Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.04.12
13:40 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Bildung, Mindestlohn und Stärkung des Ehrenamtes

50/2012 Kiel, 24. April 2012


Themen der Plenarsitzung: Bildung, Mindestlohn und Stärkung des Ehrenamtes
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. April, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Bildung, Mindestlohn und Stärkung des Ehrenamtes. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungs- punkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum- online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen wer- den.


Mittwoch, 25. April, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Die SPD wirft die Frage auf, ob „die Koalition schon vor der Wahl am Ende“ sei und möchte dieses Thema in der letzten Landtagssitzung vor dem Urnengang am 6. Mai im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattieren. Hintergrund sind angebliche Meinungsverschiedenheiten zwi- schen CDU und FDP im Wirtschaftsausschuss. Dort waren Gesetzentwürfe zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen und zur Reform der Kurtaxe Mitte April von der Tagesordnung ge- nommen worden, so dass sie auch in der letzten Landtagssitzung vor der Wahl voraussicht- lich nicht mehr abschließend beraten werden können.

Stichwort: Aktuelle Stunde

Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen Ge- genstand von tagesaktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag be- grenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten.

Der Antrag auf eine Aktuelle Stunde muss von einer Fraktion oder mindestens von fünf Ab- geordneten stammen und muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.

TOP 5,22, 26, 28, 30, 31, 38, 54, 55 Entwurf eines Gesetzes zur Lehrerbildung Anträge: • Sicherung der wohnortnahen Beschulung - Keine Schließung von Schulen im ländlichen Raum • Keine weiteren Strukturverunsicherungen an unseren Schulen • Zukunft der Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein • Grundbildung für alle sichern - Analphabetismus entgegentreten • Resolution zum landesweiten Bildungsstreik - für eine sozial gerechte Bildungs- politik • Gute Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler - Kein Turboabitur in Schleswig-Holstein • Bildung ist Lebenschance • Unterrichtsausfall in Schleswig-Holstein erfassen und gegensteuern • Kein Kind zurücklassen - Ausbau der Lese- und mathematischen Förderung • Stärkung der Sprachförderung • Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr • Friesischunterricht an den Schulen ausweiten Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/281), Berichte und Beschluss- empfehlungen des Bildungsausschusses (Drs. 17/2450, 17/2467, 17/2468), Anträge der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2494, 17/2498), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2510), Anträge der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2500, 17/2501, 17/2511, 17/2253neu), Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 17/2231, 17/2260, 17/2261), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2274), Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2258), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Elf Tage vor der Landtagswahl am 6. Mai prallen die unterschiedlichen Positionen beim Kern- thema Bildung noch einmal aufeinander. Eine zentrale Frage ist, ob das schwarz-gelbe Schulgesetz aus dem Jahr 2011 erneut überarbeitet werden soll. Daneben geht es unter an- derem um die Reform der Lehrerausbildung.
Thema Schulsystem: CDU und FDP verteidigen ihre Schulgesetznovelle aus dem letzten Jahr. Sie habe die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt und lasse den Eltern eine größe- re Wahlfreiheit. Nun müsse es darum gehen, Lehrern und Schülern eine Phase der „produkti- ven Ruhe“ zu garantieren, damit sie ihre Lernkonzepte „langfristig umsetzen und mit Leben erfüllen können“. Laut dem neuen Gesetz können Gymnasien sowohl das Turbo-Abi nach


2 acht Jahren (G8), das traditionelle G9-Abi sowie beide Varianten gleichzeitig, das so genann- te Y-Modell, anbieten.
Außerdem wurde an Gemeinschaftsschulen das Prinzip des binnendifferenzierten Unter- richts, bei dem Schüler mit unterschiedlichem Leistungsvermögen im gemeinsamen Klassen- verband unterrichtet werden, gelockert. Das neue Gesetz erlaubt abschlussbezogene Klas- senverbände. CDU und FDP bekräftigen, dass Regional- und Gemeinschaftsschulen „lang- fristig zu einer Schulart zusammenwachsen“ sollen.
Demgegenüber macht sich die SPD für rasche und deutliche Änderungen am Schulgesetz stark, weil die schwarz-gelbe Reform den „Schulfrieden“ im Lande gestört habe. Die Sozial- demokraten wollen „in der nächsten Wahlperiode“ die Regionalschule, die 2007 aus dem Zu- sammenschluss von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist, abschaffen. Es soll dann nur noch zwei weiterführende Schularten geben: das Gymnasium mit dem G8-Abi und die Gemeinschaftsschule mit dem G9-Abi. Wo erforderlich, sollen an Gemeinschaftsschulen Oberstufen eingerichtet werden.

Angesichts des schwelenden Schulstreits plädieren die Grünen für einen „Bildungskonvent“, in dem sich Politik, Lehrer, Eltern, Schüler und Schulträger „in einem ergebnisoffenen Pro- zess“ auf gemeinsame Leitlinien verständigen sollen, um eine langfristige Planungssicherheit im Bildungssystem zu erreichen. Die Linken stellen sich grundsätzlich gegen das G8-Abi und fordern, kleine Schulen auf dem Land auch bei sinkenden Schülerzahlen zu erhalten.
Thema Lehrerausbildung: Die Landesregierung berichtet auf Antrag von CDU und FDP über die Ende März vorgestellten Pläne für eine Reform der Lehrerausbildung. Demnach sol- len die pädagogischen Studiengänge an das neue Schulsystem angepasst werden. Ab dem Wintersemester 2013/14 soll an der Uni Flensburg ein neues Lehramt für Regional- und Ge- meinschaftsschulen sowie ein eigenständiges Lehramt für Grundschulen entstehen. Die Stu- diengänge gliedern sich dann in einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang sowie zwei jeweils viersemestrige Master-Studiengänge. Angehende Lehrer sollen zudem in längeren Praktika als bisher auf den Alltag im Klassenraum vorbereitet werden. In der Masterphase erhöht sich die Dauer des Blockpraktikums von bislang sechs Wochen auf insgesamt 14 Wo- chen.
Mit diesen Plänen steht auch ein Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2010 vor der Ab- lehnung. Die Oppositionsfraktion will angehende Lehrer nicht mehr für einzelne Schularten, sondern stattdessen für verschiedene Altersstufen ausbilden: die Primarstufe für die Grund- schule, die Sekundarstufe I für alle weiterführenden Schulen und die Sekundarstufe II für die gymnasiale Oberstufe und die Berufsschule.
Ein weiteres Thema der Bildungsdebatte ist die Forderung der Linken, den Analphabetis- mus im Lande stärker zu bekämpfen. Sie plädieren für den Ausbau flächendeckender, ge-



3 bührenfreier und frei zugänglicher Kurse in der Erwachsenenbildung und in der Integration. Dafür sollen Bund und Länder gemeinsam ein Finanzierungsmodell erarbeiten. In Schleswig- Holstein gibt es nach Schätzungen des Bildungsministeriums 73.000 Erwachsene, die keinen Satz lesen oder schreiben können. Rund 180.000 Menschen im Norden gelten zudem als „funktionale“ Analphabeten, die zwar einzelne Sätze, aber keine zusammenhängenden Texte lesen können.
Zudem fordert der SSW, die Rolle der friesischen Sprache an den Schulen zu stärken. So soll Friesisch „fest in den Stundenplan integriert“ und nicht nur als Zusatzfach unterrichtet werden. Die Landesregierung soll ein Konzept vorlegen, damit mehr Schulen die Westküsten- Sprache in ihr Programm aufnehmen und mehr Lehrer zur Verfügung stehen. Laut dem aktu- ellen Minderheitenbericht der Landesregierung erhalten etwa 660 Kinder in 16 Kindergärten sowie 857 Schüler an 17 Schulen im Kreis Nordfriesland sowie auf Helgoland Friesisch- Unterricht. Der Vorstoß steht nach dem Veto von CDU und FDP im Bildungsausschuss vor der Ablehnung.
TOP 29 und 52 • Erhalt der Universität Lübeck - gegen Bildungsprivatisierung • Gute Arbeit in der Wissenschaft - Verlässliche berufliche Perspektiven des wis- senschaftlichen Nachwuchses in Schleswig-Holstein sicher stellen • Studium und Familie besser vereinbar machen, Anträge der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2499, 17/2186neu), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1365), Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1411), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 17/2465), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten.
Die Universität Lübeck soll bis zum Jahr 2014 in eine Stiftungsuniversität umgewandelt wer- den. Den Plan haben Wissenschaftsminister Jost de Jager (CDU) und Lübecks Unipräsident Peter Dominiak Mitte April vorgestellt. Hiergegen regt sich Protest bei den Linken: Das Land dürfe sich nicht „aus seiner Verantwortung für Bildung und Wissenschaft heraus stehlen“. Die „zunehmende Abhängigkeit der Hochschulen von privatwirtschaftlichen Interessen“ gefährde die Freiheit der Wissenschaft. Zudem geht es um die Arbeitsbedingungen für den wissen- schaftlichen Nachwuchs und um das Studium mit Kind.
Thema Uni Lübeck: Über die Finanzierung der Hanse-Uni über eine Stiftung wird schon seit Längerem diskutiert. Im Jahr 2010 kündigte die Landesregierung konkrete Schritte an. Die Idee war Teil eines umstrittenen Tauschgeschäfts zwischen Bund und Land, mit dem die Me- dizin der Uni Lübeck vor der Abwicklung gerettet wurde. Der Bund übernahm damals das Geomar-Institut für Meeresforschung in Kiel weitgehend in die Bundesförderung. Mit dem frei gewordenen Landesgeld konnte die Lübecker Medizin weiter finanziert werden, gleichzeitig wurde die Umwandlung der Uni Lübeck in eine Stiftung angekündigt.



4 Die künftige Stiftung soll als Grundvermögen ihre Gebäude bekommen. Am jährlichen Lan- deszuschuss in Höhe von rund 50 Millionen Euro soll sich nichts ändern. Zustiftungen und Spenden sollen in der Hand der Hochschule bleiben und nicht mit den Landesmitteln ver- rechnet werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel können flexibler eingesetzt werden. Der Weg zu einer Stiftungsuni dürfte auch bei einem möglichen Regierungswechsel nach den Landtagswahlen im nächsten Monat nicht gefährdet sein, da auch aus der SPD Zustimmung kommt.


Thema wissenschaftlicher Nachwuchs: Die Linken fordern unbefristete und existenzsi- chernde Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen des Landes – nicht nur für Profes- soren, sondern auch für andere wissenschaftliche Mitarbeiter. Dafür soll die Landesregierung im Bundesrat die Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in Angriff nehmen. So genannte Ketten-Befristungen, also die Verlängerung der Arbeitsverträge um immer nur ein oder zwei Jahre soll es künftig nicht mehr geben, und befristete Arbeitsverträge sollen mindestens ein Jahr gelten und nicht nur wenige Monate. CDU und FDP votierten im Bil- dungsausschuss gegen den Vorstoß.


Thema Studium mit Kind: Die Hochschulen im Norden sollen dafür sorgen, dass sich Fami- lie und Studium besser vereinbaren lassen, so die Sozialdemokraten. Sie wollen, dass das Betreuungsangebot für Kinder von Studenten aber auch von Nachwuchsforschern ausgebaut wird. Zum anderen müsse es an den Unis mehr Möglichkeiten geben, in Teilzeit studieren zu können. Die Grünen wollen es „mehr Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexu- eller Orientierung oder Bildungshintergrund ermöglichen, an den Hochschulen im Land erfolg- reich zu studieren, lehren und forschen". Dafür fordern sie das Land auf, mit jeder Uni ein "Diversity-Konzept" zu vereinbaren. Darin soll unter anderem die Integration von Menschen mit Behinderung, Studenten mit Migrationshintergrund oder auch minderjährigen Studenten und Senioren geregelt werden
Im Bildungsausschuss haben CDU und FDP die beiden Oppositionsanträge abgelehnt und stattdessen ein eigenes Papier durchgebracht, das die Fortschritte der Hochschulen in die- sem Bereich lobt.
TOP 19 und 23, • Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels • Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag Gesetzentwurf der Fraktion der SPD17/2508, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und SSW17/2407), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



5 Schleswig-Holsteins schwarz-gelbe Koalition hat im vergangenen Jahr beim Thema Glücks- spiel einen Sonderweg eingeschlagen und per Gesetz die Tür für private Wettanbieter weit geöffnet. Demgegenüber setzen die anderen 15 Bundesländer in ihrem Glücksspielstaatsver- trag nur auf eine beschränkte Zulassung privater Spielangebote. Nun liegt eine Stellungnah- me der EU-Kommission zum Staatsvertrag der 15 Länder vor.

Im Landtag wird das Brüsseler Votum unterschiedlich bewertet: Während CDU und FDP sich in ihrem Kurs bestätigt sehen, fordert die Opposition, der Norden müsse rasch seinen Allein- gang aufgeben und auf die Linie der übrigen 15 einschwenken. Die Sozialdemokraten wollen das schwarz-gelbe Glückesspielgesetz noch vor der Wahl im Schnellverfahren außer Kraft setzen.

Nach dem neuen Vertrag der 15 Länder soll es 20 Lizenzen für Anbieter von Sportwetten geben - in Schleswig-Holstein gilt keine Begrenzung. Poker und Casino-Spiele bleiben laut Staatsvertrag verboten, im Norden sind sie erlaubt.

Medienberichten zufolge hat die EU-Kommission den 15 Ländern Fortschritte bescheinigt, aber auch klargemacht, dass es noch „potenzielle verbleibende Schwächen in der geplanten Gesetzgebung“ gebe. Die Kommission hoffe, dass der deutsche Gesetzgeber darauf einge- he. Ergänzend hieß es, das nun abgeschlossene Überprüfungsverfahren bedeute nicht, dass „grünes Licht“ für den Vertrag in Deutschland gegeben werde. Die Behörde könne später rechtlich dagegen vorgehen, wenn sie das für angebracht halte.

„Es liegt keine abschließende positive Stellungnahme der EU-Kommission zum Vertrag der 15 vor“, heißt es dazu aus den Reihen von CDU und FDP im Norden. Das Votum enthalte viele Nachfragen, in denen die Kommission an geltendes EU-Recht erinnere und konkrete Erläuterungen, Belege und Daten einfordere. Die SPD kommt dagegen zum Schluss, Brüssel habe keine Bedenken mehr gegen den Staatsvertrag der 15. Es gebe keinen Grund mehr, am Kieler Gesetz festzuhalten. In ihrem Antrag fordern SPD, Grüne und SSW die Regierung auf, dem Staatsvertrag beizutreten und die Vergabe von Lizenzen auf Grundlage des Kieler Gesetzes auszusetzen.

Unterdessen haben die Ministerpräsidenten der 15 Länder Ende März in Berlin den Staats- vertrag unterzeichnet. Er tritt in Kraft, wenn ihn mindestens 13 Länderparlamente endgültig gebilligt haben. Er soll nach bisherigen Plänen im Juli in Kraft treten, ursprünglich war der 1. Januar 2012 der Termin. Der noch aktuelle Staatsvertrag sollte Ende 2011 auslaufen. Er musste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) neu gefasst werden. Dem- nach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

TOP 45 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2162), Bericht und Beschlussempfeh-

6 lung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 17/2349neu), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit strengeren Auflagen für die Fischer will die EU-Kommission die Überfischung der Meere bekämpfen. Dafür gibt es im Grundsatz Applaus im Landtag. Die Abgeordneten fordern aber auch Nachbesserungen, um den „Paradigmenwechsel“ hin zu einer „ökologischen, wirtschaft- lichen und sozialen Nachhaltigkeit“ durchzusetzen. CDU, SPD, FDP und SSW verabschiede- ten im Umwelt- und Agrarausschuss einen entsprechenden Forderungskatalog an Land, Bund und EU. Die Linken und die Grünen, die das Thema im Februar angestoßen hatten, enthielten sich im Ausschuss der Stimme.
Ziel der Fischerei-Reform, die im vergangenen Juli vorgestellt wurde: Spätestens 2015 sollen die Bestände nicht mehr über ihre natürliche Reproduktionsfähigkeit hinaus ausgebeutet wer- den. Rund drei Viertel der Bestände gelten nach EU-Kommissionsangaben als überfischt. Brüssel will deshalb die Fangquoten, also die erlaubten Obergrenzen für die Fischer, strenger an wissenschaftlichen Kriterien orientieren. Diese gibt es zwar derzeit schon, letztlich ent- scheiden aber die EU-Staaten über die Quoten - und diese gehen häufig über die von For- schern empfohlenen Grenzen hinaus.
Daneben soll der Rückwurf des so genannten Beifangs verboten werden. Dabei werden un- gewünschte Meerestiere wieder über Bord gekippt, wobei viele Tiere schon tot oder verletzt sind. Stattdessen sollen nun alle gefangenen Fische angelandet werden müssen. So sollen die Fischer zu gezielteren Fangmethoden angehalten werden. Flankiert werden soll dies durch einen Handel mit den Quoten. Dabei könnten beispielsweise größere Fangfirmen klei- neren Fischern deren Quoten abkaufen, was zu einer Konzentration der Flotte führen würde.
Hiergegen regt sich Protest im Lande: „Keine generelle Einführung handelbarer Quoten“, heißt es in dem Ausschusspapier. Denn: Dies beinhalte die Gefahr einer noch stärkeren Kon- zentration im Fischereisektor und könne die handwerkliche Küstenfischerei Schleswig- Holsteins gefährden. Auch das für Fischerei zuständige Landwirtschaftsministerium hat sich ähnlich geäußert. Derzeit besteht die schleswig-holsteinische Fischereiflotte nach Angaben des Ministeriums aus rund 700 Fischereifahrzeugen, die überwiegend zwischen sechs und 24 Metern lang sind. Die Struktur dieser Flotte beruhe in erster Linie auf Familienbetrieben, die in der Nordsee im Wesentlichen dem Krabbenfang und in der Ostsee hauptsächlich dem Dorsch- und Heringsfang nachgehen.
Außerdem fordern die Abgeordneten noch strengere Vorgaben zum Artenschutz. So soll es Gesamtfangmengen für alle Fischarten geben, und der Fang soll aus der Basis von „mehrjäh- rigen Bewirtschaftungsplänen“ erfolgen. Ausnahmen wollen Schwarz-Gelb, Sozialdemokraten und SSW hingegen beim Rückwurfverbot zulassen, wenn es nachweislich „geringe Sterbera- ten“ gibt.
TOP 33 Fehmarnbeltquerung auf den Prüfstand, Antrag der Fraktion DIE LINKE


7 (Drs. 17/2503), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Linke und SSW greifen Bedenken aus der Region gegen die geplante Fehmarnbeltquerung auf und fordern, das umstrittene Großprojekt noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es geht unter anderem um den möglichen Engpass am Fehmarnsund, um die Lärmbelästigung in den Urlaubsorten an der Lübecker Bucht durch einen wachsenden Eisenbahnverkehr und um möglicherweise steigende Kosten für die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite.

Mit Blick auf einen eventuell wachsenden Finanzbedarf bringen die beiden Oppositionsfrakti- onen auch einen Ausstieg der Bundesrepublik aus dem Projekt ins Gespräch – der 2009 ab- geschlossene Staatsvertrag mit Dänemark zum Fehmarn-Tunnelbau halte diese Möglichkeit offen.

Thema Kosten: Der SSW fordert vom Bund eine aktuelle Auflistung der Kosten für die Hin- terlandanbindung auf deutscher Seite. Ein Gutachten des Bundesrechnungshofes hat bereits 2009 Zweifel an der Kostenplanung für die Hinterlandanbindung genährt. Die ursprüngliche Kalkulation stammt aus dem Jahr 2002 und beziffert die Straßen- und Schienenanbindung mit 840 Millionen Euro. Diese Zahl sei veraltet, so die Rechnungsprüfer. Stattdessen gehen sie von einer Verdoppelung auf 1,7 Milliarden aus.

Thema Fehmarnsund: Sollten mehr Autos durch den geplanten Tunnel von dänischer Seite aus auf die Insel Fehmarn rollen, so droht die Fehmarnsundbrücke zwischen der Insel und dem deutschen Festland zum Nadelöhr zu werden. Das Dialogforum, in dem seit letztem Jahr Politik und Verwaltung mit Bürgern und Interessengruppen aus der Region zusammenkom- men, hat sich vor diesem Hintergrund an die Landesregierung gewandt: Sie solle in Berlin darauf drängen, dass Mittel für einen Ausbau der Insel-Land-Verbindung, am liebsten auch als Tunnel, zur Verfügung gestellt werden. Demgegenüber stellt der Fehmarnsund für das Bundesverkehrsministerium „keinen Engpass“ dar.

Thema Bahntrasse: Wenn die feste Fehmarnbeltquerung fertig ist, könnten zudem täglich mehrere hundert Güterzüge durch den Kreis Ostholstein rollen – und damit auch zu einer erheblichen Lärmbelastung in den Ferienorten an der Lübecker Bucht führen. In der Region wird deswegen befürchtet, das wachsende Verkehrsaufkommen und der Lärm könnte Touris- ten vergraulen. In Timmendorfer Strand, Niendorf, Scharbeutz, Sierksdorf oder Neustadt führt die Bahnlinie unmittelbar am Ort entlang. Die Tourismus-Orte fordern, eine neue Trasse für den Fern- und den Güterverkehr zu bauen und den Regionalverkehr weiter auf der alten Strecke laufen zu lassen. Für dieses Anliegen macht sich auch die Landesregierung stark.

Stichwort Fehmarnbeltquerung::

Der Bund, das Land Schleswig-Holstein und Dänemark haben sich Mitte 2008 grundsätzlich über den Bau einer Querung des Fehmarnbelts geeinigt. Vorausgegangen war ein langes

8 Tauziehen um die Finanzierung. Nach einem endgültigen Planfeststellungsbeschluss sollen die Bauarbeiten für den Tunnel am Boden der Ostsee 2015 beginnen – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Grund für die Verzögerung sind längere Genehmigungsverfahren auf dänischer Seite, wie das Betreiberkonsortium Femern A/S Mitte April erklärte.

Die Kosten für die 19 Kilometer lange Verbindung und die Anbindungen an Land betragen nach ersten Berechnungen 5,6 Milliarden Euro. Die dänische Seite soll den Löwenanteil tra- gen. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein übernehmen die Land-Anbindung auf deut- scher Seite, etwa den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße zwischen Heiligenhafen und Puttgarden. Die Bahntrasse zwischen Hamburg und Puttgarden soll zweispurig ausgebaut und elektrifiziert werden.

Die Fehmarnbeltquerung soll nach jüngsten Prognosen frühestens 2021 fertig sein und die Fahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen um knapp 60 Minuten auf dreieinhalb Stunden verkürzen. Die private Finanzierung, die per Staatsgarantien abgesichert wird, soll durch Mauteinnahmen abgedeckt werden, die dem dänischen Betreiber zufließen.

Donnerstag, 26. April, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 17, 37, 48 und 49 • Entwurf eines Mindestlohngesetzes Gleicher Lohn für Leiharbeiter • Schleswig-Holstein garantiert faire Löhne • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit • Öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen • Fairness auf dem Arbeitsmarkt – Mindestlohn jetzt einführen • Lohnuntergrenzen • Soziale Ausrichtung der Arbeitsförderung sichern Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2380), Anträge der Fraktion von SSW und SPD (Drs. 17/2330neu, 17/2376), Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2394, 17/2009), Antrag der Fraktionen von SPD (Drs. 17/2509), Antrag der Frak- tion DIE LINKE (Drs. 17/2378), Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1958neu), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1977), Änderungs- antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1994), Berichte und Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses (Drs. 17/2463, 17/2395), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

CDU und FDP bekräftigen ihr Nein zu einem gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn und sprechen sich erneut für „verbindliche Lohnuntergrenzen“ aus, die nach Branche und Region unterschiedlich ausfallen können. Eine Kommission aus Arbeitnehmern und Arbeitge- bern soll diese Lohnstandards festlegen.



9 Schwarz-Gelb wies im Sozialausschuss eine Reihe von Oppositionsanträgen zu diesem Thema zurück – etwa den Plan der Grünen für einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für das Land sowie Unternehmen mit Landesbeteiligung und Landes-Aufträge. Gescheitert ist auch ein Vorstoß des SSW, der über den Bundesrat erreichen wollte, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Die Linken hatten –ebenfalls vergeblich- Land und Bund aufgefordert, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern stark zu machen.

Die Linken kritisieren zudem die „massiven Mittelkürzungen“ bei der Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitlose, und die SPD fordert, den öffentlichen Beschäftigungssektor auszubauen, um Langzeitarbeitlosen neue Perspektiven zu bieten.

TOP 21, 40 und 66 • Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein • Integrationsinitiativen der Landesregierung • Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2324), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2513), Antrag der Fraktionen DIE LINKE und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2282neu), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2313), Bericht und Be- schlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2480), geplanter Auf- ruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Integrations- und Flüchtlingspolitik.

Thema Unterbringung: Die Grünen fordern Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerbern. Einzelzimmer für Erwachsene sollten eine Fläche von mindestens acht Quad- ratmetern haben, bei Kindern sollten es sechs Quadratmeter sein, so die Oppositionsfraktion. In Gemeinschafts-Wohnräumen sollte es pro Bewohner mindestens sechs Quadratmeter Flä- che geben, und es sollten maximal vier Personen in einem Raum zusammenleben. Das Land müsse diese Vorgaben in den eigenen Einrichtungen einhalten und zudem dafür sorgen, dass sich auch die Kreise danach richten.

Konkreter Anlass ist ein Fall aus der Unterkunft in Nahe (Kreis Segeberg). Dort haben laut einem Schreiben des Flüchtlingsrates Ende Februar drei nicht miteinander verwandte junge Männer in einem zugigen Container zusammengelebt. Der Flüchtlingsrat hatte gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragten des Landtages, Stefan Schmidt, eine Bestandsaufnahme der Wohnsituation von Flüchtlingen vorgelegt.

In einem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss bezeichnet das Justizministerium die Unterbringung der Asylbewerber im Lande als „im Regelfall adäquat“. Es wird aber zugleich darauf verwiesen, dass die seit Jahren steigende Zahl an Asylbewerbern eine Her- ausforderung darstelle. Kamen im Jahr 2007 noch 631 Flüchtlinge neu nach Schleswig-

10 Holstein, so waren es im vergangenen Jahr bereits 1.506 - Tendenz weiter steigend. Insge- samt leben derzeit über 5.000 Asylsuchende im Lande. Zur Unterbringung dienen eine zent- rale Unterkunft in Neumünster mit 400 Plätzen sowie acht vom Land anerkannte Gemein- schaftsunterkünfte in den Kreisen. Darüber hinaus halten verschiedene Kommunen weitere Wohnmöglichkeiten vor.


Thema Integrationsinitiativen: Die Landesregierung soll auflisten, welche Initiativen sie in der zu Ende gehenden Wahlperiode ergriffen hat, um die Integration von Zuwanderern in Schleswig-Holstein zu fördern. Das fordert die SPD.
Kernpunkt der Landespolitik in diesem Bereich ist der im vergangenen November aufgelegte „Aktionsplan Integration“, an dem fünf Ministerien und die Staatskanzlei beteiligt sind. Er um- fasst zehn Themenschwerpunkte, etwa frühkindliche, schulische und beruflich Bildung, Ar- beitsmarkt und Erwerbsleben, Gesundheit und Pflege und Bürgerschaftliches Engagement
Zu den Projekten gehört auch die „Stärkung der Willkommens- und Anerkennungskultur“ durch die jährliche Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Integrationspreises, eine ver- besserte Information etwa durch Veranstaltungen zum Thema Einbürgerungen oder die Sen- sibilisierung von Beschäftigten im Justizvollzug durch interkulturelle Trainings und Seminare. Nach Angaben des für Integration zuständigen Justizministeriums haben 367.000 der rund 2,8 Millionen Schleswig-Holsteiner einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem Anteil an der Bevölkerung von 13 Prozent. Damit weist Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil aller alten Bundesländer auf.
Thema Integrationsbeauftragter: Die Sozialdemokraten fordern zudem einen Bericht über die Arbeit des Integrationsbeauftragten der Landesregierung, des CDU-Abgeordneten Peter Lehnert. Das neu geschaffene Amt des „Beauftragten der Landesregierung für Integrations- fragen“ hat Lehnert seit Anfang 2010 inne. Er ist nach Angaben des Justizministeriums „An- sprechpartner für Menschen mit Migrationshintergrund in Schleswig-Holstein sowie deren Selbstorganisationen“, und er „berät den Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration in Fragen der Integration“.
Thema medizinische Versorgung: In Schleswig-Holstein lebt nach Einschätzung der Linken eine „vierstellige Anzahl“ von „Menschen ohne Papieren“ – Ausländern ohne offizielle Aufent- haltserlaubnis. Ihnen droht die Abschiebung, wenn sie einen Arzt aufsuchen, weil die Sozial- ämter, die die Kosten tragen, verpflichtet sind, die Ausländerbehörden über die Behandlung zu informieren. Deswegen könnten sie ihr „Menschenrecht“ auf Gesundheit“ nicht wahrneh- men, so die Linken, unterstützt von Grünen und SPD.

Die Forderung der Linken, in jedem Kreis eine so genannte Clearingstelle einzurichten, die die „Papierlosen“ berät und ihnen anonyme Krankenscheine ausstellt, ist im Innen- und



11 Rechtsausschuss jedoch am Veto von Schwarz-Gelb gescheitert. Die Koalition ruft die Lan- desregierung stattdessen auf, in dieser Frage eine „bundeseinheitliche Entwicklung zu beglei- ten“.

TOP 50 Betreuungsgeld stoppen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW (Drs. 17/2273neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/2399), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Thema Betreuungsgeld sorgt in der schwarz-gelben Koalition im Bund für Meinungsver- schiedenheiten. In Kiel sind sich CDU und FDP darin einig, dass Schleswig-Holstein sich der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg gegen die als „Herdprämie“ kritisierte Regelung nicht anschließen wird. Im Sozialausschuss des Landtages lehnten Christdemokraten und Liberale einen entsprechenden Antrag von SPD, Grünen, Linken und SSW ab.
Von 2013 an soll nach den Berliner Plänen ein Betreuungsgeld „als zusätzliche Anerken- nungs- und Unterstützungsleistung“ in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes einge- führt werden. Intern sind die Pläne allerdings umstritten. Die CSU pocht hingegen auf die Einhaltung der Koalitionsvereinbarungen und will das Betreuungsgeld auf jeden Fall. Auch Kanzlerin Merkel hat sich für die Einführung ausgesprochen. Die Opposition moniert, das Betreuungsgeld schaffe falsche Anreize, indem es Mütter vom Arbeitsmarkt und Kinder von Bildungsangeboten fernhalte.

TOP 71 • Demenzplan für Schleswig-Holstein erstellen • Bessere Anerkennung und Rahmenbedingungen in der Pflege, Antrag der Fraktionen von SSW, SPD, DIE LINKE und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1888neu 2. Fassung), Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2005), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1963neu), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2007), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialaus- schusses (Drs. 17/2485), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Schleswig-Holstein fordern CDU und FDP, die Betreuung Demenzkranker weiterzuentwickeln. Der Aufbau des landesweiten Kompetenzzentrums Demenz, das seit Januar 2011 Beratungsangebote im Norden koordiniert, sei „ein wichtiger Schritt“.

Die regierungstragenden Fraktionen begrüßen zudem die Pläne der schwarz-gelben Koalition in Berlin, nach denen die Leistungen der Pflegeversicherung insbesondere für Demenzkranke ausgeweitet werden sollen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll zum Jahresbeginn 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Dies bringe gut eine Milliarde Euro im Jahr.


12 Die Forderung der Opposition, einen Demenzplan für Schleswig-Holstein zu erstellen, lehnten Christdemokraten und Liberale im Sozialausschuss ab. SSW, SPD, Linke und Grüne wollten damit die Bevölkerung besser über das Krankheitsbild informieren.

Keine Mehrheit fanden im Sozialausschuss auch die Anträge von Grünen und SPD, die sich für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege ausgesprochen hatten. Unter anderem forder- ten sie eine Reform der Pflegeausbildung, die Einführung eines Pflegestudiums und die Ein- richtung einer eigenständigen Pflegekammer.

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Än- derung des Landespressegesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 17/683), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 17/2451), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Vorstoß des SSW, die Existenz der öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein mit einem eigenen Gesetz zu garantieren, stößt bei CDU und FDP auf wenig Zustimmung. Im Bildungsausschuss haben Christdemokraten und Liberale mehrheitlich dagegen votiert. SPD und Linke unterstützten den SSW-Vorschlag, während sich die Grünen und der CDU- Abgeordnete Wilfried Wengler der Stimme enthielten.

Nach dem Entwurf des SSW sind Büchereien ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und bräuchten darum eine gesetzliche Grundlage, mit der das bestehende System strukturell und finanziell abgesichert wird. Derzeit gebe es keine rechtliche Bestandsgarantie, die eine Biblio- thek vor einer möglichen Schließung bewahre.

Der Entwurf sieht eine festgeschriebene Finanzierung der Büchereien durch das Land vor. Im Jahr 2010 fielen für die 168 öffentlichen Bibliotheken jährlich Kosten in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro an, die zu zwei Dritteln von den Kommunen finanziert wurden. Den Rest ha- ben die Kreise und das Land übernommen. Nach den Vorstellungen des SSW sollen auch die Büchereien der dänischen Minderheiten und der friesischen Volksgruppe Anspruch auf För- derung und Ausstattung haben.

TOP 80 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2130), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2224), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat das Land seine Investitionszuschüsse an die Kliniken heruntergefahren. Dennoch biete Schleswig-Holstein seinen Krankenhäusern „kon- sequente Planungssicherheit“, denn die Kliniken können bis 2020 mit festen öffentlichen Zu- schüssen rechnen. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor, den CDU und FDP beantragt haben.

13 Insgesamt wenden Land und Kommunen gemeinsam jährlich rund 84 Millionen Euro für die Krankenhausfinanzierung auf. Davon kommt eine Hälfte aus der Landeskasse und die zweite Hälfte von den Städten und Kreisen. Von der Gesamtsumme gehen 44 Millionen Euro in die Anschaffung von teuren medizinischen Geräten. Der Rest, 40 Millionen, geht in die Förderung von Baumaßnahmen. Der Bau-Zuschuss war 2010 „aufgrund der Haushaltslage des Landes“ von 50 auf 40 Millionen Euro reduziert worden.

Eine weitere Neuerung: Seit 2011 erhalten die Kliniken ihr Fördergeld zinsfrei von der Investi- tionsbank des Landes. Zuvor kamen die Mittel aus den öffentlichen Kassen und mussten über Schulden am Kapitalmarkt finanziert werden. Dies hätte laut dem Bericht die Zinsbelastung für Land und Kommunen in den kommenden Jahren in die Höhe getrieben. Das neue Modell „bedeutet Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein für die Zukunft“.

In ihrem Investitionsprogramm Krankenhausbaumaßnahmen fördert die Landesregierung in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 14 Projekte. Das größte ist ein Neubau beim Martin- Luther-Krankenhaus in Schleswig für 50 Millionen Euro. Zwölf Millionen gehen an das Lubi- nus-Klinikum in Kiel.

TOP 73 Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen!, Antrag der Frak- tion DIE LINKE (Drs. 17/2189), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschus- ses (Drs. 17/2487), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Linken sind mit ihrer Forderung, die „Rente mit 67“ abzuschaffen, im Sozialausschuss gescheitert. CDU und FDP stimmten gegen den Antrag der Linksfraktion. Sozialdemokraten, Grüne und SSW enthielten sich.

Die Anhebung der Ruhestandsgrenze sei, so die Linken, eine verkappte Rentenkürzung, da nicht alle Arbeitnehmer bis zu diesem Alter erwerbsmäßig seien. Das Renteneintrittsalter wird seit Beginn dieses Jahres stufenweise angehoben. Ab 2029 soll es die Rente ohne Abschlä- ge nur noch ab 67 Jahren geben.

TOP 8 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig- Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf“, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/2050), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 17/2453), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die "Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf" erhält einen neuen rechtlichen Rahmen. Damit reagiert die Koalition auf die Kritik des Landesrechnungshofs an „haushaltsrechtlichen Einzelheiten“ bei der Vergabe von Landesmitteln an die Stiftung. CDU



14 und FDP votierten im Bildungsausschuss für einen geringfügig abgeänderten Entwurf der Landesregierung, SPD und Linke waren dagegen, Grüne und SSW enthielten sich.
Die Stiftung hat im Jahr 2010 einen Publikumsschwund verzeichnen müssen. Das geht aus einem Ende letzten Jahres vorgelegten Regierungsbericht hervor. Verglichen mit 2009 ging die Zahl der Besucher von 389.109 auf 367.905 zurück. So meldete allein das Schloss Got- torf einen Besucherrückgang von 68.560, während sich das Jüdische Museum Rendsburg, das Kloster Cismar und das Wikinger Museum Haithabu über Publikumsgewinne freuen konnten. Insbesondere das Museum in Haithabu bei Schleswig erlebte einen regelrechten Boom: 110.497 Besuchern im Jahr 2009 standen 160.495 im Vorjahr gegenüber.
TOP 16 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz -Redezeit für die Fraktion DIE LINKE-, Ge- setzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/2159), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/2462), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Kreise und kreisfreie Städte sollen künftig selbst festlegen können, wie viel Geld sie für die Unterkunft und die Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern ausgeben. Den Gesetz- entwurf der Landesregierung haben CDU, SPD, FDP, Grüne und SSW im Sozialausschuss gebilligt. Die Linke votierte dagegen und will als einzige Fraktion auch im Plenum zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.

Die anvisierte Neuregelung stärke die kommunale Selbstverwaltung, heißt es in dem Gesetz- entwurf. Eine Änderung des Sozialgesetzbuches II erlaubt den Ländern seit Juni 2011 ein solches Vorgehen.


Freitag, 27. April, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 34, 35 und 63 • Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein fortsetzen! • Gesetzestexte bürger- und amtsfreundlicher gestalten • Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2504), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2505), Antrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/1190 Nr. 7), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1214), Bericht und Beschlussempfehlung des In- nen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2477), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Der Landtag macht sich geschlossen dafür stark, die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Engagierte zu verbessern. Entsprechende Initiativen von CDU und FDP sind im Innen- und


15 Rechtsausschuss auf breite Unterstützung gestoßen. Auch die Landesregierung hat bereits in vielen Punkten ihr Einverständnis signalisiert.

Ein Kernpunkt: Ehrenamtlich Tätige sollen weniger mit den Paragraphen des Steuerrechts zu kämpfen haben, wenn sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bisher müssen Übungslei- ter im Sportverein oder Jugendgruppenleiter bei der Freiwilligen Feuerwehr einen Teil ihrer Entschädigung versteuern. Das bedeutet sowohl für die Ehrenamtler wie auch für die Finanz- verwaltung einen hohen Arbeitsaufwand bei vergleichsweise geringen Beträgen. Liberale und Christdemokraten schlagen deswegen vor, solche Entschädigungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag nicht mehr zu versteuern.

In Sozialbehörden, bei der Kriminalitätsprävention oder bei der Integrationsarbeit sollen zu- dem mehr so genannte Ehrenbeamte zum Einsatz kommen. Das sind Freiwillige, die unent- geltlich hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Viele pensionierte Beamte wären bereit, auf die- ser Grundlage ihre Ex-Kollegen zu unterstützen, heißt es bei der Koalition.

CDU und FDP wollen auch den Paragraphendschungel im schleswig-holsteinischen Kommu- nalrecht lichten und so den Gemeindevertretern, Kreistagsabgeordneten und Ortsbeiräten ihre Tätigkeit erleichtern. Bis zur Kommunalwahl im Mai 2013 soll die Landesregierung dem Landtag Vorschläge für eine übersichtlichere Fassung der Gemeindeordnung, der Amtsord- nung, der Kreisordnung und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vorlegen. Das Problem: Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen hätten sich im Laufe der Jahre „Paragraphenfolgen oder Längen ergeben, die den einfachen Zugriff auf die Gesetze ver- komplizieren“, so die Koalitionsfraktionen. Die CDU hat im vergangenen Juni bereits eine übersichtlichere Fassung der Gemeindeordnung im Innen- und Rechtsausschuss vorgelegt, die „kürzere Paragraphen, treffende Überschriften und eine neue Sortierung der Regelungs- tatbestände“ sowie „eine kürzere bzw. klarere Sprache“ enthält.

Und: Die Abgeordneten wenden sich gegen die geplante EU-Arbeitszeitrichtlinie. Brüssel will festlegen, dass die komplette Zeit, die ein EU-Bürger pro Woche arbeiten darf, auf 48 Stun- den begrenzt wird – ehrenamtliche Tätigkeiten inklusive. Zwischen zwei Arbeitsblöcken soll zudem eine Ruhepause von elf Stunden liegen. Dies könnte zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr Personalprobleme verursachen.

TOP 10, 15, 67 und 68 Anträge: • Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig- Holstein und Hamburg • Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt – Für ein gemeinsames Korrupti- onsregister Hamburg – Schleswig-Holstein • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein

16 • Möglichkeiten der norddeutschen Kooperation bei Gesetzesvorhaben prüfen • Einrichtung einer Parlamentarierkonferenz zur Optimierung der Kooperation in Norddeutschland Gesetzentwurf der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN und SPD (Drs. 17/1979), Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 17/1894, 17/1893), Änderungsantrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1993), Berichte und Beschlussempfehlungen des Innen- und Rechtsausschus- ses (Drs. 17/2455, 17/2460, 17/2481, 17/2482), Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und des SSW (Drs. 17/2358, 17/2359), Anträge der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2351, 17/2352), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem die Enquete-Kommission des Landtages zur norddeutschen Kooperation im Febru- ar ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, folgen nun erste konkrete Schritte. Noch in diesem Jahr soll eine „Parlamentarierkonferenz Nord“ erstmals zusammentreten. Eine entsprechende Initiative der Koalition fand im Innen- und Rechtsausschuss auch die Zustimmung von Linken und SSW. Die Grünen enthielten sich, die SPD war dagegen.
Union und Liberale regen außerdem einen „Prüfautomatismus“ an: Schleswig-Holsteinische Gesetzesvorhaben sollen künftig darauf abgeklopft werden, ob es ähnliche Regelungen be- reits in anderen Nord-Ländern gibt und ob ein Problem nicht besser gemeinsam angegangen werden kann.
Die SPD-Fraktion macht sich auch für ein gemeinsames Korruptionsregister von Hamburg und Schleswig-Holstein stark. Es soll Unternehmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfeh- lungen vorgeworfen werden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen. Der SSW will hingegen zunächst eine landesweite Melde- und Informationsstelle einrichten, die dann mit allen anderen Ländern vernetzt werden soll. Diese beiden Vorschläge scheiterten im Aus- schuss an Schwarz-gelb.
Ebenfalls vor der Ablehnung steht ein Vorschlag von SPD, Grünen und SSW zum Weisungs- recht des Landtages gegenüber der Landesregierung. Die drei Oppositionsfraktionen wollen in der Verfassung verankern, dass das Land einer Übertragung seiner Entscheidungskompe- tenzen an die EU nur zustimmen darf, wenn eine entsprechende Stellungnahme des Parla- ments vorliegt. Der Landtag soll die Landesregierung zudem anweisen können, beim Bund auf eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu drängen, falls Brüssel die Subsidiarität nicht beachtet Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit möglich von der unteren Ebene wahrgenommen werden. In der ersten Lesung im März hatten CDU und FDP zwar grundsätzliche Sympathie für den Vorstoß signalisiert, aber angesichts der Neu- wahl am 6. Mai vor einer übereilten Entscheidung in dieser rechtlich komplexen Frage ge- warnt.



17 TOP 20 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem Schleswig-Holsteins, Große Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1912), Antwort der Landesregierung (Drs. 17/2295), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Wie stehen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im schleswig-holsteinischen Bildungssystem da? Hierzu legt die Landesregierung umfangreiches Datenmaterial vor, das die Grünen per Großer Anfrage angefordert haben.

Krippen und Kitas: Ungefähr ein Viertel der Kinder unter drei Jahren haben laut den Anga- ben des Bildungsministeriums einen Migrationshintergrund. Bei den Drei- bis Sechsjährigen ist es ein Fünftel. 84 Prozent dieser Kinder besuchten im Jahr 2010 eine Kindertagesstätte, Tendenz steigend. Bei der Betreuungsquote der drei- bis sechsjährigen Kinder gebe es mitt- lerweile kaum noch Unterschiede zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund.

Größere Probleme gibt es dagegen in der Betreuung der Kleinsten. Nur acht Prozent der un- ter Dreijährigen mit Migrationshintergrund besuchen eine Krippe Bei den Kindern ohne Migra- tionshintergrund sind es 20 Prozent. Damit liegt Schleswig-Holstein im Ländervergleich am unteren Ende der Tabelle. Spitzenreiter im Ländervergleich ist Berlin, gefolgt von Baden- Württemberg.

Schule: Die jährliche Erhebung des Sprachstandes von Schülern zeigt, dass ungefähr 15 Prozent der Schüler starke Probleme mit der deutschen Sprache haben. Die Landesregierung führt dies darauf zurück, dass zuhause nicht ausreichend deutsch gesprochen wird.

Knapp 38 Prozent der Schüler mit Migrationshintergrund verlassen die Schule mit einem Re- alschulabschluss, 28 Prozent mit einem Hauptschulabschluss. Rund ein Viertel der Migran- tenkinder besucht die Schule bis zum Abitur. Hier liegt der Norden im Ländervergleich im vor- deren Drittel: In Schleswig-Holstein besuchen Menschen mit Migrationshintergrund häufiger als in anderen alten Bundesländern höhere Bildungsgänge. Insgesamt lag die Abiturienten- quote bei allen Jugendlichen im Lande im abgelaufenen Schuljahr 2010/11 bei 36,8 Prozent.

- TOP 25 und 32 • Atomausstieg verbindlich umsetzen! • Kosten der Energiewende nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ab- wälzen Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2493), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2502), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Deutschlands Kernkraftwerke sollen bis spätestens 2022 vom Netz. Die Sozialdemokraten im Landtag pochen nun beim Atomausstieg auf mehr Verbindlichkeit und fordern, dass im Atom- gesetz der vollständige Rückbau der Anlagen vorgeschrieben werden soll. Zudem müsse die

18 Bundesregierung den Betreibern bei der Demontage feste Fristen setzen. Die Linken rücken den Reaktor Brokdorf in den Blickpunkt, der seit einer Störung Ende März stillsteht.

„Die Lagerung aller Arten von Atommüll sowie der Rückbau der Atomkraftwerke sind unzurei- chend geregelt“, begründet die SPD ihren Antrag. Es müsse „verbindliche Konzepte und Zeit- pläne“ geben, damit die Betreiber der Kernkraftwerke beim Anlagenabbau nicht „auf Zeit spie- len“ und sich in Gesetzeslücken flüchten.

Die Alternative zum AKW-Rückbau, den sogenannten sicheren Einschluss, lehnt die SPD ab. Hierbei werden die in der Anlage noch vorhandenen radioaktiven Stoffe über längere Zeit in den Gebäuden verwahrt, wobei sie aufgrund des radioaktiven Zerfalls abklingen sollen.

Das Endlager Schacht Konrad in Salzgitter soll voraussichtlich ab 2019 für radioaktiven Müll in Deutschland genutzt werden. Es spreche nichts dagegen, so die Sozialdemokraten, diesen Zeitraum von sieben Jahren „ab sofort“ gezielt dafür zu nutzen, die Endlagerung und den Ab- bau der AKW vorzubereiten.

Generell ist der Abbau eines Kernkraftwerks zurück zur „grünen Wiese“ teuer und dauert lan- ge. Die Kosten sollen die Energiekonzerne tragen. Hierfür haben sie bereits Rücklagen gebil- det. Die Demontage des bayerischen Kernkraftwerks Niederaichbach dauerte 22 Jahre und verschlang 280 Millionen Euro. Die Anlage in Greifswald wird seit 1995 demontiert, ein Ab- schluss der Arbeiten wird bis 2013 erwartet. Kosten bislang: drei Milliarden Euro.

Nach jüngsten Medienberichten könnte der Rückbau von stillgelegten AKW wegen der Scha- densersatzforderungen der Energiekonzerne allerdings zu einer Hängepartie werden. Eon als Betreiber der Anlagen Unterweser in Niedersachsen und Isar I in Bayern will den Abbau vom Ausgang der Verfassungsklage abhängig machen, die der Konzern wegen der beschleunig- ten Energiewende im vergangenen Jahr eingereicht hatte.

In Schleswig-Holstein produzieren die beiden Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel keinen Strom mehr und sollen stillgelegt werden. Hierfür haben die Betreibergesellschaften, die zum Vattenfall-Konzern gehören, Rücklagen von 1,60 Milliarden Euro (Brunsbüttel) beziehungs- weise 1,86 Milliarden (Krümmel) gebildet. In Krümmel muss eine Masse von 329.100 Tonnen entsorgt werden, in Brunsbüttel sind es 338.400 Tonnen. Hiervon sind etwa 1,4 Prozent ra- dioaktiver Abfall. Nach Aussage einer Vattenfall-Sprecherin habe der Konzern noch nicht ent- schieden, ob er eine Klage gegen die Stilllegung beider AKW einreichen wird.

Das Kernkraftwerk Brokdorf, das planmäßig bis 2021 am Netz bleiben soll, ist seit Wochen wegen einer Störung abgeschaltet. Die Linken wollen, dass der Reaktor sofort stillgelegt wird. Im Gegenzug sollen die Windanlagen an Land weiter ausgebaut werden. Die Kosten für die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sollen den Bürgern hingegen „nicht unge- bremst aufgebürdet werden“, heißt es im Antrag der Oppositionsfraktion. Denn die Energie-

19 versorgung gehöre „zu den unverzichtbaren Menschenrechten und zur öffentlichen Daseins- vorsorge“. Die Bundesregierung solle daher auch die staatliche Strompreiskontrolle reaktivie- ren und für Preiserhöhungen Kappungsgrenzen einführen. Zudem fordern die Linken verbind- liche Regelungen für die Einführung von Sozialtarifen.

Verkürzte Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

TOP 86 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2011 (Drs. 17/2300), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Schleswig-Holsteiner haben im vergangenen Jahr bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten so oft Hilfe gesucht wie nie zuvor. 3.713 Eingaben erhielt Amtsinhaberin Birgit Wille und damit 120 mehr als im Vorjahr. Das geht aus ihrem Jahresbericht für 2011 hervor, den nun der Landtag berät. Der bisherige Rekordstand aus dem Jahr 2008 wurde um fast 50 übertroffen.

Häufig geht es um Probleme von Hartz-IV-Empfängern, Streit mit Krankenversicherungen über Krankengeld und um die Grundsicherung im Alter. Die Bürgerbeauftragte erreicht in den meisten Fällen etwas im Interesse der Bürger. Wenn deren Eingaben als zulässig eingestuft wurden - das war 2011 gut 3.440 Mal der Fall - schlossen Wille und ihre neun Mitarbeiter fast 90 Prozent positiv ab. Fast zwei Drittel aller Beschwerden kommen von Frauen.

Die meisten Eingaben kommen weiterhin von Hartz-IV-Empfängern, auch wenn die Zahl et- was sank. Es gebe keinen Bereich, wo die Menschen so stigmatisiert werden wie in diesem, so die Bürgerbeauftragte bei der Vorstellung ihres Papiers im März. Bürger und Verwaltung stünden sich oft unversöhnlich, sogar feindselig gegenüber.

Trotz einer Gesetzesreform und vieler Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts ging die Zahl der Problemfälle bei den Langzeitarbeitslosen nur ein wenig zurück. Immer wie- der geht es darum, ob die gewährten Leistungen korrekt sind. Fehlende Ansprechpartner und unverständliche Bescheide verunsichern die Leute außerdem. „Die zentrale Aufgabe der Job- center, nämlich die Integration von arbeitslosen Menschen in Arbeit, wird zu stark in den Hin- tergrund gedrängt“, stellt die Bürgerbeauftragte in ihrem Bericht fest.

Oft überschreitet die Bearbeitung von Widersprüchen die gesetzlich vorgegebene Frist von drei Monaten, so dass bei den Sozialgerichten viele Untätigkeitsklagen landen. In gut 300 Eingaben ging es um die Kosten für Unterkunft und Heizung. Häufig wird bezweifelt, dass angemessener Wohnraum zu den vorgegebenen Richtwerten in dem jeweiligen Ort über- haupt vorhanden ist. Die Bürgerbeauftragte setzt hier auf weitere Gesetzesänderungen: So sollten die Kommunen per Satzung mehr selbst regeln dürfen.



20 Die Ratschläge der Bürgerbeauftragten halfen zum Beispiel einer Arbeitslosen im Streit um Heizkosten weiter: Sie erreichte es mit einem Widerspruch, dass ihr eine Nachzahlung von über 900 Euro komplett erstattet wurde und nicht nur 66 Euro, die ihr das Jobcenter bewilli- gen wollte. Eine weitere Frau bekam einen Bildungsgutschein für eine dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin, der ihr zunächst verweigert worden war.

Um viel Geld ging es bei einer Frau, von der eine Krankenkasse rückwirkend fast 10.000 Eu- ro Beitrag haben wollte, weil sie hauptberuflich selbstständig gewesen sei. Dies sei aber nicht der Fall gewesen, wies die Bürgerbeauftragte nach - es blieb bei der betragsfreien Familien- versicherung.

TOP 39 Schleswig-Holstein tritt Koalition gegen Diskriminierung bei, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 17/2512), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg und Bremen soll auch Schleswig-Holstein der Koalition gegen Diskriminierung beitreten, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ins Leben gerufen worden ist. Das fordern die Sozialdemokraten. Der Kampf gegen Diskriminierung sei „ein Schlüssel für das solidarische Zusammenleben aller Menschen in unserem Land“, so die Oppositionsfraktion weiter. Die Landesregierung solle daher „die notwendigen Schritte“ für den Beitritt des Landes in die Wege leiten.

Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Ge- sellschaft“, die Anfang 2011 gestartet ist. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskri- minierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlich- keitsarbeit.

Ziel der Koalition gegen Diskriminierung ist es, zentrale Ansprechpartner in Ländern und Kommunen zu gewinnen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort zu verbessern und gemeinsame Strategien gegen Benachteilungen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Weltan- schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu entwickeln. Gerade als Flächenland brauche Schleswig-Holstein auch dezentrale Strukturen im Kampf gegen Diskriminierung, begründet die SPD ihren Antrag.

TOP 46 Programm "Soziale Stadt" erhalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1366), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2374), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die SPD protestiert gegen die Kürzungen beim Programm „Soziale Stadt“, die die schwarz- gelbe Koalition in Berlin letztes Jahr beschlossen hat. Allerdings vergeblich: CDU und FDP votierten im Innen- und Rechtsausschuss gegen den entsprechenden Antrag der Sozialde- mokraten. In der ersten Plenardebatte im März 2011 verwies die Koalition auf die Haushalts-



21 lage und forderte ein stärkeres ehrenamtliches Engagement auch in Problemvierteln. Grüne, Linke und SSW unterstützten die Forderung der SPD.

Die SPD hatte die Landesregierung aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die Mittel wieder in der gleichen Höhe wie 2010 fließen. Im Bundeshaushalt 2011 stan- den nur noch 28,5 Millionen Euro zur Verfügung – im Gegensatz zu 95 Millionen im Jahr 2010. Die Kappung um 70 Prozent ist Teil der Einsparmaßnahmen bei der gesamten Städte- bauförderung.

Zudem fordern die Sozialdemokraten, dass das Geld nicht nur für Baumaßnahmen ausgege- ben werden soll, sondern auch wieder für Sozialprojekte wie Nachbarschaftstreffs, Hausauf- gabenhilfe oder Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Diese Zwecke sind nach den jüngsten Berliner Beschlüssen nicht mehr förderfähig.

Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen. Es soll großstädtische Stadtteile mit sozialen Problemen, hoher Arbeitslo- sigkeit und mangelhafter Bausubstanz fördern. Angestrebt wurden ursprünglich unter ande- rem die Einrichtung von Begegnungsstätten, die Verbesserung der Gewerbestruktur und die Modernisierung von Altbaugebieten. Neben den Bundeszuschüssen kommt auch Geld von den Ländern für die „Soziale Stadt“.

TOP 27 Bedarfsunabhängige Kindergrundsicherung statt Bildungs- und Teilhabepa- ket! -Redezeit für die Fraktion DIE LINKE - , Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2497), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Seit einem Jahr gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, das in ganz Deutsch- land rund 2,5 Millionen Kindern aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeld- empfängern erreichen soll. In Schleswig-Holstein haben laut Sozialministerium 115.000 Kin- der und Jugendliche Anspruch auf diese Leistungen. Ein Jahr nach der Einführung zieht das Kieler Ministerium eine positive Bilanz: Rund 60 Prozent der Berechtigten hätten Anträge ge- stellt.

Ganz anders sehen das die Linken im Landtag. Sie kritisieren die hohen „bürokratischen Hür- den“ und bemängeln zudem die „mangelhafte Angebotsstruktur“, die nicht flächendeckend und wohnortnah genug sei. Damit greifen sie die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands auf. Nach Analyse des DGB sind nur rund ein Fünftel der für das Bildungspaket 2011 bereit gestellten Mittel tatsächlich abgerufen wor- den.

Die Linksfraktion fordert daher in ihrem Antrag, dass der Landtag die Lehren aus der „man- gelbehafteten Umsetzung“ ziehen und im Bundesrat eine Initiative für eine „bedarfsunabhän-



22 gige Kindergrundsicherung“ ergreifen soll. Die Linken wollen als einzige bei diesem Thema das Wort ergreifen – alle anderen Fraktionen verzichten auf ihr Rederecht.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet neben Zuschüssen für ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita auch finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine oder Geld für Nachhilfe. Eingeführt wurde es, nachdem das Bundesverfas- sungsgericht in seinem Urteil 2010 die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig einstufte und eine Überarbeitung der Leistungen für Erwachsene und Kinder forderte. Die Karlsruher Richter bemängelten unter anderem, dass ein kinderspezifischer Bedarf bei Hartz-IV über- haupt nicht ermittelt werde.

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 24. April, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



23 Reihenfolge der Beratung der 27. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemel- Voraussichtl. dete Rede- Beginn der zeit Beratung TOP Mittwoch, 25. April 2012 1 Aktuelle Stunde 60 10:00 5+ Entwurf eines Gesetzes zur Lehrerbildung 70 11:00 Anträge: 22 - Sicherung der wohnortnahen Beschulung - Keine Schließung von Schulen im ländlichen Raum 26 - Keine weiteren Strukturverunsicherungen an unseren Schulen 28 - Zukunft der Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein 30 - Grundbildung für alle sichern - Analphabetismus entgegentreten 31 - Resolution zum landesweiten Bildungsstreik - für eine sozial ge- rechte Bildungspolitik 38 - Gute Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler - Kein Tur- boabitur in Schleswig-Holstein 54 - Bildung ist Lebenschance - Unterrichtsausfall in Schleswig-Holstein erfassen und gegen- steuern - Kein Kind zurücklassen - Ausbau der Lese- und mathematischen Förderung - Stärkung der Sprachförderung - Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr 55 - Friesischunterricht an den Schulen ausweiten
29 - Erhalt der Universität Lübeck - gegen Bildungsprivatisierung 35 15:00 52 - Gute Arbeit in der Wissenschaft - Verlässliche berufliche Perspek- tiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Schleswig-Holstein sicher stellen - Studium und Familie besser vereinbar machen 19 - Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Geset- 35 15:35 zes zur Neuordnung des Glücksspiels 23 - Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag 45 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen 35 16:10 33 Fehmarnbeltquerung auf den Prüfstand 35 16:45 Donnerstag, 26. April 2012 17 - Entwurf eines Mindestlohngesetzes Gleicher Lohn für Leiharbeiter 35 10:00 - Schleswig-Holstein garantiert faire Löhne - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit 37 - Öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen 48 - Fairness auf dem Arbeitsmarkt – Mindestlohn jetzt einführen - Lohnuntergrenzen 49 - Soziale Ausrichtung der Arbeitsförderung sichern 21 - Für eine menschenwürdige Unterbringung in Schleswig-Holstein 35 10:35 40 - Integrationsinitiativen der Landesregierung 66 - Menschenrecht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere 50 Betreuungsgeld stoppen 35 11:10


24 angemel- Voraussichtl. dete Rede- Beginn der zeit Beratung TOP 71 a) Demenzplan für Schleswig-Holstein erstellen 35 11:45 b) Bessere Anerkennung und Rahmenbedingungen in der Pflege
6 Entwurf eines Gesetzes für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und 35 15:00 zur Änderung des Landespressegesetzes 80 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung 35 15:35 73 Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen! 35 16:10 8 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig- 35 16:45 Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf“ 16 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetz- 5 17:10 buch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz -Redezeit für die Fraktion DIE LINKE - Freitag, 27. April 2012 34 - Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein fortsetzen! 35 10:00 35 - Gesetzestexte bürger- und amtsfreundlicher gestalten 63 - Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein Anträge: 35 10:35 10 - Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg - Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt – Für ein gemeinsames Korruptionsregister Hamburg – Schleswig-Holstein 15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 67 - Möglichkeiten der norddeutschen Kooperation bei Gesetzesvorhaben prüfen 68 - Einrichtung einer Parlamentarierkonferenz zur Optimierung der Koope- ration in Norddeutschland 20 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem 35 11:10 Schleswig-Holsteins 25 - Atomausstieg verbindlich umsetzen! 35 11:45 32 - Kosten der Energiewende nicht auf die Verbraucherinnen und Verbrau- cher abwälzen
Verkürzte Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr vorgesehen
86 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Lan- 35 14:00 des Schleswig-Holstein für das Jahr 2011 39 Schleswig-Holstein tritt Koalition gegen Diskriminierung bei 35 14:35 46 Programm "Soziale Stadt" erhalten 35 15:10 27 Bedarfsunabhängige Kindergrundsicherung statt Bildungs- und Teilhabepa- 5 15:45 ket! -Redezeit für die Fraktion DIE LINKE -
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 19 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuord- 5 nung des Glücksspiels 79 Für ein starkes europäisches Datenschutzrecht 5



25 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 17/2518):

TOP
2 Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts 3 Abkommen über die Zentralstelle für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten 4 Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen im Land 7 Entwurf eines Gesetzes für ein gebührenfreies Studium in Schleswig-Holstein 9 a) Änderung des Gesetzes über Grundsätze zur Entwicklung des Landes b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften 11 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Beteiligungs- und Kostenfolgeabschätzungsverfahrens nach Artikel 49 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 13 Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder 14 Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen 24 Genehmigungsstopp für Muschelimporte und Saatmuschelgewinnungsanlagen 36 Ausschluss von grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Schleswig-Holstein durch eine CO2- Entsorgung in der Nordsee vor Dänemark 41 Schutz der Hochseeinsel Helgoland 42 Kein generelles Tempolimit auf Autobahnen 43 Keine Zustimmung zum Fiskalpakt 44 ELER-Mittel für Schleswig-Holstein effektiver ausrichten und sichern 47 a) Verbraucherinformationsgesetz umgehend verbraucherfreundlich reformieren b) Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben in Schleswig-Holstein 51 Für eine landesweite Kita-Sozialstaffel 53 a) Einrichtung einer Gemeinsamen Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern b) Den Übergang von Schule zu Beruf neu gestalten – kein Abschluss ohne Anschluss 56 Erhalt des Ansatzes „Kultur, Sprache und gegenseitiges Verständnis“ im neuen INTERREG A – Pro- gramm für die Region Sønderjylland-Schleswig nach 2013 57 Weltkulturerbe „Sprachenvielfalt der Nordseeregion“ 58 a) Europäisches Jahr zum aktiven Altern b) Europäische Bürgerbeteiligung 59 20 Jahre Ostseerat – eine Erfolgsgeschichte für Schleswig-Holstein 60 Strukturfonds zukunftsfähig für Schleswig-Holstein gestalten 61 Einwilligung in die Veräußerung der Liegenschaft in Lübeck, Vorwerker Straße 103 - Teilfläche der ehe- maligen Trave-Kaserne 62 Optionszwang abschaffen 64 Netzneutralität in Europa sichern 65 Keine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten 69 Armuts- und Reichtumsberichterstattung 72 Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art 74 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern 75 a) Privilegien für Tierfabriken streichen - für eine flächengebundene und artgerechte Nutztierhaltung Landwirtschaftliche Nutztierhaltung 76 Beibehaltung der Sportbootführerscheinpflicht für Boote ab 3,68 kw (5 PS) 77 Beschäftigungsmöglichkeiten für von den Standortschließungen der Bundeswehr betroffene zivile Mitar- beiter schaffen 78 a) Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wirksam senken b) Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wirksam kontrollieren und drastisch reduzieren!



26 81 Existenzgründungen 82 Familie und Qualifizierung 83 a) Bericht über die Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2011/2012 (Ostseebericht 2012) b) Umsetzung der Resolutionen des 9. Forums der Parlamente der Südlichen Ostsee in Gdansk und der 20. Ostseeparlamentarierkonferenz in Helsinki 84 Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK); Rahmenplan für das Jahr 2012
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
12 a) Entwurf eines Gesetzes der Volksinitiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“ b) Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ 18 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) 70 Künstliche Befruchtung ermöglichen 85 Verfassungsschutzbericht 2011



27