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13. Juni 2018 – Top 12: Verbraucherschutz

AfD blitzt mit Vorstoß gegen EU-Verbandsklagerecht ab

Die Alternative für Deutschland läuft zum wiederholten Male Sturm gegen Brüsseler Pläne: Diesmal ist es das von der Europäischen Union vorgelegte Verbandsklagerecht, das der Oppositionsfraktion ein Dorn im Auge ist.

Abgasnorm Diesel Euro-6-Norm
Mit dem Diesel-Skandal haben auch die Diskussionen um ein besseres Verbraucher-Klagerecht an Fahrt aufgenommen. Foto: dpa, Marcus Führer

Die von der EU-Kommission anvisierte Einführung eines europäischen Verbandsklagerechtes ist der AfD ein Dorn im Auge. Die Oppositionsfraktion befürchtet, dass es zu einer „Flut missbräuchlicher und unbegründeter Klagen“ kommen könnte. Auch vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals in der Automobilindustrie möchte Brüssel Verbraucherschutzorganisationen ermöglichen, künftig im Namen einer Gruppe von Verbrauchern Entschädigungen einfordern zu können. 

Die AfD fordert, dass die Landesregierung die Brüsseler Pläne im Bundesrat ablehnt. Ihrer Ansicht nach würde die EU über die aktuellen Bestrebungen der neuen Bunderegierung zur Einführung einer Musterfeststellungsklage hinausgehen. Damit spielt die Oppositionsfraktion auf den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz an. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozess anstrengen können. Ist dieser erfolgreich, müssten Verbraucher ihre Ansprüche dann in einem Folgeprozess geltend machen.

Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien

Die EU-Kommission hatte bei der Vorstellung ihrer anvisierten, neuen Verbraucherschutz-Richtlinien ausdrücklich darauf verwiesen, dass Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien, angestrengt werden können, wie es etwa in den USA üblich ist. Diese seien Einrichtungen vorbehalten, die keinen Erwerbszweck haben und strenge Zulassungskriterien erfüllen.

Der von der AfD versuchte Feldzug gegen das geplante EU-Verbandsklagerecht ist von allen anderen Fraktionen scharf verurteilt worden. Der Antrag zeige einmal mehr die antieuropäische Haltung der Partei, hieß es aus dem Plenum. Zudem enthalte das vorgelegte Papier keine vernünftige rechtliche Begründung.

Zuvor hatte der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch in der Debatte vor „einer Weichenstellung für eine Prozessform ohne Verbrauchermandat“ gewarnt. Dies würde den Einstieg in den „kollektiven Rechtschutz“ bedeuten und könnte zu „missbräuchlichen Klagen“ führen. Mit dem neuen Verbandsklagerecht will Brüssel die Konsequenzen aus dem Dieselskandal der Automobilindustrie ziehen und die Rechte der Verbraucher stärken.

Weitere Hauptredner:
Wolf-Rüdiger Fehrs (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Aminata Touré (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW), Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU)

Antrag

EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/690