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12.11.03
16:11 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: Volksabstimmungsrecht fraktionsübergreifend regeln!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 12.11.2003, Nr.: 174/2003


Klaus-Peter Puls:

Volksabstimmungsrecht fraktionsübergreifend regeln!

Zur heutigen Vertagung der Beratungen über die Reform des Schleswig- Holsteinischen Volksabstimmungsrechts in die Januar-Sitzung des Landtages erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Ein wesentlicher Teil der von Rot-Grün vorgeschlagenen Reform des Volksabstim- mungsrechts war und ist es, für wirksam zustanden gekommene Volksentscheide ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ in der Landesverfassung zu verankern: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch Volksentscheid geänderte gesetzliche Bestimmungen künftig in- nerhalb von zwei Jahren nur durch eine Zweidrittelmehrheit des Landtages oder einen erneuten Volksentscheid geändert werden dürfen.

Anlass für diesen Vorschlag waren insbesondere die Erfahrungen mit dem Volksent- scheid zur Beibehaltung der „alten“ Rechtschreibung in schleswig-holsteinischen Schulen, der am 27. September 1998 wirksam zustande kam und schon knapp ein Jahr später, durch Landtagsbeschluss vom 17. September 1999, wieder kassiert wur- de. Da die Aufhebung des Volksentscheides seinerzeit ohne ausdrückliche Rechts- grundlage erfolgte, kam es zu erheblichen öffentlichen Irritationen über den Stellen- wert, den das Landesparlament der direkten Mitwirkung des Volkes an der Landesge- setzgebung beimisst.

Wir wollen die Bürgerbeteiligung fördern, Politikverdrossenheit abbauen und neues Vertrauen schaffen. Leider hat sich die Opposition unseren Vorschlägen bisher nicht angeschlossen. Wir hoffen, dass CDU und FDP die ihnen heute eingeräumte Bedenk- zeit bis zum Januar nächsten Jahres nutzen. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD