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22. März 2018 – Top 5: Justizgesetz

Breites Lob für neues Justizgesetz

Einstimmig hat das Plenum das von der Landesregierung vorgelegte Landesjustizgesetz verabschiedet, mit dem der alten Paragrafen-Dschungel gesichtet und zum Teil gelichtet wurde.

Landesrecht Justiz
Das neue Justizgesetz fasst bündelt viele Bestimmungen. Foto: dpa, Volker Hartmann

Die Landesregierung hat den schwer überschaubaren Paragrafen-Dschungel im Landesrecht durchforstet, gelichtet und einem einzigen Landesjustizgesetz an die heutige Zeit angepasst. Der Innen- und Rechtsausschuss gab bereits einstimmig grünes Licht für den Entwurf, so dass das „Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz“ im März-Plenum verabschiedet werden kann – mit einer Ergänzung der Koalitionsfraktionen: CDU, Grüne und FDP wollen die Einlasskontrollen für Rechtsanwälte beim Zutritt zu Gerichtsgebäuden vereinfachen. Kontrollen, die über eine bloße Identitätsfeststellung hinausgehen, dürften dann nur aus besonderem Anlass erfolgen.

Einige Gesetze und Verordnungen im Justiz-Landesrecht stammten zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert, wie zum Beispiel das „Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit“ vom 21. September 1899. Dementsprechend seien sie sprachlich veraltet und durch Rechtsbereinigungen und sonstige Änderungen „löchrig“ geworden, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf. Dieser Zustand erschwere das Auffinden der maßgeblichen Normen. Auch gebe es noch zahlreiche „Altlasten“ aus der NS-Zeit.

„Altlasten“ aus der NS-Zeit entfernt

So werden nun im Landesjustizgesetz alle für die Rechtspflege relevanten landesrechtlichen Normen in dem Gesetz zusammengefasst und sprachlich sowie inhaltlich modernisiert. Die Paragrafen wurden auf ihre Gültigkeit überprüft und nicht mehr benötigte Vorschriften gestrichen. Einzelne Anpassungen dienen auch der Umsetzung von EU-Richtlinien.

Insgesamt fasst das Justizgesetz 19 Gesetze und acht Verordnungen zusammen, die mit diesem Gesetz aufgehoben werden. „Die Schaffung des Justizgesetzes führt zu einer Straffung der Gesetzeslage hinsichtlich Rechtspflege und Justizverwaltung“, erklärt die Landesregierung. Die Zusammenfassung zu einem Gesetz erleichtere das Auffinden der relevanten Vorschriften und erhöhe damit die Transparenz und Anwenderfreundlichkeit.

(Stand: 19. März 2018)

1. Lesung / Meldung: 
Dezember 2017 (ohne Aussprache)

Einstimmig hat das Plenum das von der Landesregierung vorgelegte Landesjustizgesetz verabschiedet, mit dem der alten Paragrafen-Dschungel gesichtet und zum Teil gelichtet wurde. So wurden unter anderem 19 Gesetze und acht Verordnungen gestrichen, die zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert und aus der Nazi-Zeit stammen – wie zum Beispiel das „Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit“ vom 21. September 1899. Entstanden ist ein einziges gebündeltes Gesetz.

Übertrieben könne „von einem großen Tag für die Justiz“ gesprochen werden, erklärte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Mit dem Gesetz werde der bürokratische Aufwand im Justizwesen verringert und die Kosten gesenkt. Sütterlin-Waack begrüßte zudem die im Zuge der Ausschussberatung eingefügte Regelung, mit der die Einlasskontrollen für Rechtsanwälte an Gerichten vereinfacht werden. Künftig dürfen diese Kontrollen, sofern sie über eine bloße Identitätsfeststellung hinausgehen, nur noch aus besonderem Anlass erfolgen.

In der Debatte lobten die Vertreter aller Fraktionen das Gesetz. Es erleichtere auch den Bürgern den Zugang zum Recht, hieß es.

Weitere Hauptredner:
Claus-Christian Claussen (CDU), Stefan Weber (SPD), Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (CDU), Lars Harms (SSW)

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/365
(Ausschussüberweisung im Dezember 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/577