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14.02.12
11:32 Uhr
SPD

Gitta Trauernicht, Anette Langner, Martin Habersaat: Gute Nachbarschaft und eine Allianz für einen starken Norden

Kiel, 14. Februar 2012 Nr. 047/2012



Gitta Trauernicht, Anette Langner, Martin Habersaat:
Gute Nachbarschaft und eine Allianz für einen starken Norden


Zum Abschluss der Enquete-Kommission „Norddeutsche Zusammenarbeit“ erklären die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion in der Enquete-Kommission, Dr. Gitta Trauernicht, Anette Langner, und Martin Habersaat:
Gute Nachbarschaft und gemeinsames, kluges Handeln für Norddeutschland ist das Ziel der SPD-Landtagsfraktion. Dazu brauchen wir eine Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern, die auf Dauer angelegt und institutionalisiert ist. Die CDU hat in sieben Jahren Regierung keine vernünftige Nachbarschaftspolitik auf den Weg gebracht. Jüngste Beispiele: Das als Erfolg gefeierte Gastschulabkommen mit Hamburg verärgert die betroffenen Kommunen in Schleswig- Holstein und bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten gibt es keine gemeinsame Lösung. Mit der Änderung des Schulgesetzes hat Schleswig-Holstein auch wieder einen anderen Weg als Hamburg eingeschlagen.
Unser Fazit aus der Enquete-Kommission „Norddeutsche Zusammenarbeit“ lautet deshalb: Nur im engen norddeutschen Schulterschluss – vor allem mit Hamburg – nutzen wir unsere Chancen im nationalen und internationalen Wettbewerb. Deshalb müssen sich politische Strategien an den zusammengehörigen Wirtschafts- und Lebensräumen orientieren. Strukturelle Standortnachteile gegenüber anderen europäischen Zentren können besser gemeinsam abgebaut werden. Hier muss Norddeutschland konkurrenzfähig bleiben, denn es geht auch um Fördermittel.
Ein engerer Verbund im Norden könnte die Haushalte entlasten, den gesamten Standort stärken und gemeinsame Interessen besser durchsetzen. Bei richtiger Ausgestaltung nützt er ganz direkt 2



den Bürgerinnen und Bürgern: etwa durch angepasste Schulsysteme und Kindergartenversorgung, einen erweiterten Nahverkehrsverbund oder ein gemeinsames Baustellenmanagement für einen flüssigeren Verkehr. So sehen wir auf folgenden Feldern Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit insbesondere mit Hamburg:
• kompatibles Schulsystem für beide Länder, das den Gedanken des längeren gemeinsamen Lernens umsetzt
• gemeinsame Schulentwicklungsplanung mit dem Ziel einer freien Schulwahl im ganzen Norden
• abgestimmte Wirtschaftsförderung und gemeinsames Marketingkonzept
• Ausweisung länderübergreifender Gewerbegebiete
• gemeinsamer Verkehrsverbund der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg
• Aufbau einer eigenständigen norddeutschen Netzagentur zur Steuerung der Energiewende
Ziel einer länderübergreifenden Strategie ist nicht ein abstrakter Nordstaat, sondern die Weiterentwicklung des gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraums durch aktive Steuerung seitens der Regierungen und Parlamente. Nötig sind dafür ein mit Exekutivrechten ausgestattetes Umsetzungsteam auf Regierungsebene, ein aktives Gremium auf der parlamentarischen Ebene – z. B. ein gemeinsamer Ausschuss, wie ihn die SPD-Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag und in der Hamburger Bürgerschaft vorgeschlagen haben – sowie ein Kooperationsrat, in dem auch wichtige Berater und Unterstützer z.B. aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen mitwirken. So können wir schrittweise eine dauerhafte, gute Nachbarschaft aufbauen, die auf Kontinuität, Vertrauen und Verlässlichkeit basiert. Wir werden unsere Vorstellungen einer Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, die mit CDU und FDP nicht zu realisieren sind, in der neuen Landesregierung auf den Weg bringen.
Enquete-Kommission „Norddeutsche Zusammenarbeit“ Bewertungen der SPD-Landtagsfraktion 3



Handlungsfelder der Kooperation



Verwaltung und Dienstleistungen
Im Bereich von Verwaltung und Dienstleistungen gibt es bereits seit Jahren Ansätze einer erfolgreichen Zusammenarbeit, die weiter ausgebaut werden können und müssen. Sinnvoll wäre es etwa, die Kooperation bei der Aus- und Fortbildung von Personal des Öffentlichen Dienstes zu intensivieren.
Wieder aufgenommen werden sollten die Überlegungen für eine Zusammenarbeit im Bereich der Justiz. Bereits diskutierte Projekte zur Bildung gemeinsamer Obergerichte, wie z.B. eines gemeinsamen OVG, sollten erneut geprüft werden. Zudem könnte auch die Ausbildung der Strafvollzugsbediensteten länderübergreifend erfolgen.
Weitergehende Zusammenschlüsse umfassen die Länderverfassungsgerichte und die Rechnungshöfe.
Schließlich verfolgen die norddeutschen Länder im Bereich der Schiffssicherheit und des Küstenschutzes gemeinsame Interessen. Hier bietet sich eine intensivere Zusammenarbeit an. Dies gilt insbesondere für die Schaffung einer einheitlichen nationalen Küstenwache.
Außerdem ließe sich ein großes Potential an Synergieeffekten bei der Zusammenarbeit im Bereich des E- Government erschließen.
IT-Kooperation und E-Government
E-Government verspricht die Chance für die staatlichen und kommunalen Verwaltungen, ihre Dienstleistungen moderner, bürgerfreundlicher und wirtschaftlicher zu erbringen. Mit umfassender IT- Unterstützung können sie ihre Aufgaben erheblich effizienter und effektiver erfüllen.
Länder-Kooperationen drängen sich hier geradezu auf. Das Vorhaben eines gemeinsamen elektronischen Personenstandsregisters für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein mit allen beteiligten Kommunen ist dafür nur ein Beispiel. Auch Verwaltungsaufgaben, die das Land auf die Kommunen übertragen hat, können durch IT-Unterstützung zu sinnvollen Front-Back-Office-Lösungen führen, die von möglichst vielen Verwaltungen gemeinsam auch länderübergreifend genutzt werden. Das verspricht erhebliche Synergien und schafft Spielräume für weitere Verwaltungsverbesserungen.
Für die IT-Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer und der Kommunen besteht mit Dataport als ihrem IT-Dienstleister eine etablierte, in Deutschland einmalige Organisationsform. Dort können diese gemeinsamen Lösungen erarbeitet oder gemeinsam am Markt erworben werden.
Wirtschaft, Wirtschaftsförderung und Arbeit
Eine gemeinsame Landesplanung ist die Voraussetzung für eine starke wirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands im erweiterten Verflechtungsfeld der Metropolregion und des nördlichen Landesteils von Schleswig-Holstein. Die Schwerpunkte müssen so gesetzt werden, dass die Entwicklungsachsen sowohl entlang der Fehrmarnbelt-Route als auch der Jütlandroute gestärkt werden. Von gezielter Clusterbildung wird die ganze Wirtschaftsraum Hamburg und Schleswig-Holstein profitieren. 4



Ausgewählte Cluster sollten länderübergreifend ausgebaut werden. Gemeinsame norddeutsche Stärken liegen etwa auf den Feldern Informations- und Kommunikationstechnologien/ Medien, Gesundheitswirtschaft, Maritime Wirtschaft/ Logistik/ Häfen, Luftfahrt, Ernährungswissenschaften, Maschinen-/Fahrzeugbau und Chemie.
Eine gemeinsame Strategie für die Anwerbung von Talenten für die Region stärkt die Attraktivität des norddeutschen Arbeitsmarktes. Um einem künftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen in Norddeutschland gemeinsame Konzepte für gute Arbeitsplätze, Ausbildung und Weiterbildung entwickelt werden. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung attraktiver, vernetzter Wohn- und Lebensorte, die Arbeiten und Leben für mobile Menschen und deren Familien interessant machen.
Die Institutionen der Investitionsförderung, des Technologietransfers, der Existenzgründungsförderung, der angewandten Forschung und der Innovationsförderung müssen länderübergreifend stärker verzahnt werden. Eine in Norddeutschland abgestimmte Wirtschaftsförderung und ein gemeinsames Marketingkonzept stärken die Konkurrenzfähigkeit der Gesamtregion im internationalen Wettbewerb.
Die Ausweisung länderübergreifender Gewerbegebiete ist eine wichtige Voraussetzung für Win-win- Konstellationen in den Regionen. Die Metropolregion Hamburg hat mit der der ersten gemeinsamen Gewerbeflächen-Konzeption für die gesamte Region eine Grundlage für eine übergreifende Regionalplanung geschaffen. Auch für andere Nutzungsarten sind länderübergreifende Flächenkonzepte gefordert. Ein gemeinsamer länderübergreifender Ansprechpartner für Unternehmen könnte bürokratische Hindernisse bei geplanten Ansiedlungen frühzeitig ausräumen.
Schleswig-Holstein und Hamburg verfügen über unterschiedliche Stärken. Diese spiegeln sich in der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur wider und ergänzen sich bereits heute oftmals produktiv. Künftig sollten Vielfalt als Vorteil herausgearbeitet und Diversifizierung und Komplementarität zu Leitmotiven der gemeinsamen Planungen werden.
Gesundheitswesen und Gesundheitswirtschaft
Mehr Kooperation der beiden Universitätskliniken in Schleswig-Holstein und Hamburg bei tertiärer Dienstleistung ist möglich und nötig. Diese nicht unmittelbar am Patienten erbrachten Leistungen, z. B. Arznei- und Pflegemittel, Material und Reinigung, können gemeinsam einfacher und kostengünstiger erworben werden. Vorstellbar ist auch ein virtuelles telemedizinisches Kompetenznetzwerk als gemeinsame GmbH von UK S-H und UKE. Eine fruchtbare länderübergreifende Zusammenarbeit können wir uns auch bei einzelnen Projekten wie der Partikeltherapie vorstellen.
Die Gesundheitswirtschaft muss als Standort- und Zukunftsfaktor einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Gesundheitsversorgung darf nicht länger nur als Kostenbelastung betrachtet werden. Unternehmen wie das UK S-H dürfen nicht privatisiert und eine angemessene wirtschaftspolitische Unterstützung muss gesichert werden.
Die Weiterentwicklung des Gesundheitstourismus in Verbindung mit Gesundheitsangeboten in Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die Verzahnung ambulanter und stationärer Angebote – z.B. durch Medizinische Versorgungszentren – sollen zu den Profil bildenden Merkmalen der Gesundheitswirtschaft im norddeutschen Raum gehören. Die Entwicklung neuer Gesundheitsberufe „zwischen Arzt und Pfleger“ sollte in die Berufsschul- und Hochschulplanung der norddeutschen Länder aufgenommen werden.
Das Cluster Life Sciences und die Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau müssen durch eine gemeinsame Landesplanung und abgestimmte Krankenhausfinanzierung gestärkt werden. Dabei müssen 5



wettbewerbliche Nachteile durch Landesunterschiede für das UK S-H so lange ausgeglichen werden, bis ein bundesweit einheitlicher Basisfallwert gesetzlich verankert und umgesetzt ist.
Verkehr und Infrastruktur
Für die Mobilität in der Region ist eine gemeinsame strategische Verkehrsplanung notwendig, um sowohl die Pendlerströme, als auch wachsende Waren- und Güterverkehre weiterhin zu bewältigen. Umfassende Mobilität ist die unverzichtbare Basis für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt. Die SPD strebt deshalb die großzügige Weiterentwicklung des ÖPNV zu einem gemeinsamen Verkehrsverbund der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg mit einem gemeinsam aufgelegten Budget an.
Auf der „Ahrensburger Liste“ wurden wichtige Projekte für die Verkehrsinfrastruktur in Norddeutschland gesammelt. Eine gemeinsame Festlegung von Prioritäten und deren Abarbeitung muss der nächste Schritt sein, damit der systematische Ausbau im Interesse des gesamten Raumes sichergestellt wird.
Für die Rolle Norddeutschlands als wichtige Verkehrsdrehscheibe haben die Verkehrsachsen entlang der A20 („Ostseeautobahn“), der A7 (Jütlandroute“) und der direkten Verbindung in die Öresundregion über die A1 („Fehmarnroute“) sowie bedarfsgerechte Hinterlandanbindungen der Seehäfen klare Priorität. Eine abgestimmte Strategie der norddeutschen Länder in der Verkehrsinfrastrukturplanung erhöht deren Durchsetzungsfähigkeit auf nationaler und europäischer Ebene bei Planung und Finanzierung dieser strategischen Großvorhaben.
Infrastruktur bedeutet jedoch nicht nur Verkehr, sondern umfasst auch Versorgung und moderne Kommunikation. Dies alles ist Voraussetzung für die Nutzung der norddeutschen Stärken und Kompetenzen. Flächendeckende Kommunikation muss durch Breitbandnetze sichergestellt werden. Für eine nachhaltige und regional abgestimmte Energieversorgung ist der Netzausbau unabdingbar.
Metropolregion Hamburg und großräumige Kooperationskonzepte
Die Metropolregion Hamburg (MRH) steht beispielhaft für ein großräumiges Kooperationskonzept, das Ländergrenzen überschreitet und die politischen Ebenen miteinander verbindet. Die gemeinsame Trägerschaft durch Länder und Kreise kann Kern und Vorbild für künftige Entwicklungen im gesamten norddeutschen Raum sein. Wenn es um praktische Lösungen für konkrete Probleme geht, können diese, bei entsprechender Ausstattung, von der Metropolregion entwickelt und den politischen Entscheidungsgremien vorgeschlagen werden. Die etablierte Zusammenarbeit von Teilräumen ist ein wegweisendes Beispiel für eine norddeutsche Kooperation in unterschiedlicher Intensität und Geschwindigkeit.
Anzustreben sind künftig vor allem auch solche Projekte, die allen Einwohnern Schleswig-Holsteins persönlich erfahrbar vor Augen führen, dass die Fortentwicklung der MRH einen Zusatznutzen für das ganze Land verspricht.
Bildung
Gerade im Bildungsbereich können großräumige, länderübergreifende Kooperationen dafür sorgen, dass die Schulsysteme angeglichen und so auch durchlässiger werden. Dann sind Leistungseinbrüche vermeidbar, wenn Schülerinnen und Schüler gezwungen sind, über Landesgrenzen hinweg umzuziehen, weil die berufliche Mobilität ihrer Eltern das erfordert. 6



Wir wollen die freie Schulwahl im ganzen Norden. Deshalb müssen die Länder intensiv zusammenarbeiten mit dem Ziel einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung. Dies erfordert einen fairen Finanzierungsausgleich.
Inhaltiches Ziel der Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg ist ein kompatibles Schulsystem für beide Länder, das den Gedanken des längeren gemeinsamen Lernens umsetzt. Grundschulen und G8-Gymnasien entsprechen einander bereits heute, auch Gemeinschaftsschulen und Stadtteilschulen wären vergleichbare Bestandteile eines zweigliedrigen Systems. Anzustreben sind weiterhin abgestimmte oder gemeinsame Abschlussprüfungen im ganzen Norden.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern bei der Planung der beruflichen Bildung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Region.
In der Folge ist die gesamte Lehreraus- und Weiterbildung ebenfalls länderübergreifend zu organisieren und den veränderten Gegebenheiten anzupassen.



Wissenschaft
Die Hochschulen beider Länder sind im nationalen Vergleich unterfinanziert. Die norddeutschen Hochschulen müssen im nationalen und internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Alle Debatten über eine stärkere Zusammenarbeit und über die Entwicklung gemeinsamer Strukturen dürfen nicht mit der Erwartung geführt werden, dass im Hochschulbereich Einsparungen zu erzielen sind. Die Vereinbarungen aus dem bundesweiten Hochschulpakt . zwingen zur weiteren Schaffung von mehr Studienplätzen.
Der Bericht der Erichsen-Kommission von 2003 hat Hinweise zu einer grenzübergreifenden Hochschulentwicklungsplanung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben, die allerdings sehr zurückhaltend ausfielen. Die Hamburger Dohnanyi-Kommission ist zur gleichen Zeit auf die Frage der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg gar nicht eingegangen. Dennoch hält die SPD Schleswig-Holstein die Entwicklung eines länderübergreifenden Hochschulkonzepts mit der Perspektive einer gemeinsamen Hochschulträgerschaft für anstrebenswert. Ein gemeinsamer Landeswissenschaftsrat kann Wege zur Verbesserung der Lage der Hochschulen im norddeutschen Raum und der besseren Ausstattung ihrer Einrichtungen aufzeigen.
Wegen der räumlichen Distanz bieten sich gemeinsame Studiengänge der CAU und der Universität Hamburg nicht an. Auch wird deren Status als Voll-Universitäten von uns nicht in Frage gestellt. Aber in einer Reihe von wenig ausgelasteten Fächern sollen künftig Studienangebote an den beiden großen Universitäten, aber auch an den Musikhochschulen, möglichst auf einen Standort reduziert werden.
Als gemeinsame Projekte sind neben Netzwerkbildung und der Etablierung von Beratungs- und Förderangeboten auch länderübergreifende An-Institute und Gemeinschaftsunternehmen in Kooperation mit privaten Partnern denkbar.
Darüber hinaus sind Formen der technisch-organisatorischen Zusammenarbeit (z. B. gemeinsame Online- Kataloge der Hochschulbibliotheken) schon umgesetzt bzw. in Vorbereitung. Hier sollte jede erkennbare Chance weiterer Kooperationen auch über die noch bestehenden Ländergrenzen hinweg entschlossen genutzt werden.
Energie-, Umwelt- und Klimapolitik 7



Die globalen, europäischen und nationalen Herausforderungen der Umwelt-, Klimaschutz und Energiepolitik können nur länderübergreifend angegangen werden. Die unterschiedlichen Stärken und Schwächen der Länder (Flächen- oder Stadtgebiet) können so besser in einem gemeinsamen Ansatz berücksichtigt werden. Der Gleichklang von Ökologie, Ökonomie und sozialen Belangen kann am besten vor Ort in der Kommune umgesetzt werden. Die zentrale Aufgabe der Energiewende weg von fossilen Energieträgern und Atomenergie hin zu ausschließlich erneuerbaren Energien muss in der kommunalen Planung Kernaufgabe der Zukunft werden. Nur wenn dezentrale Energie mit Bürgerbeteiligung und Eigentumsbeteiligung effizient erzeugt wird, in intelligenten Netzstrukturen auch regional zirkuliert und mit innovativer Technik gespeichert wird, können positive Folgen für Wirtschaft, Umwelt und Menschen entstehen.
Gemeinsam über Ländergrenzen hinweg müssen staatliche Leitplanken diese Entwicklung unterstützen und Planungsprozesse beschleunigen. Hier ist der Aufbau einer norddeutschen, eigenständigen Netzagentur erforderlich, die Kompetenzen zur Steuerung der Energiewende bündeln oder z.B. in der Rolle einer Clearingstelle bisweilen auftretende Probleme bei der Rekommunalisierung von Stromnetzen lösen helfen und den Netzausbau beschleunigen kann.
Medien
Dem Norddeutschen Rundfunk kommt eine zentrale Aufgabe bei der Stiftung einer norddeutschen Identität zu. Grundlage der Arbeit des NDR als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein Staatsvertrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2005. Der NDR ist eines der wenigen, wenn nicht das einzige Beispiel, wo länderübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung aller vier Länder – teilweise auch unter Einbeziehung von Radio Bremen – zum Nutzen aller Beteiligten stabil funktioniert.
Mit Sendungen, die Beiträge aus dem gesamten Sendegebiet aufgreifen, kann der NDR weiter dazu beitragen, die Menschen über das Geschehen in ganz Norddeutschland zu informieren und eine norddeutsche Identität zu fördern, auf deren Grundlage intensivere Kooperationen der norddeutschen Länder vorangebracht werden und deren gesellschaftliche Akzeptanz verbreitert wird.
Aufsicht und Kontrolle über den privaten Rundfunk durch die Medienanstalt Hamburg Schleswig- Holstein (MA HSH) ist erforderlich und konnte durch die Fusion grundsätzlich verbessert worden. Erfolge sind auch bei der Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz durch die MA HSH zu verzeichnen.
Der Medienstandort Schleswig-Holstein profitiert von der Zusammenlegung der Filmförderungen zur Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH). Schleswig-Holstein wird seitdem häufiger als Produktionsstandort genutzt, was neben einer Werbung für das Land auch wirtschaftliche Vorteile hat.
Kulturpolitik
Angesichts knapper öffentlicher Kassen könnten durch eine intensivere norddeutsche Kooperation und Koordination im Bereich Kunst und Kultur bestehende kulturelle Strukturen und Angebote gesichert und weiterentwickelt sowie neue Angebote geschaffen werden. Dafür wäre zunächst eine verlässliche und auskömmliche Grundfinanzierung notwendig. Darauf aufbauend könnten Anreizfinanzierungen für länderübergreifende Projekte, die von den Kunst- und Kulturschaffenden gestaltet werden, zu dauerhaften Kooperationen führen.
Kulturelle Eigenheiten und Angebote werden häufig als Unterscheidungs- und Alleinstellungsmerkmal von Kommunen, Regionen oder Ländern betrachtet, die nicht zuletzt – auf diese Räume bezogene - kulturelle Identitäten schaffen und festigen. Dies muss nicht im Widerspruch zu länderübergreifenden kulturellen und 8



kulturpolitischen Aktivitäten stehen. Denn die Mobilität bei Wahrnehmung und Darbietung ist gleichermaßen hoch.
Sinnvoll wären gemeinsame Kulturentwicklungsplanungen – zunächst für kleinere Räume wie die Metropolregion – unter Einschluss der betroffenen Kommunen. So entstünden regionale, aber länderübergreifende Kulturlandschaften, die auch mit z. B. privaten Angeboten vernetzt werden können.
Dafür können in der Folge eine gemeinsame kulturelle Imagewerbung sowie kulturtouristische Angebote entwickelt werden.
Entwicklung bei der evangelischen Kirche und der Deutschen Rentenversicherung Nord
Am Beispiel der evangelischen Kirche und der Deutschen Rentenversicherung Nord wird deutlich, dass komplexe, aber erfolgreiche Fusionen machbar sind. Die Vereinigungsverfahren beider Einrichtungen zeigen, dass Großräumigkeit kein Hindernis für Erfolg ist, vor allem, wenn nicht Synergieeffekte, sondern pragmatisch definierte Vorteile im Vordergrund stehen. Das Ergebnis ist auch ein Zugewinn an gemeinsamen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wichtige Erkenntnis: Zur Bildung neuer Identitäten reichen allein finanzielle Gründe nicht aus. Zudem müssen die Annäherungs- und Fusionsprozesse in allen Phasen transparent gestaltet und offen kommuniziert werden.
Der Einigungsprozess der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland („Nordkirche“) ist auch unter solchen Gesichtspunkten beispielhaft und wegweisend. Eine Erfolgsbedingung waren die Gespräche auf Augenhöhe, untermauert beispielsweise durch paritätische statt proportionale Gremienbesetzungen. Die einzelnen Kirchengemeinden sind intensiv in die Diskussion einbezogen worden. Die mecklenburgische und die pommersche Kirchen konnten ihre Glaubenstraditionen und jeweiligen Besonderheiten einbringen. Das Nebeneinander unterschiedlich großer Gemeinschaften wurde durch das gewählte Verfahren ausgeglichen und erhöhte die Akzeptanz gerade bei den kleineren Partnern. Auch die Gründung einer neuen Körperschaft, eines Verbandes zur Herbeiführung der Partnerschaft, ist ein wichtiger Punkt. Ein demokratisch austarierter länderübergreifender Ausschuss ist offensichtlich hilfreich, um auch Ängste vor dem Verlust der eigenen Identität abzubauen und Vorbehalte zu überwinden.
Nationale Minderheiten
Auch in einem größeren Kooperationsrahmen muss die Fortsetzung der erfolgreichen Minderheitenpolitik Schleswig-Holsteins gewährleistet sein. Sie ist Teil unserer demokratischen Kultur und unseres Selbstverständnisses. Die Akzeptanz und die individuelle Berücksichtigung anderer Kulturen und Werte kann Vorbild für den demokratischen Dialog auch in anderen norddeutschen Ländern sein.
Interessen des Landesteils Schleswig und Regionalinteressen in der Kooperation
Die Zusammenführung verschiedener Interessen in einem größeren Verbund eröffnet neue Gestaltungsspielräume. Initiativen wie die Stärkung des Wissenschaftstransfers, der Ausbau der gemeinsamen Hochschulaktivitäten, die Förderung gemeinsamer kultureller Initiativen, wie z.B. die Bewerbung der Stadt Sønderborg als europäische Kulturhauptstadt, die Herausbildung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes sowie auch Kooperationen im Gesundheitsbereich verweisen auf das gemeinsame Interesse beiderseits der Grenze, aus dem einstigen Grenzland eine gemeinsame europäische Region zu entwickeln. 9



Diese Entwicklung kann auch in eine weitergehende norddeutsche Kooperation einfließen. Aus den bisher gesammelten Erfahrungen lässt sich manches lernen. Die gewachsene grenzüberschreitende Kooperation zwischen dem Landesteil Schleswig und der Region Süddänemark muss in einer gemeinsamen norddeutschen Politik einen besonderen Stellenwert erhalten. Insbesondere der Ausbau von Verkehrswegen im deutsch-dänischen Grenzland und Richtung Süden über den Nord-Ostsee-Kanal ist zentral wichtig für die bessere Erreichbarkeit der Metropolregion oder Nord-Niedersachens und West- Mecklenburg-Vorpommerns. Beim Ausbau der Fehmarnroute ist deshalb stets zu beachten, dass gleichzeitig die Entwicklungsachse entlang der Jütland-Route gestärkt wird. Davon profitieren nicht nur der Güterverkehr, sondern auch die Menschen jenseits der Metropole.


Strukturelle Rahmenbedingungen im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland
Reformen im deutschen Föderalismus müssen die Gleichheit der Lebensbedingungen vorantreiben. Dieses Ziel steht nicht im Widerspruch zu einer kleinräumigen Verankerung der Bewohner/innen eines Landes („Heimat“). Die Einhaltung gleicher Lebensbedingungen in allen Bundesländern ist vielmehr Grundlage unseres föderalen Systems. Der Wettbewerb unter den Ländern darf nicht dazu führen, dass eine wirtschaftliche Hierarchisierung („Süd-Nord-Gefälle“) zementiert wird. Enge Kooperationen bis hin zu Länderfusionen können regionale Stärken und Standortvorteile bekräftigen und beflügeln, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Derzeit laden diese jedoch kaum zu mehr Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ein, geschweige denn zu Länderfusionen, weil sich daraus deutliche Nachteile eines fusionierten Landes gegenüber den vorher selbständigen Ländern ergeben würden, z. B. geringere Zuweisungen, weniger Stimmen im Bundesrat.
Der Länderfinanzausgleich muss als ein Instrument zur Herstellung der geforderten Gleichheit der Lebensbedingungen überarbeitet werden. Im Einklang mit der politischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs muss ein anreizfreundliches System für Maßnahmen geschaffen werden, mit denen Bundesländer mittelfristig höhere Effizienz anstreben und das zu dem Interesse an der Stärkung der eigenen Wirtschaftskraft und der eigenen Beschäftigung nicht im Widerspruch steht. Länderfusionen sowie Modelle zur engen, verbindlichen Kooperationen zwischen Ländern sollten in diesem System gefördert werden. Die Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich müssen auch Wege zur Neugliederung von Bundesländern beinhalten. Übergangsregelungen und die Heranziehung objektiver Faktoren für die Berechnung der Ausgleichsbeiträge wären notwendige Voraussetzungen für Länderfusionen.
Die Ziele der Schuldenbremse sind nicht zu erreichen ohne eine verlässliche Finanzpolitik. Dazu gehört unbedingt eine Gesetzgebung des Bundes, die nicht zu Lasten der Länder geht, die klare Umsetzung von Prioritäten im Landeshaushalt und die Verbesserung der Einnahmen. Für die SPD-Fraktion ist es unabdingbar, dass die geplante Föderalismuskommission III das Thema Konnexität aufgreift und eine akzeptable Lösung erarbeitet. Unabdingbar ist aber auch eine Altschuldenregelung, damit die finanzschwachen Länder gegenüber anderen Bundesländern nicht weiter ins Hintertreffen geraten und es zu einem fairen Ausgleich und gleichen Startchancen im föderalen Vergleich kommt.
Die Parlamente müssen auch bei Kooperationen verbindlich beteiligt werden. So soll die Umsetzung von Staatsverträgen nur möglich sein, wenn diesen von den Parlamenten der betroffenen Länder zugestimmt wurde. Auf der Basis eines grundsätzlichen neuen Staatsvertrages zur Kooperation zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg soll auch zu einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle ein gemeinsamer Ausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages und der Hamburger Bürgerschaft für die Zusammenarbeit der beiden Länder eingerichtet werden. Dieser Ausschuss soll die institutionalisierte Zusammenarbeit sicherstellen und kann die Potenziale weiterer Kooperationen ausloten. 10



Darüber hinaus soll auf Regierungsebene ein mit Exekutivrechten ausgestattetes Umsetzungsteam sowie begleitend ein Kooperationsrat, in dem auch wichtige Berater und Unterstützer z.B. aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen mitwirken, eingerichtet werden.
Auswirkungen einer Länderfusion
Die SPD befürwortet eine Vorgehensweise von unten, bei der die Länder ihr Interesse selbst in die Hand nehmen. Viele gut entwickelte und funktionierende Kooperationen könnten ein qualitativer Schritt hin zu einer Länderfusion darstellen. Wird diese angestrebt, könnte die staatliche Ebene von den Erfahrungen der Nordkirche profitieren. Ein breit getragener, demokratischer Prozess ist die Voraussetzung für die unbedingt notwendige hohe Akzeptanz einer Länderfusion in der Bevölkerung beider beteiligten Länder.
Bedingung dafür ist jedoch auch, dass die geforderten Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass aus einer Fusion zweier Länder keine finanziellen und strukturellen Nachteile für das fusionierte Land entstehen. Dies muss bei den Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleichs und der evtl. folgenden Föderalismuskommission III berücksichtigt werden. Eine Fusion darf auch keinesfalls zu Nachteilen für einzelne Regionen führen.
Fazit
Allianz für einen starken Norden
Nur im engen Schulterschluss Schleswig-Holsteins und Hamburgs nutzen wir unsere Chancen im nationalen und internationalen Wettbewerb
Eine Allianz für einen starken Norden öffnet Horizonte, schafft Mehrwert und ist gut für die Menschen. Wenn der Norden gemeinsam auftritt, stärkt dies seine Chancen im föderalen Wettbewerb, in Europa und darüber hinaus.
Weitsichtige Politik in der zunehmenden Globalisierung und im verschärften Wettbewerb der Regionen erfordert den Blick über die Grenzen und politische Strategien, die sich nicht am administrativen Zuschnitt, sondern an den zusammengehörigen Wirtschafts- und Lebensräumen orientieren. Die großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte– demografischer Wandel, verschärfter Wettbewerb um die am besten Qualifizierten, Urbanisierung, Neuordnung der Energieversorgung, Konsolidierung der öffentlichen Haushalte – erfordern strategisches Denken und Handeln wie auch eine sehr viel engere Zusammenarbeit als bisher.
Eine solche strategische Kooperation ist im Norden besonders dringlich. Ohne eine neue Qualität in der länderübergreifenden Zusammenarbeit könnte Norddeutschland im Wettbewerb der Regionen zurückfallen. Es gilt, strukturelle Standortnachteile gegenüber anderen europäischen Zentren gemeinsam abzubauen und die hierzulande besonders ausgebluteten Länder- und Kommunalhaushalte durch stärker gebündelte, effizientere Verwaltungen zu entlasten. Unsere besonderen Stärken müssen noch konsequenter zusammengeführt werden: die starken Wirtschaftsbranchen wie Medizintechnik, maritime Wirtschaft, erneuerbare Energien, Logistik, Ernährung oder Tourismus, die Lage zwischen Nord- und Ostsee mit den leistungsfähigen Häfen und den Verkehrsbrücken nach Skandinavien oder auch unsere Vorteile bei der Standort- und Lebensqualität. Die sehr viel engere Kooperation zwischen Schleswig- Holstein und Hamburg ist dabei besonders nahe liegend. Schon jetzt bilden beide Länder einen stark verflochtenen Wirtschafts- und Lebensraum, zu dem südlich der Elbe auch das westliche Mecklenburg und das nördliche Niedersachsen gehören. Schleswig-Holstein und Hamburg ergänzen sich auch bei Standortfaktoren, Lebensqualitäten und Mentalitäten. 11



Ein engerer Verbund im Norden könnte nicht nur die Haushalte entlasten, den gesamten Standort stärken und die Durchsetzung gemeinsamer Interessen erleichtern. Bei richtiger Ausgestaltung nützt er ganz direkt den Bürgerinnen und Bürgern: etwa durch angepasste Schulsysteme und Kindergartenversorgung, einen erweiterten Nahverkehrsverbund oder ein gemeinsames Baustellenmanagement für einen flüssigeren Verkehr.
Im Wettbewerb der europäischen Regionen, auch um Fördermittel, muss Norddeutschland konkurrenzfähig bleiben. Dazu bedarf es einer koordinierten und kontinuierlichen europapolitischen Kooperation. Das HanseOffice und die Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg in den europäischen Gremien sind dafür eine gute Grundlage. Bei der Weiterentwicklung der Makro-Regionen Ostsee und Nordsee wird nur eine abgestimmte norddeutsche Strategie erfolgreich sein.
Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hat die Enquetekommission „Norddeutsche Kooperation“ beim schleswig-holsteinischen Landtag maßgeblich mit auf den Weg gebracht und sich engagiert an deren Beratungen beteiligt. Sie ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Schleswig- Holstein und Hamburg – ergänzt um themenbezogene Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen – jetzt unverzüglich auf eine neue Stufe zu heben ist. Die SPD Schleswig-Holstein hat sich für eine solche Kooperation seit langem mit Nachdruck eingesetzt. Unter den sozialdemokratisch geführten Landesregierungen wurde bereits eine Reihe wichtiger gemeinsamer Projekte erfolgreich verwirklicht. Nachfolgende Regierungen haben diesen Weg programmatisch weiter unterstützt, jedoch kaum neue Akzente gesetzt; es fehlte eine klare Strategie.
Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein schlägt daher in Abstimmung mit den Hamburger Sozialdemokraten eine neue Allianz für den Norden vor, die sofort und mit voller Kraft gestartet werden soll. Folgende Eckpunkte sind wichtig, damit rasch Ergebnisse erzielt werden können:
- Kern der Allianz sollten Schleswig-Holstein und Hamburg sein. Hier kann an zahlreiche Kooperationen angeknüpft werden. Themenweise muss zusätzlich der Schulterschluss mit Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Bremen gesucht werden.
- Notwendig ist die zügige Verständigung auf eine gemeinsam getragene Kooperationsstrategie. Diese sollte Ziele, Schwerpunktbereiche, Umsetzungsschritte und Managementstrukturen für den Umsetzungsprozess definieren. Das kann aufgrund der zahlreichen Vorarbeiten rasch erreicht werden. Gutes Beispiel ist die bereits 1991 in einer gemeinsamen Sitzung der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene Umsetzung eines auch mit der Landesregierung Niedersachsens vereinbarten länderübergreifenden regionalen Entwicklungskonzeptes.
- Als Ziel einer gemeinsamen Strategie sollte nicht ein abstrakter Nordstaat definiert werden, sondern die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraums. Dessen enger politischer Verbund ist durch Staatsverträge zu sichern, die auch durch die Parlamente legitimiert werden müssen. Ob daraus später eine Länderneugliederung entsteht, wird sich im Zuge der Umsetzungsfortschritte zeigen. Voraussetzung für eine Länderfusion ist die Veränderung der Rahmenbedingungen. Diese müssen so gestaltet werden, dass aus einer Fusion zweier Länder keine finanziellen und strukturellen Nachteile für das fusionierte Land entstehen. Das muss bei den Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleichs und der evtl. folgenden Föderalismuskommission III berücksichtigt werden. Eine Fusion darf auch keinesfalls zu Nachteilen für einzelne Regionen führen.
- Die Auswahl der Handlungsfelder muss sich an den drängendsten Herausforderungen orientieren: Bewältigung des demografischen Wandels, Ausbau von Bildung und beruflicher Qualifizierung, gemeinsame Energiekonzeption mit dem Primat auf erneuerbaren Energien, klare 12



Schwerpunktsetzungen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie die Stärkung und Kooperation der Häfen. Hinzu kommen eine übergreifende Regionalplanung und die konsequente Zusammenlegung aller Landesinstitutionen und -behörden, bei denen die Ortsnähe nicht entscheidend ist und durch deren Fusion mittel- und längerfristig erhebliche Kosten gespart werden können.
- Vorrangig sollten solche Projekte verfolgt werden, die zeitnah spürbaren Nutzen für die Menschen im Norden stiften. Dazu gehören vor allem auch die baldige Schaffung eines echten Nahverkehrsverbunds zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die Angleichung der Angebotsstrukturen in Kindergärten, Schulen und Hochschulen.
- Für den Erfolg dieser Strategie entscheidend ist insbesondere ein zwar straffes, aber auch transparentes Umsetzungsmanagement, das alle wichtigen Akteure einbezieht. Die Allianz für den Norden ist Chefsache. Sie muss von den Regierungschefs und den Parlamenten gewollt sein und engagiert vorangebracht werden. Nötig sind ferner ein mit Exekutivrechten ausgestattetes Umsetzungsteam auf Regierungsebene, ein aktives Gremium wie ein gemeinsamer Ausschuss auf Ebene der Parlamente sowie ein Kooperationsrat, in dem auch wichtige Berater und Unterstützer z.B. aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Hochschulen mitwirken. Ein solcher Kooperationsrat sollte bereits an der Erarbeitung der Strategie beteiligt werden und dann alle Umsetzungsschritte begleiten.