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16.12.09
14:34 Uhr
B 90/Grüne

Robert Habeck zum Denkmalschutz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 3 – Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Vorsitzende Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Robert Habeck: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 579.09 / 16.12.2009
Anreiz- statt Bestrafsystem

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Strich hängen Durchschlagskraft und Ansehen des Denkmalschutzes – an- ders als Natur- oder Tierschutz - nicht an Gesetzestexten, sondern an den Menschen, die ihn ausführen. Das ist seine Chance - aber auch sein Risiko. Er ist – wie alle ästhe- tisch kulturellen Fragen - extrem ermessenabhängig. Einige stören sich an Sponsoren- schildern auf Mauern, andere nicht.
Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine Umkehr der Begründungslast vor. Nicht mehr der Staat muss einer EigentümerIn nachweisen, dass etwas nicht geht, sondern die Ei- gentümerIn muss nachweisen, dass etwas möglich ist. Damit geht das neue Gesetz zu Lasten von EigentümerInnen und gegebenenfalls auch zu Lasten von Transparenz, denn Bürokratieabbau bedeutet ja, dass etwas nicht geprüft wird, und ist dafür jedoch eine Verbesserung des Denkmalschutzes, die dringend geboten ist. Der Denkmalschutz wird durch das nachrichtliche Listenverfahren – das in vielen Bundesländern gang und gäbe ist - aber in Schleswig-Holstein sind wir ja häufig anders davor - effizienter und stärker. Dass er jedoch wirklich stark wird, das bezweifle ich. Denn seine Akzeptanz wird leiden, wie es die reflexartige Reaktion der FDP, die sogleich von Enteignung sprach, ja zeigte.
Aus meiner Sicht ist das Listenverfahren gut und geeignet, die langwierige Genehmi- gung zu beenden. Das logische Problem sind die Sanktionsmechanismen, die durch die Umkehr der Begründungslast verschärft daher kommen.
Seite 1 von 2 Der Genehmigungsstau im Denkmalschutz wird – so der Vorwurf - autoritär aufgelöst, jedenfalls scheint es im Vergleich mit dem alten Gesetz so und das trägt dem neuen den Vorwurf der Obrigkeitsstaatlichkeit ein.
Wir haben in Deutschland aufgrund der räumlichen Enge eine starke Tradition der Raum- und Bauplanung – und das ist ein Vorzug: In Osteuropa und den USA sieht man an den wuchernden Städten und der Innenstadtverarmung, was passiert, wenn man sie nicht hat. Und auch bei uns hat ja die Tendenz der Auslagerung von Einkaufzentren auf die grüne Wiese Einzug gehalten, die faktisch die Aufgabe der lebenskulturellen Ge- meinsamkeit von Wohnen, Arbeiten und Einkaufen an einem Ort ist und damit ein Bei- spiel jener gesellschaftlichen Ausdifferenzierung, die unser Gemeinwesen aushöhlt.
Doch bei allem Bekenntnis zu staatlicher Verantwortung – sie sollte sich nicht unnötig Feinde schaffen. Im vorliegenden Fall des Denkmalschutzgesetzes rege ich deshalb an, einen Moment der Wahlfreiheit einzuführen. Alle schützenswerte Gebäude werden wie vorgesehen per Begründungsumkehr unter Denkmalschutz gestellt, die EigentümerIn- nen werden über die erheblichen steuerlichen Vergünstigungen informiert etc..
Gleichzeitig wird ihnen ihm Rahmen der Umstellung angeboten, dass ihr Gebäude nicht nach der neuen, sondern nach der alten Gesetzgebung behandelt wird. Sie können in- nerhalb eines Jahres – ohne den Klageweg zu beschreiten – die Unterdenkmalschutz- stellung rückgängig machen und würden dann nach dem bisherigen bürokratischen Ge- setz behandelt.
Vermutlich wird sich die Zahl derjenigen, die das wünschen, in einem kleinen Rahmen bewegen, so dass die Denkmalschutzbehörde innerhalb eines oder zweier Jahren die denkmalzuschützenden Gebäude vollständig erfasst hätte. Die Zahl der Einsprüche wird deshalb so gering sein, weil der Mut zur Entscheidbarkeit ein Anreiz- statt eines Bestrafsystems des Denkmalschutzes schafft und er seinen negativen Nimbus verliert.
Ein solche zeitweilige Zweigleisigkeit würde zwar kurzfristig etwas bürokratischen Mehraufwand bedeuten, jedoch im Ergebnis weit weniger, als es der SPD-Entwurf vor- sieht. Und es würde dennoch einen starken und effizienten Denkmalschutz schaffen, der dann auch noch die Abschaffung der unteren Denkmalschutzbehörden ermöglicht, was wiederum der Landesregierung helfen würde, ihre Aufgabenkritik und Stellenabbau voran zu bringen. So dass auch noch FDP und CDU geholfen wäre und zwar gerade durch einen starken Denkmalschutz.
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