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28.09.01
15:10 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: 630-DM-Gesetz schadet Schleswig-Holstein

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 400/01 vom 28. September 2001
TOP 24 Hans-Jörn Arp: 630-DM-Gesetz schadet Schleswig-Holstein

Für die CDU Landtagsfraktion ist es selbstverständlich, dass wir dem FDP-Antrag zustimmen.
Erlauben Sie mir demnach, dass ich bei dieser Gelegenheit noch einmal über die Gesamtproblematik des von der Rot-Grünen Bundesregierung im April 1999 beschlossenen Gesetzes rede:
Stehen wir bei der Wachstums- und bei der Beschäftigungsrate als Schleswig-Hol- steiner immer an letzter Stelle der alten Bundesländer, so sind wir im Bereich der 630- DM-Jobs mit 18,1 % der Beschäftigten führend. Darüber sollten Sie einmal nachdenken, Frau Ministerin, welche besonderen Auswirkungen dieses Gesetz auf uns hier in Schleswig-Holstein hat! Den positiven Sinn des jetzt geltenden 630-DM- Gesetzes kann wohl kaum einer, außer Ihnen wahrscheinlich, erkennen.
Stolz verkündete Arbeitsminister Riester, dass die Rentenversicherungen zwar mit bis zu 3 Milliarden DM Einnahmen jährlich davon profitieren, aber auf wessen Kosten eigentlich! Nur die Zahl der Beschäftigen wird dadurch geschönt.
Es leiden die Beschäftigten privater Haushalte, die Zeitungsboten, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hotel- und Gaststättengewerbes, die Altenpfleger, die Taxifahrer, die Gebäudereiniger und viele mehr. Besonders aber die vielen ehrenamtlichen Tätigen im sozialen Bereich, im Sport und in der Politik sind von dem 630-DM-Gesetz betroffen. Auch wenn Sie bei den ehrenamtlichen Wehrführern und teilweise den Sporttrainern den ersten Rückzug begonnen haben, seien Sie doch konsequent und nehmen Sie das Gesetz in der jetzigen Form endlich ganz zurück.
Fragen Sie doch mal ihren Parteigenossen Walter Momper aus Berlin, der weiß davon ein Lied zu singen. Aber statt dessen wird weiter gemompert. Die Taxiunternehmen und das Schaustellergewerbe sind besonders benachteiligt. Sie haben nicht nur hohe Energiekosten durch die Erhöhung der ÖKO-Steuer zu tragen, sondern sie leiden eben auch unter der Einführung des 630-DM-Gesetzes und sind auf Aushilfen immer wieder angewiesen.
Und vergessen Sie bitte nicht. Schleswig-Holstein ist ein Tourismusland. Und hier ist es anders als in Bayern und Baden-Württemberg. Wir haben keine Wintersaison.
An den wenigen schönen Tagen des Jahres sind die Ausflugslokale in großen Nöten, weil sie kein Personal mehr bekommen. Aushilfspersonal steht eben nicht mehr so kurzfristig und so einfach zur Verfügung. Dieses geht eindeutig zu Lasten des Services und immer mehr Lokale werden zu Selbstbedienungsrestaurants.
Viele dieser geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind auch in Call-Centern entstanden – ein Bereich, der in weiterer Zukunft noch große Bedeutung für unsere Wirtschaft haben wird.
Ihre Gesetzgebung gegen den „kleinen Mann“ ist besonders eine Gesetzgebung gegen die Frauen in unserem Land. Warum haben sie diesen Frauen auch noch die zusätzliche Einnahmemöglichkeit durch 630-DM-Jobs weggenommen? Erheben Sie lieber ihre Stimme im Bundesrat für die vielen Frauen, für die vielen Männern und natürlich für die unzähligen Betriebe, die besonders unter den Folgen des 630-DM- Gesetzes leiden.
Sie bringen damit auch mehr Kaufkraft und Wertschöpfung in unser Land und schaffen Arbeitsplätze. Dieses Gesetz ist gerade für die kleinen Leute und für alle Ehrenamtliche eine Ohrfeige, für die Sie sich sonst immer einsetzen wollten – gerade im Jahr des Ehrenamtes.
Aber das haben Sie wahrscheinlich schon längst vergessen. Sie könnten ja auch einmal Taten folgen lassen. Statt wie in den anderen europäischen Ländern die Lohnnebenkosten zu senken, erhöhen Sie gerade in dieser Phase an der Schwelle einer Rezession die Tabak- und Versicherungssteuer.
Durch die Abschaffung des 630-DM-Gesetzes entlasten Sie auch die Bürokratie. Aus Gesprächen mit Finanzbeamten wissen wir, dass sie unnötig viel Zeit bei der Bearbeitung der Freistellungsaufträge investieren. Die Fragen nach der Kosten- Nutzen-Analyse erübrigt sich dann dabei.
Wir fordern Sie auf, Frau Ministerin, machen Sie ihren Einfluss als Schleswig-Hol- steinerin geltend und schaffen Sie das 630-DM-Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Wir stimmen der Ausschussüberweisung des Antrages zu.