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23.08.12
11:47 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 16 - Gleichstellung der allgemein bildenden Ersatzschulen

Presseinformation
Kiel, den 23.08.2012

Es gilt das gesprochene Wort

Jette Waldinger-Thiering

TOP 16 Gleichstellung der allgemein bildenden Ersatzschulen Drs. 18/77, 18/116

Der Antrag der FDP Drs.18/77 zeigt, in welch einem Zeitalter sie sich gerade befindet.
Mit großem Kopfschütteln hat der SSW den Antrag gelesen. Nach fast drei Jahren mit
Regierungsverantwortung und einem Bildungsminister Klug, der die Verantwortung für das
zuständige Ministerium hatte, wurde nichts für die allgemein bildenden Schulen in freier
Trägerschaft erreicht. Diese haben viele Jahre Schülerkostensätze in einer Höhe von 80 Prozent
erhalten, dem entgegen bekommen die öffentlichen Schulen in Schleswig Holstein eine 100-
prozentige Förderung durch das Land Schleswig Holstein.


Die Landesregierung wird in diesem Antrag aufgefordert bis zur 9. Tagung einen
Gesetzentwurf zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung vorzulegen. Diese soll eine
Gleichstellung mit den allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft und den dänischen
Schulen vorsehen. Es ist natürlich lobenswert, dass die FDP jetzt ihre Oppositionsrolle ernst
nimmt und die jetzige Landesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung vorzulegen. Doch wir wollen nicht vergessen, dass sie es selbst war, 2
die in der 17. Wahlperiode ausreichend Zeit und Verantwortung für dieses wichtige Thema
hatte.


Letztendlich vergleicht die FDP mit Ihrem Antrag wieder einmal Äpfel mit Birnen. Genauer
gesagt: Die deutschen allgemein bildenden Ersatzschulen mit den Schulen der dänischen
Minderheit. Das ergibt zwar eine schöne Tüte Obst mit vielen Vitaminen, aber eben mit
unterschiedlichen Preisen und unterschiedlicher Herkunft.


Schulen in privater Trägerschaft sind eine Alternative zur öffentlichen deutschen Schule.
Genau hier liegt der große Unterschied zwischen den Schulen in privaten Trägerschaft und
Minderheitenschulen des Dänischen Schulvereins. Artikel 8 Abs. 4 der Landesverordnung
lautet: ,,Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob Ihre Kinder die Schule einer nationalen
Minderheit besuchen sollen.“ Die Wahlmöglichkeit setzt voraus, dass das Land die Grundlagen
dafür schafft, dass die Wahlmöglichkeit überhaupt ausgeübt werden kann. Daher müssen die
Dänischen Schulen entsprechend gleichgestellt werden. Und aufgrund Ihres besonderen
Verfassungsranges haben sie im Gegensatz zu anderen freien Schulen auch einen Anspruch
auf eine 10o-prozentige Förderung.


Die FDP zeigt wieder einmal, dass bei ihr in Sachen Minderheit wenig hängen geblieben ist.
Unsere Koalitionsabsprache ist allem Anschein nach nur eine leichte Sommerlektüre gewesen.
Dieses wird in den vielen Anträgen der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung und
heutigen Opposition, deutlich. Vielleicht zeigen uns diese Anträge aber auch nur, dass sich die
neue Regierung auf dem richtigen Weg befindet, die Probleme der Menschen in Schleswig
Holstein erkannt hat und diese lösen will. Gerne auch im Dialog mit den Menschen und der
Opposition. Aber in Sachen Minderheitenpolitik und mit Blick auf den vorliegenden Antrag
muss der SSW der FDP leider eine Absage geben. Aber falls sich doch noch der Wille zum Lernen
zeigt, sind wir natürlich gerne bereit, Nachhilfe zu geben. 3
Unser Änderungsantrag zur verbesserten Förderung der allgemein bildenden Schulen in freier
Trägerschaft nimmt die Betroffen mit. Ihre berechtigten Interessen werden in diesem Prozess
eingebunden. Dies ist ein Beispiel dafür, wie Politik mit den Betroffenen gemacht wird - nicht
über ihre Köpfe hinweg.