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11. Oktober 2017 – Top 9: Wasserabgabe

Wasserabgabe soll nicht im Staatshaushalt versickern

Die AfD ist mit ihrem Vorstoß zum Wasserabgabengesetz auf Zurückhaltung gestoßen. Das Ziel: Die Wasserabgabe soll zukünftig komplett zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zweckgebunden eingesetzt werden.

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Die Schlei gehört zu den Flüßen, aus denen Wasser abgeleitet wird. Foto: dpa, Christian Charisius

Die AfD will die Wasserabgabe zukünftig vollständig und nicht mehr in Teilen zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zweckgebunden einsetzen. Seit der letzten Änderung des Gesetzes 2013 geht das Geld nach Abzug der Verwaltungskosten zu 70 Prozent in den Bereich. Zahlen muss die Abgabe jeder, der Wasser aus oberirdischen Gewässern oder vom Grundwasser entnimmt oder ableitet. In Schleswig-Holstein sind das in erster Linie die Wasser- und Bodenverbände. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge, dem Entnahmezweck und der Herkunft des Wassers.

Es sei absehbar, dass die finanziellen Aufwendungen für Maßnahmen des Gewässerschutzes künftig zunehmen werden, begründet die AfD ihren Vorstoß. In der Begründung des Entwurfes für eine Gesetzesänderung heißt es weiter, mit einem Entgelt von zwölf Cent pro Kubikmeter seien die Kosten für Endverbraucher der öffentlichen Wasserversorgung verhältnismäßig hoch. Schleswig-Holstein habe bundesweit nach Berlin und Hamburg die höchsten Wasserentnahme-Entgelte.

(Stand: 9. Oktober 2017)

Die AfD ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserabgabengesetzes in Erster Lesung auf Zurückhaltung gestoßen. Das Ziel: Die Wasserabgabe soll zukünftig komplett zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zweckgebunden eingesetzt werden. Zurzeit fließen 70 Prozent des Aufkommens dorthin.

„Wir wollen, dass die Abgabe vollständig für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung eingesetzt wird und nicht einfach im Staatshaushalt versickert“, sagte Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD). Sie könne sich zum Beispiel vorstellen, dass Landwirte, die ihre Flächen nicht düngen, eine Prämie aus der Abgabe bekommen. Das sei „nachhaltige Umweltpolitik“.

Heiner Rickers (CDU) verwies darauf, dass mit der beschlossenen Abschaltung des Kernkraftwerkes Brokdorf, das große Mengen Kühlwasser benötigt, ein Hauptzahler der Abgabe wegfällt und damit auch „millionenschwere Zahlungen“ an den Landeshaushalt. Dies wolle die Jamaika-Koalition ausgleichen. Beate Raudies (SPD) erklärte, eine Zweckgebundenheit der Wasserabgabe führe zu „nicht unerheblichen Mittelverschiebungen im Landeshaushalt“. Das müsse man in den Beratungen zum Haushalt 2018 besprechen.

Wasserpreise für Endverbraucher sind günstig

Marlies Fritzen (Grüne) betonte, dass auch Bundes- und EU-Mittel in den Gewässer- und Küstenschutz fließen. „Die zukünftige Finanzierung dieser Aufgaben hängt also nicht am Prozentsatz der Zweckbindung im Landeswassergesetz, sondern daran, wie der Landtag in der Priorität und in Abwägung mit anderen wichtigen Aufgaben gewichtet“, sagte sie.

Umweltminister Robert Habeck (Grüne) stellte fest, dass die Wasserentgelte in Schleswig-Holstein zwar recht hoch sind, die Wasserpreise für den Endverbraucher aber fast die günstigsten in Deutschland. „Wasser ist ein Allgemeingut, daher kann auch ein Teil in den allgemeinen Haushalt fließen“, erklärte Habeck.

Die Zweite Lesung wird im Finanzausschuss vorbereitet.

Weitere Redner:
Annabell Krämer (FDP), Flemming Meyer (SSW)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserabgabengesetzes – Verwendung des Aufkommens aus der Wasserabgabe gem. § 6 LWAG 
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/239