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19. Mai 2021 – Mai-Plenum

Plädoyer für „freiwilligen Lieferverzicht“

Es kommt vor, dass die Bauern mehr Milchprodukte produzieren, als die Kunden im Supermarkt kaufen. Der Landtag will nun eine Lösung des Problems auf europäischer Ebene unterstützen.

Landwirtschaft
Kühe grasen friedlich auf der Weide ‒ die Milchpreise dagegen sorgen immer wieder für Unmut. Foto: Landtag, Vivien Albers

Der Landtag will die Milcherzeuger im Land krisenfest machen und hat sich für einen „freiwilligen Lieferverzicht“ bei Milchprodukten ausgesprochen. Der Vorstoß beruht auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, „sich beim Bund und der EU für die Schaffung eines solchen Instrumentes zur temporären Marktregulierung in Krisenzeiten einzusetzen“. Auf EU-Ebene liegen bereits Reformvorschläge des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) auf dem Tisch, die eine Reorganisation der Gemeinsamen Marktorganisation vorsehen.

Den Landwirten im Land gehe es um faire Wettbewerbsbedingungen, begründete der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky den Antrag. „Darüber hinaus benötigen sie die richtigen Instrumente, um sich gegen schwankende Preise eigenständig abzusichern.“

Weitere Redner:
Heiner Rickers (CDU), Kirsten Eickhoff-Weber (SPD), Bernd Voß (Grüne), Christian Dirschauer (SSW), Volker Schnurrbusch (AfD)

Die Koalitionsfraktionen sind für die Reformvorschläge des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) und treten für eine Reorganisation der Gemeinsamen Marktorganisation ein. Ein Antrag von CDU, Grünen und FDP fordert die Landesregierung auf, sich für einen „freiwilligen Lieferverzicht“ bei Milchprodukten einzusetzen. Das bedeutet: Wenn mehr Milch produziert wird, als auf dem Markt nachgefragt wird, dürfen die Bauern ihre Produktion drosseln, statt die Produkte auf eigene Kosten einlagern zu müssen. „Dies würde es ermöglichen, bei Preisverfall den Milcherzeugern, die für einen bestimmten Zeitraum ihre Milcherzeugung senken, eine Kompensation zu zahlen“, begründen die Antragssteller ihr Anliegen.

Die EU-Agrarpolitik ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Das Geld für die GAP hängt auch vom langfristigen EU-Haushalt ab, der im Dezember für 2021 bis 2027 beschlossen wurde.

Zwei Drittel der Betriebe halten Milchvieh

Die hier angestrebte Reform der Gemeinsamen Marktorganisation liegt in der ersten Säule der GAP und würde damit die Direktzahlungen nach Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes erheblich beeinflussen. Bundesweit werden etwa 50 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt, in Schleswig-Holstein sind dies rund 70 Prozent. Zwei Drittel der Betriebe im Land sind auf Milchviehhaltung spezialisiert. Von Reformen der GAP sind die Bauern im Norden unmittelbar betroffen.

(Stand: 17. Mai 2021)

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2019

Antrag

Freiwilligen Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2947