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20.06.03
16:24 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Datenschutzbericht im Landtag willkommen

Nr. 276/03 20. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 28 Thorsten Geißler: Datenschutzbericht im Landtag willkommen Ich begrüße es außerordentlich, dass der jährliche Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz in diesem Jahr nach einer längeren Pause nicht nur in den Fachausschüssen des Landtages, sondern auch hier im Plenum beraten wird.
Ich halte es für wichtig, dass Einzelbeanstandungen des Datenschutzbeauftragten nicht nur in den Fachausschüssen nachgegangen wird, sondern dass auch hier im Landtag über aktuelle Probleme des Datenschutzes debattiert wird.
Ich darf eingangs feststellen, dass ich auch nach Auffassung meiner Fraktion die Gründung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts sich in den vergangenen zwei Jahren voll und ganz bewährt hat. Wir haben sichergestellt, dass das ULD seine Aufgaben in der von der Europäischen Datenschutzrichtlinien verlangten Unabhängigkeit erfüllen kann. Auch das von uns gemeinsame Jahr 2000 umfassend modernisierte Landesdatenschutzgesetz hat sich als ein vernünftiges und wirksames Handlungsinstrument erwiesen. Die durchgeführten Vereinfachungen und Verschlankungen haben sich bewährt.
Es ist erfreulich, wenn das ULD trotz zahlreicher Beanstandungen gerade auch im Bereich des Gesundheitswesens zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche datenschutzrechtliche Verbesserungen erzielt werden konnten und dass Kontrollen auch tatsächliche Wirkung gezeigt haben.
Wie jedes andere Grundrecht dient auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Begrenzung staatlicher Macht. Gerade wenn es gilt, staatliche Eingriffsbefugnisse zu definieren, ergibt sich zwangsläufig ein Spannungsfeld, in dem abzuwägen ist, auf welche Weise der Staat einerseits seinen objektiven Schutzpflichten genügen kann, andererseits der Bürger aber vor überzogenen Eingriffen in die Individualrechte geschützt werden müssen.
Dies gilt gerade auch im Zeitalter terroristischer Bedrohung, aber auch im Zeitalter steigender Gewaltkriminalität mit immer brutaleren Tatbegehungsformen. Wer planmäßig begangenes Verbrechen verhindern und aufklären will, muss in die Kommunikationsstrukturen der Kriminellen eindringen.
Andererseits erinnert der Landesdatenschutzbeauftragte seit Jahren – wie ich meine zurecht – daran, dass eine vollständige Überwachung beispielsweise des Internetsurfverhaltens gänzlich unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger auch einen nicht unerheblichen Freiheitsverlust darstellen würde. Der Innen- und Rechtsausschuss hat ihn dabei unterstützt.
Dennoch möchte ich - die begrenzte Redezeit gibt ja nur Gelegenheit auf wenige Beispiele einzugehen – auch einen Punkt ansprechen, in dem ich mit der Meinung des ULD nicht übereinstimme. Ich meine den Einsatz des ISMI-Catchers, der die Ortung von mobilen Endgeräten wie Handys ermöglicht und dessen Nutzung nach dem 11. September im Rahmen der Anti-Terrorgesetzgebung zunächst dem Geheimdiensten erlaubt wurde, mit Gesetz vom 6. 8. 2002 nunmehr auch den Strafverfolgungsbehörden durch Einführung eines neuen § 100 i in der Strafprozessordnung.
Warnungen von Datenschützern, der IMSI-Catcher können in Händen von Kriminellen viel Unheil anrichten, sind zwar richtig, die Forderung nach einem Verbot würde das aber Problem ebenso wenig lösen wie unsere Vorschriften über Waffenerwerb und -besitz das Verhindern der Schusswaffen in den Besitz von Kriminellen gelangen können. Richtig ist aber, dass der IMSI-Catcher ein sehr wirksames Fahndungsinstrument darstellen kann, mit dem der Aufenthaltsort von Personen, nach denen gefahndet werden kann, insbesondere auch von Schwerkriminellen, schnell ermittelt werden kann. Es gilt daher nicht, seinen Einsatz gänzlich zu unterbinden, bzw. den Kriminellen zu überlassen, sondern über klare Rechtsvorschriften zu verfügen, die eine willkürliche Nutzung verhindern.
Gestatten Sie mir zum Schluss einige Anmerkungen als heute ausgeschiedener Vorsitzender des Datenschutzgremiums des Landtages. Ich habe mich naturgemäß und meine Kolleginnen und Kollegen, die mit mir in diesem Gremium zusammenarbeiten, werden dies teilen, darüber gefreut, dass der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Bericht zu dem Ergebnis kommt, die Tätigkeit des Datenschutzgremiums könne Vorbild für die Realisierung des Datenschutzes auch in anderen Parlamenten sein. In der Tat haben wir uns mit zahlreichen Fragen des Datenschutzes befasst, haben Tipps und Hinweise zum Umgang mit Personen bezogene Daten hier im Hause gegeben in Form eines Merkblattes, haben uns mit der Sicherheit des Telefonnetzes des Landtages ebenso befasst wie mit der Sicherheit der Internetnutzung durch Abgeordnete und das alles mit Unterstützung des ULD.
Und auch nur mit Unterstützung des ULD, aber auch des Landtagspräsidenten, konnten Audits zum Petitionsverfahren und zum Internetangebot durchgeführt werden, die sicherstellen, dass beispielsweise Bürgerinnen und Bürger, die das Informationsangebot des Landtages im Parlanet nutzen, damit rechnen können, anonym zu bleiben und mit der auch sichergestellt wird, dass Bürgerinnen und Bürgern, die das Petitionsverfahren nutzen, auf ein hohes Maß an Vertraulichkeit der Petitionsdaten vertrauen dürfen. Ich bedanke mich bei dem ULD für den vorgelegten Bericht. Ich sichere für meine Fraktion zu, dass wir – wie es auch in der Vergangenheit immer Praxis war – diesen Bericht in den Fachausschüssen dieses Landtages beraten werden.