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14.02.13
14:09 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Bildungsdialog fortsetzen, neues Schulgesetz gemeinsam vorbereiten

Kiel, 14. Februar 2013 Nr. 034 /2013



Martin Habersaat:
Bildungsdialog fortsetzen, neues Schulgesetz gemeinsam vorbereiten Der Bildungsausschuss hat heute, am 14. Februar 2013, dem Landtag empfohlen, ein Vorschaltgesetz zum Schulgesetz zu beschließen. Ein Antrag der CDU auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde abgelehnt. Dazu erklärt Martin Habersaat, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und SSW beinhaltet drei Regelungen:
1. Gemeinschaftsschulen sollen keine abschlussbezogenen Klassen mehr einrichten.
Aus unserer Sicht ist das alte, dreigliedrige Schulsystem überwunden. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr nach Klasse 4 in drei Sorten Mensch sortiert. Gerade Gemeinschaftsschulen sollen andere pädagogische Konzepte verfolgen. Dafür haben wir mit dem Haushalt 2013 die Zahl der Differenzierungsstunden pro Klasse und Woche von drei auf fünf erhöht, um die Möglichkeiten des längeren gemeinsamen Lernens zu verbessern.
Wir haben einen umfassenden Bildungsdialog gestartet. Das neue Schulgesetz wird im umfassendsten Dialogprozess erarbeitet, den das Bildungswesen in Schleswig-Holstein je erlebt hat. Die nächste Bildungskonferenz steht am 23. Februar auf dem Programm. Weil das neue Schulgesetz erst im Schuljahr 2014/15 in Kraft treten kann, wollen wir bis dahin Schritte in eine aus unserer Sicht falsche Richtung verhindern.
2. Keine neuen G9- oder GY - Gymnasien
Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern, die das Abitur anstreben, landesweit die Wahl zu geben: das Abitur nach acht Jahren am Gymnasium oder nach neun Jahren an Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Gymnasien. Diese Position teilen übrigens die Landeselternvertretungen für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ebenso wie die 2



Landesschülervertretungen. In Hamburg ist das Angebot mit Gymnasien (G8), Stadtteilschulen und Beruflichen Schulen (beide G9) vergleichbar, auch das ist für uns ein Argument.
Da das neue Schulgesetz wegen des von uns initiierten Bildungsdialoges erst zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten kann, wollen wir bis dahin Schritte in eine andere Richtung verhindern. Auch mit dieser Regelung zwingen wir keine Schule zur Änderung des Bestehenden, alle können in Ruhe weiter arbeiten.
3. Oberstufen an Gemeinschaftsschulen
Im Anhörungsverfahren zu den beiden erstgenannten Punkten wurden wir darauf hingewiesen, dass die von Schwarz-Gelb beschlossene Fassung des Schulgesetzes die Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen praktisch unmöglich macht („Oberstufenverhinderungsparagraf“). Gleichzeitig sind aber die ersten der 2007 gegründeten Gemeinschaftsschulen so weit aufgewachsen, dass sie nach den Sommerferien 2013 mit dem Oberstufenbetrieb starten könnten. Das betrifft beispielsweise die Gemeinschaftsschulen in Handewitt und Kellinghusen. Auch andere Schulträger wünschten sich Planungssicherheit für die Einrichtung neuer Oberstufen.
Aus unserer Sicht ist die Einrichtung von neuen Oberstufen der konsequente nächste Schritt nach der Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule. Diese Meinung wurde im Anhörungsverfahren vielfach geteilt. Dabei geht es nicht um einen Kampf der Schularten Gemeinschaftsschule gegen Gymnasium, sondern um gerechte Entwicklungschancen für beide Schularten. Und es geht darum, die Quote der Abiturientinnen und Abiturienten in Schleswig- Holstein zu erhöhen. Die ist bereits heute in den Kreisen höher, in denen es mehr Oberstufenangebote gibt.
Wir schaffen durch dieses Vorschaltgesetz die Voraussetzung, den Bildungsdialog in Ruhe fortzusetzen und in ein Gesetzgebungsverfahren einzutreten, das erst 2014 abgeschlossen sein wird. Alle Regelungen des Vorschaltgesetzes sind befristet bis zum 31.7.2014, weil am 1.8.2014 ein neues Schulgesetz in Kraft treten wird.
Anregungen aus der Anhörung, beispielsweise die Möglichkeiten der Kooperation von Gemeinschaftschulen und Beruflichen Schulen betreffend, werden wir in das Gesetzgebungsverfahren und den weiteren Dialogprozess einbeziehen.