyer (SSW) machte deutlich, dass die Kulisse bezüglich der Angelverbote im Fehmarnbelt enorm geschrumpft sei. „Von einem pauschalen Angelverbot, wie es in der Überschrift des vorliegenden Antrages zu lesen ist, kann also keine Rede sein. Die Überschrift ist nicht nur populistisch, sie ist schlichtweg falsch“, so Meyer.

Umweltminister Habeck sprach von einem Drittel bis hin zur Hälfte der Dorschbestände, die durch Angelkutterfischerei gefangen werde. Deshalb sei die Verordnung richtig. Von dem ursprünglich geplanten Gebiet für ein Angelverbot seien nach Einspruch der Landesregierung nur 23 Prozent der Fläche übriggeblieben. Diese Fläche sei zwar die ertragsreichste, aber eben auch die Natur die sensibelste, so Habeck. Er könne den Unmut der Hobbyfischer verstehen, „aber letztlich gibt es keine Fischerei ohne Fisch“.

Antrag

Pauschale Angelverbote aufheben – Angeltourismus im Fehmarnbelt ermöglichen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/243