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07.12.99
11:32 Uhr
CDU

Martin Kayenburg und Thomas Stritzl: Haushalt 2000 - Chance für strukturelle Veränderungen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 563/99 vom 7. Dezember 1999 Martin Kayenburg und Thomas Stritzl: Haushalt 2000 - Chance für strukturelle Veränderungen Die Vorlage des Haushalts 2000 am Ende der 14. Legislaturperiode gebietet es, Bilanz zu ziehen über eine zwölfjährige Finanzpolitik, für die Frau Simonis als Finanzministerin und als Ministerpräsidentin die Verantwortung trägt. Diese Bilanz ist eindeutig negativ.
• Die Finanzlage des Landes hat sich trotz tatsächlich gestiegener Landeseinnahmen verschlechtert.
• Die Gesamtschulden sind von rund 18 Mrd. DM in 1988 bis heute auf über 30 Mrd. DM gestiegen, also um rund 66 Prozent. Das Verschuldungstempo hat sich nahezu verdoppelt.
• Die Pro-Kopf-Verschuldung erreicht die Höhe von 11 000 DM und ist damit rund 3000 DM höher als zu Beginn der Amtszeit von Frau Simonis.
• Die Investitionsquote ist von über 16 Prozent im Jahr 1987 auf 9,6 Prozent im Jahr 1998 gesunken.
• Die Personalquote ist mit knapp 40 Prozent viel zu hoch.
Die rot/grüne Landesregierung hat finanzpolitisch versagt und ist offensichtlich auch nicht in der Lage, durch nachhaltige strukturelle Veränderungen im Haushalt eine verlässliche Finanzpolitik für die Zukunft Schleswig-Holsteins zu gestalten. Sie lebt von der Hand in den Mund und kann keine eigenen Impulse mehr geben für die Erhaltung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, für eine gerechte Ausgestaltung einer auf Chancengerechtigkeit beruhenden und wettbewerbsorientierten Bildungspolitik und für die von den Bürgern erwartete Innere Sicherheit im Land. Vor dem Hintergrund dieser total verfehlten und im Ergebnis katastrophalen Finanzlage ist die CDU-Landtagsfraktion nicht der Auffassung, dass am Haushalt mit detaillierten Einzelanträgen noch herumrepariert werden kann. Schleswig-Holstein braucht eine komplette Umkehr in der Finanzpolitik, wenn unser Land Zukunft gewinnen will. Deshalb legen wir unseren Entschließungsantrag vor.
Mit unserem Haushaltsantrag ziehen wir einerseits Bilanz über das Gewesene und zeigen andererseits die Perspektiven einer neuen Haushaltspolitik einer von Volker Rühe geführten Landesregierung auf. Gerade, in dem wir eine Alternative in großen Linien deutlich machen und nicht im Kleinklein von vierstelligen Summen herumrechnen, bieten wir den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern die Chance, auch in der Finanzpolitik zwischen dem "Weiter-so" von Rot-Grün und einem kraftvollen und mutigen Neuanfang zu wählen.
Unser Entschließungsantrag zum Landeshaushalt 2000 listet umfassend, detailliert und sehr exakt die ständig steigenden Steuereinnahmen des Landes seit 1987 auf. Damit weisen wir für jeden erkennbar nach, dass die von der Landesregierung stets vorgebrachten Klagen über Einbrüche auf der Einnahmeseite unredlich und faktisch falsch waren. Sie beziehen sich stets auf Einnahmeerwartungen und nicht auf die absoluten Zahlen.
Über die ständig gestiegenen Steuereinnahmen hinaus war die Landesregierung insbesondere in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode überaus erfinderisch in der Erschließung neuer Finanzquellen. Dabei wurden entgegen den Versprechungen von Frau Simonis alle zusätzlichen Einnahmen nicht zur Senkung der Neuverschuldung oder zu Erhöhung der Investitionsquote verwandt, sondern im konsumtiven Bereich verfrühstückt. Die zusätzlichen Einnahmen betrugen allein in den Jahren 1996 bis 1999 knapp eine Milliarde DM.
Trotz dieser steigenden Einnahmen ist die Verschuldung des Landes nicht etwa abgebaut worden, sondern kontinuierlich weiter gestiegen. Während Frau Simonis in ihrer ersten Regierungserklärung nach der Landtagswahl 1996 versprochen hatte, die Nettokreditaufnahme schrittweise auf 800 Millionen DM zurückzuführen, ist in den vergangenen vier Jahren nicht einmal eine Absenkung auf unter eine Milliarde DM erreicht worden. Frau Simonis hat damit ihr finanzpolitisches Versprechen gebrochen. Sie hat auch nicht ihr Versprechen gehalten, wenigstens unerwartete Mehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung zu verwenden.
Stattdessen sind, wie auch der Finanzminister selbst festgestellt hat, die konsumtiven Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren deutlich überproportional gestiegen. Das gilt auch für den Haushalt 2000.
Unsere konkreten Haushaltsanträge zielen deshalb sowohl auf das Jahr 2000 wie auch auf die mittelfristige Finanzplanung. Unser gesamtes Volumen zur Umstrukturierung beläuft sich auf mehr als 9oo Millionen DM. Dieses Einsparvolumen ermöglicht es uns im Haushalt 2000 und darüber hinaus Schwerpunkte zu bilden, mit denen wir den Haushalt zukunfts- und wachstumsorientiert umgestalten und so neue Perspektiven eröffnen. Dazu gehören:
• Die Senkung der Neuverschuldung um 400 Millionen DM noch im Jahr 2000;
• Abbau der Altschulden in Höhe von 200 Millionen DM;
• die Einstellung von mindestens 1000 neuen Lehrern in der kommenden Legislaturperiode - 300 neue Lehrer-Beamtenplanstellen zu Beginn des nächsten Schuljahres;
• Verzicht auf den erneuten Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in der Größenordnung von 50 Millionen DM;
• das Zukunftsprogramm für Wachstum und Technologie "Schleswig-Holstein 21" mit einer Ausstattung von 150 Millionen DM allein an Landesmitteln;
• Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Hochschulen, Bildung, Innere Sicherheit in der Größenordnung von 50 Millionen DM.
Mit diesen Eckdaten einer neuen Finanzpolitik für Schleswig-Holstein machen wir die Veränderungen deutlich, die wir im ersten Nachtragshaushalt 2000 durchsetzen werden, wenn uns die Wählerinnen und Wähler am 27. Februar das Vertrauen geben. Unsere Finanzpolitik ist damit solider, nachvollziehbarer und ehrlicher als das Finanzgebaren der Regierungen Engholm und Simonis seit 1988. Schleswig-Holstein braucht in der Finanzpolitik einen Neuanfang. Dieses Angebot machen wir mit unserem Entschließungsantrag. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/ 14. Wahlperiode 7. Dezember 1999



Antrag
der Fraktion der CDU



Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes 2000 (Haushaltsgesetz 2000), Drs. 14/2320
Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest: 1. Die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung unter Führung von Ministerpräsidentin Heide Simonis und dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Rainder Steenblock hat am Ende der 14. Legislaturperiode des Landtages alle selbstgesetzten finanzpolitischen Ziele zur Haushaltskonsolidierung nicht erreicht.


• Steuereinnahmen Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren stets behauptet, drastisch gesunkene Steuereinnahmen seien die Hauptursache für die derzeitige schwierige Haushaltssituation. Diese zuletzt von Finanzminister Möller in einer Pressekonferenz am 8. November 1999 wiederholte Behauptung ist, gemessen an dem tatsächlichen Steueraufkommen, unzutreffend. Die folgende Übersicht zeigt, dass sich die Steuereinnahmen des Landes kontinuierlich verbessert haben.

Entwicklung der Steuereinnahmen in Schleswig-Holstein (einschließlich Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen) Jahr Mrd. DM 1987 Ist-Zahl 7,1 1988 Ist-Zahl 7,6 1989 Ist-Zahl 8,0 1990 Ist-Zahl 8,2 1991 Ist-Zahl 8,7 1992 Ist-Zahl 9,2 1993 Ist-Zahl 9,6 1994 Ist-Zahl 9,7 1995 Ist-Zahl 9,8 1996 Ist-Zahl 9,9 1997 Ist-Zahl 9,9 1998 Ist-Zahl 10,4 1999 Haushaltsplan 10,6 2000 Steuerschätzung 10,9 2001 Steuerschätzung 11,3 2002 Steuerschätzung 11,5 2003 Steuerschätzung 12,0
Wenn die Einnahmeerwartungen der Landesregierung stets noch höher waren als die tatsächlichen steigenden Steuereinnahmen oder die Steuerschätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“, kann von gravierenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen nicht die Rede sein. Die „Einbrüche“ waren also Abweichungen von den überzogenen Erwartungen in den vergangenen Jahren und stellen keine tatsächlichen Einnahme-rückgänge dar.
Auch die Bilanz der Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zeigt, dass die Klagen der Landesregierung nicht berechtigt sind. Tatsächlich ist nämlich der Steueranteil der Länder am Gesamtaufkommen in den vergangenen Jahren beachtlich gestiegen. Die folgenden ausgewählten Beispiele machen dieses eindrucksvoll deutlich.
Jahr Bund Länder Gemeinden 1991 50,40 % 36,15 % 13,45 % 1998 43,19 % 43,52 % 13,29 % • Fonds Deutsche Einheit Entgegen der Behauptung der Landesregierung, auch durch die Leistungen im Fonds Deutsche Einheit besonders belastet worden zu sein, muss festgestellt werden, dass diese Belastungen alle alten Länder gleichermaßen treffen und somit keine besondere Belastung Schleswig- Holsteins sind. Das Land Schleswig-Holstein hat sich außerdem auf Kosten der Kommunen am Fonds Deutsche Einheit weniger beteiligt als erforderlich. Die Kommunen haben nachgewiesen, dass sie insbesondere in den Jahren 1995 – 1997 einen höheren Anteil als die geplanten 40 % erbracht haben.
Bezeichnung 1993 1994 1995 1996 1997 -Mio- -Mio- -Mio- -Mio- -Mio- Soll-Anteil 97,2 163,2 59,2 62,0 64,4 Gemeinden (40%) Ist-Beteiligung 94,2 144,7 68,2 71,2 75,3 Differenz - 3,0 -18,5 + 9,0 + 9,2 +10,9 Mehrleistung der Kommunen: + 7,8 Mio DM
• Weitere Einnahmen zur Stützung des Landeshaushaltes Insbesondere in der 14. Legislaturperiode hat durch die Regierung Simonis/Steenblock ein beachtlicher Ausverkauf von Landesvermögen stattgefunden, ohne dass die Verschuldung des Landes zurückgeführt wurde oder aber die Investitionsquote entsprechend anstieg. Die folgende Übersicht zeigt, in welchem Umfang von 1997 bis 2000 zusätzlich zu den Steuereinnahmen weitere Einnahmen von rd. 1,5 Mrd. DM erzielt wurden bzw. für das Haushaltsjahr 2000 erzielt werden sollen.
1997 Grundstücksverkäufe, Auflösung des 7,0 Mio. DM Grundstocks, d.h.keine Zuführung der Erlöse an den Grundstock
Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer u.a. rd. 4,5 Mio. DM für Personalkosten des Ministeriums 11,5 Mio DM
1998 Grundstücksverkäufe 14,5 Mio. DM Veräußerung Flughafenanteile Fuhlsbüttel 65,0 Mio. DM
Sonderausschüttung der LEG 250,0 Mio. DM Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer u.a. rd. 4,5 Mio. DM für Personalkosten des Ministeriums 334,0 Mio DM 1999 Grundstücksverkäufe 48,0 Mio. DM Immobiliendeal 340,0 Mio. DM Technologiestiftung 15,0 Mio. DM Kommunaler Finanzausgleich 50,0 Mio. DM Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer u.a. rd. 4,5 Mio. DM für Personalkosten des Ministeriums Sonderausschüttung Investitionsbank 100,0 Mio. DM Entnahme aus dem Grundkapital der 6,0 Mio. DM Datenzentrale Schleswig-Holstein Verkauf Häfen Dagebüll und Brunsbüttel 20,0 Mio. DM Forderungsverkauf Härtefonds 1,0 Mio DM 584,5 Mio DM
2000 Kommunaler Finanzausgleich 50,0 Mio. DM Grundstücksveräußerungen 16,0 Mio. DM Immobiliendeal 250,0 Mio. DM Veräußerung Flughafenanteile Fuhlsbüttel 55,0 Mio. DM Verkauf Telefonanlagen 10,0 Mio DM Entnahme aus dem Kommunalen 24,0 Mio. DM Investitionsfonds (für Landesfeuerwehrschule) rd. 4,5 Mio. DM Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer u.a. für Personalkosten des Ministeriums 100,0 Mio. DM Verkauf von Anteilen der LEG Schleswig- 509,5 Mio DM Holstein insg. 1.439,5 Mio. DM

• Finanzkraft Die aktuelle Diskussion um den Länderfinanzausgleich zeigt, dass das Land Schleswig-Holstein in den letzten Jahren nicht nur bei den Steuereinnahmen eine günstige Entwicklung aufweist, sondern auch von der Umverteilung zwischen den Ländern zusätzlich profitiert hat. Nach der Umverteilung zwischen den Ländern im Länderfinanzausgleich, im Umsatzsteuerausgleich, im Fonds „Deutsche Einheit“ und bei den Bundesergänzungszuweisungen hatte Schleswig-Holstein im Vergleich mit anderen Ländern 1996 eine Finanzkraft von 102,5 % und in den Jahren 1997 und 1998 ebenfalls über 100 % erreicht.

2. Die Landesregierung hat finanzpolitisch versagt und ist politisch nicht mehr in der Lage, durch nachhaltige strukturelle Veränderungen des Landeshaushaltes eine verlässliche Finanzpolitik zu gestalten. Sie ist finanzwirtschaftlich bewegungsunfähig geworden und kann keine wichtigen Impulse mehr geben für die Erhaltung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, für eine gerechte Ausgestaltung einer auf Chancengerechtigkeit bedachten und wettbewerbsorientierten Bildung und für die von Bürgerinnen und Bürgern zu Recht erwartete Gewährung der Inneren Sicherheit im Lande. • Schulden Am 10. November 1998 (Seite 5290 des Landtagsprotokolls) erklärte die Ministerpräsidentin, dass die Staatsverschuldung insgesamt viel zu hoch sei und dass Lösungen hierfür gefunden werden müssten, wenn nicht zu Recht der Vorwurf der Tatenlosigkeit durch die nächsten Generationen gemacht werden sollte. Damit knüpfte sie an ihre Regierungserklärung vom 23.05.96 an, worin sie betonte, dass wir nicht auf Kosten der nächsten Generation leben dürften.
Diesem so selbstgestellten Anspruch ist die Landesregierung bis heute jedoch nicht gerecht geworden, denn die Verschuldung der Landes ist nicht gesunken. Trotz der geschilderten günstigen Einnahmeentwicklung in den vergangenen Jahren sind die Schulden vielmehr weiter gestiegen. Während seit Bestehen des Landes Schleswig-Holstein bis Ende 1988 18,3 Mrd. DM Schulden entstanden waren, werden nach der MFP bis Ende 2000 14,1 Mrd. DM hinzugekommen und somit der Gesamtbetrag von 32,4 Mrd. DM erreicht sein. Das bedeutet einen Anstieg von 77 % in 12 Jahren. Das Tempo der Schuldenzunahme hat sich somit immer weiter gesteigert. Hierdurch sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes erheblich belastet.
Die Pro-Kopf-Verschuldung allein aus Schulden des Landes betrug lt. Angaben des Statistischen Landesamtes am 31.12.98 10.794 DM. Sie wird Ende 1999 die 11.000-DM-Grenze überschritten haben. Damit ist Schleswig-Holstein hinter dem fast zahlungsunfähigen Saarland das Flächenland mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland. Die Schulden des Landes pro Einwohner in den sogenannten alten Flächenländern lagen 1998 im Durchschnitt bei 7.056 DM. Wie vom Finanzminister in seinem Finanzplan für die Jahre 1999 bis 2003 selbst eingeschätzt, wird der Abstand der Pro-Kopf-Verschuldung gegenüber dem Durchschnitt der alten Flächenländer auch zukünftig weiter anwachsen.
• VII Neuverschuldung Zu Beginn der Legislaturperiode hatte Ministerpräsidentin Simonis in ihrer Regierungserklärung vom 23. Mai 1996 erklärt, dass die Nettokreditaufnahme schrittweise auf 800 Mio DM zurückgeführt werde (S. 20 des Landtagsprotokolls). Die folgende Übersicht zeigt, dass dieses Ziel völlig verfehlt und nicht einmal eine Absenkung unter 1 Mrd. DM erreicht wurde.
VIII IX J X Mittelfristige XI Tatsächliche a Finanzplanung 1996 Neuverschuldu h (Beginn der ng in den r Legislaturperiode) Haushaltsplän en
XII 1 XIII 1,247 Mrd. DM XIV 1,248 Mrd. 9 DM 9 6
XV 1 XVI 1,190 Mrd. DM XVII 1,218 Mrd. 9 DM 9 7
XVIII 1 XIX 1,100 Mrd. DM XX 1,217 Mrd. 9 DM 9 8
XXI 1 XXII 950 Mio DM XXIII 1,289 9 Mrd. DM 9 9
XXIV XXV 800 Mio DM XXVI 1,223 0 Mrd. DM 0 0
XXVII XXVIII XXIX XXX Daher sollten unerwartete Mehreinnahmen mindestens zu Zweidritteln zur zusätzlichen Senkung der Neuverschuldung verwendet werden, so Ministerpräsidentin Simonis am 23. Mai 1996 (S. 20 des Landtagsprotokolls). Auch diese selbstgesetzte Vorgabe des Kabinetts Simonis/Steenblock wurde nicht eingehalten. Mehreinnahmen (Steuermehreinnahmen, unerwarteter Erbschaftsteuerfall 1998 in Höhe von 170 Mio DM, Steuermehreinnahmen 1999 in Höhe von 146 Mio DM, zu erwartende Steuermehreinnahmen 2000 in Höhe von 22,5 Mio, Verkaufserlöse) wurden nicht zur Senkung der Neuverschuldung verwendet.
XXXI • XXXII Verfassungsmäßige Grenze der Neuverschuldung Nach Artikel 53 der Landesverfassung dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Überwindung einer schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes.
Die verfassungsmäßige Grenze gemäß Artikel 53 der Landesverfassung liegt im Haushaltsentwurf 2000 bei 1,234 Mrd. DM. Die geplante Nettokreditaufnahme ist damit nur noch 10,6 Mio DM von dieser Grenze entfernt. Wenn man bedenkt, dass im Jahre 1998 diese Differenz nur noch 107,0 TDM betrug, ist diese Planung zwar eine „deutliche Verbesserung“, dennoch werden geringfügige negative Entwicklungen im Haushaltsverlauf 2000 sofort zu einer Überschreitung dieser Verfassungsgrenze im Haushaltsvollzug führen.
XXXIII • XXXIV Schuldendienst Der hohe Grad der Gesamtverschuldung des Landes hat zur Folge, dass selbst in einer sog. Niedrigzinsphase die Einnahmenhöhe aus der Nettoneuverschuldung rechnerisch nicht ausreicht, um die Zinslasten zu decken. So stehen auch im HH 2000 Zinsausgaben von rd. 1,7 Mrd. DM einer Nettoneuverschuldung von rd. 1,22 Mrd. DM gegenüber.. XXXV Prozentualer Anteil der Zinslasten an den Nettoausgaben:
XXXVI 1XXXVII 1XXXVIII 1XXXIX 1XL 200 996 997 998 999 0
XLI 11,5 XLII 12,1 XLIII 12,5 XLIV 12,4 XLV 12,1 % % % % % Nach dem Saarland ist Schleswig-Holstein damit auch das Land mit der zweithöchsten Zinslast in Deutschland, bezogen auf die sog. alten Flächenländer. Pro Minute muss Schleswig-Holstein 1999 3.378,-- DM Zinsen zahlen. • XLVIImmobiliendeal Auf Antrag der Fraktionen von CDU und F.D.P. hat das Bundesverfassungsgericht am 17. September 1998 beschlossen, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Land Schleswig-Holstein etwaige Einnahmen aus dem sog. „Immobiliendeal“ nur so behandeln darf, als seien sie Einnahmen aus Krediten.
Während noch im Ursprungshaushaltsplan 1998 über die Grenze des Artikels 53 der Landesverfassung hinaus Einnahmen aus dem Immobiliendeal in Höhe von 250 Mio DM als weitere Liquiditätsschöpfung „verbucht“ waren, hat die Landesregierung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Haushaltsplan 1999 und im Entwurf 2000 beachtet und die „klassische“ Nettokreditaufnahme sowie die Einnahmen aus dem Immobiliendeal insgesamt in den Grenzen des Artikel 53 gehalten. Das ursprüngliche politische Ziel der rot/grünen Landesregierung, „Verschuldungseinnahmen“ über die Grenze der Landesverfassung hinaus zu erzielen, konnte somit nicht mehr realisiert werden.
Die CDU-Landtagsfraktion ist zwar auch der Auffassung, dass ein zentrales Gebäudemanagement wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie sieht jedoch keine Notwendigkeit, hierzu auch die landeseigenen Behördengebäude auf die Investitionsbank zu übertragen, um sie anschließend über die GMSH zurückzumieten. Die besondere Wirtschaftlichkeit diese Vorgehensweise ist bisher von der Landesregierung trotz wiederholter Aufforderung durch CDU/F.D.P. auch nicht nachgewiesen. • XLVII Entwicklung der Nettoausgaben Das Ziel der Landesregierung, die Nettoausgaben im Jahresdurchschnitt um höchstens 1,5 % ansteigen zu lassen (Regierungserklärung Ministerpräsidentin Simonis am 23.05.1996, Landtagsprotokoll Seite 20) wurde ebenfalls verfehlt.
Im Umdruck 14/2116 vom 15.06.98, S. 12, stellt der Finanzminister fest, dass die Nettoausgaben in den letzten 10 Jahren insgesamt um 34,4 % gestiegen seien, im Jahresdurchschnitt somit um 3,0 %.
Die tatsächliche Steigerung im Jahre 1998 betrug 2,1 %, der Haushaltsplan 1999 sieht eine Steigerung von 2,0 % vor. Lediglich für das Wahljahr sind 0,9 % geplant.
Damit wurde auch dieses selbstgesetzte Ziel der Haushaltskonsolidierung für die 14. Legislaturperiode glatt verfehlt..
XLVIII • XLIXKonsumtive Ausgaben Das weitere Ziel der Landesregierung, die eigenen konsumtiven Ausgaben weiter zu reduzieren (Regierungserklärung Ministerpräsidentin Simonis am 23.05.1996, Landtagsprotokoll Seite – 20) wurde auch nicht erreicht.
Der Bericht des Finanzministers zur Finanzlage des Landes vom 15.06.98 (Umdruck 14/2116, S. 12) stellt hierzu fest, dass die konsumtiven Ausgaben in den letzten 10 Jahren deutlich überproportional gestiegen sind. An dieser Entwicklung hat sich bis heute nichts geändert. Auch der Haushaltsentwurf 2000 ist von konsumtiven Ausgaben geprägt.
L • LI Investitionsausgaben Die Investitionsquote des Landes hat in einer rasanten Talfahrt mit einem Anteil von 9,6 % an den Nettoausgaben 1998 ihren vorläufigen historischen Tiefpunkt erreicht.
1975, zu Zeiten von Ministerpräsident Dr. Gerhard Stoltenberg, betrug die Investitionsquote 20,33 %, 1987 lag sie immerhin noch bei 16,28 %.
Wie bei der hohen Verschuldung befindet sich Schleswig-Holstein auch bei den geringen Investitionsausgaben in schlechter Gesellschaft mit dem „Schlusslicht“ Saarland. In den Investitionsausgaben je Einwohner liegt es sogar noch hinter dem Saarland. So betrugen 1997 die investiven Ausgaben je Einwohner im Saarland 635 DM und in Schleswig-Holstein nur noch 568 DM.
Für das Wahljahr 2000 sind zwar Investitionsausgaben von 1,5 Mrd. DM und eine Investitionsquote von 10,2 % geplant.
LII • LIII Personalausgaben
LIV Trotz langjähriger Ankündigungen, die Personalausgaben mit entsprechenden Einsparkonzepten zu reduzieren, bewegen sie sich auch im Jahr 2000 mit 5,8 Mrd. DM auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre. Ministerpräsidentin Simonis erklärte am 23. Mai 1996 (S. 20 des Landtagsprotokolls), dass man die Personalausgaben bis zum Jahre 2000 auf unter 39 % senken wolle. Die Personalkostenquote wurde zwar von 40,3 % auf 39,849 % heruntergerechnet. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass Personal in großem Umfang aus dem Landeshaushalt ausgelagert wird bzw. wurde (z.B. in die Gebäudemanagement Schleswig- Holstein und in die Stiftung Schleswig- Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf).
Ein erster Schritt zu Personalkosteneinsparungen, so Simonis, seien die 1600 Stellen, die früher als bisher geplant wegfallen sollen. Auch hierzu ist festzustellen, dass dieses Ziel ebenfalls verfehlt wurde. Zahlreiche Stellen des 1600 Stellenprogramms fallen kostenwirksam erst in den nächsten Jahrzehnten weg (z.B. im Haushalt des Justizministers, EP 09, im Jahre 2035 und 2039). Diese Entwicklung würde bedeuten, dass erst im Jahr 2040 das 1600 Stellenprogramm als Einsparung voll finanzwirksam wird. Einsparkonzepte, bei denen das Personal erst in den nächsten Jahrzehnten wirklich eingespart werden soll, können somit die aktuellen Probleme nicht lösen. Ist Schleswig-Holstein bei den Investitionsausgaben am Tabellenende zu finden, so nimmt es beim Personal in der öffentlichen Verwaltung eine unrühmliche Spitzenstellung ein. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat gerade im November 1999 festgestellt, dass Schleswig-Holstein mit 56 Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung je 1000 Einwohner im Jahre 1998 eine Spitzenstellung einnimmt, während der Durchschnitt der alten Bundesländer bei 38 lag und z.B. Baden-Württemberg mit 31 Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung/1000 Einwohner ausgekommen ist.
LV • LVI Haushaltsdefizite Wenn auch der Haushalt 1998 u.a. aufgrund eines unerwarteten „Erbschaftsteuerfalls“ in Höhe von 170 Mio DM – für dessen „Verschweigen“ der Finanzminister vom Landtag auf Antrag der Opposition einhellig gerügt wurde - ohne Defizit abgeschlossen werden konnte, so waren doch in der 14. Legislaturperiode beachtliche Haushaltsdefizite in den jeweiligen Folgejahren abzuarbeiten.
LVII Haushaltsdefizite
LVIII 1995 LIX 82,2 Mio DM
LX 1996 LXI 360,5 Mio DM
LXII 1997 LXIII 103,5 Mio DM
LXIV Das Haushaltssanierungsgesetz der Bundesregierung einschließlich der geplanten steuerlichen Familienförderung und des Steuerbereinigungsgesetzes sieht nach dem aktuellen Diskussionsstand eine Landesbelastung in Höhe von 192,9 Mio DM vor, für die lediglich 57 Mio DM als Vorsorge in den Haushaltsentwurf 2000 eingestellt worden sind. Kommt es zu dieser von der rot/grünen Bundesregierung angestrebten Landesbelastung in voller Höhe im Jahre 2000, dann ist ein weiteres Haushaltsdefizit vorprogrammiert.
LXV • LXVIGlobale Minderausgaben/Globale Mehreinnahmen Der Haushaltsentwurf 2000 enthält globale Minderausgaben in Höhe von 66,2 Mio DM und globale Mehreinnahmen von 100,0 Mio DM. Damit weist der Entwurf eine Deckungslücke von 166,2 Mio DM auf. Der Landtag stellt fest, dass es weiterhin an der Durchsetzungskraft des Finanzministers gegenüber den Ressorts fehlt, diese Lücke zu schließen und einen wirklich ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
LXVII • LXVIII Verpflichtungsermächtigungen Die Haushalte der Finanzplanjahre 2001 – 2003 sind durch Verpflichtungsermächtigungen aus den vergangenen Jahren und dem Haushaltsplan 2000 mit insgesamt 2,2 Mrd. DM vorbelastet. Damit wird in einem nicht mehr vertretbaren Umfang die Bezahlung von heute zugesagten politischen Wohltaten dieser Landesregierung künftigen Haushaltsgesetzgebern aufgebürdet und somit ihr finanzieller Handlungsspielraum – vor dem Hintergrund der hohen Schuldenlast - weiter erheblich eingeschränkt.
LXIX • LXX Reform des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens Mit ihrer Regierungserklärung vom 23. Mai 1996 hat Ministerpräsidentin Simonis für die 14. Legislaturperiode die schrittweise Einführung der Budgetierung in der gesamten Landesverwaltung angekündigt (S. 21 des Landtagsprotokolls). Auch dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Bis auf einige Reformansätze, insbesondere an den Hochschulen, konnte auch auf diesem Feld fast nichts erreicht werden.

Diese finanzwirtschaftlichen Indikatoren und ihr Abgleich mit den eigenen Zielvorgaben der Landesregierung zeigen das Ergebnis einer verfehlten rot/grünen Finanzpolitik bzw. einer unsoliden Finanz- und Haushaltspolitik einer SPD geführten Landesregierung in den vergangenen 12 Jahren. Trotz gestiegener Steuereinnahmen, einer guten Finanzkraft und zahlreichen zusätzlichen Einnahmen aus Verkaufserlösen und Sonderausschüttungen stieg die Verschuldung überproportional, konnte der hohe Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt nicht abgebaut werden. Trotz der guten Einnahmeentwicklung und zusätzlicher umfangreicher Neuverschuldungen wurden die Haushalte in den vergangenen Jahren immer wieder mit erheblichen Defiziten abgeschlossen. Daraus folgt: Nicht die Einnahmen waren zu gering, sondern die Ausgaben, insbesondere die konsumtiven Ausgaben waren, stets zu hoch.

3. Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf 2000 entspricht nicht den Anforderungen an einen zukunftsorientierten soliden Haushalt.
Auch der zwölfte in der Verantwortung von Heide Simonis, zunächst als Finanzministerin und ab 1993 als Ministerpräsidentin, vorgelegte Haushaltsentwurf lässt keine Trendwende erkennen. Alle finanzwirtschaftlich wichtigen Indikatoren zeigen weiterhin - auch gemessen an der Regierungserklärung des Kabinetts Simonis/Steenblock - in die falsche Richtung. Für nachhaltige strukturelle Veränderungen fehlt die politische Kraft; der Haushalt wird weiterhin von konsumtiven Ausgaben beherrscht, Investitionen, die das Land zukunftsfähig machen, sind kaum erkennbar.
Vielmehr wird mit dem Haushaltsentwurf 2000 des Kabinetts Simonis/Steenblock der Weg in die finanzpolitische Sackgasse fortgesetzt, statt eine Umkehr für die Zukunft des Landes einzuleiten.
In der Pro-Kopf-Verschuldung bleibt Schleswig-Holstein weiterhin bei den Spitzenreitern im Bundesgebiet; wie auch bei der Anzahl der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Dafür ist es bei den Investitionsausgaben bei den Schlusslichtern zu finden. Wichtige Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Lande werden auch weiterhin vernachlässigt. Die Haushalte künftiger Jahre sind durch hohe Schuldenlasten, hohe Personalausgaben, umfangreiche Mieten für Behördengebäude für die Rückmietung aus dem Immobiliendeal und die Einlösung von Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren nahezu versteinert.


II. Der Landtag beschließt: Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf 2000 wird abgelehnt.



III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. zum Ausgleich des Haushaltes 2000 und zur Sicherung solide finanzierter Haushalte in kommenden Jahren Einsparungen, strukturelle Veränderungen und Veräußerungen in den folgenden Bereichen vorzunehmen. -TDM-
• Sofortige Beendigung der Entbeamtungspolitik, insbesondere im Schulbereich LXXI 42.000, 0 Einsparungen durch Umwandlung von Angestelltenstellen in Beamtenplanstellen. Im LXXII Haushaltsentwurf 2000 sind 3.033 Stellen für Lehrer im Angestelltenverhältnis ausgewiesen. Für jeden angestellten Vollzeit-Lehrer entstehen durchschnittliche Mehrausgaben von 22,4 TDM/Jahr 3.033 Stellen x 22,4 TDM = 67.939,2 TDM abzügl. Einsparungen der ./. 26.100,0 TDM Landesregierung aufgrund der stattfindenden Verbeamtungen 41.839,2 TDM
LXXIII • Einsparungen auf Führungsebene LXXIV 1.5 00,0 2000 haushaltswirksam, da es sich hier um Ministergehälter und Staatssekretärsplanstellen (u.a. LXXV durch Reduzierung der Ministerien von 9 auf 7 und Absenkung der Besoldung für Staatssekretäre).
LXXVI • Verzicht auf neue Stellen und Stellenhebungen bis auf die Bereiche Schulen, Hochschulen, Polizei, LXXVII 1.5 Steuerverwaltung (Tabubereiche) 00,0 Im Haushaltsentwurf 2000 sind Stellenhebungen und neue Stellen im Umfang von 15.053,0 TDM vorgesehen. LXXVIII In der allgemeinen Verwaltung sollte auf diese Stellenhebungen und neuen Stellen verzichtet werden.
LXXIX • Kürzung der Mittel für Vertretungs- und Aushilfskräfte LXXX 5.0 00,0 Die Gesamtsumme beträgt 28.440,5 TDM. Im Rahmen der Personalbudgetierung sollten diese Mittel künftig aus LXXXI den regulären Personaltiteln erwirtschaftet werden.
LXXXII • Wiederbesetzungssperre LXXXIII 10. 000,0 Bei rd. 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den obersten Landesbehörden und den sonstigen Behörden LXXXIV (ohne Tabubereiche) müssten 200 Einsparungen durch eine Wiederbesetzungssperre zu realisieren sein.
LXXXV • Kommissionen und Beiräte LXXXVI 30 0,0 Kommissionen und Beiräte, wie z.B. die Härtefallkommission, der Flüchtlingsrat Schleswig- LXXXVII Holstein und der Eine-Welt-Beirat sollten eingespart werden.
LXXXVIII -TDM-
• Beauftragte LXXXIX 3.0 00,0 Die von Jahr zu Jahr zahlreicher gewordenen Beauftragten haben sich allmählich zu einer XC „Nebenregierung“ entwickelt, die den schleswig- holsteinischen Steuerzahler erheblich belastet. Die Beauftragten sollten daher weitgehend abgeschafft und ihre Aufgaben in der Ministerialverwaltung/Landtag wahrgenommen werden. Der Grenzlandbeauftragte ist hiervon ausgenommen. Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz sollten bei einer erneuten Steigerung des Haushalts (+ 5,52%) Einsparungen von mindestens 120,0 TDM möglich sein.
XCI • Ausgabereste aus Vorjahren XCII 5.700,0 Der Titel für die Finanzierung von Ausgaberesten aus Vorjahren sollte gestrichen werden. Es ist nicht XCIII vertretbar, bereits in früheren Jahren zugesagte Bewilligungen für Förderprojekte mit Haushaltsmitteln (Baransätzen) künftiger Haushaltsjahre zu bezahlen. Ausgabereste sollten grundsätzlich vermieden werden. Ist das im Einzelfall nicht möglich, sollten die Finanzierungsmittel weiterhin aus dem Bewilligungs- Haushaltsjahr bereitgehalten oder aus dem Ansatz des laufenden Haushalts bezahlt werden.
XCIV • Kürzung der Sachausgaben XCV 75.000, 0 Die sächlichen Verwaltungsausgaben im Haushaltsentwurf 2000 betragen 754,834,8 TDM. Durch XCVI Kürzung der allgemeinen Betriebsausgaben, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Werkverträge usw. sind weitere Einsparungen möglich. Bei einem verstärkten Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung XCVII muss das Management und die Beschaffung auf diesem Gebiet erheblich effizienter und damit sparsamer gestaltet werden.
XCVIII • Kürzung der Leistungsentgelte an die Datenzentrale XCIX 50 0,0
C -TDM-
• Kürzung der Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse CI 65.000, 0 Die Gesamtsumme der Zuwendungen der Hauptgruppe 6 beträgt 4.907.555,7 TDM. Hierin enthalten sind jedoch CII zahlreiche gesetzliche Leistungen an die Kommunen (z.B. Kommunaler Finanzausgleich) und sonstige Träger. Die Kürzungsmöglichkeiten werden dadurch erheblich eingeschränkt. Bei den Einsparüberlegungen ist von einer generellen prozentualen Kürzung abzusehen. Vielmehr sollte der Umfang der Förderung von einer Einzelfallprüfung auf Effektivität der Maßnahmen und Effizienz der Verwaltung abhängig gemacht werden.
CIII • Kürzung des Landesanteils in der Sozialhilfe CIV 40.000, 0 Mittelfristig sind Einsparungen möglich durch Programme wie „Arbeit statt Sozialhilfe“, strengere CV Missbrauchsprüfungen, eine restriktive Bewilligung von einmaligen Leistungen, verändertes Mietenniveau und Entlastungen durch die Pflegeversicherung
CVI • Kürzung der Ausgaben für Erstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes CVII 6.000,0 Verstärkte Eintreibung der Beträge von den Unterhaltspflichtigen CVIII
CIX • Verkauf der NordWestLotto Schleswig-Holstein CX 130.000 ,0 Der Verkauf soll unter Beibehaltung der Zweckerträge erfolgen. CXI
CXII • Verkauf von WOBAU-Wohnungen CXIII 500.000 ,0 Verkauf nach dem „Kieler Modell“ (KWG) CXIV CXV • Verkauf von entbehrlichen Landesimmobilien CXVI 30. 000,0 Verkauf von entbehrlichen Immobilien (z.B. Kieler Schloss exklusive Rantzaubau, Parkhäuser und weitere CXVII andere nicht notwendig im Landesbesitz zu haltende Liegenschaften).
CXVIII • Kostenreduzierung im Ausländerbereich CXIX 5.5 00,0 Integrationsmaßnahmen sind weiterhin finanziell zu fördern. Aufgrund der Rückgänge bei den CXX Asylbewerberzahlen können gleichwohl Einsparungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgenommen werden. CXXI - TDM- • Eine-Welt-Projekte CXXII 30 0,0 Es ist nicht Aufgabe des Landes, entwicklungspolitische Maßnahmen sowie Selbsthilfeprojekte in Afrika, Asien CXXIII und Lateinamerika zu fördern. • Institutionelle Förderung größerer Natur- und Umweltschutzverbände CXXIV 35 0,0 Keine institutionelle Förderung neben dem Landesnaturschutzverband CXXV
CXXVI • Abfallwirtschaftliche Maßnahmen CXXVII 1.0 00,0 Keine Landesförderung für mechanisch-biologische Abfallbehandlung CXXVIII
CXXIX • Grundstücksankäufe für den Naturschutz CXXX 5.0 00,0 Keine weiteren Flächenankäufe für den Naturschutz. Statt dessen Vertragsnaturschutz, der aus den CXXXI zweckgebundenen Einnahmen der Lotterie Spiel 77 und der Grundwasserabgabe finanziert werden könnte.
CXXXII
CXXXIII • Kürzung der Leistungsentgelte an die Investitionsbank und andere um 10 % CXXXIV Die Erstattung von Kosten für die Verwaltung von Darlehen sowie für die Abwicklung von CXXXV 1.2 Förderprogrammen und Verwaltungskosten zur 00,0 Abwicklung von Gesetzen durch die Investitionsbank und andere beträgt im Haushaltsjahr 2000 insgesamt 12.022,3 TDM. 928.850,0 • Mittelfristig haushaltswirksame Maßnahmen - Reduzierung der Ministerien von bisher neun auf sieben Ministerien - Arbeitszeitverlängerung für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst um 0,5 Stunden/Woche - Zentrales Personalmanagement - Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung norddeutscher Behörden und Gerichte - Effizientere Zusammenarbeit von Landesbehörden und Einrichtungen des Landes - Landesbehörden als Dienstleister (z.B. Landesbesoldungsamt als Dienstleister für die Gehalts-, Beihilfe- und Reisekostenberechnungen von Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts) - Privatisierung von öffentlichen Aufgaben (z.B. in den Bereichen Munitionsräumdienst, Eichwesen, Vermessungswesen, Veranstaltungsmanagement Kieler Schloss) - Abbau von nachgeordneten staatlichen Behörden und eine damit verbundene Aufgabenübertragung auf die Kommunen - Privatisierung der staatlichen Forstwirtschaft - Privatisierung Internat Plön

2. für eine zukunfts- und wachstumsorientierte Umstrukturierung des Haushaltes, hartes Sparen von Finanzmitteln auf der einen Seite und zukunftsorientierte Humaninvestitionen und Sachinvestitionen auf der anderen Seite folgende Schwerpunkte im Haushalt zu setzen:

CXXXVI - TDM- • Senkung der Neuverschuldung CXXXVII 40 0.000,0 Senkung der Neuverschuldung im Jahre 2000 auf 800 Mio DM. Im Haushaltsentwurf 2000 ist eine CXXXVIII Neuverschuldung von rd. 1,2 Mrd. DM einschließlich der Immobiliendealeinnahmen vorgesehen. In der vorgesehenen Absenkung von 400,0 Mio DM sind die 250,0 Mio DM aus dem Immobiliendeal als eine Form der Kreditaufnahme enthalten.
CXXXIX • Abbau von Altschulden CXL 200.000 ,0
CXLI • 1000-Lehrer-Programm CXLII Im Jahre 2000 300 neue Lehrer-Beamtenplanstellen ab 01.08.2000 CXLIII 11. Außerdem sind 100 Planstellen von Gesamtschulen an 000,0 andere Schularten umzusetzen. Die Stellenplankorrektur ist im Verwaltungswege vorzunehmen. • Zuführung an die Versorgungsrücklage CXLIV 39. 000,0 (u.a. wegen der Verbeamtung der angestellten Lehrer) CXLV CXLVI - TDM- • Verzicht auf den Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich CXLVII 50. 000,0
CXLVIII • Zukunftsprogramm für Wachstum und Technologie „Schleswig-Holstein 21“ CXLIX 15 0.000,0 Hierbei handelt es sich um Barmittel im Haushalt 2000, die zusammen mit angekündigten EU-Mitteln, CL Bundesmitteln und bereits vorhandenen Landesmitteln das Zukunftsprogramm für Wachstum und Technologie „Schleswig-Holstein 21“ bilden.
CLI • Weitere Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Hochschulen, Bildung, Innere Sicherheit CLII 50.000, 0 (u.a. rd. 25 Mio DM für die Budgets der Hochschulen, vor allem für eine bessere personelle Ausstattung und CLIII investive Maßnahmen, rd. 10 Mio DM für Stellenhebungen bei Polizei und Justiz, mehr Polizeianwärter und Investitionen bei der Polizei sowie mehr Mittel für eine bessere Ausstattung der Schulen, vor allem mit Kommunikations- und Informationstechnik im Rahmen des Programms „Schulen ans Netz“)
CLIV VI /1 900.000 ,0



Martin Kayenburg Thomas Stritzl und Fraktion