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13.05.02
10:23 Uhr
CDU

Brita Schmitz-Hübsch: Preistreiberei durch die öffentliche Hand

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 201/02 vom 13. Mai 2002

Brita Schmitz-Hübsch: Preistreiberei durch die öffentliche Hand Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis des Bauordnungsamtes eines beliebigen Kreises oder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein kostete am 1. Januar 2001 genau 50 DM, am 1. Januar 2002 jedoch 50 Euro. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Brita Schmitz- Hübsch hervor.

Die Landesregierung teilt darin mit, dass die Gebühren für solche Auskünfte in der Baugebührenverordnung durch das Land festgesetzt würden. Sie seien seit 1996 konstant gewesen, hätten aber jetzt, angesichts einer „erheblichen Unterdeckung bei den Kreisen und kreisfreien Städten“ angehoben werden müssen.

Dazu erklärt Brita Schmitz-Hübsch: „Eine Preissteigerung von 100% in nur fünf Jahren für eine Dienstleistung der öffentlichen Hand ist Zeichen einer bedenklichen Entwicklung. Entweder hat der Staat seine Kosten nicht im Griff, oder aber er versucht, in unzulässigem Maße seine Bürger zu Zahlungen heranzuziehen. Kein Privatunternehmen kann so eine Verteuerung am Markt durchsetzen. Die Umstellung auf den Euro wurde wohl als Gunst der Stunde angesehen, die Steigerung um 100% still und diskret bewerkstelligen zu können. Herr Eichel sollte lieber vor der eigenen Tür kehren, statt die Wirtschaft der Preistreiberei zu beschuldigen.“

Die bei der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erbrachte Leistung bestehe übrigens darin, bei einer Anfrage aus dem ohnehin durch die öffentliche Hand geführten Verzeichnis die entsprechende Seite zu kopieren und dem Auskunft begehrenden Bürger zu schicken. Der längste Text sei dabei die Rechnung, die im übrigen manchmal noch getrennt versandt werde, so Brita Schmitz-Hübsch weiter. Im übrigen sei der Hinweis auf den „wirtschaftlichen Vorteil“, den die Auskunft dem Antragsteller bringe, verfehlt. Selbst wenn man diesen Vorteil bejahe, werde damit nur deutlich, dass die öffentliche Hand hier eine Monopolstellung ausnutzt. Gäbe es Wettbewerb, würde der Antragsteller schleunigst den Zulieferer wechseln, wenn ihm sein bisheriger Lieferant eine Preiserhöhung um 100% präsentiere, erklärte Brita Schmitz-Hübsch abschließend.