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14.11.01
17:29 Uhr
CDU

Sylvia Eisenberg: Landesregierung hat wichtige Daten nicht erhobe n

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 458/01 vom 14. November 2001
TOP 13 Sylvia Eisenberg: Landesregierung hat wichtige Daten nicht erhoben Zunächst einmal herzlichen Dank an die Verfasser der Antworten für die Fleißarbeit und das Zusammenschreiben der bereits vorhandenen statistischen Daten.
Innerhalb der kurzen Zeit, die mir zum Durcharbeiten dieses komplexen Themas zur Verfügung stand, sind allerdings einige Anmerkungen zu machen:
Zunächst erst einmal verdient all das Erwähnung, was nicht beantwortet wurde, was aber zur Beurteilung des Erfolges oder Misserfolges des sonderpädagogischen Konzeptes der Landesregierung notwendig gewesen wäre:
1. Eine Elternbefragung hat nicht stattgefunden, also ist insgesamt nicht festzustellen, ob Eltern eher die integrative Beschulung ihrer Kinder oder eher eine Förderung in einer Sonderschule wünschen und welche Erwartungen sie mit der integrativen Beschulung verbinden.
2. Eine Befragung der Regelschulen, auch der beruflichen Schulen, hat ebenfalls nicht stattgefunden.
3. Auch nicht festzustellen ist der Erfolg oder Misserfolg der integrativen Maßnahmen, da es landesweit keine Erhebungen darüber gibt, wie viele SchülerInnen aus Integrationsmaßnahmen in Sonderschulen übergeleitet werden oder an Regelschulen verbleiben.
4. Die Erhebungen und Angaben zur Unterrichtsituation und Unterrichtsorganisation sind höchst lückenhaft. Der Unterrichtsausfall wird nur alle drei Jahre in einzelnen Kreisen erhoben und die Erhebung erstreckt sich nur auf den Sonderschultyp „Förderschule“. Wir kennen die Praxis und wissen, dass sich Unterrichtsausfall nie ganz vermeiden lässt. Umso wichtiger wären Kenntnisse über das Stundenfehl. Ein Stundenfehl aber wird auch nicht erhoben. Über die Entwicklung der Anzahl der Lehrerplanstellen kann angeblich keine Aussage gemacht werden. Eine Darstellung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden im Vergleich zu anderen Bundesländern erscheint der Landesregierung aber „wenig sinnvoll“ – warum wohl?
Eine Aufschlüsselung der den unterschiedlichen integrativen Maßnahmen zugeteilten Lehrerwochenstunden gibt es ebenfalls nicht.
Bei dieser lückenhaften Beantwortung muss die Aussagefähigkeit des gesamten Berichtes in Zweifel gezogen werden. Wenn diese Landesregierung Qualitätssicherung und Evaluation auf der Grundlage von Ausgangsdaten allen Schulen und Hochschulen dieses Landes als Aufgabe zuweist, so erwarte ich, dass sich die Landesregierung auch selbst daran hält. Es waren immerhin drei Monate Zeit, um entsprechende Erhebungen anzustellen. Außerdem hätte ich erwartet, dass eine Regierung, die sich seit 13 Jahren vor allem auch der Sonderpädagogik verpflichtet fühlt, die Ergebnisse ihrer Arbeit selbst frühzeitig dokumentieren und auf den Prüfstand stellen will. Das ist nicht geschehen.
Aber gehen wir jetzt einmal von den im Bericht angegebenen Zahlen aus: Trotz steigender Schülerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Anzahl der Sonderschulen seit 1991 um 22,8 % zurückgegangen ,was entweder durch eine höhere Anzahl Schüler pro Klasse oder durch zunehmende Integrationsmaßnahmen aufgefangen wird. Im Vergleich zum Schuljahr 92/93 steigt die Anzahl der in den Regelschulen unterrichteten Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf prozentual um annähernd das Doppelte, im Durchschnitt auf 27,4%,imBereich der emotionalen Entwicklung auf 37%, im Bereich der Sprachheilpädagogik auf 40%.
Zunächst zu den Förderschulen, ehemals Sonderschule für Lernbehinderte, in denen rund 8000 SchülerInnen Unterricht erhalten. Nur für diesen Sonderschultyp liegen verlässliche Zahlen vor:
Die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden je Klasse, deren Kinder zu über 50% auch noch jahrgangsübergreifend unterrichtet werden, liegen in S-H mit 26,6 Stunden weit unter dem Bundesdurchschnitt, nämlich 5,4 Stunden weniger in der Woche, was meiner Auffassung nach nicht durch 0,6 Schüler weniger aufzufangen ist, auch wenn das Bildungsministerium uns das immer weismachen will. (Bayern 8 Stunden mehr pro Woche, 3 Schüler mehr pro Klasse !)
Der Unterrichtsausfall für Förderschulen betrug im Durchschnitt der letzten Jahre 5,5% . Der Bericht der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung in S-H belegt, dass tatsächlich nur durchschnittlich 22 Unterrichtsstunden erteilt werden. Zieht man den Unterrichtsausfall von den tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden ab, so liegt S-H bei einer durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 20,7 Stunden und nicht bei 26,6 wie angegeben, das sind ca. 10 Stunden weniger pro Woche als der Bundesdurchschnitt. Im Bereich der Förderschulen von einer auch nur annähernd ausreichenden Unterrichtsversorgung zu sprechen, grenzt schon an Zynismus.
Integrative Maßnahmen, so das Schulgesetz, können in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingerichtet werden, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden können und es der individuellen Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler entspricht. Über die sächlichen Voraussetzungen wird im Bericht nichts gesagt, es bleiben also die personellen Voraussetzungen. Und das sieht wie folgt aus:
Im Schuljahr 2000/2001 finden wir 4585 Schüler, die integrativ in Regelschulen beschult werden, davon 221 für SchülerInnen mit geistigen Behinderungen. Folgt man der Richtschnur der Landesregierung bezogen auf Lehrerwochenstunden (S.24 des Berichtes), so ergibt sich ein Gesamtbedarf von 9833 LWS, dem gegenüber steht in Tabelle 5 aber nur die Zahl von 8590 erteilten LWS, das ist ein Fehlbedarf von 1242 LWS im Gegenwert von ungefähr 47 Planstellen. Ein ähnliches Bild, nämlich zu geringe Lehrerversorgung im Rahmen der integrativen Maßnahmen, ergibt sich auch aus Tabelle 7. Ich frage Sie ernsthaft, Frau Erdsiek-Rave, ob Ihre Politik der sonderpädagogischen Förderung- bei aller Anerkennung der Arbeit der Sonderschullehrerinnen und -lehrer so weitergeführt werden darf und kann – auf Kosten und zu Lasten der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.