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22. März 2021 – März-Plenum

Debatte um Schafs-Fehlgeburten nach Wolfsrissen

Bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfangriffs haben Halter keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Land. Die AfD will dies mit einer Änderung der Wolfsrichtlinie ändern.

Wolf Warnschild
Im Jahr 2020 soll es nach Schätzungen bei insgesamt 140 trächtigen Schafen Tot- oder Fehlgeburten aufgrund von Wolfsangriffen gegeben haben. Foto: dpa, Holger Hollemann

Hinweis:
Der AfD-Zusammenschluss hat seinen Antrag zurückgezogen

Wenn Wölfe in Schafherden eindringen, kann es nicht nur zu Tötungen von Tieren kommen, sondern in der Folge auch zu panikbedingten Fehlgeburten. Vor diesem Hintergrund ruft der Zusammenschluss der AfD im Landtag dazu auf, die Wolfsrichtlinie des Landes dahingehend zu ändern, dass Schafhalter auch in diesen Fällen entschädigt werden. „Nach Schätzungen hat es im Jahr 2020 aufgrund von Wolfsangriffen bei insgesamt 140 trächtigen Schafen Tot- und Fehlgeburten gegeben“, heißt es in dem entsprechenden Antrag.

Im November vergangenen Jahres hatte des Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfangriffs kein Anspruch auf Schadenersatz vom Land besteht. Geklagt hatten Schafhalter und Züchter. Sie verlangten neben den Zuwendungen für die Risse auf Grundlage der sogenannten Wolfsrichtlinie auch Geld wegen Fehlgeburten. Nach Ansicht der Richter fehlt es an einer Gesetzesgrundlage für einen Schadenersatzanspruch. Die AfD hofft mit Blick auf dieses Urteil, mit einer Änderung der Wolfsrichtlinie nunmehr für Rechtssicherheit zu sorgen, damit Entschädigungen bei den sogenannten Verwerfungen (Tot- und Fehlgeburten) nach Wolfangriffen gezahlt werden können.

(Stand: 22. März 2021)

Vorherige Debatten zum Thema Wölfe:
März 2019
September 2018

Eine Aussprache findet nicht statt

Antrag

Nutztierhalter effektiv schützen – Wolfsrichtlinie erweitern
Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD – Drucksache 19/2863