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25.04.12
15:40 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 29 + 52: Klare Bedingungen für Stiftungsuniversität

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 25. April 2012


TOP 29 + 52: Anträge zu Hochschulen, Studium und Familie besser vereinbar machen (Drucksachen 17/2499, 17/1365, 17/1411, 17/2465)



Martin Habersaat:
Klare Bedingungen für Stiftungsuniversität

Es ist gut nachvollziehbar, dass man der Landesregierung gerade im Zusammenhang mit der Universität Lübeck grundsätzlich das Schlechteste zutraut. Diese Landesregierung hat die Existenz der Universität in Frage gestellt. Vertreter dieser Landesregierung erzählen noch heute unterschiedliche Legenden, warum es dazu kam.
Natürlich kann ich gut verstehen, wenn heute geneigte Kreise versuchen, durch Konzeptpapiere und Ehrendoktorwürden andere Schlagzeilen zu produzieren als solche, die an Massenproteste vor dem Landeshaus erinnern.
An keinem Hochschulstandort ist die Verunsicherung so tiefgreifend wie in der Hansestadt. Insoweit hat der Antrag der LINKEN durchaus seine Berechtigung. Dennoch sollte man die Ebenen nicht verwechseln. Die Überschrift „Erhalt der Universität Lübeck“ geht an der Sache vorbei, denn für den Erhalt hat Lübeck erfolgreich gegen CDU und FDP gekämpft. Worüber heute nachgedacht wird, ist nicht eine Abwicklung, sondern eine Änderung der rechtlichen Form.
Als Historiker fällt mir dazu zunächst einmal ein, dass die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die bis vor kurzem in Deutschland fast durchgängig die Rechtsform für öffentliche Hochschulen war, historisch gesehen gar nicht so alt ist. Die Hochschulen des Mittelalters und der frühen Neuzeit waren üblicherweise Stiftungshochschulen, und der im Zusammenhang mit der Freiheit 2



von Forschung und Lehre immer wieder gern bemühte Wilhelm von Humboldt strebte, wenn auch erfolglos, die Errichtung der Berliner Universität in der Form einer Stiftungsuniversität an. Er wollte damit die Universität unabhängig machen von der Kassenlage des preußischen Staates und gleichzeitig durch Übertragung kirchlicher Domänen den Einfluss der Kirche reduzieren. Das mit der Kirche ist jetzt nicht das dringlichste Problem, aber die Kassenlage hat sich Humboldts Zeiten nur bedingt verbessert.
Was liegt uns vor? Ein Eckpunktepapier, das gemeinsam von der Landesregierung und von der Universität erarbeitet und vorgestellt wurde. Das ist keine Beschlussgrundlage für das Parlament, und jede Entschließung, die wir heute verabschieden wollten, hätte Null Bindungskraft für den 18. Landtag.
Dieses Papier kann man und muss man in seinen Intentionen und in seinen Maßnahmen hinterfragen. Hochschulen sind und bleiben Einrichtungen des Landes und werden auch weiterhin den weitaus größten Teil ihres Budgets vom Steuerzahler erhalten; daraus ergibt sich für uns auch eine politische Steuerungsverantwortung für Landtag und Landesregierung.
Zum Thema Stiftungshochschule allgemein und zur Universität Lübeck im Besonderen gelten für die SPD besonders folgende Grundsätze:
⎯ Das Land zieht sich nicht aus der Finanzierung der Universität Lübeck zurück.
⎯ Die grundsätzliche Geltung des Hochschulgesetzes auch für die Universität Lübeck darf nicht in Frage gestellt werden, besonders was ihre innere Organisation und ihre Mitbestimmungsrechte angeht.
⎯ Die Universität Lübeck wird auch in Zukunft bis zum ersten Studienabschluss keine Studiengebühren erheben.
Es wird Aufgabe der künftigen Landesregierung sein, darüber zu beschließen, ob sie dieses Papier trägt oder ob sie in neue Gespräche mit der Hochschule eintreten will. Dann muss sie dem Parlament den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorlegen, an dessen parlamentarischer Behandlung sich meine Fraktion intensiv beteiligen wird. Unsere Bedingungen habe ich genannt. Insofern werden wir uns heute gegenüber beiden entsprechenden Anträgen enthalten. 3



Die Vereinbarkeit von Studium und Familie wird auch in den nächsten Legislaturperioden eine Daueraufgabe bleiben, die sich in erster Linie an die Hochschulen selbst richtet, die dafür die Unterstützung des Landes brauchen.