Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
03.09.12
14:21 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Dieses Verfahren hätte man sich sparen können!

Kiel, 3. September 2012 Nr. 206/2012



Martin Habersaat:
Dieses Verfahren hätte man sich sparen können!

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des Kreises Dithmarschen gegen die Regelung im Schulgesetz von 2011, die die Kreise zwang, Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu erheben, erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Dieses Verfahren hätte man sich sparen können. Die Regelung, wonach die Kreise auch dann die Eltern zu einer Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung heranziehen müssen, wenn sie es gar nicht wollen, hatten CDU und FDP ins Schulgesetz hineingeschrieben. Und inzwischen versichert auch die FDP, sie hätte dem nur aus Koalitionsraison zugestimmt. Wie dem auch sei: Der neue Landtag ist hier klüger und hat bereits im August eine Novellierung auf den Weg gebracht, die die Verantwortung dorthin zurückgibt, wo sie auch hingehört: in die kommunale Selbstverwaltung, in diesem Fall in die der Kreise. Auch die neue Regelung wird nicht allen Erwartungen gerecht werden können, da weder die Kreise noch das Land das Geld haben, um den Schülerverkehr landeseinheitlich kostenfrei zu stellen. Wenn aber die Kreise dafür den finanziellen Spielraum haben, sollen sie dies auch tun können. Wäre die damalige Koalition bei der Verabschiedung des Schulgesetzes 2011 mit etwas mehr Klugheit ans Werk gegangen, hätte man sich das heute abgeschlossene Verfahren auch sparen können!