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26. September 2018 – Top 21: Genforschung

Landtag diskutiert CRISPR/Cas-Methode

Der Landtag sieht nach einem EuGH-Urteil zum CRISPR/Cas-Verfahren keine Notwendigkeit, an den bestehenden Förderungen für Gentechnik im Land etwas zu ändern.

Genforschung Crispr Cas
Mit der Genschere CRISPR werden gezielte Änderungen im Erbgut erreicht, ohne das fremde DNA eingefügt wird. Foto: dpa, Patrick Pleul

Der Landtag hat den Vorstoß der AfD, Chancen und Risiken der sogenannten CRISPR/Cas-Methode für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zu beurteilen und sich für Forschungsförderung einzusetzen, abgelehnt. Die Methode sei in Schleswig-Holstein bereits etabliert und werde weiter gefördert, erklärte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Die CDU zeigte Sympathie für den Antrag.

CRISPR/Cas ist eine biochemische Methode, um Erbgut gezielt zu schneiden und zu verändern. Gene können auf diese Weise eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) urteilte im Juli, dass Pflanzen, die mit dem Verfahren gezüchtet wurden, unter die geltenden EU-Regeln zur Gentechnik fallen. Sie müssen damit strenger kontrolliert werden. Volker Schnurrbusch (AfD) kritisierte das Urteil der europäischen Richter, das die wissenschaftliche Forschung und Weiterentwicklung der Pflanzenzucht in Schleswig-Holstein behindere. Beides werde „nach Nordamerika, China oder Korea“ verlagert, so Schnurrbusch. Darunter leide letztendlich die gesamte heimische Wirtschaft.

CDU: Zukunft nicht „verschlafen“

Der Agrarexperte der CDU, Heiner Rickers, stimmte der Aussage im Grundsatz zu. Man dürfe durch das Urteil nicht die Zukunft verschlafen, warnte er. Die Frage sei: „Bleiben wir im Markt wettbewerbsfähig oder hängen wir uns ab?“, so Rickers. Dennoch lehnte die CDU den Antrag ab. Wenn man sich in der Jamaika-Koalition nicht einig sei, verfahre man auf diese Weise, so Rickers.

„Gibt es einen Klimawandel, worauf man mit CRISPR/Cas reagieren muss oder doch nicht, wie Sie immer behaupten? Da müssten Sie sich mal entscheiden“, hielt Kai Dolgner (SPD) der AfD vor. Er betonte, das EuGH-Urteil sei geltendes Recht. Ähnlich äußerte sich Bernd Voß (Grüne). „Den Zungenschlag der AfD, die im Urteil der großen Kammer eines unabhängigen EU- Gerichtes eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung erkennen will, weise ich entschieden zurück“, sagte Voß.

SSW begrüßt EuGH-Urteil

Oliver Kumbartzky (FDP) ergänzte. „Der Antrag ist nicht geeignet, noch erforderlich, eine sachliche Diskussion zu führen.“ Flemming Meyer (SSW) erklärte, er begrüße das Urteil „bevor dieses Verfahren unkontrolliert seine Anwendung finde, weil es keinen besonderen technischen Aufwand erfordert“.

Die AfD will die Genforschung stärken und Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für die sogenannte CRISPR/Cas-Methode erhalten. Das ist eine biochemische Methode, um Erbgut gezielt zu schneiden und zu verändern. Gene können auf diese Weise eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Grundsatzurteil im Juli entschieden, dass Pflanzen, die mit dem CRISPR -Verfahren gezüchtet wurden, unter die geltenden EU-Regeln zur Gentechnik fallen. Sie müssen also streng kontrolliert und die daraus entstehenden Produkte gekennzeichnet werden. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Genschere: Nicht der Zufall entscheide über die genetische Veränderung, sondern der Pflanzenzüchter, hatte der EuGH geurteilt. Daher seien strengere Regeln anzusetzen.

Forschung und Entwicklung werden verlagert

Für die AfD birgt das Urteil der europäischen Richter die Gefahr, „die wissenschaftliche Forschung und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Pflanzenzucht zu behindern oder ganz zu unterbinden“. Forschung und Entwicklung werde in andere Länder verlagert, erklärt die Oppositionsfraktion.

(Stand: 24. September 2018)

Antrag

Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/946