Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.10.01
17:31 Uhr
CDU

TOP 10 und 11 Jost de Jager: Hochschulen sollen Studenten selbst auswählen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 419/01 vom 17. Oktober 2001
TOP 10 und 11 Jost de Jager: Hochschulen sollen Studenten selbst auswählen Beinahe wäre in diesem Sommer beim Zulassungswesen für Studierende an Hochschulen ein Schritt in die richtige Richtung gelungen, vielleicht sogar ein kleiner Sprung. Kurze Zeit sah es danach aus. Der mit Professoren besetzte Beirat der ZVS hatte sich nach langem Hin und Her zu der Empfehlung durchgerungen, dass künftig in den der ZVS vorbehaltenen zulassungsbeschränkten Fächern die Hochschulen jeden zweiten Studierenden selbst auswählen dürfen. Sogar der Kieler Kultusstaatssekretär fand diesen Vorschlag „besonders zu begrüßen“. Diese Aussage des Staatssekretärs durfte man allerdings nicht mit der Haltung des Bildungsministeriums verwechseln, denn am Ende haben im Verwaltungsausschuss der ZVS alle SPD-geführten Länder, bis auf Brandenburg, gegen eine solche Eigenauswahl gestimmt. Laut dpa vom 05. September 2001 ist einer der Gründe darin zu suchen, dass für eine Änderung der Zulassungsverfahren zunächst eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes erforderlich wäre.
Wenn das der Grund sein sollte, dann ändern wir das Hochschulrahmengesetz doch einfach.
Deshalb beantragt die CDU-Fraktion heute eine Bundesratsinitiative, die eben diese Änderung des Hochschulrahmengesetzes zum Ziel hat. Wir wollen, dass in einem ersten Schritt die Hochschulen gemäß der Systematik des bisherigen Hochschulrahmengesetzes die Möglichkeit erhalten sollen, 50 % ihrer Studierenden in zulassungsbeschränkten Fächern selbst auszuwählen. Diese Eigenauswahl soll dem Zulassungsverfahren durch die ZVS vorgeschaltet werden, ein Punkt, den ich nachher noch näher erläutern werde.
In einem zweiten Schritt spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, mittelfristig, d. h. nach dem Auslaufen des bisherigen Staatsvertrages im Jahre 2005 die ZVS abzuschaffen und die Zulassung der Studierenden insgesamt den Hochschulen selbst zu überlassen.
Die Eigenauswahl ist ein hervorragend geeignetes Instrument zur Profilbildung von Hochschulen und eigentlich genauer von einzelnen Fakultäten und Studiengängen. Es erlaubt den Hochschulen für ihre jeweiligen Studiengänge die am besten geeigneten Studierenden auszuwählen und dies nach einem Verfahren, das besondere Qualifikationen dieser Studierenden über den bloßen bürokratischen Fragenkatalog hinaus würdigt. Es beinhaltet für die Studierenden darüber hinaus die Chance, zusätzlich erworbene Leistungen und Fähigkeiten in das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz einzubringen. Solche zusätzlichen Qualifikationen können Sprachkenntnisse sein oder relevanten Praktika. Der Hochschule oder der Fakultät wiederum kann es durch ein solches eigenes Zulassungsverfahren gelingen, den Leistungsstand in diesen Fächern zu erhöhen, indem die Studierenden haargenau in das Profil des Studienganges passen.
Es gehört zu den Legenden dieser Diskussion, dass die Hochschulen selber dieses gar nicht wollen. Es wird immer darauf verweisen, dass die bereits jetzt schon mögliche Eigenauswahl von 20 % der Studierenden nicht genutzt wird. Dies Gegenargument, meine Damen und Herren, ist doch falsch. Die Hochschulen sind sehr wohl bereit, eigene Zulassungsverfahren für Studierende zu entwickeln, wenn sie sicher sein können, dass ein solches Zulassungsverfahren ihnen auch etwas bringt.
Wir haben im Frühsommer dieses Jahres alle Hochschulen des Landes angeschrieben und gefragt, ob sie von dieser 20 %igen Eigenauswahl Gebrauch machen und wenn nein, warum nicht. Die Antworten haben ergeben, dass eigene Zulassungsverfahren lediglich von den privaten Einrichtungen und den Hochschulen angewendet werden, die einen besonderen künstlerischen Schwerpunkt haben. Ansonsten wird die Möglichkeit nicht genutzt, mit dem Hinweis, das die Kosten-Nutzen-Relation nicht stimmt.
Und sie stimmt aus zweierlei Gründen nicht. Zum einen ist der Anteil von 20 % zu wenig, um ernsthaft von Nutzen für eine Hochschule zu sein und zum anderen kommt nach dem derzeitigen Stand der Dinge erst die ZVS und dann die Hochschule zum Zuge. Haargenau diese Reihenfolge muss umgekehrt werden, weshalb die CDU- Fraktion auch fordert, die Eigenauswahl dem ZVS-Verfahren vorzuschalten. D. h. erst müssen die Hochschulen Gelegenheit bekommen, ihre Studierenden auszuwählen und dann erst greift das Verteilungsverfahren durch die ZVS. Wenn diese beiden Bedingungen, Erhöhung der Quote und ein vorgeschaltetes Zulassungsverfahren, durch die Hochschulen selbst erfüllt sind, dann, so die Rückmeldung der Hochschulen, wären diese auch in sehr viel stärkerem Maße bereit, von den Möglichkeiten der Eigenauswahl Gebrauch zu machen. Eben dieses schlagen wir vor.
Eine solche Gesetzesänderung würde einen zweifachen Wettbewerb auslösen. Zum einen einen Wettbewerb unter den Studierenden, um die besten Studiengänge, zum anderen einen Wettbewerb unter den Hochschulen um die Studierenden. Und um sicherzustellen, dass auch tatsächlich Studierende in Schleswig-Holstein studieren wollen, bedarf es deshalb nicht nur eine Änderung der HRG, sondern insgesamt einer überzeugenden und attraktiven Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein. Derzeit müssen sich die Hochschulen des Landes einem solchen Wettbewerb mit dem Ballast einer dramatischen Unterfinanzierung stellen. Im Vergleich mit Hochschulen etwa in Baden-Württemberg, in Bayern, zunehmend in Sachsen, die deutlich besser ausgestattet und damit oft attraktiver sind als die Angebote in Schleswig-Holstein.
Deshalb: Ein fairer Wettbewerb erfordert auch faire Wettbewerbsbedingungen. Die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit setzen die Hochschulen aber nicht selbst. Und insofern geht mit einem zunehmenden Wettbewerb der Hochschulen untereinander auch die Verpflichtung des Landes einher, vernünftige Entscheidungen im punkto Finanzierung ihrer Hochschulen und Strukturentwicklung ihrer Hochschullandschaft insgesamt zu fällen. Dort hinkt Schleswig-Holstein hinterher. Wir als CDU-Fraktion wollen, dass die Hochschulen das ihre tun, um ihr Profil zu schärfen. Wir fordern aber ebenso ein, dass die Landesregierung das ihre tut und das können wir im Moment nicht erkennen.