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28.09.12
13:16 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 13: Ein Moratorium, das den Dialog ermöglicht

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 28. September 2012


TOP 13: Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 18/200)



Martin Habersaat:
Ein Moratorium, das den Dialog ermöglicht

„Stell Dir vor, es gibt eine Regierung, die hört Dir zu!“ – das war in den 80er Jahren der Wahlkampfslogan von Björn Engholm, der – mit ein bisschen Hilfe der Gegenseite – sehr erfolgreich war. Und die Idee ist immer gut!
Schleswig-Holstein war früher geradezu berüchtigt für seine politische Unbeweglichkeit. 38 Jahre CDU-Regierungen in Folge war schon fast ein Rekord, der nur im Süden der Republik übertroffen wurde. Mittlerweile ist unser Land eher dafür bekannt, politisch besonders sprunghaft zu sein. Wir haben jetzt innerhalb von vier Legislaturperioden vier verschiedene Koalitionsregierungen.
Das Schulgesetz von 2007, das von einer sehr breiten Mehrheit hier im Haus verabschiedet wurde, wäre eine gute Grundlage für einen Schulfrieden gewesen, der den Schulen solche Friktionen erspart hätte. Es hat nicht sollen sein, weil die CDU der FDP die Chance überlassen hat, sich zweieinhalb Jahre im Bildungsbereich auszutoben.
Wir wollen das anders machen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zu einem breiten Dialog mit den Betroffenen verpflichtet, der die Debatte hier im Parlament nicht ersetzen, ihm aber vorangehen soll. Diese Regierung hört zu! Die von Frau Ministerin Wende am 8. September organisierte Bildungskonferenz war daher nicht als Schlachtfeld der Parteipolitiker gedacht, sondern als ein Forum, bei dem der Part der Politikerinnen und Politiker darin bestand, zuzuhören. Und das werden wir fortsetzen. Es wird weitere Bildungskonferenzen und 2



Arbeitsgruppen geben, die die nächste Schulgesetznovelle so vorbereiten sollen, dass sie für länger als drei oder vier Jahre Bestand hat.
Das heißt nicht Standpunktlosigkeit der Koalition. Ich will hier nicht zum hundertsten Mal unser Bekenntnis zum längeren gemeinsamen Lernen wiederholen und nicht zum tausendsten Mal darüber philosophieren, dass das Kernübel des deutschen Bildungswesens ist, dass soziale Herkunft und Bildungschancen in einem Maße miteinander verknüpft sind, wie wir es auf keinen Fall hinnehmen können.
Das Vorschaltgesetz, das die Koalition heute vorlegt, steht nicht im Widerspruch zum Dialog, sondern ermöglicht ihn erst. Stellen Sie sich ein Schachturnier vor, das sich so lange hinzieht, dass es unterbrochen werden muss. Dann muss natürlich sichergestellt sein, dass das Spiel am nächsten Morgen bei exakt dem Stand wieder aufgenommen werden kann, bei dem die Spieler am Abend ihren Tisch verlassen haben. Es kann dann nicht so sein, dass die Figuren über Nacht neu gruppiert werden.
Deswegen brauchen wir ein Moratorium, das für den Übergangszeitraum bis zur definitiven Schulgesetznovelle Bewegungen verhindert, die aus unserer Sicht in die falsche Richtung gehen. Darüber habe ich hier im August bereits gesprochen.
Wir wollen nicht, dass die Phase des Dialoges dadurch unterlaufen wird, dass Gemeinschaftsschulen – aus welchen Gründen auch immer – Gebrauch von der unseres Erachtens völlig falschen Möglichkeit aus der Schulgesetznovelle von 2011 machen, sich so zu organisieren wie kooperative Gesamtschulen mit abschlussbezogener Außendifferenzierung. Wir wollen auch nicht, dass weitere Gymnasien von G8 auf G9 oder auf das Y-Modell übergehen. Aber deutlich: Alle, die das heute anbieten, dürfen es weiterhin. An keiner Schule muss sich durch dieses Vorschaltgesetz etwas ändern!
Wir wissen heute noch nicht, welche Modelle am Ende des Dialogverfahrens konsensfähig sind. Wir treten ein für ein strukturell vereinfachtes und bundesweit soweit wie möglich kompatibles System, das Wechsel über die Ländergrenzen während der Schulzeit nicht mit dem Verlust eines Jahres bestraft. Wir streben eine flächendeckende Wahlfreiheit an, die durch G9 an den Gemeinschaftsschulen und G8 an den Gymnasien gesichert wird. Das ist unser Angebot für den Dialog und wir werden alternative Positionen mit großem Ernst zur Kenntnis nehmen. 3



Die Novellierung des Schulgesetzes wird zum Schuljahr 2014/15 wirksam werden; bis dahin gilt das Vorschaltgesetz. Das gibt uns alle Zeit der Welt für die Bildungskonferenzen und für eine intensive Behandlung im Plenum und im Bildungsausschuss. Darin liegt einer der großen Unterschiede zwischen unserer Bildungspolitik und der Brechstangen-Strategie der Vorgängerregierung, die Anhörungen – wenn sie denn überhaupt stattfanden – zur formalen Farce degradiert hat.
Ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss.