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20.04.04
12:37 Uhr
CDU

Werner Kalinka: AOK-Vorgänge kommen in den Landtag

Nr. 195/04 20. April 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik Werner Kalinka: AOK-Vorgänge kommen in den Landtag Die Vorgänge in der AOK und die Prüfung durch das Sozialministerium werden in der nächsten Landtagssitzung auf der Tagesordnung stehen. Dies teilte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, mit. Die CDU- Landtags-fraktion habe beantragt, dass der Landtag den Landesrechnungshof ersucht, eine Prüfung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein als Rechtsaufsichtsbehörde der AOK Schleswig-Holstein vorzunehmen. Kalinka: "Wir wollen Klarheit über die Vorgänge. Deshalb der Antrag auf eine unabhängige Prüfung. Die bisherigen Ausführungen des Sozialministeriums im Sozialausschuss haben eine Reihe von Fragen nicht ausreichend beantwortet."



Der CDU-Antrag im Wortlaut:

Prüfung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein als Rechtsaufsichtsbehörde der AOK Schleswig- Holstein durch den Landesrechnungshof

Der Landtag wolle beschließen:
Im Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse bei der AOK Schleswig-Holstein, insbesondere im Bereich der Darlehensvergaben an den ehemaligen AOK- Vorsitzenden, Peter Buschmann, den Abschluss von Beraterverträgen durch die AOK, die Rolle der Selbstverwaltung und alle sonstigen in diesem Zusammenhang relevanten Sachverhalte wird der Landesrechnungshof gemäß § 88 Abs. 5 LHO ersucht, eine grundsätzliche Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein über die Sozialversicherungsträger gemäß § 274 SGB V für die letzten Haushaltsjahre durchzuführen und dem Landtag bis Ende 2004 hierzu zu berichten.
Der Landesrechnungshof wird gebeten, insbesondere folgenden Fragestellungen nachzugehen:
1. Wie wurde wann wem bei der AOK die Missbilligung des ersten Kredites an Herrn Buschmann durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt? Wer war im Ministerium von der Kreditvergabe informiert? Was tat das Ministerium, um die Rückzahlung des gewährten Kredites zu erreichen?
2. Wie konnte es geschehen, dass Herr Buschmann gleichwohl weitere Kredite erhielt? Was hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein getan, um dies nicht eintreten zu lassen bzw. zu verhindern?
3. War der dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vorliegende Prüfbericht vom September 2002 geeignet, den Abschluss von weiteren Beraterverträgen zu verhindern?
4. Wäre die im Januar 2004 begonnene Prüfung der AOK durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein schon zu einem früheren Zeitpunkt geboten gewesen bzw. hätte eine solche frühere umfängliche Prüfung die für die AOK nicht zuträglichen Entwicklungen verhindern können?