Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

15. Dezember 2017 – Top 5: Finanzausgleich

Streit um kommunalen Straßenbau geht weiter

Einen Tag nach dem Beschluss des Landtages, dass Kommunen künftig selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben, hat sich der Streit um die Gegenfinanzierung bei einem Verzicht auf die Anwohnerzahlungen fortgesetzt.

Strassenbau Baustelle
Wer zahlt für den Straßenbau? Darüber streitet der Landtag. Foto: dpa, David Ebener

Die SPD will jenen Kommunen, die ihren Anwohnern keine Straßenausbaubeiträge mehr abverlangen wollen, die ausfallenden Einnahmen mit Landesgeldern ausgleichen. Umgesetzt werden soll dies mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Die auf das Land zukommenden Kosten beziffern die Sozialdemokraten mit 40 Millionen Euro. Haushaltsüberschüsse würden dies ermöglichen, hieß es.

Hintergrund ist der in dieser Tagung in Zweiter Lesung zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf, mit dem die Jamaika-Koalition es den Kommunen wieder freistellen will, ob sie ihre Anwohner an den Kosten für Straßenausbauarbeiten beteiligen oder nicht (siehe Top 4). Damit will sie die 2012 von der rot-grün-blauen Vorgängerregierung verankerte „Pflicht“-Erhebung der Anwohnerbeiträge wieder zurückdrehen.

Nach Ansicht der SPD ist es den meisten Kommunen gar nicht möglich, auf das Geld der Anlieger zu verzichten. „Ohne die Beiträge der Grundstücksanlieger wäre in den meisten Fällen der notwendige Ausbau einer Straße aber entweder gar nicht möglich oder könnte nicht finanziert werden, ohne dass das die Erfüllung wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben erheblich gefährdet würde“, heißt es zu der Begründung in dem Entwurf zur Änderung des Finanz­ausgleichs­gesetzes. Außerdem würde es „zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen“, wenn die Heimatgemeinde weiter Beiträge verlange, die Nachbargemeinde darauf jedoch verzichtet.

Auch eine Kompensation ausfallender Anliegerbeiträge durch Steuererhöhungen schließt die SPD aus. Dies wäre wirtschafts-, regional- und sozialpolitisch ebenso häufig nicht vertretbar.

(Stand: 11. Dezember 2017)

Vorherige Debatten:
September 2017

 

Einen Tag nach dem Beschluss des Landtages, dass Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder darauf verzichten, hat sich der Streit um die Gegenfinanzierung bei einem Verzicht auf die Anwohnerzahlungen fortgesetzt. Heute stieß die SPD mit ihrem Vorschlag, 40 Millionen Euro als Ausgleich für die Kommunen im Finanzausgleichsgesetz zu reservieren, auf breite Ablehnung.

Die Sozialdemokraten sehen aufgrund von Haushaltsüberschüssen für ihre Forderung genug Spielraum in der Landeskasse. Grundsätzlich würden finanzschwache Kommunen „im Regen stehengelassen“ bei der Abwägung, Anwohnerbeiträge zu erheben oder darauf zu verzichten, sagte Beate Raudies (SPD) und prophezeite, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnen werde. „Das ist politische Zechprellerei“, so Raudies.

Koch: Woher sollen die 40 Millionen kommen?

CDU-Fraktionschef Tobias Koch hielt dem drei Punkte entgegen: Ein Konnexitätsanspruch der Kommunen habe nie bestanden. Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs sei in die Wege geleitet. Und: „Die SPD bleibt die Antwort schuldig, woher die 40 Millionen kommen sollen“, so Koch. In dieselbe Kerbe stieß Ines Strehlau (Grüne). Sie halte es für „unkollegial“, Gelder nur an die Kommunen zu verteilen, die auf Straßenausbaubeiträge verzichten. Wer Beiträge erhebe, um das Land nicht zu belasten, erhalte nichts. „Das ist ungerecht und geht gar nicht“, sagte Strehlau.

„Wir stellen jetzt erstmal einige Menschen besser. Wir hätten uns gefreut, gleich alle besser zu stellen. Aber das kommt“, schloss Annabell Krämer (FDP) an. Sie zeigte sich zuversichtlich, bis Ende der Legislaturperiode ein striktes Erhebungsverbot im Kommunalabgabengesetz zu zementieren.

Innenminister mahnt „Fingerspitzengefühl“ an

Jörg Nobis (AfD) zeigte grundsätzlich Sympathie für den SPD-Antrag. Aber: Es sei nicht geregelt, was passiere, wenn die 40 Millionen Euro aufgebraucht sind oder wie das Geld verteilt werden soll. Mit dem Entwurf werde daher „ein kleines Verwaltungsmonster“ geschaffen, so Nobis. Und Lars Harms vermisste „eine tragbare Lösung“ für alle Beteiligten. Die Bürger bräuchten nachhaltige Lösungsansätze. In dieser Hinsicht habe die Landesregierung noch Nachholbedarf.

Für Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ist bei dem Thema „Fingerspitzengefühl“ gefragt. Die Landesregierung werde im Rahmen der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs dafür sorgen, dass alle Gemeinden ihren Verpflichtungen im Straßenausbau nachkommen könnten. Dabei gelte „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Grote betonte, alle Städte und Gemeinden müssten fair behandelt werden. Der neue kommunale Finanzausgleich ist für Ende des Jahres 2020 vorgesehen.

Der Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend der Finanzausschuss beraten den Gesetzentwurf weiter.

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz/FAG)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/352