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21.09.01
11:37 Uhr
CDU

Heinz Maurus:Wildwuchs verhindern - Genehmigungsverfahren präzisieren

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr.375/01 vom 21. September 2001 Offshore-Windenergieanlagen
Heinz Maurus: Wildwuchs verhindern – Genehmigungsverfahren präzisieren
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Maurus, forderte heute in Kiel Bundes- und Landesregierung auf, eine zügellose Industrialisierung der Nordsee durch einen Wildwuchs von Offshoreenergieanlagen durch eine integrierte Raumplanung zu verhindern und die äußerst spärlich gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsparameter durch eine Novellierung der Seeanlagenverordnung zu präzisieren.
Durch die Tatsache, dass das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in § 7 Abs. 1
bestimmt, dass für „Offshore-Anlagen“ der Höchstsatz der Vergütung von 17,8
Pfennig je Kilowattstunde für einen Zeitraum von 9 Jahren nur noch gewährt wird,
wenn der Betriebsbeginn der Anlage vor dem 31. Dezember 2006 liegt, versucht im
Moment jeder Interessent nach bester Goldgräbermentalität sein Claim abzustecken.

Dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie liegen (Stand 19.07.01) 15 Anträge zur Entscheidung über Windkraftanlagen außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone vor; für Standorte innerhalb dieser Zone haben die zuständigen Länder gegenwärtig über 30 weitere Anlagen zu entscheiden.
Allein im Nordseebereich zwischen Helgoland und Sylt haben Vorhabenträger rund 1.000 WEA, die eine Fläche von 1.371 km² benötigen, im Verfahren.
Insgesamt ist beabsichtigt Anlagen mit insgesamt 25.000 Megawatt (MW) Nennleistung im Offshorebereich zu errichten. Dies entspricht nach heutigem Stand der Technik 8.000 bis 12.500 Anlagen. Im Vergleich dazu stehen in ganz Schleswig- Holstein zur Zeit 2.183 Windenergieanlagen.
Bei einer solchen Dimension im Offshorebereich ist eine sorgfältige Güter- und Interessenabwägung oberstes Gebot.
Voraussetzung hierfür muss zum einen eine konkrete Ausweisung von Winderkraftanlagengebieten im Rahmen einer integrierten Planung sein, die die Belange der Seeschifffahrt, des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes, des Tourismus, der Fischerei und der Bundeswehr berücksichtigt.
Daneben ist die Seeanlagenverordnung als Genehmigungsgrundlage für den Anlagenbau in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu novellieren.
Derzeit sind als einzige Genehmigungsparameter die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der Schutz der Meeresumwelt in der Verordnung enthalten.
Gerade der zweite Punkt ist problematisch, da Wissenschaftler in den letzten Tagen mehrfach deutlich gemacht haben, dass der ökologische Wissenshorizont auf See relativ gering sei.
Die offenbar vorhandenen Wissensdefizite bedingen ergänzende Forschungen. In die Seeanlagenverordnung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im weiten Sinne gesetzlich festzuschreiben.
Die CDU-Landtagsfraktion hat hierzu einen Antrag, Drucksache 15/1197, in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht. (Anlage)
Bei aller auch kritischen Betrachtung von Offshore Windenergieanlagen, erkennen wir durchaus an, dass die in den nächsten 5 Jahren von der Branche zu erwartenden 80 Mrd. DM Umsatz gerade für die Westküste als erheblicher Wirtschaftsfaktor betrachtet werden müssen.
Dieses Argument allein darf jedoch die Nachhaltigkeit von Planungen und Genehmigungen nicht in den Hintergrund drängen.
Es wäre allen Beteiligten dringend anzuraten, vor umfassenden Genehmigungen erst einmal Erfahrungen mit einem Pilotprojekt zu sammeln, so Maurus abschließend.