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06.12.12
16:49 Uhr
SPD

Martin Habersaat, Anke Erdmann, Jette Waldinger-Thiering: Planungssicherheit für Schulträger - Umsetzung des Elternwillens

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Peer Dittrich Claudia Jacob Petra Bräutigam


6. Dezember 2012



Martin Habersaat (SPD), Anke Erdmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jette Waldinger-Thiering (SSW):
Planungssicherheit für Schulträger – Umsetzung des Elternwillens Zur heutigen Diskussion im Bildungsausschuss über ein Vorschaltgesetz zur Schulgesetznovelle erklären die bildungspolitischen Sprecher_innen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Martin Habersaat, Anke Erdmann und Jette Waldinger-Thiering:
Die Koalition wird die künstlich errichteten Hürden, die der Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen entgegenstehen, einreißen. Die Vorgängerregierung aus CDU und FDP hatte, wie jetzt deutlich wurde, aus § 43 des Schulgesetzes einen Oberstufenverhinderungsparagraphen gemacht. Wir werden eine in der Anhörung zum Vorschaltgesetz mehrfach erhobene Forderung aufgreifen und das korrigieren. Wie diese Änderung konkret aussehen kann, wird eine weitere schriftliche Anhörung im Januar und eine mündliche Anhörung im Februar 2013 ergeben.
Die Zeit drängt, da die ersten neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen nun so weit aufgewachsen sind, dass Klarheit über ihre Perspektiven geschaffen werden muss. Darauf haben Schülerinnen, Schüler und Eltern ebenso ein Recht wie die Schulträger.
Wir wünschen uns für Schleswig-Holstein starke Gemeinschaftsschulen und starke Gymnasien und den bestmöglichen Schulabschluss für alle Schülerinnen und Schüler. Mehr junge Menschen als bisher sollen das erreichen. Damit wird sich die schleswig-holsteinische Bildungslandschaft qualitativ und quantitativ verbessern. Für alle Schulträger, die einen Antrag auf Errichtung einer Oberstufe gestellt haben, wünschen wir uns deshalb ein Signal aus dem Bildungsministerium noch vor Weihnachten - in möglichst vielen Fällen ein positives.
Der Dialogprozess zur Schulgesetznovelle geht weiter, die nächste große Bildungskonferenz zu Eckpunkten dieser Novelle findet am 23. Februar 2013 statt. Danach folgen natürlich die Anhörungen zum Referentenentwurf sowie zum Kabinettsentwurf des Schulgesetzes. Insgesamt haben wir damit ein Ausmaß an Beteiligung ermöglicht, das es in diesem Land noch nie gegeben hat.