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20. Februar 2024 – „70 Jahre Luxemburger Abkommen"

Ausstellung zum Versuch einer „Wiedergutmachung"

Im Jahr 1952 setzen sich die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany zusammen, um nach dem Grauen des Holocaust über Entschädigungszahlungen zu verhandeln. Die Ausstellung im Landeshaus veranschaulicht die damaligen Ereignisse.

Ausstellungseröffnung 70 Jahre Luxemburger Abkommen im Landtag.
Bei der Ausstellungseröffnung (v.l.n.r.): Dolmetscherin Nina Lehmann, Rüdiger Mahlo (Repräsentant der Claims Conference in Europa), Landtagsabgeordnete Eka von Kalben, Zeitzeugin Meri Skuratovska, Eva Maria Meyer (Bundesfinanzministerium), Zeitzeuge Mykhaylo Kats und Landtagspräsidentin Kristina Herbst. Foto: Landtag, Frank Platthoff

Ab heute ist im Kieler Landeshaus die Wanderausstellung „70 Jahre Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Jewish Claims Conference: Versuch einer „Wiedergutmachung" nationalsozialistischen Unrechts" zu sehen. Sie ist aus einer Kooperation des Bundesministeriums der Finanzen und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments entwickelt worden.

Die Ausstellung zeigt die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Shoah sowie die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die Verbrechen im Nationalsozialismus zu übernehmen. Mit Bildern, Texten und Grafiken wird veranschaulicht, wie sich diese wichtige Aufgabe in über 70 Jahren entwickelte, welche Veränderungen und Verbesserungen es gab und was für die Zukunft geplant ist. Die Betroffenen, die Überlebenden des Holocaust, sind dabei stets Mittelpunkt der Ausstellung, sie ist bis zum 31. März 2024 täglich von 9 bis 18 Uhr in der Halle des 1. Obergeschosses im Landeshaus zu besichtigen.

Zahlungen als Symbol für Verantwortung Deutschlands gegenüber den Opfern

Landtagspräsidentin Kristina Herbst hob in ihrer Eröffnungsrede am Montagabend die Bedeutung des Luxemburger Abkommens hervor. „Das unsägliche Leid der Shoah, das für die Überlebenden mit der Ermordung ihrer Familien, eigenen physischen und psychischen Verletzungen, dem Verlust ihrer Heimat und aller ihrer materiellen Güter verbunden war, konnte und kann nicht ‚wiedergutgemacht‘ werden“, erinnerte Herbst. Gleichwohl stünden die individuellen Zahlungen als Symbol dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Opfer anerkenne. Es sei richtig und wichtig, in der Erinnerung an die Opfer der Shoah nicht nachzulassen. „Diese Ausstellung trägt dazu in eindrucksvoller Weise bei“, so die Parlamentspräsidentin.

Die Shoah gilt als das größte Menschheitsverbrechen und eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. Der Versuch der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten, die Juden zu vernichten, kostete fast sechs Millionen Jüdinnen und Juden das Leben. Das Ende der Verfolgungen bedeutete jedoch nicht das Ende der Not: Unzählige Menschen mussten inmitten des zerstörten Europas ein neues Leben beginnen – sie konnten oder wollten nicht wieder in ihre Heimat zurück. Sieben Jahre nach dem Ende des Holocaust setzten sich die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany zusammen, um Entschädigungszahlungen zu verhandeln. Nach zähem Ringen schlossen diese drei Parteien im September 1952 in Luxemburg ein Abkommen: Ein historischer Meilenstein.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Landtages