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18.02.13
17:03 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Nord-Ostsee-Kanal, Schlaglöcher, Bürgerbeteiligung und Wasserversorgung

22/2013 Kiel,18. Februar 2013


Themen der Plenarsitzung: Nord-Ostsee-Kanal, Schlaglöcher, Bür- gerbeteiligung und Wasserversorgung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. Februar, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Nord- Ostsee-Kanal und Bundesverkehrswegeplan, Schlagloch-Situation im Land, vereinfachte Bür- gerbeteiligung und Sicherung der Wasserversorgung. Nähere Informationen zu allen Tages- ordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Rei- henfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufge- rufen werden.

Mittwoch, 20. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Entscheidung über den Einspruch gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsord- nung (Drs. 18/520), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten.

In der Januar-Sitzung hat Landtagspräsident Klaus Schlie dem Grünen-Abgeordneten Burk- hard Peters einen Ordnungsruf erteilt. Hiergegen hat Peters Einspruch eingelegt. Nun ent- scheidet der Landtag.

Peters hatte in einer Debatte über Rechtsextremismus auf die fremdenfeindlichen Anschläge in Mölln im Jahr 1992 Bezug genommen und laut Plenarprotokoll gesagt: „Die Täter fühlten sich legitimiert, mit Brandanschlägen ein ethisch homogenes Deutschland herbeizuführen. Andere hatten dafür den Weg bereitet, so zum Beispiel Edmund Stoiber, der im Rahmen der Asyldebatte von der Gefahr einer durchrassten Gesellschaft sprach.“ Peters’ Aussage über den ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) sorgte für Proteste bei der Union. Landtagspräsident Schlie erteilte Peters nach einem Blick ins Wortprotokoll einen Ordnungsruf.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Hiergegen hat Peters am darauffolgenden Tag in einem Schreiben an den Landtagspräsiden- ten Einspruch eingelegt. Begründung: „Ich vermag nicht zu erkennen, wie ich mit dem von Ihnen beanstandeten Satz (…) die Ordnung des Landtags verletzt haben soll.“ Es habe sich um eine „freie Meinungsäußerung eines frei gewählten Abgeordneten“ gehandelt.

Ein solcher Einspruch ist ein in der Geschichte des Landtages sehr seltener Vorgang. Zuletzt hatte im November 1994 eine Abgeordnete der rechtsextremen DVU Einspruch gegen einen Ordnungsruf eingelegt. Die damalige Landtagspräsidentin Ute Erdsiek-Rave hatte unter an- derem an dem Satz „Auch Sozialdemokraten gehören zu den geistigen Wegbereitern der NS- Diktatur“ Anstoß genommen. Der Einspruch wurde damals von allen anderen Fraktionen (SPD, CDU, FDP) zurückgewiesen.

Paragraph 66 der Geschäftsordnung des Landtages regelt den Umgang mit Ordnungsrufen. Dort heißt es:
„(1) Wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter die Ordnung verletzt, wird sie oder er von der Präsidentin oder dem Präsidenten "zur Ordnung" gerufen. Ist der Präsidentin oder dem Präsidenten eine Ordnungsverletzung entgangen, so kann sie oder er diese Ordnungsverlet- zung in der nächsten Sitzung erwähnen und gegebenenfalls rügen.
(2) Die oder der Abgeordnete kann hiergegen spätestens bis zum folgenden Werktag bei der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich Einspruch erheben.
(3) Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Der Landtag entscheidet ohne Beratung, ob der Ordnungsruf gerechtfertigt war.“


TOP 3, 18 und 42 Regierungserklärung und Bericht der Landesregierung zu den An- meldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 sowie Antrag zum Nord-Ostsee- Kanal, Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/494), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/497), geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

In der schleswig-holsteinischen Verkehrsinfrastruktur gibt es eine Menge Baustellen: Vor den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals stauen sich häufig die Schiffe, und die Anbindung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels ist ebenso ungeklärt wie der Weiterbau der Autobahn 20 mit dem vorgesehenen Brückenschlag nach Niedersachen. In einer Regierungserklärung vor dem Landtag will Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) nun die Prioritäten der Nord-Ampel darlegen.

Das Geld, das der Norden für seine Großprojekte braucht, kommt größtenteils aus Berlin. Der Bundesverkehrswegeplan listet die Straßen, Wasserstraßen und Schienenwege auf, die



2 in den kommenden zehn bis 15 Jahren neu gebaut oder ausgebessert werden sollen. Und die jetzt vorliegenden Anmeldungen des Landes für den neuen Bundesplan zeigen, wo die Lan- desregierung ihre Schwerpunkte setzt. An erster Stelle: der Kanal. Hierfür fordern auch die Regierungsfraktionen in einem eigenen Antrag vom Bund massive Investitionen.

Thema Nord-Ostsee-Kanal: Für die Wasserstraße zwischen Kiel und Brunsbüttel verlangt Schleswig-Holstein vom Bund ein milliardenschweres Sonderprogramm. Bis zum Jahr 2025 müssten 120 Millionen Euro jährlich investiert werden, so die Forderung, um den Sanierungs- stau von mehr als einer Milliarde Euro aufzulösen. Das bedeutet: Ein Prozent der Verkehrsin- vestitionen des Bundes müssten Jahr für Jahr für den Kanal reserviert werden. Momentan stockt der Verkehr häufig, weil die mehr als 100 Jahre alten Schleusen immer wieder defekt sind. Das Ergebnis sei ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 200 Millionen Euro pro Jahr, heißt es bei SPD, Grünen und SSW.

Die Sanierungsmittel sollen genutzt werden, um die Schleusen zu modernisieren, in Bruns- büttel eine weitere zu bauen, den Kanal zu vertiefen und die Kanalstrecke zwischen Kiel und Rendsburg zu begradigen. Die Vorhaben sind längst beschlossen, aber nach einem symboli- schen ersten Spatenstich von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Brunsbüttel kurz vor der Landtagswahl im letzten Mai ist nicht viel passiert. So seien im abgelaufenen Jahr lediglich 970.000 Euro aus Berlin in die meist befahrene künstliche Wasserstraße der Welt geflossen – anstatt der geplanten 60 Millionen, monieren die Koalitionsfraktionen. Der Ansatz für 2013 sehe lediglich elf statt der versprochenen 60 Millionen vor.

Rot, Grün und Blau fordern auch, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Lande personell besser auszustatten, um die Kanal-Erneuerung steuern zu können. Damit äußert die Koalition auch Kritik an den aktuellen Plänen des Bundesverkehrsministeriums, die Leitung der Bun- des-Schifffahrtsverwaltung in Bonn zu konzentrieren und unter anderem die Behörde in Brunsbüttel zu schließen.

Thema Bundesverkehrswegeplan: 15 Straßen-, elf Schienen- und zwei Wasserstraßenpro- jekte will das Land als „vordringlichen Bedarf“ nach Berlin melden. Der neue Verkehrswege- plan soll ab 2015 gelten, maximal bis 2030.

So dringt das Land auf einen Ersatz oder eine Ergänzung für die alte Brücke über den Sund zwischen Fehmarn und dem ostholsteinischen Festland. Damit sollen die mit dem geplanten Fehmarnbelt-Tunnel nach Dänemark erwarteten stärkeren Verkehrsströme auf der Route aufgefangen werden.

Der in der Koalition umstrittene Weiterbau der A20 von Bad Segeberg über die Anbindung an die A7 bei Bad Bramstedt bis zur Elbquerung bei Glückstadt bleibt komplett in der Rubrik „vordringlicher Bedarf“ – obwohl die Grünen wiederholt ihre Vorbehalte gegen das Projekt geäußert haben. Der Bau sämtlicher Teilabschnitte wird mit insgesamt 986 Millionen Euro

3 veranschlagt. In ihrem Koalitionsvertrag peilen SPD, Grüne und SSW bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2017 lediglich an, die A20 von Osten her bis zur Anbindung an die A7 bei Bad Bramstedt weiterzubauen. Eine Fortsetzung nach Westen sei in diesem Zeitraum „nicht realistisch“ und werde „ausgeschlossen“, weil der Bundesverkehrswegeplan „hoff- nungslos unterfinanziert“ sei. Die Koalitionspartner betonen zugleich ihre „grundsätzlich un- terschiedlichen Bewertungen“ für die Zeit nach 2017 in dieser Sache.

Ein weiteres Großprojekt ist der Ausbau der B 404 zur A21 zwischen Klein Barkau und Kiel. Und: Im Gegensatz zum derzeitigen Stand will das Land 25 Ortsumgehungen aus dem „wei- teren Bedarf“ streichen.

Stichwort: Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Verkehrsministerium aufgestellt, vom Bundeskabinett beschlossen und gilt in der Regel zehn bis 15 Jahre. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. Der Aus- und Neubaubedarf wird auf Basis von Verkehrsprognosen ermittelt. Alle fünf Jahre prüft das Verkehrsministeri- um, ob die Bedarfspläne der aktuellen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind.


TOP 27 Baulicher Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein, Antrag der Frakti- on der FDP (Drs. 18/514), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schlaglöcher, Frostschäden und kein Geld: Zwölf Kilometer der Landesstraße 205 zwischen Büchen und Sarnekow im Kreis Herzogtum Lauenburg hat der Landesbetrieb für Straßenbau Anfang Februar als nicht mehr verkehrssicher eingestuft – und gesperrt. Die FDP fordert vor diesem Hintergrund von der Landesregierung einen Zustandsbericht über die schleswig- holsteinischen Landesstraßen.

So soll die Regierung darlegen, wie hoch der Investitionsstau im Lande insgesamt ist, ob wei- tere Sperrungen bevorstehen und was sich das Verkehrsministerium von einem geplanten Schlagloch-Register erhofft. Die FDP fordert die Landesregierung zudem auf, durch Um- schichtungen im Verkehrsetat ein Sonderprogramm für den Erhalt der Landesstraßen aufzu- legen und die L205 nach einer zügigen Sanierung wieder freizugeben.

Die Opposition hatte den Sanierungsstau im schleswig-holsteinischen Straßennetz bereits im letzten November angeprangert. Anlass war der Plan der Koalition, die Bundeszuschüsse aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vor allem in den öffentlichen Nahverkehr zu stecken. Es geht um rund 43 Millionen Euro, die der Bund den Kreisen und Gemeinden jedes Jahr zuschießt. Die ehemalige CDU/FDP-Koalition hatte vorgegeben, das Geld zu 70 Prozent für die Straßen und zu 30 Prozent für den Öffentlichen Personennahverkehr zu verwenden. Dies wollen SPD, Grüne und SSW nun laut Koalitionsvertrag „schrittweise“ umdrehen: Künftig

4 sollen 70 Prozent in Bus und Bahn und nur noch 30 Prozent in die Straßen fließen. Aus dem Regierungslager heißt es, die Altlasten stammten großenteils aus der Zeit, als die CDU Ver- antwortung für das Verkehrsressort hatte.

Laut Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBVSH) ist ein großer Teil des Straßennetzes im Lande sanierungsbedürftig. Medienberichten zufolge hat der LBVSH im Jahr 2009 knapp 27 Prozent der Landesstraßen in die Kategorie mit den größten Mängeln eingruppiert. Seit- dem hätten drei harte Winter die Situation weiter verschärft, heißt es. In Schleswig-Holstein gibt es 3.600 Kilometer Landesstraßen, hinzu kommen 3.000 Kilometer Kreisstraßen.


TOP 11 und 21 Staatsvertrag sowie Antrag zur Sicherungsverwahrung und zur Thera- pieunterbringung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/512), Antrag der Frakti- on der FDP (Drs. 18/505), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist auf dem Weg. Ein jüngst unterzeichnetes Abkommen mit Hamburg gibt Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bis zu elf als gefährlich ein- geschätzte Ex-Häftlinge in der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel unterzubringen. Doch die FDP hat Bedenken, ob die dortigen Lebensbedingungen den hohen Ansprüchen der Gerichte genü- gen.

Nach einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2011 dürfen Straftäter, bei denen die Gerichte nach Ende der Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet haben, nicht mehr in gewöhnlichen Gefängniszellen untergebracht werden. Die Bundesländer müssen bis 1. Juni dieses Jahres für bessere Unterkünfte und mehr Freiraum sorgen. Dem kommt Schleswig- Holstein nun nach.

Seit Januar ist eine gesetzliche Regelung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in der par- lamentarischen Beratung. Zudem hat die Landesregierung Anfang Februar einen Staatsver- trag mit Hamburg abgeschlossen. Demnach können bis zu elf Betroffene aus dem Norden in der Hansestadt untergebracht werden. Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen bei- de Landesparlamente zustimmen.

Hier haken die Liberalen ein: „Wir haben große Zweifel, ob die Unterbringung der Siche- rungsverwahrten in der JVA Fuhlsbüttel den strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben ent- spricht“, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn: Das Oberlandesgericht Naumburg habe eine Mindestgröße des Wohnraumes von 20 Quadratmetern, eine eigene Kochgelegenheit sowie ein eigenes Badezimmer für die Sicherungsverwahrten gefordert. Dies sei aber in Hamburg nicht gegeben – dort gebe es lediglich 17-Quadratmeter-Zimmer sowie Gemein- schaftsduschen.



5 Ein Sicherungsverwahrter hat bereits beim Oberlandesgericht Hamburg (OLG) gegen seine Unterbringung geklagt. Und laut Medienberichten hat das OLG gegenüber dem Hamburger Senat herausgestrichen, dass das Zimmer eines Sicherungsverwahrten sein „Lebensmittel- punkt auf unbestimmte Zeit“ sei und deswegen „der funktionalen Bedeutung einer Wohnein- heit als Ort des Schlafens, der Körperpflege usw.“ gerecht werden müsse. Die FDP im Land- tag sieht diese Klage „mit Sorge“ und fordert nun eine Stellungnahme von der Landesregie- rung im Parlament.
Thema Staatsvertrag mit Hamburg: Hamburg stellt Schleswig-Holstein für den Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Therapie bis zu elf Plätze in der Justizvollzugsanstalt Fuhls- büttel zur Verfügung. Schleswig-Holstein entscheidet, welche Untergebrachten an die Elbe verlegt werden, und wer in der JVA Lübeck bleibt.
Für die Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten in Hamburg zahlt Schleswig-Holstein jährlich rund eine Million Euro. Für 2013 sind 58. 500 Euro im Haushalt veranschlagt, da die Betroffenen erst ab Sommer nach Fuhlsbüttel verlegt werden sollen. Ab 2015 wird der Ta- geshaftkostensatz alle zwei Jahre überprüft und neu festgelegt. Es gilt der Grundsatz, dass die schleswig-holsteinischen Untergebrachten nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Die Untergebrachten werden deshalb für die Entlassung nach Lübeck zurückverlegt. In der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel gibt es bereits seit Anfang 2011 eine neue Abteilung mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte. Zurzeit seien davon aber nur 13 belegt, teilte die Justizbehörde mit. In Schleswig-Holstein sitzen zwölf Sicherungsverwahrte in der JVA Lübeck. Voraussichtlich kommen dieses Jahr noch zwei hinzu.


TOP 7 Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/434), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/503), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Spitzensportler sollen es in Schleswig-Holstein künftig leichter haben, ihre sportliche Karriere und ihre Uni-Laufbahn miteinander zu vereinbaren. Einstimmig hat sich der Bildungsaus- schuss dafür ausgesprochen, eine so genannte Profilquote für Spitzensportler im Hochschul- zulassungsgesetz zu verankern. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatten die Koalitions- fraktionen im Januar vorgelegt. Besonders im Fokus: das Segeln am Olympia-Stützpunkt Kiel-Schilksee.
Profilquote bedeutet, dass ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen für Top-Athleten reserviert wird, die wegen ihres Sports an einen Studienort in Schleswig-Holstein gebunden sind, weil es hier die besten Trainingsmöglichkeiten gibt. Im Gespräch sind zwei Prozent der Studienplätze pro Studiengang. Bewerben können sich junge Athleten, die einem A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Sportfachverbandes angehören.



6 Ein Anlass des Vorstoßes von SPD, Grünen und SSW: Seit 1. Januar ist Kiel-Schilksee der bundesweit einzige Olympia-Stützpunkt für die Segler. Hier sollen alle jungen deutschen Ta- lente für die olympischen Spiele 2016 in Rio trainieren. Die Sportler-Quote soll nach Darstel- lung des Innenministeriums dazu beitragen, Schleswig-Holstein als Standort des Leistungs- sports langfristig zu sichern. Hamburg habe eine Quote für Spitzensportler bereits im letzten Jahr eingeführt. Nun soll Schleswig-Holstein nachziehen. Hintergrund: Die beiden Nord- Länder betreiben einen gemeinsamen Olympia-Stützpunkt an den Standorten Hamburg, Kiel und Ratzeburg, der sich unter anderem um Schwimmer, Ruderer und Leichtathleten küm- mert.
Die Profilquote ergänzt nach Ansicht des Ministeriums die schleswig-holsteinische Förderpoli- tik für eine bessere Vereinbarkeit von Spitzensport, Beruf und Ausbildung. Hierzu zählen auch die beiden Partnerschulen des Leistungssports in Ratzeburg und Kiel und die Vereinba- rung über die duale Karriere, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Industrie- und HandeIskammertag (DIHK) und die Sportministerkonferenz unter Vorsitz Schleswig-Holsteins geschlossen haben.
Als weiterer Baustein in der schleswig-holsteinischen Förderarchitektur für den Spitzensport soll eine „Eliteschule des Sports“ aufgebaut werden. Sie soll im Verbund mit den Partnerschu- len des Leistungssports entstehen. Nach Angaben des DOSB gibt es in Deutschland 39 Eli- teschulen des Sports, keine jedoch in Schleswig-Holstein. Eliteschulen des Sports verbinden Schule, Wohnen und Sport.


TOP 10 Entwurf eines Glücksspielgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/508), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Nord-Ampel hat das Glücksspielgesetz der ehemaligen schwarz-gelben Koalition im Ja- nuar größtenteils aufgehoben – doch für die 26 Sportwett-Unternehmen und 23 Casinospiel- Anbieter, die nach der alten Regelung eine Lizenz erhalten haben, gelten viele Bestimmun- gen des CDU/FDP-Gesetzes weiter.

Das gilt auch für die Vorgaben, wie die Einnahmen aus der Glücksspielabgabe aufgeteilt werden. Die FDP will nun die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen im Lande, die Gelder aus der Glücksspiel-Abgabe erhalten, erweitern: um den Landesfeuerwehrverband.

Ein Drittel der Abgabe soll nach Willen der Liberalen weiterhin an den Landessportverband gehen. Sucht- sowie Schuldnerberatung sollen weiterhin fünf Prozent bekommen. Mit eben- falls fünf Prozent sollen die Feuerwehren künftig von den Glücksspiel-Einnahmen profitieren. Die FDP geht in ihren Haushaltsanträgen davon aus, dass das Land pro Jahr 18 Millionen Euro aus der Glücksspielabgabe einnehmen kann. Die Kritiker von SPD, Grünen und SSW



7 haben stets bezweifelt, dass der liberale Kurs von Schwarz-Gelb beim Glücksspiel eine nen- nenswerte Entlastung für den Landeshaushalt mit sich bringt.


TOP 14 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/432), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In vielen Ferienorten des Landes dürfen die Läden auch an Sonntagen öffnen. Was als Standortvorteil für den Tourismus gedacht ist, erregt jedoch seit Jahren den Widerstand von Kirchen und Gewerkschaften, die auf die grundgesetzlich verankerte Sonntagsruhe pochen. Ende Januar hat ein Runder Tisch der Landesregierung mit Vertretern der Kirchen, der Wirt- schaftskammern, der Gewerkschaften und der Kommunen einen Kompromiss in dieser Frage erreicht – der allerdings in vielen Kurorten und auch bei der Opposition im Landtag auf Kritik stößt. Auf Antrag der CDU bezieht die Landesregierung nun im Landtag Stellung.
Die Saison wird demnach auf den Zeitraum von 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober verkürzt. Bisher dürfen Läden in mehr als 90 Ferienorten vom 15. De- zember bis 31. Oktober durchgehend sonntags ihre Waren anbieten. Auch die Öffnungszei- ten werden eingeschränkt. Bislang können die Geschäfte acht Stunden in der Zeit von 11 bis 19 Uhr ihre Türen öffnen; künftig sollen nur noch sechs Stunden erlaubt sein, ebenfalls im Zeitrahmen von 11 bis 19 Uhr. Zusätzlich können Kommunen künftig aus besonderem Anlass zwei Extra-Sonntage freigeben, etwa beim nordfriesischen Biikebrennen im Februar.
Die Zahl der betroffenen Ferienorte wird laut dem Kompromiss nicht eingeschränkt, und es soll auch keine Klassifizierung von Premium-Urlaubszielen und weniger bedeutenden Orten geben. Diese Idee war dem Vernehmen nach in der Runde diskutiert worden. Eine Begren- zung der Verkaufsfläche wird es ebenfalls nicht geben. Das Warensortiment bleibt auf Güter des täglichen Bedarfs beschränkt - Möbelhäuser, Autohäuser oder Baumärkte bleiben also geschlossen. Die Regelung soll fünf Jahre gelten mit der Option auf eine Verlängerung um weitere fünf Jahre. Bis zum 15. März soll die konkrete Formulierung der neuen Verordnung stehen. In Kraft treten soll die neue Bäderverordnung dann zum Dezember, nachdem die bisherige Regelung ausgelaufen ist.
Die Kirchen haben laut Wirtschaftsministerium zugesichert, ihren Normenkontrollantrag ge- gen die jetzige Bäderverordnung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückzunehmen. Mit dem Gang vors Gericht hatten die Kirchen erheblichen Druck auf Wirtschaft und Politik ausgeübt, denn in Mecklenburg-Vorpommern war die dortige sehr liberale Sonntagsregelung bereits im Jahr 2010 am Einspruch des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gescheitert. Zu- vor durften im Nachbarland an bis zu 49 Sonntagen im Jahr in 149 Ferienorten die Geschäfte in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr öffnen. Dies lasse aber nicht mehr den „Cha- rakter einer Ausnahmeregelung“ erkennen, hieß es zur Begründung des Urteils.



8 Der schleswig-holsteinische Kompromiss stößt allerdings in den Ferienorten an Nord- und Ostsee auf wenig Gegenliebe. Touristiker, Bürgermeister und Gewerbetreibende haben die Landesregierung Anfang Februar aufgefordert, die alte Regelung weiter bestehen zu lassen. In kleinen Seebädern erwirtschafte der Einzelhandel an den Sonntagen bis zu 75 Prozent seiner Umsätze, heißt es. Wenn die wegfielen, würden viele Geschäftsleute ihre Läden im Winter gar nicht mehr öffnen und ihre Mitarbeiter für viereinhalb Monate zum Arbeitsamt schi- cken. Auch CDU, FDP und Piraten im Landtag befürchten den Verlust von Arbeitsplätzen und sinkende Steuereinnahmen für die Kommunen.


Donnerstag, 21. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 40 Novellierung des FAG, Antrag der Fraktion der CDU (Drucksache 18/354), Be- richt der Landesregierung (Drs. 18/477), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Den großen Städten in Schleswig-Holstein steht das Wasser bis zum Halse, während vor allem kleine Gemeinden schwarze Zahlen schreiben. Vor diesem Hintergrund hat die Landes- regierung im vergangenen Sommer einen Dialog mit den Kommunen gestartet, um „in Form eines offenen und fairen Miteinanders“ eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg zu bringen. Nun legt das Innenministerium dem Landtag einen Zwischenbericht vor.

Genaue Zahlen liegen noch nicht vor, aber die Landesregierung schätzt, dass das kommuna- le Defizit in Schleswig-Holstein zum Jahresende 2011 bei rund 900 Millionen Euro lag. Über 80 Prozent dieser Summe entfallen auf 16 Kommunen - die vier kreisfreien Städte Lübeck, Kiel, Neumünster und Flensburg, sechs Landkreise sowie sechs kreisangehörige Städte. Die über 1.100 kleinen Gemeinden im Lande legen dagegen größtenteils ausgeglichene Bilanzen vor. Daher stellt sich „grundsätzlich die Frage, ob auch die interkommunale Finanzverteilung aus heutiger Sicht noch sachgerecht und vertretbar ist“.
Denn: Große Städte erfüllen mehr Aufgaben für die Bürger, wie Innenminister Andreas Breit- ner (SPD) Mitte Februar bei einer Fachtagung betonte. Deswegen müsse das Motto gelten: „Wer mehr Aufgaben erfüllt, muss auch mehr Geld bekommen.“ Kommunen, die als Dienstleister für eine ganze Region Aufgaben wie Kita oder Schule übernähmen, müsse die notwendige finanzielle Ausstattung gewährleistet werden.
Nach der Dialogphase mit den Betroffenen will sich das Kabinett laut dem Bericht im Spät- sommer mit den Plänen für einen neuen kommunalen Finanzausgleich befassen. Bis zum Jahresende will die Regierung dann dem Landtag einen Gesetzentwurf zuleiten, zum Jahres- anfang 2015 soll der neue Finanzausgleich in Kraft treten. Es geht pro Jahr um eine Summe



9 von rund 1,2 Milliarden Euro. Das sind knapp 18 Prozent seiner Steuereinnahmen, die das Land an die Kommunen weiterleitet.


TOP 6 Gesetzentwurf für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/310), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, (Drs. 18/501), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Windanlagen oder Schweineställe - Bauvorhaben erhitzen vor Ort oft die Gemüter. Bürgerbe- gehren für oder gegen die Neubauten scheitern zuweilen, weil die Hürden dafür zu hoch sind. Das soll sich im Norden nun ändern. SPD, Grüne und SSW wollen ihr „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung“, an dem auch der bundesweit aktive Verein „Mehr De- mokratie“ beteiligt ist, endgültig beschließen.

Die Koalitionsfraktionen haben ihren Original-Entwurf aus dem letzten November während der Ausschussberatungen an einigen Stellen abgeändert. So werden die Quoren, also die nötige Mindestzahl an Unterstützern, weiter gestaffelt. Bisher müssen zehn Prozent der Ein- wohner ein Bürgerbegehren unterschreiben, um einen Bürgerentscheid in Gang zu setzen. Hier soll es künftig sieben verschiedene Kategorien geben, je nach Größe des Ortes: Bei Or- ten bis 10.000 Einwohnern bleibt es bei zehn Prozent, bei 50.000 bis 100.000 sind es noch sechs Prozent. In den Großstädten Kiel und Lübeck sollen nur noch vier Prozent der Bürger zustimmen müssen. Hintergrund: Je größer der Ort, desto schwieriger gestaltet sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Suche nach Unterstützern.

Deshalb sollen auch die geforderten Zustimmungsquoren gestaffelt werden. Bisher braucht ein Bürgerentscheid nicht nur eine Mehrheit, sondern grundsätzlich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten zum Erfolg. Künftig sinkt das Quorum bis auf acht Prozent in den großen Städten.

Zudem werden Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich. Und: Bislang müssen Initiatoren einen obligatorischen Kostendeckungsvorschlag machen; dieser soll nun durch eine Kosten- schätzung der Verwaltung ersetzt werden. Neu ist auch, dass Gemeindevertretungen mit ein- facher Mehrheit Bürgerentscheide auf den Weg bringen dürfen und auch alternative Vor- schläge zur Abstimmung stellen können. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker sollen sich auch Rat bei den Bürgern holen dürfen: Einwohnerversammlungen, Fragestunden sowie die „kon- sultative Befragung“ der Bevölkerung werden landeseinheitlich geregelt. Da bei Fragestunden die Altersbeschränkung fällt, dürfen sich daran künftig auch Kinder beteiligen.

CDU, FDP und Piraten waren im Innen- und Rechtsausschuss gegen den Gesetzentwurf der Koalition. Die Liberalen haben sich in einem Gegenentwurf für noch geringere Quoren für

10 Bürgerbegehren ausgesprochen: Lediglich vier Prozent der Bürger sollen hierfür ausreichen, egal wie groß die Gemeinde ist. Allerdings fordern die Liberalen höhere Hürden für die Zu- stimmung: grundsätzlich 20 Prozent. Demgegenüber haben sich die Piraten in ihrem Gegen- vorschlag dafür ausgesprochen, bei Bürgerentscheiden überhaupt kein Quorum vorzuschrei- ben.

Rund 300 Bürgerbegehren gab es in den vergangenen zwei Jahrzehnten im Norden; etwa die Hälfte schaffte es laut „Mehr Demokratie“ bis zum Bürgerentscheid. Ein Teil scheiterte jedoch an den formalen Hürden, die jetzt gesenkt werden sollen. Weil die Koalitionsfraktionen we- sentliche Forderungen von „Mehr Demokratie“ übernommen haben, will das Bündnis, das für zwei Volksinitiativen für mehr direkte Demokratie landesweit jeweils gut 25.000 Unterschriften gesammelt hatte, jetzt nach eigenen Aussagen auf ein Volksbegehren zur Erzwingung eines Volksentscheids verzichten.


TOP 15 Demenzplan erstellen und umsetzen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/491), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Menschen werden älter, und damit steigt auch das Risiko von Alterserkrankungen wie Demenz. Vor diesem Hintergrund fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, einen „Demenzplan für Schleswig-Holstein“ zu erstellen.

Der Plan soll eine Analyse der Lebenssituation von Demenzkranken und ihren Angehörigen enthalten, die Erforschung der Krankheit vorantreiben und Vorbeugemaßnahmen sowie Hilfs- angebote auflisten. Außerdem soll das Land Qualitätsstandards und Weiterbildungsangebote für Pfleger festlegen und eine Informationskampagne starten. Hierbei soll die Landesregie- rung mit Kommunen, Krankenkassen und Ärzten zusammenarbeiten.

Angaben des Sozialministeriums aus dem Jahr 2011 zufolge leiden etwa 40.000 Menschen im Lande an Demenz. Das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung. Das Berlin-Institut für Be- völkerung und Entwicklung geht zudem davon aus, dass die Zahl der Betroffenen bis 2025 um 50 bis 70 Prozent steigen könnte. Einer Studie der Barmer Ersatzkasse zufolge muss jeder dritte Mann und jede zweite Frau damit rechnen, im Laufe des Lebens an Demenz zu erkranken. Häufigste Erkrankungsform ist die Alzheimer-Demenz, die zum vollständigen Ge- dächtnisverlust führt.

Die jetzigen regierungstragenden Fraktionen haben den Antrag zum Demenzplan beinahe wortgleich bereits im November 2009 eingebracht. Damals scheiterte er an der Mehrheit von CDU und FDP.



11 TOP 19 Familienpolitische Leistungen reformieren! Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/495), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit dem Sieg bei der Niedersachsen-Wahl im Januar ist das bundespolitische Gewicht von Rot-Grün gestiegen – nun rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, die Mehr- heit im Bundesrat zu nutzen, um Akzente in der Familienpolitik zu setzen und Entscheidun- gen der schwarz-gelben Bundesregierung zu revidieren.

Thema Betreuungsgeld: SPD, Grüne und SSW lehnen den als „Fernhalteprämie“ kritisierten Zuschuss für Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen, ab. Sie fordern stattdessen mehr Geld für Krippen und KiTas.

Das Betreuungsgeld, das Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen haben, soll ab August zunächst für Kinder im zweiten Lebensjahr mit 100 Euro monatlich starten. Ab 2014 soll das Geld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt und für alle auf 150 Euro monatlich erhöht werden. Die neue Leistung wird auch dann ausbezahlt, wenn beide Eltern- teile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Elterngeldkassen der Kommu- nen. Bei Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Empfängern wird das Betreuungsgeld von der Gesamtleis- tung wieder abgezogen. Im Jahr 2013 sind für das Betreuungsgeld rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro erwartet.

Mitte Februar hat Bundespräsident Joachim Gauck das Betreuungsgeld-Gesetz unterzeich- net, so dass es nun in Kraft ist. Unmittelbar danach hat der SPD-geführte Hamburger Senat angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld zu klagen. Be- gründung: Der Bund sei hierfür gar nicht zuständig.

Neben SPD, Grünen und SSW steht offenbar auch die FDP dem von ihr mitverabschiedeten Betreuungsgeld inzwischen skeptisch gegenüber. Es müsse „auf den Prüfstand“, wird in den Medien aus einem Entwurf für das FDP-Wahlprogramm zitiert.

Thema Ehegattensplitting: Rot-Grün und Blau wollen den günstigen Einkommenssteuersatz für Verheiratete seit langem abschaffen, weil es überwiegend wohlhabende, kinderlose Paare bevorzuge.

Das Splitting existiert seit 1958. Durch diese Form der Einkommensteuer-Berechnung bei Ehepaaren erhalten Verheiratete einen höheren Freibetrag. Hiervon profitieren insbesondere Ehepaare mit einem Gutverdiener und einem Wenig- oder Gar-Nichts-Verdiener. Paare, die wenig verdienen oder in etwa das gleiche Einkommen haben, ziehen hingegen kaum Vorteile aus der Regelung; nicht verheiratete Paare gehen ganz leer aus. Das Volumen des Splittings

12 wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 43 Prozent dieser Summe kommen laut Be- rechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die Steuer-Ersparnis kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.


TOP 4 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/200), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/475), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die von der Nord-Ampel angepeilte große Reform des Schulgesetzes soll im Sommer 2014 kommen, und bis dahin soll es auf den sogenannten Bildungskonferenzen einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten geben. Mit ihrem „Vorschaltgesetz“ wollen SPD, Grüne und SSW nun den Ist-Zustand bis zur geplanten großen Reform zementieren und den Weg für mögliche Änderungen in der Schullandschaft versperren. Betroffen sind Gymnasien und Gemein- schaftsschulen. Die Opposition kritisiert diesen Kurs scharf.

Bis Mitte 2014 sollen nach Willen der Nord-Ampel keine weiteren Gemeinschaftsschulen ab- schlussbezogene Klassenverbände einrichten – also die Schüler nicht mehr in Haupt- und Realschulklassen aufteilen. Stattdessen sollen Schüler mit unterschiedlichem Leistungsver- mögen „binnendifferenziert“ in einem gemeinsamen Klassenverband unterrichtet werden. Es gebe „keine Notwendigkeit“ für Haupt- beziehungsweise Realschulklassen an den Gemein- schaftsschulen, da die Zahl der Differenzierungsstunden von drei auf fünf angehoben worden sei. Außerdem sollen bestehende G8-Gymnasien keinen neunjährigen Bildungsgang einfüh- ren dürfen, und G9-Gymnasien sollen nicht zu Y-Modellen wechseln.

Im Bildungsausschuss hat die Koalition zudem eine Regelung zur Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen hinzugefügt. Gemeinschaftsschulen, die eine Oberstufe anbieten wollen, müssen dauerhaft mindestens 50 Schüler pro Jahrgang aufweisen, und sie dürfen keine andere Oberstufenschule – etwa nahe gelegene Gymnasien – in der Existenz gefähr- den. Bislang kann an Gemeinschaftsschulen noch kein Abitur erworben werden. 13 entspre- chende Anträge liegen laut Bildungsministerium vor.

Aus der Opposition kommt scharfer Protest. Tenor bei CDU, FDP und Piraten: Das Regie- rungsbündnis wolle den Schulen bestehende Gestaltungsfreiheiten nehmen und sei an kei- nem ergebnisoffenem Dialog in den Bildungskonferenzen interessiert. Die CDU fordert zu- dem, die Abstimmung über das „Vorschaltgesetz“ zu verschieben und zunächst die Ergebnis- se der Bildungskonferenz am 23. Februar abzuwarten.


TOP 25 Aktionsplan Politische Jugendbildung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 15/510), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

13 Die Piraten fordern von der Landesregierung ein Konzept für die Weiterentwicklung der politi- schen Jugendbildung in Schleswig-Holstein.

Einige Beispiele für politische Jugendbildung im Lande :

WiPo an Schulen: Das Schulfach „Wirtschaft/Politik“ (WiPo) soll den Jugendlichen ein Grundwissen vermitteln und ihnen „Hilfe, Orientierung und Verantwortung“ in der sich „ständig und rasch wandelnden Welt“ bieten. An Regional- und Gemeinschaftsschulen wird WiPo ab der neunten Klasse und an Gymnasien ab der elften Klasse angeboten.

In der Sekundarstufe I soll das Unterrichtsfach laut Lehrplan „Kenntnisse über gesellschaftli- che, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge vermitteln, Urteilsfähigkeit und Hand- lungskompetenz in politischen und wirtschaftlichen Lebenssituationen anbahnen, die Offen- heit junger Menschen gegenüber kultureller Vielfalt fördern und den Wille zur Völkerverstän- digung und Friedensfähigkeit entwickeln“.

In der Sekundarstufe II sieht der Lehrplan als Themenschwerpunkte vor: Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland, Wirtschaft in The- orie und Praxis, Politik im Spannungsfeld europäischer Interessen sowie Internationale Be- ziehungen, Globalisierung, der Sozialstaat, Medien und Öffentlichkeit, Demokratie, Ökonomie und Ökologie

Landeszentrale für politische Bildung: Die unabhängige und überparteiliche Landeszentra- le für politische Bildung Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, „die demokratische politische Kultur nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln“. Themen der Veranstaltungs- und Se- minarangebote, unter anderem für Lehrer, Schüler und Studenten, sind die politisch- historische Landeskunde, die Rolle Schleswig-Holsteins im Föderalismus, die europäische Integration, die NS-Vergangenheit, Ursachen des Antisemitismus und internationale Konflikte.
Explizit für Schüler wird der „Schülerlandtag“ angeboten, bei dem Schüler ab der achten Klasse in einem Planspiel in die Rolle von Abgeordneten schlüpfen und die parlamentarische Arbeit kennenlernen können.
Unter der Arbeit des Politikwissenschaftlers Christian Meyer bietet die Landeszentrale für politische Bildung außerdem Diskussionsveranstaltungen an Schulen für Erstwähler an. „Jung und wählerisch“ heißt das Projekt, das bei der Landtagswahl 2012 auf große Resonanz ge- stoßen ist. Für die Kommunalwahl am 26. Mai werden Studenten, die die Landeszentrale für politische Bildung extra schult, erneut interaktive Diskussionsforen anbieten.
Politische Jugendbildung im Landtag: Über 12.000 Interessierte nehmen jährlich Informa- tionsangebote der Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsverwaltung wahr. Besuchergruppen kön-


14 nen das Kieler Landeshaus besuchen, sich über die Arbeit des Landtages informieren und mit Abgeordneten ins Gespräch kommen. Über die Hälfte der Landeshaus-Besucher sind Ju- gendliche.


TOP 20 Mehr Leichte Sprache in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/496), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Alle Menschen sollen verstehen, was im Landtag gesagt wird. Deswegen sollen die Leute im Landtag mehr Leichte Sprache sprechen. Das fordert die Piraten-Partei. Denn: Viele Men- schen haben Probleme mit dem Lernen und dem Verstehen. Viele Menschen können auch nicht so gut Deutsch.
Erklärung: Im Landtag werden Gesetze gemacht. Das sind Regeln, die für alle gelten. Die Menschen im Landtag heißen Abgeordnete. Sie werden alle fünf Jahre neu ge- wählt.
Erklärung: Menschen mit den gleichen Zielen sind zusammen in einer Partei.



Das „Netzwerk Leichte Sprache“ hat Regeln für einfaches und verständliches Deutsch aufge- stellt:
• Es werden kurze Sätze verwendet. • Jeder Satz enthält nur eine Aussage. • Der Konjunktiv wird vermieden. • Abstrakte Begriffe werden vermieden; wo sie notwendig sind, werden sie durch an- schauliche Beispiele oder Vergleiche erklärt. • Wenn Fremdwörter oder Fachwörter vorkommen, werden sie erklärt. • Bei langen Zusammensetzungen wird durch Bindestriche deutlich gemacht, aus wel- chen Wörtern die Zusammensetzungen bestehen. • Abkürzungen werden beim ersten Vorkommen durch die ausgeschriebene Form er- klärt. • Texte werden übersichtlich gestaltet.
Die Leichte Sprache soll unter anderem Hörgeschädigten, Gehörlosen, Menschen mit geisti- ger Behinderung, Analphabeten, Migranten und Touristen mit wenig Kompetenz in der deut- schen Sprache helfen.



15 TOP 37 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschus- ses (Drs. 18/485), geplanter Aufruf 17:15 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


Freitag, 22. Februar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 16 und 24 Anträge zur kommunalen Trinkwasserversorgung, Antrag der Fraktio- nen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/492), geplan- ter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW stemmen sich gemeinsam mit den Piraten gegen eine geplante EU- Richtlinie zur Neuregelung des öffentlichen Vergaberechts. Denn die könnte auch eine Libe- ralisierung der kommunalen Wasserversorgung nach sich ziehen. Im Landtag wird befürchtet, dass die Wasserversorgung in private Hände fallen könnte, wenn die Gemeinden ihre Kon- zessionen europaweit ausschreiben müssten. Die möglichen Folgen: steigende Preise und sinkende Qualität.

Medienberichten zufolge wäre die Stadt Kiel bereits 2014 direkt von der neuen EU-Richtlinie betroffen und müsste dann ihre Wasserkonzessionen europaweit ausschreiben. Anders sieht es in Plön aus. Erst Ende 2042 läuft dort die Konzession aus, die momentan bei den Stadt- werken Plön liegt. Auch Stadtwerke, die zurzeit noch zu 100 Prozent in kommunaler Hand liegen, wären nach Einschätzung der Landesregierung von den Kommissionsplänen betrof- fen. Eine Ausnahmeregel würde nur dann greifen, wenn 80 Prozent des Gesamtumsatzes mit der Wasserversorgung erwirtschaftet werden.

Die Koalitionspartner und die Piraten fordern die Landesregierung auf, die Brüsseler Pläne über den Bundesrat zu verhindern. Außerdem wird die Landesregierung gebeten, gemeinsam mit den Kommunen eine Strategie zur Sicherung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu erarbeiten. Nach Auffassung von SPD, Grünen und SSW ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht und stellt „unzweifelhaft ein Kernelement der öffentlichen Daseinsvorsorge dar“. Trinkwasser dürfe nicht als „übliche Handelsware“ angesehen werden. Das sehen auch die Piraten so: „Elementare Grundbedürfnisse müssen auch in Zukunft für alle bezahlbar bleiben.“

Anfang der 1990er Jahre und 2001 hatte die Europäische Kommission bereits versucht, die EU-Konzessionsrichtlinien zu ändern. Die Versuche waren allerdings an dem Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert. Während der Bundesrat im März 2012 die geplante Richtlinie deutlich abgelehnt hat, unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Pläne der Kommis- sion. Das Europäische Parlament will sich Ende Mai im Plenum mit dem Richtlinienvorschlag auseinandersetzen.



16 Auch in der europäischen Bevölkerung macht sich Widerstand gegen das Vorhaben breit. Die Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht - Right 2 Water“ hat europaweit über eine Mil- lion Unterschriften gegen die Richtlinie gesammelt und die EU-Kommission aufgefordert, die Wasserversorgung als „existenzsichernde öffentliche Dienstleistung“ anzuerkennen. Brüssel muss nun innerhalb von drei Monaten Stellung beziehen.

Dies war das erste erfolgreiche Volksbegehren auf europäischer Ebene – nachdem zuvor zwölf Initiativen mangels Unterstützung gescheitert waren. Die Möglichkeit der Bürger- Mitsprache gibt es seit dem Lissabonner Vertrag von 2009. Initiatoren benötigen mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten, um bei der EU Gehör zu finden.


TOP 32 Das Ehrenamt als Grundlage der aktiven Zivilgesellschaft Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/519), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Bundestag hat im Januar das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ beschlossen, das unter anderem höhere steuerliche Freibeträge für ehrenamtlich Engagierte vorsieht. Die CDU im Landtag ruft nun die Landesregierung auf, dem Regelwerk im Bundesrat zuzustimmen, denn das Gesetz unterstreiche die „Anerkennung für die Bedeutung der ehrenamtlichen Ar- beit in der Gesellschaft“.
Das Gesetz sieht eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich vor. Diese Einnahmen sollen künftig weder der Steuer- noch der Sozial- versicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steu- er- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Zu den weiteren Verbesserungen gehören auch Änderungen bei den Haftungs- regeln für Ehrenamtliche. Außerdem sollen Vereine leichter Geld ansparen können.
Im Bundestag votierten Union, FDP und SPD dafür, während Grüne und Linke sich enthiel- ten. Kritiker bemängelten, mit dem Gesetz missbrauche der Staat das Ehrenamt als „Lücken- büßer“, um sich selbst aus wichtigen Aufgaben zu verabschieden.
Rund eine Million Frauen und Männer in Schleswig-Holstein engagieren sich ehrenamtlich. Das sind 40 Prozent der Bevölkerung, bundesweit sind es nur 36 Prozent. Auf diese Zahlen hat die Landesregierung anlässlich des Ehrenamtsforums Anfang Februar in Kiel verwiesen.



TOP 41 Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2013, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/357), Bericht der



17 Landesregierung (Drs. 18/478), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Die Landesregierung will genau verfolgen, wie die Europäische Kommission ihr Arbeitspro- gramm für das laufende Jahr abwickelt - und welche Folgen die Brüsseler Beschlüsse für Schleswig-Holstein haben. Das geht aus einem Bericht des Europaministeriums hervor, den SPD, Grüne und SSW angefordert haben.

Jeweils im vierten Quartal eines Jahres legt die Europäische Kommission ihr Programm für das folgende Jahr vor. Das Arbeitsprogramm für 2013 umfasst rund 50 neue Initiativen. Ein Kernprojekt hat Mitte Februar Gestalt angenommen: die Finanztransaktionssteuer. Elf EU- Länder wollen trotz Widerstands von Banken und Industrie zum Januar 2014 eine Steuer auf Wertpapiergeschäfte einführen. Die Ländergruppe - angeführt von Deutschland und Frank- reich - kann dabei mit 30 bis 35 Milliarden Euro Einnahmen rechnen. Diese Zahlen nennt die EU-Kommission in ihrem Gesetzentwurf. Die Abgabe soll Spekulationen an den Finanzmärk- ten unattraktiv machen und den Sektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen.

Die Abgabe würde wie eine Mehrwertsteuer auf Wertpapiergeschäfte zwischen Finanzinstitu- ten erhoben. Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssten sie auf jede Transaktion zahlen. Die EU-Kommission will dabei Käufer und Verkäufer besteuern; somit müssten auch Firmen zahlen - etwa bei Börsengeschäften, mit denen sie sich gegen Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus Liefergeschäften absichern. Die deutsche Wirtschaft läuft daher Sturm gegen die Pläne.

Insgesamt ist das Programm der EU-Kommission für dieses Jahr in sieben Schlüsselbereiche gegliedert:

1. Hin zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion Ziele der EU: Steuerhinterziehung bekämpfen, Wirtschafts- und Währungsunion weiter ver- vollständigen, Bankenaufsicht aufbauen

2. Stärkung des Binnenmarktes Ziele der EU: Öffentlich-private Partnerschaften stärken, Mehrwertsteuer-Vorschriften anpas- sen, Gesetzgebungsvorhaben beschleunigen

3. Ausbau von Infrastruktur Ziele der EU: (Netz-)Infrastruktur insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Verkehr ausbauen, schwache Regionen stärken

4. Beschäftigungswirksames Wachstum Ziele der EU: Arbeitslosigkeit allgemein und insbesondere unter Jugendlichen abbauen



18 5. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Ressourceneffizienz Ziele der EU: Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erarbeiten, CO2-Ausstoß verrin- gern

6. Sicheres und geschütztes Europa Ziele der EU: Grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen, Sicherheit der Kernenergie stei- gern, eine europäische Staatsanwaltschaft errichten

7. Europa als globaler Akteur Ziele der EU: Ein Freihandelsabkommen mit den USA und Japan abschließen


TOP 13 und 30 Anträge zum Optionszwang und zur Optionsregelung, Antrag der Frak- tionen von FDP, SPD, B´90/Die Grünen, Piraten und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/431neu), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/517), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, dürfen nur bis zum 18. Ge- burtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben. Mit der Volljährigkeit müssen sie sich dann, spätestens bis zum 23. Geburtstag, für die deutsche oder die Nationalität des Herkunftslan- des ihrer Eltern entscheiden. Dieses im Jahr 2000 eingeführte Optionsmodell stößt im Land- tag mehrheitlich auf Kritik: FDP, Koalition und Piraten appellieren erneut an die Landesregie- rung, sich auf Bundesebene gegen den „Optionszwang“ einzusetzen. Lediglich die Union ist der Auffassung, die Regelung habe sich „grundsätzlich bewährt“.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte sich der damalige, von den Liberalen nominier- te Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) gegen den „Optionszwang“ und für den „Doppel- pass“ ausgesprochen – also die unbefristete doppelte Staatsangehörigkeit. Dem Vernehmen nach scheiterte sein Vorstoß jedoch am Widerstand der unionsgeführten Länder in der Integ- rationsministerkonferenz. Auch im Bundesrat sind in den letzten Jahren mehrere Anläufe rot- grün regierter Länder gegen das Optionsmodell gescheitert.

Die CDU sieht an anderer Stelle Handlungsbedarf: Betroffene Jugendliche und Heranwach- sende wüssten oft wenig über die einzuhaltenden Fristen und die rechtliche Bedeutung des Optionsmodells, so die CDU-Fraktion im Landtag. Das belege eine Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund fordern die Christdemokraten eine bundesweite Informationskampagne.


TOP 22 und 38 Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung sowie Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 18/506, 18/331),



19 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/504), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen rufen die Landesregierung auf, ihre „Planungen zur Nachwuchsgewinnung für die öffentliche Verwaltung“ darzulegen. Kernfrage: Wie will das Land einem drohenden Fach- kräftemangel begegnen? Zudem debattiert der Landtag erneut über die Frage, inwieweit die Landesbeamten von der aktuellen Tarifrunde für die Angestellten des öffentlichen Dienstes profitieren sollen.

Seit Ende Januar laufen die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Ver.di und der Tarif- gemeinschaft der Länder. Bislang hat das Land Schleswig-Holstein die Tarifsteigerungen bei den Angestellten stets 1:1 auf die rund 40.000 Landesbeamten übertragen. Eine Garantie hierfür hat die rot-grün-blaue Landesregierung jedoch für die laufende Tarifrunde nicht abge- geben. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat im Dezember im Landtag lediglich ange- kündigt, es werde „keine Nullrunde“ geben.

Die schleswig-holsteinischen Beamten haben in den vergangenen Jahren bereits Kürzungen beim Urlaubs- und beim Weihnachtsgeld hinnehmen müssen. Die FDP hat die Landesregie- rung vor diesem Hintergrund aufgerufen, den Tarifabschluss in gleicher Höhe auf die Beam- ten zu übertragen. CDU und Piraten haben dies im Finanzausschuss unterstützt – der Vor- stoß scheiterte jedoch an der Mehrheit von SPD, Grünen und SSW. Um die 1:1-Übertragung zu finanzieren, wollen die Liberalen das Programm zur energetischen Gebäudesanierung PROFI zusammenstreichen. Auch dieser Plan scheiterte bei den Haushaltsverhandlungen an der Nord-Ampel.

Im Haushalt 2013 hat die Koalition Mittel für eine Tarifsteigerung um 1,5 Prozent vorgesehen. Die Forderung der Gewerkschaft beläuft sich dagegen auf 6,5 Prozent.


TOP 23 Flexibilisierung des Einschulalters, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/507), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit 2007 werden in Schleswig-Holstein alle Kinder, die zum 30. Juni eines Jahres sechs Jah- re alt werden, im darauf folgenden Schuljahr eingeschult. Eine Zurückstellung ist nur noch bei Krankheit und bei so genannten Frühchen möglich. Hiergegen regt sich nun Widerstand bei der FDP. Die Liberalen fordern einen „flexiblen Eintritt in die Grundschule“.

Denn: Viele Eltern, aber auch Kinderärzte seien gegen diese starre Regelung, so die Libera- len. Im Januar hatte ein offener Brief von acht Kinder- und Jugendpsychiatern für Schlagzei- len gesorgt. Die Unterzeichner machen darauf aufmerksam, dass 25 Prozent der ABC- Schützen Verhaltensauffälligkeiten zeigten, 25 Prozent Sprachauffälligkeiten und 17 Prozent motorische Auffälligkeiten. Um diesen Kindern einen erfolgreichen Start in die Schulzeit zu

20 erleichtern, müssten sie zurückgestellt und gezielt gefördert werden.

Das Bildungsministerium hat diesen Punkt bereits in einem Regierungsbericht aus dem Jahr 2007 aufgegriffen und von einer „Herausforderung“ gesprochen, weil die Kinder mit sehr un- terschiedlichen Erwartungen und Fähigkeiten in die Schule kämen. Als Rezepte werden „handlungs- und projektorientierte Lernformen" und eine „flexible Organisation von Lerngrup- pen und Lernzeiten“ genannt. Hierzu können etwa „jahrgangsübergreifende Lerngruppen“, „klassen- und fächerübergreifende Angebote“ und „eine kindgemäße Rhythmisierung des Unterrichtsvormittags“ gehören. „Nicht das Kind muss den Anforderungen der Schule genü- gen, sondern die Schule muss dem Kind Lernmöglichkeiten anbieten, die seinem Entwick- lungsstand entsprechen“, heißt es in dem Bericht.

Eben hierfür fehlten im Lande noch die Voraussetzungen, betonen nun die Kinderärzte in ihrem Brief. So seien viele Lehrer nicht ausreichend ausgebildet, und es gebe zu wenige Sonderschulpädagogen.

Das Einschulungsalter ist in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Mit dem Stichtag 30. Juni gehören die schleswig-holsteinischen Erstklässler zu den ältesten, ge- meinsam mit Bremen, Hamburg oder Sachsen. Zahlreiche Länder haben den 30. September als Stichtag. In Berlin müssen die Kinder am frühesten auf die Schulbank: Auch wer erst am 31. Dezember seinen sechsten Geburtstag feiert, wird schon im vorherigen Sommer einge- schult.


TOP 28 EEG anpassen, Stromsteuer senken - Bürger entlasten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/515), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die bundesweite Diskussion über steigende Strompreise und die Kosten der Energiewende erreicht nun auch den Landtag. Bürger und Wirtschaft litten unter den explodierenden Kosten, warnt die FDP. Die Liberalen wollen deswegen die Ökostrom-Umlage senken, allerdings „oh- ne dabei den nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen“. Denn: Die Ener- giewende biete „gerade für Schleswig-Holstein als Erzeugerland der Erneuerbaren Energien gewaltige Chancen“.

Unterdessen haben sich Vertreter von Bund und Ländern Mitte Februar in Berlin darauf ver- ständigt, in einer Arbeitsgruppe ein gemeinsames Konzept für eine Strompreisbremse zu er- arbeiten. Von den Ministerpräsidenten soll es bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 21. März beschlossen werden. Derzeit liegen die Positionen der schwarz- gelben Bundesregierung sowie von SPD und Grünen, die die Mehrheit im Bundesrat halten, aber noch weit auseinander. Das wurde nach dem Treffen in Berlin deutlich.



21 Ziel der Bundesregierung ist es, die EEG-Umlage 2014 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde fest- zuschreiben und ihren Anstieg dann auf 2,5 Prozent zu begrenzen. Hintergrund der Debatte ist, dass Betreiber von Solar- und Windparks für 20 Jahre garantiert feste, über den Markt- preisen liegende Vergütungen bekommen. Die Kosten von derzeit 20 Milliarden Euro jährlich werden per Umlage über die Strompreise finanziert. Einsparungen von 1,86 Milliarden Euro wollen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erreichen, indem die Vergütung vor allem für neue Ökostromanlagen reduziert wird. Größere Anlagen, die nach dem 1. August 2013 in Betrieb gehen, sollen zur direkten Ver- marktung ihres Stroms verpflichtet werden. Stromintensive Unternehmen sollen stärker be- lastet werden. Auch Unternehmen, die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen, sollen zur Kas- se gebeten werden.

Von roter und grüner Seite wird moniert, die Bundesregierung wolle in bestehende Verträge eingreifen und die Höhe der Umlage für Erneuerbare Energien willkürlich festlegen. Dies sei keine Strompreisbremse, sondern eine Ausbaubremse für Erneuerbare Energien, die Deutschland zehntausende von Arbeitsplätzen kosten werde. Der schleswig-holsteinische Energie-Minister Robert Habeck (Grüne) warnte vor „Stopp und Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien“. Firmen hätten bei geplanten Investitionen in diesem Bereich keine Sicherheit mehr.


TOP 29 Reform der Lehramtsausbildung an den Universitäten Kiel und Flensburg, An- trag der Fraktion der FDP (Drs. 18/516), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Pläne der Nord-Ampel für eine Reform der Lehrerausbildung beschäftigen erneut den Landtag. Die FDP macht sich dafür stark, angehende Pädagogen wie bisher für einzelne Schularten auszubilden. Mit ihrer Initiative wollen die Liberalen auch dem Uni-Standort Flens- burg unter die Arme greifen.
Nach den Plänen der Landesregierung soll die Uni Flensburg Lehrer nur in einigen Fächern für die Sekundarstufen I und II ausbilden, die Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) da- gegen in allen Fächern. Bislang bildete die CAU für Gymnasien aus, Flensburg für Grund- schulen sowie Regional- und Gemeinschaftsschulen. Sollten die Pläne umgesetzt werden, befürchtet die Nord-Uni bis zu 1.400 Studienplätze zu verlieren. Denn: Die kleine Flensburger Uni (4.500 Studenten, davon 3.000 Lehramtsanwärter) könne nicht so viele Fächerkombinati- onen anbieten wie die CAU (25.000 Studenten, davon 4.500 Lehramtsanwärter). In Kiel hat die Uni-Leitung im Januar betont, die CAU wolle „die große lehrerbildende Hochschule im Lande“ bleiben.
Bedroht sind nach Einschützung der Grenz-Universität die Bereiche Kunst und Musik, Natur- wissenschaften sowie Geografie und Philosophie. Die letzteren seien aber gerade wichtig für


22 den weiteren Ausbau der Hochschule als Europa-Universität, heißt es. Pläne, den bislang in Kiel angesiedelten Studiengang Handelslehramt nach Flensburg zu holen, seien kein ausrei- chender Ersatz, da es sich nur um etwa 200 Studenten handele. Medienberichten zufolge wollen Landesregierung und Flensburger Uni noch im Laufe des Februars zu weiteren Ge- sprächen zusammenkommen.
Die schwarz-gelbe Vorgängerkoalition hatte im vergangenen Jahr eine Regelung auf den Weg gebracht, wonach ab dem Wintersemester 2013/14 ein neues Lehramt für Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie ein eigenständiges Lehramt für Grundschulen in Flensburg ent- stehen sollten. Die Nord-Ampel hat dagegen nach ihrem Wahlsieg einen Kurswechsel ange- kündigt. Sie will angehende Pädagogen nicht mehr für einzelne Schularten ausbilden, son- dern eine gemeinsame Ausbildung für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen durchsetzen – da beide Schulformen zum Abi führen können.


TOP 39 Situation der Tagespflege Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/387), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/476), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ab August dieses Jahres haben Kinder unter drei Jahren in Deutschland einen Rechtsan- spruch auf einen Betreuungsplatz. Den Anspruch können Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes geltend machen. Was dem Rechtsanspruch allerdings noch hinterherhinkt, ist vielerorts der flächendeckende Ausbau von Betreuungsangeboten. Nach Medienberichten fehlen noch rund 200.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder in der Bundesrepublik.

Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte bietet die sogenannte Kindertages- pflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung durch Tageseltern im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tageseltern. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das die Zielmarken des Kinderförderungsge- setzes bereits erreicht hat. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor, den die CDU beantragt hat. Von den insgesamt 16.387 mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindern unter drei Jahren besuchten zum Stichtag 1. März 2012 insgesamt 11.425 eine Kindertages- stätte, 4.962 waren bei Tageseltern.

Seit 2006 informiert die Kinder- und Jugendhilfestatistik jährlich über die öffentlich geförder- ten Kinder in Tagespflege und die dazugehörigen Pflegepersonen. Im März 2012 gab es in Schleswig-Holstein 1.884 öffentlich geförderte Tageseltern, die sich um 6.724 Kinder ge- kümmert haben. Das sind rund 500 Pflegestellen mehr als im Jahr 2006. Die Zahl der betreu- ten Kinder hat sich in dem Zeitraum fast verdreifacht. Nach Ansicht der Landesregierung macht diese Veränderung deutlich, dass sich die Kindertagspflege in Schleswig-Holstein von einer eher als Nebentätigkeit ausgeübten Beschäftigung hin zu einer professionalisierten, beruflich betriebenen Tätigkeit entwickelt hat.


23 Die Tagesmütter und Tagesväter haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote. So haben Pflegepersonen einen Anspruch auf Beratung, im Beruf begleitet zu werden, weite- re Qualifizierungsmaßnahmen oder Konfliktberatung. Da die Beratung und Unterstützung eine kommunale Angelegenheit ist, hat die Landesregierung aber nach eigenen Angaben keine Informationen über die Art, den Umfang und die Häufigkeit dieser Maßnahmen.

Ähnlich spärlich sind die vorhandenen Informationen zur Bezahlung. Der öffentliche Zuschuss kann je nach Kreis und Qualifikation der Tageseltern variieren, denn die Höhe des Einkom- mens wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also den einzelnen Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt. Zwischen 2,00 Euro und 4,50 Euro pro Stunde und Kind bezahlen die einzelnen Jugendämter den Betreuenden.

Kindertagespfleger ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Öffentlich geförderte Tagesmütter und Tagesväter müssen allerdings Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, Grundzüge der Eingewöhnung, Bildung und Erziehung von Kindern und ihrer Gesundheitsförderung sowie der Zusammenarbeit mit den Eltern haben. Verfügen sie nicht über diese Kenntnisse, werden sie in speziellen Qualifizierungskursen, die das Land jährlich mit 20.000 Euro fördert, theore- tisch und praktisch geschult. Ausgebildeten Erziehern oder sozialpädagogischen Assistenten reicht eine „verkürzte Qualifizierungsmaßnahme“. Fast jeder Dritte der 1.884 Tagespflegeper- sonen in Schleswig-Holstein hatte im März 2012 einen fachpädagogischen Berufsbildungsab- schluss.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Februar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 19. Februar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



24 Reihenfolge der Beratung der 8. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. Februar 2013 1 Entscheidung über den Einspruch gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 der Ge- 5 10:00 schäftsordnung 3 + 18 Regierungserklärung und Bericht der Landesregierung zu den An- 105 10:05 + 42 meldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 sowie Antrag zum Nord-Ostsee-Kanal 27 Baulicher Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 35 11:50

11 + Staatsvertrag sowie Antrag zur Sicherungsverwahrung und zur The- 35 15:00 21 rapieunterbringung 7 Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 35 15:35 10 Entwurf eines Glücksspielgesetzes 35 16:10 14 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung 35 16:45 Donnerstag, 21. Februar 2013 40 Novellierung des FAG 35 10:00 6 Gesetzentwurf für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegeh- 35 10:35 ren und Bürgerentscheide 15 Demenzplan erstellen und umsetzen 35 11:10 19 Familienpolitische Leistungen reformieren! 35 11:45

4 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes 70 15:00 25 Aktionsplan Politische Jugendbildung 35 16:10 20 Mehr Leichte Sprache in Schleswig-Holstein 30 16:45 37 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 17:15 Freitag, 22. Februar 2013 16+24 Anträge zur kommunalen Trinkwasserversorgung 35 10:00 32 Das Ehrenamt als Grundlage der aktiven Zivilgesellschaft 35 10:35 41 Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2013 35 11:10

13+30 Anträge zum Optionszwang und zur Optionsregelung 35 14:00 22 + Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung sowie Übertragung 35 14:35 38 des Tarifabschlusses für Beamte 23 Flexibilisierung des Einschulalters 35 15:10 28 EEG anpassen, Stromsteuer senken - Bürger entlasten 35 15:45 29 Reform der Lehramtsausbildung an den Universitäten Kiel und Flensburg 35 16:20 39 Situation der Tagespflege 35 16:55



25 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/523):

TOP 5 Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes 8 Abkommen über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe - und Mittelelbe 9 Gesetzentwurf zur Bereinigung des vorkonstitutionellen Landes-Staatshaftungsrechts 12 Gesetzentwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenschutzordnung des Landtags 17 Entwicklungen im Kleingartenwesen in Schleswig-Holstein 26 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets 31 Änderung der Geschäftsordnung des Landtages 34 Höhe der Ausgleichsforderung für den Fehmarnbelt-Tunnel 35 Chronisch kranken Kindern helfen - Kinderrehabilitation stärken 36 Kinderschutz in Schleswig-Holstein


Es ist beabsichtigt, den folgenden Punkt von der Tagesordnung abzusetzen:
33 Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbelt-Querung



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