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25.08.04
11:34 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 6: Professorenbesoldung nach Leistung und Engagement

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 25.08.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 6: Landesbesoldungsgesetz

Jürgen Weber:
Professorenbesoldung nach Leistung und Engagement

Die Neuregelung der Besoldung der Professorinnen und Professoren ist ohne Frage ein wichtiges Reformvorhaben im Hochschulbereich, das mit dem vorliegenden Gesetz in Landesrecht umgesetzt werden soll.

Die Kernelemente unterstreichen, dass die Leistungsorientierung auch die Professo- renbesoldung erreicht hat: Die bisherigen altersabhängigen Besoldungsstufen werden abgelöst durch ein festes Grundgehalt plus variablen Bezügen, die nach der Leistung in Forschung, Lehre und Verwaltung vergeben werden. Besoldungssystematisch wer- den Universitäten und Fachhochschulen gleichgestellt; an beiden Hochschularten gibt es künftig die Differenzierung zwischen den Besoldungsstufen W2 und W3.

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz war – wen überrascht das? – im Bundes- rat umstritten. Zwischen Bund und Ländern, aber insbesondere zwischen den Ländern untereinander war die Gestaltung der variablen Elemente strittig, vor allem die Frage, welchen Spielraum die Länder haben sollten, die Bezüge ihrer Professoren attraktiver zu gestalten. Der Vermittlungsausschuss hat sich dabei auf die Regelung geeinigt, dass ein Land den Besoldungsdurchschnitt um bis zu 10 % überschreiten darf.

Es ist zu begrüßen, dass Flexibilität zwar möglich, Abwerbungsoffensiven finanzstär- kerer Länder durch das neue Besoldungssystem aber zumindest nicht zusätzlich ge- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



fördert werden. Letztlich bleibt die Frage entscheidend, welche Gesamtbudgets den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Regelung, über die wir heute in 1. Lesung beraten, löst die bisherigen drei Besoldungsgruppen C2 bis C4 durch die beiden Besoldungsgruppen W2 und W3 ab. Die Grundgehälter werden deutlich unter den bisherigen Dienstbezügen liegen; derzeit wird ein nach W2 besoldeter Professor ein Grundgehalt von ca. 3.700 €, ein W3- Professor in einer Höhe von 4.500 € erhalten. Dazu können in Zukunft mehrere zu- sätzliche Leistungsbezüge treten, die sich aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen ergeben, die mit besonderen Leistungen in Lehre und Forschung oder mit der Über- nahme von Funktionen verbunden sind. Die bisher alle zwei Jahre stattfindende An- passung an höhere Dienstaltersstufen entfällt.

Die Leistungsbezüge können einmalig oder ständig vergeben werden, befristet oder unbefristet, sie können unter Umständen an der Besoldungsanpassung beteiligt wer- den und sind unter bestimmten Voraussetzungen ruhegehaltfähig. Die Reform wird in Schritten greifen, denn die Hochschullehrer, die bereits im Dienst ihrer Hochschule stehen und dort bleiben, können weiterhin nach den alten Dienststufen besoldet wer- den.

Für Schleswig-Holstein wird die Regelung so aussehen, dass unbefristete Leistungs- bezüge ruhegehaltfähig sind, wenn sie über mindestens drei Jahre bezogen wurden, befristete Leistungsbezüge, wenn sie mindestens zehn Jahre bezogen wurden.

Es ist klar, dass eine Besoldungsstruktur mit mehreren Variablen die Hochschulen vor neue Herausforderungen stellt. Eine Vergabe von Leistungszuschlägen nach dem Gießkannenprinzip soll und kann es nicht geben. Zum einen sind die Personalbudgets nicht beliebig nach oben erweiterbar. Zum anderen müssen besondere Leistungen er- kennbar honoriert werden. Das setzt ein vernünftiges Evaluierungsverfahren, aber -3-



auch mutige Entscheidungen der Rektorate und Dekanate voraus. Diese Entscheidun- gen werden nicht immer konfliktfrei sein. Sie sind abhängig vom guten Willen aller Be- teiligten und dürfen nicht durch Seilschaften unterlaufen werden, die sich gegenseitig die Eignung für Leistungszuschläge bescheinigen.

Ich bin aber überzeugt, dass die Hochschulen in eigener Autonomie dieses System leistungsgerechter Besoldung in den Griff bekommen werden. Auch hier ist Anpassung an internationale Standards gefordert.

Wir sind uns bewusst, dass das neue Gesetz z.B. bei den bisherigen C2-Professoren an Fachhochschulen Enttäuschungen auslösen wird, da die erhoffte C3-Professur für diese Gruppen nicht mehr auf bisherigem Weg erreichbar sein wird. Es gibt aber keine Veranlassung, die Reform aufzuschieben. Die Änderung des Landesbesoldungsgeset- zes und damit die Umsetzung des Professorenbesoldungsgesetzes des Bundes über- trägt die in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits seit Jahren eingeleite- te Flexibilisierung und Dynamisierung.

Es ist nicht mehr das erreichte Alter, das die Höhe der Bezüge ausmacht, sondern das Engagement und die Befähigung als Hochschullehrer und als Forscher. Meine Frakti- on unterstützt die Landesregierung in diesem Bestreben.