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7. November 2018 – Top 2: Bauordnung

Neue Maßstäbe beim Schadstoff-Schutz

Schleswig-Holstein schützt seine Bürger besser vor Schadstoffen. Das Plenum billigt ein von der Landesregierung vorgelegtes Gesetz, das die Seveso III-Richtlinie der EU im Land umsetzt.

Biogasanlage Unfall Illustration Baden-Württemberg Riedlingen-Bechingen
Feuerwehrmänner stehen vor einer havarierten Biogasanlage auf einem Bauerhof in Badem-Württemberg. Tausende Liter Gülle sind ausgelaufen. Foto: dpa, Thomas Warnack

Schleswig-Holstein passt den Umgang mit Schadstoffen den Vorschriften Brüssels, der sogenannten Seveso III-Richtlinie, an. Einstimmig verabschiedete das Parlament  entsprechende Änderungen der Landesbauordnung. Die jetzt im Land umgesetzte EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Öffentlichkeit bei Bauvorhaben von sogenannten Störfallbetrieben beteiligt werden muss – insbesondere dann, wenn die betreffenden Unternehmen keine angemessenen Schutzabstände einhalten können.

Im Kern gehe es darum, angemessene Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und umgebender schutzwürdiger Bebauung, den Schutzobjekten, zu wahren, erläuterte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Die Landesregierung, hatte den Entwurf für die Gesetzesänderung vorbereitet. Bei Störfallbetrieben handele es sich um Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen und für die ein behördliches Zulassungsverfahren erforderlich ist. In diesem Zusammenhang unterstrich Grote, dass Landwirte und Erwerbsgärtner für ihre Gewächshäuser und Folientunnel „grundsätzlich keine Genehmigungsverfahren“ mehr durchlaufen müssen. Gleichwohl bleibe die Planungshoheit der Gemeinden in diesem Bereich gewahrt.

Nachrüstung von Wasserzählern nicht mehr zwingend

In der weiteren Debatte widmete sich das Plenum auch auf die Auswirkung auf Wohngebäude, insbesondere auch mit Blick auf den Wohnungsmangel. Hier müssten weitere Änderungen – etwa mit Blick auf Themen wie Nachverdichtung und Dachgeschossausbau – erfolgen, hieß es. Die zur Debatte stehenden Änderungen wurden unisono begrüßt. Der Schutz vor Störfällen sei wichtig und die Vorsorge das beste Mittel dafür, befand Claus Christian Claussen (CDU).

Positiv bewertet wurde im Plenum auch die im Gesetz enthaltene Regelung, wonach Vermieter Wasserzähler bis 2020 nicht mehr zwingend nachrüsten müssen. Dies teilte Innenminister Grote mit. Er nannte dies eine „Verbesserung für Mieter und Vermieter“.

Weitere Hauptredner:
Özlem Ünsal (SPD), Andreas Tietze (Grüne), Jan-Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)

Eine breite Mehrheit von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW hat im Innen- und Rechtsausschuss grünes Licht für die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen an der Landesbauordnung gegeben. Die jetzt in Zweiter Lesung vorliegende Anpassung des Landesrechts an eine neue EU-Richtlinie zum Umgang mit Schadstoffen regelt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauvorhaben sogenannter Störfallbetriebe, wenn die betreffenden Unternehmen keine angemessenen Schutzabstände einhalten können.

Ob ein Betrieb unter die neue Störfall-Verordnung fällt, hängt davon ab, welche gefährlichen Stoffe verwendet werden und in welchem Umfang. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 200 Fälle, in denen Betriebsbereiche als „Störfallbetrieb“ eingestuft worden sind. Bei 135 handelt es sich um Biogasanlagen in ländlichen Regionen. Im Zuge der Ausschussberatung nahmen die Fachpolitiker auch einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen am Gesetzestext vor. So wurde beispielsweise präzisiert, dass neben Gewächshäusern auch Folientunnel ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen, sofern sie der „landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Erzeugung“ dienen.

(Stand: 5. November 2018)

Meldung 1. Lesung:
März 2018 (ohne Aussprache)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung
Gesetzentwurf der Landesregierung - 19/564
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 19/957