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09.10.02
16:16 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 3: Mitmachen ist besser als miesmachen!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 09.10.2002, Nr.: 134/2002


Klaus-Peter Puls:

Mitmachen ist besser als miesmachen!

Zu TOP 3 der heutigen Landtagsdebatte – Gesetzentwurf über eine Reform des Volksabstimmungsrechts – sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Rot-Grün schlägt vor, das Volksabstimmungsrecht des Landes behutsam zu reformie- ren: Nach zwölf Jahren Erfahrung wollen wir erstmals einige wesentliche inhaltliche Änderungen vornehmen. Insbesondere die Erfahrungen mit der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ und mit dem Volksentscheid zur Rechtschreibreform haben gezeigt, dass es Lücken gibt. Die wichtigsten Änderungen sind: 1. Durch Volksentscheid zustande gekommene gesetzliche Bestimmungen kön- nen künftig innerhalb von zwei Jahren nur durch Zweidrittel-Mehrheit des Land- tages oder einen erneuten Volksentscheid geändert werden. Die Tatsache, dass der Landtag seine Entscheidung über die Einführung der reformierten Rechtschreibung trotz eines dagegen gerichteten Volksentscheids lediglich auf allgemeine Rechtsgrundsätze, aber nicht auf eine ausdrückliche Ermächti- gungsgrundlage stützen konnte, hat seinerzeit zu erheblichen Vermittlungs- schwierigkeiten geführt. 2. Das Volksabstimmungsverfahren insgesamt wird flexibler gestaltet. Der Landtag bekommt mehr Zeit, sich mit einer Volksinitiative auseinander zu setzen, bevor ein Volksbegehren beantragt wird. Außerdem kann das Parlament auch noch nach erfolgreichen Volksbegehren dem Gesetzentwurf der Initiative zustimmen und damit einen aufwendigen Volksentscheid erübrigen. Durch Fristverlänge- rungen können Verhandlungen und Kompromisse in allen Phasen der Volksge- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



setzgebung ohne zeitlichen Druck ermöglicht werden. Auch breite öffentliche Debatten werden hierdurch gefördert. 3. Die Volksinitiativen erhalten erstmals einen gesetzlich festgeschriebenen An- spruch auf Beratung über rechtliche Fragen durch das Innenministerium. Hier- durch können Situationen vermieden werden, in denen Initiativen erst nach er- heblichem Aufwand feststellen müssen, dass die gewählten Formulierungen so nicht Inhalt eines Volksbegehrens sein können oder nach der Landesverfas- sung unzulässig sind. 4. Unterschriften für ein Volksbegehren können in Zukunft auch außerhalb des ei- genen Wohnortes und ohne Einschränkung außerhalb amtlicher Räume, d.h. in Geschäften oder anderen Örtlichkeiten, zugelassen werden. Dies erleichtert es für die Initiativen, die vorgeschriebene Zahl an Unterschriften zu erreichen, ins- besondere im ländlichen Raum. 5. Vor der Durchführung eines Volksentscheids erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative und der Landtag gleichermaßen Gelegenheiten, den Bür- gerinnen und Bürgern ihre Auffassungen und Argumente darzustellen. Damit wird beiden Seiten die Möglichkeit gegeben, für ihre Positionen zu werben.

Mit der Reform des Volksabstimmungsrechts verfolgen wir insgesamt das Ziel, Bür- gerbeteiligung zu fördern und Politikverdrossenheit abzubauen. Wir wollen, dass die Bürger sich nicht auf das relativ kärgliche Mitbestim- mungsrecht an der personellen Zusammensetzung des Landtages beschränkt. Uns ist Bürgerbeteiligung an der Sachpolitik des Landes auch zwischen den Wahlen wichtig und willkommen. Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, das Instrument eifrig zu nutzen, und fordern sie auf: Meckert nicht nur an Stammtischen und auf Marktplä t- zen! Mischt aktiv mit! Mitmachen ist besser als miesmachen! (SIB)