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13.12.12
15:31 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 7, 33 + 58: Bund und Länder müssen wieder enger zusammenarbeiten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 12. Dezember 2012



TOP 7, 33 + 58: Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulsanierung / Hochschulpakt 2020 / Bauliche Situation an den Hochschulen (Drucksachen 18/297, 18/376, 18/381, 18/313)

Martin Habersaat:
Bund und Länder müssen wieder enger zusammenarbeiten


Alle reden von der Energiewende und ausgerechnet der öffentliche Bereich ist oft derjenige, der daraus am wenigsten seine Konsequenzen zieht. Viele Bauwerke, in denen heute Schüler und Studierende der Zukunft entgegen streben, dienen offenbar unfreiwillig auch der Beheizung der unmittelbaren Umgebung. Das hat natürlich auch etwas mit Verhalten zu tun. Wenn in der Pause gelüftet wird, kommt niemand auf die Idee, die Heizung herunterzudrehen.
Mein Kollege Lars Winter hat in der letzten Sitzung deutlich gemacht, dass unsere Hochschulen ein Sonderprogramm zur baulichen Sanierung und insbesondere zur energetischen Modernisierung benötigen. Der Gesetzentwurf der Koalition ist in den vergangenen Wochen intensiv beraten worden. Die FDP forderte die Aufstockung der Mittel, und auch die CDU findet in der Opposition Gefallen an „Höher – Weiter –Schneller“-Anträgen.
Wir haben Ihnen im Finanzausschuss als Ergebnis dieser Beratungen, aber auch als Konsequenz aus der etwas entspannten Haushaltssituation einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt, der das Volumen des Sondervermögens Hochschule von 30 auf 40 Millionen Euro erhöht. Zugleich begründen wir ein weiteres Sondervermögen für die energetische Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Höhe von 11.5 Millionen Euro. Damit tragen wir auch der Einigung zwischen den Kommunen und dem Land über den Ausbau der Betreuung für unter 3-jährige Kinder Rechnung. 2



Wir verkennen nicht, dass auch 40 Millionen Euro eines Sondervermögens nicht alle berechtigten Wünsche und nicht einmal alle Notwendigkeiten, die sich aus dem baulichen Zustand unserer Hochschulen ergeben, beheben können. Es ist aber mit Sicherheit weit mehr als der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“.
Das Parlament wird nach Wegen suchen müssen, wie wir den Hochschulen innerhalb der engen Grenzen, die der Landeshaushalt uns allen setzt, in diesem Bereich helfen können. Ob der Weg, den die Universität Lübeck zur Stiftungsuniversität gehen will, hier eine Lösung bietet, werden wir sehr genau beobachten.
In den nächsten Jahren dürfen wir einen weiteren Zuwachs an Studienanfängern in ganz Deutschland erwarten, natürlich auch bei uns. Das ist ein Grund zur Freude, denn wir brauchen mehr akademisch qualifizierte Kräfte, aber es stellt uns vor eine Herausforderung.
Die Vorausberechnungen aus dem Jahr 2009 versprachen für das Jahr 2011 bundesweit rund 413.000 Studienanfänger. Diese Zahlen waren die Grundlage für den Hochschulpakt II und damit auch für die Berechnung der Fördermittelhöhe des Bundes. Tatsächlich haben rund 518.000 Hochschulberechtigte ihr Studium in Deutschland aufgenommen. Ein Plus von mehr als 100.000!
Für 2012 zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab, auch wenn nicht ganz so drastisch. Die Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz prognostizieren, dass wir bis 2020 ca. 750.000 Studienanfängerplätze mehr benötigen werden als angenommen. Allein diese Zahl belegt, dass der Hochschulpakt II keineswegs ausreichend ist, um seine Ziele umzusetzen. Dann wären alle Bemühungen der letzten Jahre nur ein netter Versuch ohne Konsequenz und Nachhaltigkeit.
Unser Ziel war es doch, mehr jungen Menschen die Chance zu geben, sich akademisch zu qualifizieren, einen Hochschulabschluss zu erlangen und so den immer mehr werdenden Fachkräftebedarf zu decken. Die demografische Entwicklung, die doppelten Abiturjahrgänge und der Wegfall der Wehrpflicht sind dabei zusätzliche Aspekte, die wir nicht außer Acht lassen dürfen.
Wir allein können die steigende Studienplatznachfrage ohne die Hilfe des Bundes nicht bewältigen. Auch auf den drohenden Mangel an Master-Studienplätzen müssen wir 3



entsprechend reagieren und den Studierenden die Möglichkeit geben, das zu beenden, was sie angefangen haben. Die Befürchtung der Bachelor-Absolventen, einen Weg einzuschlagen, den sie nicht zu Ende gehen können, obgleich die Leistungen gut sind, ist legitim und muss ernst genommen werden.
2007 haben wir angefangen, ein Gerüst zu bauen, welches ohne weitere Finanzierung ins Wanken geraten wird, und das kann niemand wollen. Denn es wurde bereits einiges erreicht.
Mit der ersten Säule des Hochschulpaktes sollten zusätzliche Studienmöglichkeiten an deutschen Hochschulen geschaffen werden. Dieses Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern auch übertroffen. Mit der zweiten Säule konnten Programmpauschalen für universitäre Forschung effektiv unterstützt und die Strategiefähigkeit der Hochschulen erhöht werden. Bis dato mussten die Hochschulen diese zusätzlichen Kosten für ihre Projekte aus Eigenmitteln finanzieren. Mit der dritten Säule konnten die Studienbedingungen durch Personalgewinnung, Personalqualifizierung und durch Weiterentwicklung der Lehrqualität verbessert werden.
Vielleicht geschah das alles noch nicht immer in völlig zufriedenstellendem Maße, aber Schritte in die richtige Richtung sind deutlich erkennbar.
Nun wäre es konsequent, eine dritte Programmphase des Hochschulpaktes 2020 einzusetzen. Vor 2021 können wir nicht mit einem Absinken der Studienanfängerzahl auf das Niveau von 2010 rechnen, so die Kultusministerkonferenz. Und nebenbei: Das wollen wir ja eigentlich auch gar nicht.
Wir brauchen Planungssicherheit, um den zusätzlichen Studieninteressenten zukunftsfähige Angebote schaffen zu können.
Wir haben hier einen Konsens darüber, dass Bund und Länder wieder enger zusammenarbeiten müssen. Im Bereich des Hochschulpaktes bedarf es nicht einmal einer Grundgesetzänderung. Das Ministerium wird – da bin ich mir sicher – die geeigneten Wege finden, um eine dritte Generation des Hochschulpaktes zu erreichen.
Ich bitte Sie deshalb, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Sondervermögen und unserem Antrag zum Hochschulpakt III zuzustimmen.