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24.09.13
09:42 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Generaldebatten zum Haushalt, Schulgesetz und Infrastrukturentwicklung

109/2013 Kiel, 24. September 2013


Themen der Plenarsitzung: Generaldebatten zum Haushalt, Schul- gesetz und Infrastrukturentwicklung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. September, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Haushalt 2014, Schulgesetz und Infrastruktur. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungs- punkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum- online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen wer- den.
Mittwoch, 25. September, 10:00 bis 18:00 Uhr
Aktuelle Stunde

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat im Bundesrat zwei Tage vor der Bundestagswahl mit der Mehrheit der rot-grünen Länder ein Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern gestoppt. Brisant: Es gab einen einstimmigen Landtagsbeschluss aus Kiel für dieses Gesetz. Die FDP will den Fall nun in einer Aktuellen Stunde im Landtag zur Sprache bringen. Minis- terpräsident Torsten Albig (SPD) müsse erklären, „warum er das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung ignoriert“, begründen die Liberalen das parlamentari- sche Nachspiel.

„Klarer kann ein Ministerpräsident den Parlamentswillen nicht missachten“, heißt es auch bei der CDU. Albig und seine Regierung hätten rot-grüne Parteiinteressen im Bundestagswahl- kampf über die eindeutige und einstimmige Willensbekundung des Landtages gestellt. In sei- nem Beschluss rief der Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Damit ist das Gesetzesvorhaben gescheitert, weil so kurz vor der Bundes- tagswahl keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren blieb. Gesetzesvorhaben, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Um zu hohe Managergehälter zu vermeiden, sollte in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter war nicht vorgesehen. Im Bundesrat kam Kritik aus dem Lager der von SPD, Grünen und Linken geführten Länder. Sie werteten die Pläne als wirkungslos und unzureichend.

Die Landesregierung begründete das Abstimmmungsverhalten mit neuen Erkenntnissen, die Hauptversammlung sei nicht der geeignete Ort, um Managergehälter festzulegen. Dabei spie- le auch eine Rolle, dass nicht Kleinaktionäre, sondern oft Banken und Großaktionäre die Mehrheit haben. „Daher sollte über diesen Punkt neu nachgedacht werden.“ Zur FDP-Kritik hieß es Medienberichten zufolge: „Wir haben als Regierung eine eigene Rolle im Bundesrat und können auch nach eigenem Ermessen stimmen“.

Der Zeitpunkt des Aufrufs der Aktuellen Stunde ist noch nicht bekannt!

TOP 8, 9, 16, 17, 18 und 52 Haushaltsberatungen 2014, Gesetzentwürfe der Landesre- gierung (Drs. 18/941, 18/942), Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1155, 18/1156, 18/1157), Bericht der Landes- regierung (Drs. 18/1106), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 175 Minuten

Es geht um viel Geld, und es geht um die grundsätzliche Ausrichtung der Landespolitik: Der Landtag debattiert in Erster Lesung über den Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2014. Rund drei Stunden sind für die Aussprache vorgesehen, die die Opposition traditionell zur Generalabrechnung mit dem Regierungskurs nutzt.

Die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs: Der Entwurf enthält Nettoeinnahmen von rund 9,67 Milliarden Euro und Nettoausgaben in Höhe von etwa 10,05 Milliarden Euro. Die geplan- te Neuverschuldung für 2014 liegt bei 376,7 Millionen und damit rund 74 Millionen unter der Verschuldung für 2013. Damit wächst der Schuldenberg des Landes von derzeit gut 27 Milli- arden Euro weiter an. Geplant ist nach Angaben des Finanzministeriums, das strukturelle Defizit stärker abzusenken, als es das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse in der Lan- desverfassung vorsieht. Das Defizit beträgt 2014 rund 612 Millionen Euro und sinkt gegen- über 2013 um 156 Millionen Euro.
Die Verschuldungsgrenze des Landes werde um 59 Millionen Euro unterschritten. Zudem liege Schleswig-Holstein über 462 Millionen unter dem zulässigen strukturellen Defizit, das laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund möglich wäre. Die Auszahlung der Konsolidie- rungshilfe in Höhe von 80 Millionen Euro sei damit gesichert.

Konsolidierungsbemühungen: Um den klammen Landesetat zu konsolidieren, sollen alle Ministerien sparen. Die Kosten für die Eingliederungshilfe (690 Millionen Euro) sollen um ma- ximal 2,5 Prozent steigen. Zudem will die Landesregierung die Grunderwerbssteuer von fünf


2 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie anheben. Hiervon erwartet sich das Land im Jahr 2014 Mehreinnahmen von rund 66 Millionen Euro. Im Ergebnis liegen die Ausgabestei- gerungen unter den Einnahmesteigerungen, so das Finanzministerium: Die Nettoausgaben des Landes ohne den Kommunalen Finanzausgleich steigen 2014 um 1,94 Prozent, das sei ein deutlicher Rückgang gegenüber 2013.
Allerdings muss das Land seine Zahlungen an die Kommunen 2014 aufgrund gesetzlicher Vorgaben stark anheben. Verglichen mit dem Haushalt 2013 bedeutet dies für das Land ei- nen Anstieg des Kommunalen Finanzausgleichs um mehr als 19 Prozent oder 225 Millionen Euro.

Stellenabbau: Um das Ziel zu erreichen, bis 2020 zehn Prozent des Personals im Landes- dienst abzubauen, werden im Jahr 2014 weitere 613 Stellen reduziert. Seit 2011 bis Ende 2014 werden den Angaben zufolge insgesamt 1.575 Stellen abgebaut.

Ab 2018 werden – bei 8.000 Beamten – 122 Polizisten weniger ihren Dienst tun. Ab 2015 müssen auch Finanzverwaltung (105) und Justiz (57) mit weniger Stellen auskommen. Die Landesbetriebe für Straßenbau und Verkehr sowie Küstenschutz, Nationalpark und Meeres- schutz verlieren zehn Prozent ihrer Stellen.

Investitionen: Die Investitionen sinken weiter um 95 Millionen auf 667 Millionen Euro, zum Teil aufgrund von Sondereffekten und haushaltstechnischen Veränderungen. Somit fällt die Investitionsquote auf niedrige 6,6 Prozent. Etwa 50 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der jüngsten Bevölkerungsschätzung (Zensus) gehen zwar in die Sanierung der Infrastruktur, können aber aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht unter Investitionen verbucht werden.

Zensus-Einnahmen: Die positiven Einnahmen des Landes von etwa 50 Millionen Euro aus dem Zensus sollen 2014 nicht für neue dauerhafte Aufgaben ausgeben werden, sondern zur Sanierung der Infrastruktur dienen: Das Geld fließt in ein Sondervermögen zu Hochschulsa- nierung, in ein weiteres Sondervermögen „Energetische Sanierung“, in den Kita-Ausbau so- wie ins Breitbandnetz.
Schwerpunkte: Das Land erhöht seinen Betriebskostenzuschuss für Kinderkrippen und die Kindertagespflege um 16,25 Millionen Euro. Um Ausbildung und Fachkräftesicherung zu un- terstützen, will die Landesregierung die Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr von 708 auf 792 und im Freiwilligen Ökologischen Jahr von 120 auf 150 erhöhen. Die Plätze in der Altenpflege sollen um weitere 200 erhöht werden, so dass insgesamt 400 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Zudem soll der Betriebskostenzuschuss für die Theater nach siebenjäh- riger Durststrecke um 1,5 Prozent steigen. Und: Es werden 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sammlung des Volkskundemuseums zu verlegen und damit den Bau des Theaters am Hesterberg in Schleswig zu ermöglichen.



3 Kritik: Kritik kam in ersten Reaktionen aus der Opposition. „Die Landesregierung unter Füh- rung von Torsten Albig zeigt mit dem Haushaltsentwurf, dass ihr Konsum wichtiger ist als nachhaltiges Wirtschaften“, hieß es bei der CDU. Rot-Grün-Blau fahre das Land mit mehr Ausgaben und weniger Investitionen auf Verschleiß. Konsolidierung sei nirgends festzustellen und Modernisierung erscheine angesichts der historisch niedrigen Investitionsquote als Witz, kommentieren die Liberalen. Ohne die höhere Grunderwerbsteuer würde die Verfassungs- grenze überschritten, monieren die Piraten.

TOP 31, 34 und 45 Unterbringung und Ausbildung von Flüchtlingen sowie Entwicklung des Asylrechts, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1142), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen, die in den letzten Monaten aus dem Bürger- kriegsland Syrien nach Deutschland gekommen sind, fordert die CDU ein gemeinsames Kon- zept von Land und Kommunen zur „menschenwürdigen Unterbringung“ der Betroffenen. Wenn die Zahl der Flüchtlinge innerhalb kurzer Zeit stark ansteige, drohe sowohl in der Auf- nahmeeinrichtung des Landes in Neumünster als auch in den Kommunen eine Überlastung, stellt die Union fest.

Die Bundesregierung hat im März beschlossen, in diesem Jahr insgesamt 5.000 Bürger- kriegsflüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Die ersten 3.000 sollten im Juni kommen, die rest- lichen 2.000 vor Beginn des Winters. Nach einem Bund-Länder-Verteilungsschlüssel werden 160 Syrer in Schleswig-Holstein untergebracht. Daneben gibt es bereits seit letztem Jahr ei- nen Abschiebe-Stopp für abgelehnte syrische Asylbewerber.

Zudem erhalten Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die von ihren Verwandten in Schleswig- Holstein aufgenommen werden, vom Land eine Aufenthaltsgenehmigung. In 13 anderen Bundesländern ist dies ebenfalls möglich. Landes-Innenminister Andreas Breitner (SPD) hat seinen Amtskollegen in Berlin, Hans-Peter Friedrich (CSU), aufgefordert, eine bundesweite Regelung für den „Familiennachzug“ zu schaffen.

TOP 12 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP und CDU (Drs. 18/1125), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

FDP und CDU wollen die Bestimmungen für den Spielerschutz in den Spielbanken des Lan- des verschärfen. Die beiden Oppositionsfraktionen regen an, in den Kasinos die gleichen Regelungen einzuführen, die auch für Spielhallen geplant sind. Hintergrund: Die Landesregie- rung hat im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zahlreiche Einschränkungen für Daddel- Hallen vorsieht.



4 Wer den Spielerschutz sicherstellen wolle, der dürfe nicht Spielhallen und Spielbanken unter- schiedlich behandeln, monieren Liberale und Union: „Während in privat betriebenen Spielhal- len zur Bekämpfung der Spielsucht das Rauchen und der Verzehr von Snacks verboten wer- den soll, darf in staatlichen Spielbanken auch künftig geraucht und sogar alkoholische Ge- tränke weiterhin ausgeschenkt werden. Diese unterschiedliche rechtliche Behandlung lässt sich nicht erklären.“

Es sei nicht nachzuvollziehen, dass Spielhallen immer stärkere Auflagen gemacht würden – „bis zum Verbot eines Verzehrs von Schokoriegeln“ –, während in Spielbanken das „Glücks- spiel unter Einfluss von Alkohol im Rauchnebel“ weitergehen dürfe. Bislang sieht das Spiel- bank-Gesetz beispielsweise vor, dass bis zu 60 Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt wer- den dürfen. Der Ausschank alkoholischer Getränke ist ebenso erlaubt wie der Verkauf von Speisen und das Rauchen. „Wir können keine Unterscheidung zwischen Sucht in Spielban- ken und Sucht in Spielhallen sehen“, heißt es bei FDP und CDU.

TOP 13 und 24 Änderung des Sparkassengesetzes und Antrag zu den Herausforde- rungen der Sparkassen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/1135), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1126), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Die Landesregierung bringt die nächste Änderung des Sparkassengesetzes auf den Weg. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Geldinstitute dauerhaft zu stabilisieren. Der Entwurf er- weitert den Kreis derjenigen, die sich an Sparkassen beteiligen können – allerdings ohne den Einstieg von Großbanken oder der Hamburger Sparkasse (Haspa).

Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass sich alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Krei- se und Zweckverbände am Stammkapital öffentlich-rechtlicher Sparkassen beteiligen können. Zudem sollen sich nur Sparkassen beteiligen können, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Beteiligungsmöglichkeit wird von 25,1 Prozent auf 49,9 Prozent ausgeweitet.

Außerdem soll künftig der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein Anteile am Stammkapital erwerben können, um besonderen Belastungssituationen zu begegnen oder stille Einlagen abzulösen. Die Beteiligung bleibt aber eine zeitlich befristete Ausnahme.

Kritik gab es erneut von der Union: Mit der Streichung der Beteiligungsmöglichkeit öffentlich- rechtlicher Sparkassen aus anderen Bundesländern werde den hiesigen Sparkassen ein wei- terer potenzieller Kapitalzugang versperrt. Die FDP fordert bis November einen schriftlichen Bericht, wie sich die verschärften Eigenkapital-Bestimmungen für Banken auf die Kassen im Lande auswirken.

Bereits im Januar hatte der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW das alte Sparkassengesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung geändert und Beteiligungen von

5 Großbanken einen Riegel vorgeschoben. Auch ein Einstieg der Haspa ist seitdem nicht mehr möglich, denn sie hat eine andere Rechtsform.

Hintergrund für die erste Änderung des Sparkassengesetzes in diesem Jahr war ein Ein- stiegs-Angebot der Sparkasse Hohenwestedt an die Haspa. Nach Ansicht der Regierungsko- alition hätte dieser Präzedenzfall Großbanken die Gelegenheit geboten, sich bei Sparkassen einzuklagen - die Opposition sah dagegen keine solche Gefahr. Unterdessen hat die Kieler Fördesparkasse für 3,5 Millionen Euro einen 25,1-prozentigen Anteil an der Sparkasse Ho- henwestedt übernommen.

TOP 42 Tätigkeit des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/1121), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten (keine Ausspra- che)

Donnerstag, 26. September, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf Lan- desregierung (Drs. 18/1124), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Als zentrales Element ihres Regierungsprogramms hat die Koalition eine grundlegende Re- form des Schulsystems vorgelegt. Ziel von SPD, Grünen und SSW ist es, mehr „Bildungsge- rechtigkeit“ zu schaffen und mehr Kinder zu einem höheren Abschluss zu frühren. In den ver- gangenen Monaten konnten Lehrer, Schüler, Eltern und Kommunen auf den sogenannten Bildungskonferenzen Stellung beziehen. Nun berät der Landtag in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Geplant ist, dass das Regelwerk zum Schuljahr 2014/15 in Kraft tritt.

Mit dem Koalitionsvorschlag soll das geltende Gesetz, das CDU und FDP im Jahr 2011 be- schlossen haben, an einigen zentralen Punkten geändert werden. So wird die bisherige Wahl- freiheit der Gymnasien zwischen dem G8- und dem G9-Abi wieder abgeschafft – bestehende G9-Schulen erhalten Bestandsschutz. Für die Abschaffung der Wahlfreiheit gebe es „kein einziges bildungspolitisches Argument“, heißt es bei der FDP. Die CDU attackiert die Pläne für einen längeren gemeinsamen Unterricht aller Schüler an Gemeinschaftsschulen. „Die Lernrückstände der Schüler, die bis zur zehnten Klasse in gemischten Lerngruppen unterrich- tet werden, können diese in der Oberstufe nicht mehr aufholen.“

Die Kernpunkte des Koalitionsentwurfs:

Zweigliedriges Schulsystem: Nach der Grundschule können Schüler nur noch zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wählen. Die bisherigen 42 Regionalschulen sollen bis zum 1. August 2014 zum Großteil in Gemeinschaftsschulen umgewandelt sein. 12 der 42



6 Schulen erreichen die Mindestzahl von 240 Schülern nicht und werden geschlossen, fünf wei- tere Regionalschulen sind gefährdet.

Neue Schulabschlüsse: Der Hauptschulabschluss und die Mittlere Reife (Realschulab- schluss) werden abgeschafft. Stattdessen wird an Gemeinschaftsschulen nach neun Jahren die „Berufsbildungsreife“ erreicht, nach zehn Jahren der „Mittlere Abschluss“ und das Abitur nach 13 Jahren - also neun Jahre nach der Grundschule.

Gymnasien: Das Abitur wird in der Regel nach acht Jahren (G8) erworben. Bestandsschutz erhalten die landesweit elf Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang und die vier Gymna- sien, die G8 und G9, das sogenannte Y-Modell, anbieten.

Kooperationen von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien: Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe können mit Gymnasien, Beruflichen Gymnasien oder Gemeinschaftsschu- len mit Oberstufe eine Kooperation vereinbaren. Schüler kennen dann schon frühzeitig ihre jeweilige künftige Oberstufe.

Binnendifferenzierung an Gemeinschaftsschulen: Es soll keine abschlussbezogenen Klassenverbände mehr geben. Die Ausnahme: Langsamer lernende Schüler können den Stoff der letzten beiden Schuljahre für den Hauptschulabschluss in drei Jahren machen. Hier- für soll es sogenannte „Flexi-Klassen“ geben. Der Unterricht an Gemeinschaftsschulen findet in „binnendifferenzierender“ Form statt. Ab Jahrgangsstufe 7 sind Lerngruppen in einzelnen Fächern - etwa Mathematik, Deutsch oder Englisch - nach Leistungsfähigkeit möglich.

Gymnasien und Gemeinschaftsschulen unter einem Dach: Bisher sind landesweit sechs Gymnasien und Regionalschulen organisatorisch verbunden - was sich laut Bildungsministe- rium bewährt hat. Auch nach der Umwandlung der Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen sollen deshalb diese mit den Gymnasien weiterhin unter einem Dach organisatorisch verbun- den sein.

Pädagogik: Die Begriffe „Bildung“ und „Erziehung“ im bisherigen Gesetz werden durch die Formulierung ‚pädagogische Ziele‘ ersetzt. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sowohl in der Alltagssprache wie auch in der Wissenschaft unter ‚Bildung’ und ‚Erziehung’ ganz Unterschiedliches, oft sogar Gegensätzliches verstanden würden.

TOP 21 und 49 Große Anfrage zur Lehrersituation und Bericht über die Unterrichtssi- tuation im Schuljahr 2012/13, Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/863), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1123), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Zwei umfangreiche Regierungspapiere beleuchten die Situation an den schleswig- holsteinischen Schulen.

7 Thema Lehrer: Von den über 26.000 Lehrern in Schleswig-Holstein sind etwa 45 Prozent älter als 50 Jahre, mehr als 3.500 davon sind über 60. Das geht aus der Antwort auf die gro- ße Anfrage der Piraten-Fraktion hervor. Es wird erwartet, dass bis 2025 insgesamt etwa 9.700 Lehrer in den Ruhestand gehen werden. Davon sind vor allem die Gymnasien betrof- fen. Demgegenüber hat sich aber auch die Zahl der jüngeren Lehrer zwischen 30 und 39 in den letzten zehn Jahren um 1.350 erhöht – auf über 6.000

Im Jahr 2014 werden in der Laufbahn Grund- und Hauptschule voraussichtlich 156 angehen- de Deutsch-Lehrer ihr Referendariat beenden, bei den Mathelehrern sind es 100 weniger. Für Deutschlehrer bewerten die Landesregierung und die Kultusministerkonferenz die Einstel- lungschancen als gut, für das „Mangelfach“ Mathe sogar als sehr gut. Wie hoch der Einstel- lungsbedarf in den einzelnen Fächern insgesamt sein wird, ist nach Regierungsangaben „se- riös nicht ermittelbar“.

Da sich die Anzahl der Lehrerstellen an der Entwicklung der rückläufigen Schülerzahlen ori- entiert, sollen bis 2017 jährlich Stellen abgebaut werden. Die Zahl der Stellen –Vollzeit und Teilzeit– soll in den nächsten vier Jahren von 22.610 auf 21.150 sinken.

Thema Unterrichtsiatuation: Im vergangenen Schuljahr ist die Anzahl der Schüler an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent gesunken. Dies geht aus dem Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2012/2013 der Landesregie- rung hervor. Die Zahl der Einschulungen sank erneut. Somit wurde die Entwicklung der letz- ten Jahre fortgesetzt.

Das Gymnasium ist weiterhin die beliebteste weiterführende Schule in Schleswig-Holstein: Trotz des ersten Rückgangs seit 1996 führt es die Liste der Schularten an. Abendgymnasien, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe waren zudem mehrheitlich von Mäd- chen besucht. So waren 52,4 Prozent aller Gymnasiasten weiblich. Demgegenüber steht ein Jungenanteil von etwas mehr als 65 Prozent an den Fachoberschulen. Auch an Berufsschu- len und Berufsoberschulen gab es mehr Jungen als Mädchen. In den Förderzentren waren fast 64 Prozent der Schüler Jungen.

Das Ministerium stellt in seinem Bericht weiterhin fest, dass im Schuljahr 2012/2013 mehr als 400 Lehrkräfte auf frei werdende Stellen unbefristet in den Schuldienst übernommen wurden. Im Vorbereitungsdienst stellte das Land fast 550 Bewerber ein, die Mehrheit davon aus Schleswig-Holstein.

Insgesamt zeigt sich die Regierung in ihrem Bericht zufrieden: „Die Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein konnte in diesem Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen und För- derzentren auf dem Niveau des Vorjahres gehalten und an den berufsbildenden Schulen er- neut erhöht werden.“

8 TOP 26 und 38 Schriftspracherwerb und Rechtschreibung an den Grundschulen, An- trag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1128), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1149), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

CDU und FDP fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ an den Grundschulen nicht mehr unterrichtet wird. Dabei sind die Oppositi- onsparteien nicht allein, auch der Schleswig-Holsteinische Elternverein wird in den Medien mit der Aussage zitiert: „Die Methode abschaffen, komplett!“

Die Idee der umstrittenen Lernmethode des Reformpädagogen Jürgen Reichen ist, dass Schüler zunächst die Laute von Wörtern erfassen und aus einer sogenannten Anlauttabelle heraussuchen sollen, um die Wörter danach aufzuschreiben. Erst später wird auf die Recht- schreibung geachtet. Demnach wäre zum Beispiel „Schtrase“ statt „Straße“ in dieser Phase erlaubt.

In welchem Umfang „Lesen durch Schreiben“ tatsächlich genutzt wird, liegt in den Händen der Schulen. Laut der Regierungsantwort auf eine kleine Anfrage der CDU (18/1100) ist nicht bekannt, welche Methoden die Schulen des Landes in der Praxis konkret anwenden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft schätzt laut Medienberichten aber, dass „Lesen durch Schreiben“ im Methodenmix mit anderen Ansätzen kombiniert wird. Direkte Fortbildun- gen zu „Lesen durch Schreiben“ bietet das Lehrer-Fortbildungsinstitut IQSH nicht an.

Befürworter von Reichens Ansatz betonen, dass damit die Kompetenz von Schülern, umfang- reiche Texte zu verfassen, gestärkt werde. Ferner erhöhe die Methode den Spaß am Lesen- lernen. Außerdem sei es heute nicht mehr erwünscht, den größten Teil des Deutschunter- richts mit dem Lernen der Rechtschreibung zu verbringen. Stattdessen solle mehr Wert auf argumentative Fähigkeiten oder Erörterungen gelegt werden.

Kritiker sehen hingegen die Gefahr, dass sich durch diesen Ansatz Fehler einprägen, die spä- ter nicht mehr zu korrigieren sind. In ihrem Antrag führt die FDP-Fraktion an, es sei wissen- schaftlich erwiesen, dass die Methode „zu verminderten Rechtschreibleistungen“ führe. Daher soll die Regierung die Schulen über Forschungsergebnisse zu dem Themenfeld informieren und ihnen ausdrücklich empfehlen, „Lesen durch Schreiben“ nicht anzuwenden. Auch die CDU spricht sich klar gegen „Lesen durch Schreiben“ aus.

TOP 30 Planungen der Landesregierung: Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1141), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Rede- zeit 5 Minuten

Im Juni hat die Landesregierung angekündigt, dass die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen der dänischen Minderheit „auf ein transparentes und modernes Finanzierungssys-



9 tem“ umgestellt werden sollen. Die FDP fragt nun nach, wie das konkret aussehen soll und fordert einen schriftlichen Regierungsbericht bis November.

Seit Jahresanfang erhalten die Schulen des Dänischen Schulvereins wieder den gleichen Schülerkostensatz wie die staatlichen deutschsprachigen Schulen. Die schwarz-gelbe Vor- gängerregierung hatte die Zuschüsse an die dänischen Schulen im Vergleich zu den öffentli- chen deutschsprachigen Schulen von 100 auf 85 Prozent abgesenkt. Mit den deutschen Pri- vatschulen laufen derzeit Verhandlungen. Sie erhalten momentan 80 Prozent des Schüler- kostensatzes.

Im Lande gibt es rund 70 Schulen in privater Trägerschaft. Neben den 48 Schulen der däni- schen Minderheit gibt es zehn freie Waldorfschulen sowie christliche und heilpädagogische Schulen mit insgesamt rund 5.000 Schülern. In Schleswig-Holstein besuchen 4,3 Prozent der Schüler eine freie Schule, im Bundesdurchschnitt sind es rund acht Prozent. Die Waldorf- schulen im Lande hatten in den letzten Jahren mehrfach darauf verwiesen, dass die Zu- schüsse in Schleswig-Holstein unterhalb des Bundesschnitts lägen.

TOP 36 Minderheiten bei der Europäischen Kommission, Unterstützung von europäi- schen Bürgerinitiativen und Arbeit der FUEV in Schleswig-Holstein, Antrag der Frakti- onen der SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1147), geplan- ter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen fordern EU-weit verbindliche Standards für die Rechte nationaler Minderheiten – und stellen sich hinter die europaweite Bürgerinitiative zu diesem Thema, die unter dem Namen „Minority Safepack Initiative“ von der „Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen“ (FUEV) in Flensburg angestoßen wurde. Dass diese Initiative Mitte September von der EU-Kommission zurückgewiesen wurde, sorgt für Protest bei der Koalition.

Unter dem Motto „Du bist nicht allein“ haben sich die Initiatoren, die beispielsweise auch aus Schottland, Flandern, Katalonien, dem Baskenland und Südtirol stammen, zu der Initiative zusammengeschlossen. Sie fordern einen europaweiten Rechtekatalog für sogenannte auto- chthone, also seit Jahrhunderten in ihrer Heimat verwurzelte Minderheiten. Angemahnt wer- den etwa die Anerkennung von Minderheiten-Sprachen als Schulsprache, ein leichterer Zu- gang der Minderheiten zu europäischen Fördertöpfen und Minderheiten-Klauseln im Wahl- recht zum EU-Parlament. In der Initiative wird darauf verwiesen, dass es „alleine in der EU neben den 23 Amtssprachen über 60 Regional- oder Minderheitensprachen gibt, die von rund 40 Millionen Menschen gesprochen werden“.

Seit dem Vertrag von Lissabon 2009 gibt es das Instrument der europaweiten Bürgerinitiative: Eine Million Menschen aus sechs verschiedenen Ländern müssen binnen eines Jahres einem Anliegen zustimmen, damit die EU-Kommission sich mit dem Thema befasst. Dazu kommt es



10 bei der FUEV-Initiative nun aber nicht – Brüssel hat sich für nicht zuständig erklärt. Dies sei „unfassbar und nicht nachvollziehbar“ heißt es dazu bei der SPD im Landtag.

TOP 3 Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/890), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/1134), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Nach heftigen Diskussionen steht das Grünlandgesetz der Nord-Ampel vor der Verabschie- dung. Das Umweltministerium will den Umbruch von Dauergrünland zu Ackerflächen stark einschränken, um Natur und Umwelt zu schützen. Bauern-Vertreter sind in den Ausschussbe- ratungen hiergegen auf die Barrikaden gegangen. Sie beklagen einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte. Die genaue Ausformulierung des Gesetzes will der Umwelt- und Agrarausschuss am Mittwoch, am Rande der Plenarsitzung, festlegen.

Das geplante Gesetz untersagt die Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besonders sensible Gebiete wie Wasserschutzgebiete, Gewäs- serrandstreifen oder Moorböden gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Das Gesetz soll für alle Landwirte gelten, und nicht nur für solche, die EU-Direktzahlungen erhalten, wie es die derzeitige Dauergrünland-Erhaltungsverordnung vorsieht.

Das Argument der Regierung: In den letzten Jahren ist in Schleswig-Holstein viel Grünland umgebrochen und in Ackerflächen verwandelt worden, etwa für den Anbau von Energiemais. Dies habe „teilweise verheerende ökologische Folgen“ mit sich gebracht, zum Beispiel Arten- sterben und Treibhausgase.

Umweltverbände haben das Vorhaben während der Ausschussberatungen begrüßt. Der BUND merkte an, die verschärfte Bestimmung „dient dem Schutz des Klimas und dem Erhalt der biologischen Vielfalt –insbesondere dem Schutz von Wiesenvögeln– sowie dem Gewäs- ser- und dem Bodenschutz“. Der NABU begrüßt das geplante Umwandlungsverbot von Grün- land in „Weihnachtsbaum- und Schmuckgrünkulturen“. Denn diese Nutzung zerstöre den Le- bensraum vieler Tierarten.

Demgegenüber kritisiert der Bauernverband, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Eigentum „in nicht zulässiger Weise“ beschnitten werde – zumal nun auch zahlreiche Flächen geschützt werden sollen, die gar keine besondere ökologische Bedeutung hätten: „Dauer- grünland ist nicht gleich Dauergrünland.“ Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter be- fürchtet erhebliche Nachteile für die Milchbauern: „Es darf nicht sein, dass diejenigen, die heute schon besonders viel für den Klima- und Artenschutz in der Fläche tun, immer wieder zu den Verlierern gehören.“

Von Dauergrünland spricht die Landesregierung, wenn die Fläche mindestens fünf Jahre in dieser Form besteht. Es umfasse in Schleswig-Holstein knapp ein Drittel der landwirtschaftli-

11 chen Nutzfläche – 2012 waren das 340 000 Hektar. Vor allem zwischen 2003 und 2008 ist das Dauergrünland im Lande laut Umweltministerium stark zurückgegangen: von 363.000 Hektar auf 335.000 Hektar. Zwar sei der Rückgang mit einer Landesverordnung zum Um- bruchverbot 2008 zunächst gestoppt worden, aber diese Verordnung könnte in Kürze auslau- fen, wenn bestimmte Quoten unterschritten werden. Dann wäre das Grünland nach Überzeu- gung der Landesregierung ungeschützt, und es würde ein großer Flächenverlust drohen.

Flankiert wird das Gesetz durch Ergänzungen im Landeswassergesetz und im Naturschutz- recht. So sollen in Schleswig-Holstein fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt wer- den. Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist innerhalb eines Meters verboten. Für Trinkwasserschutzgebiete gelten besondere Vorgaben, um die Belastung des Grundwas- sers mit Nitrat zu verringern.

TOP 37 Attraktivität der Landespolizei erhalten, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1148), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalition will die „Attraktivität der Landespolizei erhalten“. Dazu unterbreitet sie fünf Vor- schläge.

Ziel müsse es sein, möglichst breite Bevölkerungsschichten für den Polizeiberuf zu interessie- ren. Auch sollen mehr Bewerber mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewonnen werden, um in der Landespolizei „die Vielfältigkeit der Menschen in Schleswig-Holstein“ ab- zubilden. Ein besonderes Augenmerk legen die Koalitionsfraktionen auf die flächendeckende Ausstattung der Polizei mit Computersystemen zur Bekämpfung der Internetkriminalität und zur Recherche. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu ent- wickeln.

Zu prüfen sei auch, ob die Einstellung von externen Spezialisten, etwa in den Bereichen Wirt- schafts- und Internetkriminalität, gefördert werden kann. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer Sonderlaufbahn in Betracht gezogen werden. Angesichts solcher Überlegungen ebenfalls auf dem Prüfstand: der Grundsatz des sogenannten „Einheitspolizisten“. Darunter ist die vom Dienstzweig unabhängige, generalistische Ausbildung der Polizisten zu verstehen. Abschlie- ßend wird die Landesregierung gebeten, einen Bericht zu Überstunden und Beförderungen vorzulegen.

Derweil gehen laut Medienberichten über 700 Beamte gerichtlich gegen das Land Schleswig- Holstein vor, 500 davon sind Polizisten. Der Grund: 2009 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Beamtenbesoldung nach Lebensalter als Form der Altersdiskriminierung gewertet. Drei Jahre später führte das Land eine Besoldung ein, die sich an den tatsächlich geleisteten Berufsjahren orientiert. Nach Meinung von Betroffenen kam die Neuregelung aber zu spät. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei hatte man sich mit dem Finanzministe-

12 rium auf einen Musterprozess zu dem Thema geeinigt – das Ministerium bestreitet dies je- doch. Somit muss nun jeder Beamte selber klagen. Sollten sie in der Sache Recht bekom- men, könnten auf das Land Mehrkosten bis zu 20 Millionen Euro zukommen.

Freitag, 27. September, 10:00 – 12:30 Uhr
TOP 4 und 7 Gesetzentwürfe "Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbe- werbs" sowie "Mindestlohngesetz" und Antrag zu Lohnuntergrenzen, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/827), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/1139), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Gegen heftige Proteste der Opposition wollen SPD, Grüne und SSW zwei Kernpunkte ihrer Arbeits- und Sozialpolitik durch den Landtag bringen: den gesetzlichen Mindestlohn und das Korruptionsregister.

Thema Mindestlohn: Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist oder die „überwiegend“ vom Land bezuschusst werden, sollen ihren Mitarbeitern künftig einen Mindestlohn von 9,18 Euro zahlen. Dieser Vorstoß der Koalitionsfraktionen fand im Wirtschaftsausschuss auch die Unterstützung der Piraten. CDU und FDP waren dagegen, scheiterten aber mit ihren Gegen- vorschlägen.

Wer Geld vom Land erhalte, „muss sich im Gegenzug verpflichten, seine Beschäftigten min- destens in der Höhe des Mindestlohns zu entlohnen“. heißt es bei der Nord-Ampel. Arbeitge- ber, die „ihren sozialen Verpflichtungen“ nicht nachkämen, dürften nicht von öffentlichen Gel- dern profitieren. Die Summe von 9,18 Euro entspricht der untersten Lohngruppe im öffentli- chen Dienst.

Die CDU setzt dagegen, genauso wie die Liberalen, auf „verbindliche Lohnuntergrenzen“, die je nach Branche und Region unterschiedlich ausfallen können. Eine unabhängige Kommissi- on aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft soll die Standards festlegen. Die Lohnfindung sei Aufgabe der Tarifpartner. Die Gegenanträge der beiden Oppositionsfraktio- nen scheiterten jedoch im Ausschuss.

Thema Korruptionsregister: Unternehmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfehlungen vorgeworfen werden, sollen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf nennt rund 30 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag ins Register führen können. Hierzu zählen Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Urkundenfäl- schung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit. Öffentliche Auftraggeber aber auch die Strafverfolgungsbehörden sollen verpflichtet werden, einschlägige Unternehmen „unverzüg- lich“ ans Register zu melden.



13 Ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro (bei Dienstleistungen) beziehungsweise 50.000 Euro (bei Bauaufträgen) müssen öffentliche Stellen beim Register nachfragen, bevor sie einer Firma den Zuschlag geben. Landet eine Firma im Register, so soll die Auftragssperre ein bis drei Jahre betragen – je nach Schwere des Vergehens. Schleswig-Holstein will das Register gemeinsam mit Hamburg betreiben.

Auch hier gab es während der Ausschussberatungen heftige Kritik seitens der Opposition. So wurde moniert, dass allein der Verdacht auf eine Straftat ausreichen soll, um im Register zu landen. Zudem klagt die Staatsanwaltschaft über die Belastung durch zusätzliche Melde- pflichten. Die FDP erwägt nach eigenen Angaben eine Normenkontrollklage vorm Landesver- fassungsgericht.

Mindestlohngesetz und Korruptionsregister ergänzen das im April von der Nord-Ampel be- schlossene Tariftreue- und Vergabegesetz: Unternehmen, die sich um einen Auftrag des Landes oder eines Unternehmens mit Landesbeteiligung bewerben, müssen demnach ihre Mitarbeiter nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen. Wo es keinen allgemeinen Tarif gibt, sollen sich die Anbieter schriftlich verpflichten, ebenfalls mindestens 9,18 Euro pro Stunde zu zahlen. Das Gesetz erwähnt vor allem die Bereiche Bau, Transport, Dienstleistun- gen und öffentlicher Nahverkehr. Verstößt eine Firma gegen die Vorgaben, droht ein Aus- schluss von öffentlichen Ausschreibungen für drei Jahre.

TOP 50 Bürokratieaufwand halbieren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/903), Be- richt der Landesregierung (Drs. 18/1103), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In der Mai-Tagung hatte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) in einer Regierungserklärung angekündigt, die Bürokratiekosten für Schleswig-Holsteins Unternehmen bis Ende des Jahr- zehnts halbieren zu wollen. Die FDP hat nachgehakt, wie das genau geschehen soll. Nun liegt der entsprechende Bericht vor. Tenor: Die Staatskanzlei setzt beim Bürokratie-Abbau auf einen „Dreischritt“.

Zum einen sollen Vorschriften aufgehoben, vereinfacht und zusammengefasst werden. Als erfolgreiche Beispiele hierfür werden einfachere Verfahren bei Baugenehmigungen genannt. Des Weiteren sollen Verfahrensabläufe verschlankt werden. Dies sei bereits beim Arbeits- schutz auf Seeschiffen passiert, wo nur noch die Berufsgenossenschaft, aber nicht mehr zu- sätzlich die Seemannsämter zuständig seien. Und: Die Landesregierung setzt auf elektroni- sche Verfahren, das so genannte E-Government. Hier werden das internetgestützte Beteili- gungsverfahren an der Landesplanung oder die einheitliche Behörden-Rufnummer 115 ge- nannt.

Grundsätzlich sei die Senkung der Bürokratiekosten eine „hervorragende Verpflichtung der Landesregierung“, heißt es in dem Bericht. Allerdings lägen viele der Informationspflichten, die

14 die Wirtschaft gegenüber dem Staat zu erfüllen hat, „außerhalb der Reichweite originär schleswig-holsteinischer Rechtsquellen“ – etwa in der Steuer- und Sozialgesetzgebung des Bundes oder bei der EU. Grundsätzlich mahnt die Staatskanzlei einen „Kulturwandel im Um- gang mit Vorschriften und Rechtssetzung mit einer entsprechenden quantitativen Einschrän- kung“ an.

TOP 22, 23, 25, 28 und 39 Anträge zum Autobahnbau, zur Elbquerung, zum Schienen- verkehr sowie zum Bundesverkehrswegeplan und zur LKW-Maut, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/1062, 18/1127, 18/1150), Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (Drs.18/1111neu), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1137), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Voraussichtlich ab dem nächsten Jahr wird die Autobahn 7 zwischen Bordesholm und dem Elbtunnel ausgebaut – und es sei zu befürchten, dass die ohnehin stau-anfällige Trasse wei- ter verstopft, so CDU und FDP. Die Union fordert deswegen, die Bahnlinien der AKN und der S-Bahnlinie 4 im Hamburger Rand aufzurüsten. Zudem wiederholen die Christdemokraten ihre Bedenken gegen die geplante Stadtregionalbahn in Kiel. Dieses Projekt sei derzeit nicht finanzierbar. Die FDP will die A7 dadurch entlasten, dass die A20 mitsamt der geplanten Elb- querung westlich von Hamburg zügig gebaut wird.

Die Christdemokraten regen für die AKN eine höhere Taktzahl in den Stoßzeiten an: alle zehn Minuten ein Zug von Ulzburg-Süd nach Norderstedt zwischen 5.30 Uhr und „über 8.30 Uhr hinaus“ sowie zwischen 18.00 und 20.00 Uhr. Außerdem soll die Bahn bis 2.00 Uhr mor- gens regelmäßig verkehren. Darüber hinaus fordert die Union bis November einen Bericht zu den Planungen der Landesregierung in diesem Bereich.

Anfang September hatten sich Hamburg und Schleswig-Holstein mit der Deutschen Bahn auf das weitere Vorgehen zum Bau der S-Bahnlinie 4 verständigt. Bei einer gemeinsamen Kabi- nettssitzung in Hamburg unterzeichneten Bürgermeister Olaf Scholz und Ministerpräsident Torsten Albig (beide SPD) mit der DB Netz AG eine Absichtserklärung, wonach die Bahn die Entwurfs- und Genehmigungsplanung übernimmt. Insgesamt soll die neue S-Bahnlinie rund 630 Millionen Euro kosten. Geplant ist eine direkte Verbindung zwischen Hamburg und Bad Oldesloe sowie zu Hauptverkehrszeiten ein Zehn-Minuten-Takt nach Ahrensburg.

Die FDP geht davon aus, dass die A7 wegen der Bauarbeiten nördlich wie südlich der Elbe bis 2030 zum Nadelöhr wird. Die Liberalen drängen deswegen erneut darauf, die A20 mit- samt der geplanten zusätzlichen Elbquerung westlich von Hamburg zügig fertig zu stellen. Um die Planfeststellung noch während der laufenden Wahlperiode abzuschließen, soll der zuständige Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zusätzliches Personal einstellen. Zudem macht sich die FDP für eine Öffentlich-Private Partnerschaft beim Bau des neuen Elbtunnels stark. Hierbei übernehmen private Investoren die Bau-Finanzierung und holen sich die Kosten



15 dann später über eine Maut zurück. Zuletzt hatte ein französischer Konzern sein Interesse bekundet.

Weitere Themen der Verkehrsdebatte sind die LKW-Maut und der Bundesverkehrswegeplan. Die FDP sperrt sich gegen eine Ausweitung der LKW-Maut auf Landes-, Kreis- und Gemein- destraßen. Während des Bundestagswahlkampfes hatte sich der Spitzenkandidat der Grü- nen, Jürgen Trittin, dafür ausgesprochen, die bisherige Autobahn-Maut auch auf anderen Straßen einzuziehen. Lastwagen als Hauptverursacher von Straßenschäden sollten so ver- stärkt an den Reparaturkosten beteiligt werden.

Die Union will weitere schleswig-holsteinische Strecken in den neuen Bundesverkehrswege- plan schreiben: die B202 zwischen Raisdorf und Oldenburg soll nach Vorstellung der CDU in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden, ebenso der dreispurige Ausbau der B5 zwi- schen Heide und der dänischen Grenze. Die östliche Elbquerung im Zuge der A21 soll in den weiteren Bedarf. Der Verkehrswegeplan wird bis 2015 neu geschrieben und soll mindestens für die nächsten zehn Jahre gelten. Hierin beschreibt das Bundesverkehrsministerium die zentralen Verkehrsvorhaben in der Bundesrepublik.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die August-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 24. September, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



16 Reihenfolge der Beratung der 14. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. September 2013 8, 9, Haushaltsberatungen 2014 175 10:00 16, 17, 18, 52

31, Unterbringung und Ausbildung von Flüchtlingen sowie Entwicklung 35 15:00 34, 45 des Asylrechts 12 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes 35 15:35 13 + Änderung des Sparkassengesetzes und Antrag zu den Herausforderun- 35 16:10 24 gen der Sparkassen 42 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 16:45 Donnerstag, 26. September 2013 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 70 10:00 21+ Große Anfrage zur Lehrersituation und Bericht über die Unterrichts- 35 11:10 49 situation im Schuljahr 2012/13 26 + Schriftspracherwerb und Rechtschreibung an den Grundschulen 35 11:45 38 30 Planungen der Landesregierung: Neuordnung der Ersatzschulfinan- 5 12:20 zierung

36 Minderheiten bei der Europäischen Kommission, Unterstützung von 35 15:00 europäischen Bürgerinitiativen und Arbeit der FUEV in Schleswig- Holstein 3 Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland 40 15:35 37 Attraktivität der Landespolizei erhalten 35 16:15 Freitag, 27. September 2013 4 + 7 Gesetzentwürfe "Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen 40 10:00 Wettbewerbs" sowie "Mindestlohngesetz" und Antrag zu Lohnunter- grenzen 50 Bürokratieaufwand halbieren 35 10:40 22, Anträge zum Autobahnbau, zur Elbquerung, zum Schienenverkehr sowie 70 11:15 23, zum Bundesverkehrswegeplan und zur LKW-Maut 25, 28, 39



17 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/1174):
TOP 5 Gesetz zur Einführung des Streikrechts für bestimmte Beamtinnen und Beamte 6 Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes 10 Gesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften 14 Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung 15 Gesetz zur institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbandes 27 Zukunft der Windmesse in Husum 29 Englischunterricht an Grundschulen 32 EU-Strukturfonds 35 Bei der Reform des EU-Saatgutrechts Vielfalt sichern! 40 Bericht zur psychosomatischen Versorgung in Schleswig-Holstein 41 Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen 43 Förderprogramm zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 44 Kinderschutz in Schleswig-Holstein 47 Entlastung des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
2 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Land- tages 19 Freie Berufe in Schleswig-Holstein 20 Jugendmedienschutz und Novellierung des JMStV 33 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive 46 Demokratische Grundstrukturen bei Verwertungsgesellschaften - Es wird eine Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen - 48 Bericht über Gespräche mit den muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde 51 Bedeutung des Kreuzfahrt- und Fährtourismus 53 Bericht für 2012 der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 54 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über seine Tätigkeit 2011 bis 2012



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