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26.09.13
10:46 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 11: Das Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. September 2013



TOP 11, Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 18/1124)



Martin Habersaat:
Das Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses

Warum tun wir das?
„Die Schule soll jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung vermitteln. Sie soll dazu ermuntern, eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten und gesellschaftliche Strukturen auch kritisch zu überdenken. Die Schule soll die Bereitschaft zur Empathie und die Fähigkeit fördern, das eigene Weltbild in Frage zu stellen und Unsicherheiten selbstvertrauend auszuhalten.“ Was für eine Aufgabe! Und wie wichtig. Festgehalten übrigens im neuen Schulgesetz.
Deshalb machen wir Schulpolitik. Um die jungen Menschen in diesem Land zu selbständigen Geistern zu erziehen, die Verantwortung für sich und andere übernehmen können und wollen. Und um jedem von ihnen die Möglichkeit zum bestmöglichen Schulabschluss und zu einem selbstbestimmten Leben zu eröffnen.
Deshalb war die Bildungspolitik ein Schwerpunkt des SPD-Programms zur Landtagswahl 2012. Deshalb sind Bildung und Aufklärung übrigens auch Schwerpunkte der Arbeit der SPD seit 150 Jahren. Und weil wir Koalitionspartner haben, denen die Bildung ebenso am Herzen liegt, nimmt die Bildung auch im Koalitionsvertrag die erste Position ein.
Wir haben klare Ziele für unser Land, und wir haben klare Ziele für die Bildungspolitik in unserem Land. Die SPD hat vor der Landtagswahl 2012 in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass wir einige 2



zentrale Veränderungen des Schulgesetzes von 2010 wieder rückgängig machen wollen, dass aber auch Bedarf besteht, einiges am Schulgesetz, wie es die Große Koalition 2007 beschlossen hat, geradezuziehen.
Wir müssen im Rahmen des Föderalismus auf der Länderebene die Gratwanderung schaffen zwischen unserem Anspruch, in der Bildungspolitik Vorreiter zu sein, und der Notwendigkeit, die Schulsysteme der 16 Bundesländer nicht nur in ihrem Output vergleichbar, sondern auch gegenseitig durchlässig zu machen.
Das künftige Schulgesetz macht unser Schulsystem einfacher, durchlässiger und damit auch kompatibler mit dem Schulwesen im Rest der Republik.
Wie sah der Weg aus?
Weil wir wissen, dass der Satz „Es gibt ein neues Schulgesetz“ nicht überall und nicht automatisch Begeisterung auslöst, haben wir vor die Schulgesetznovelle, die bei der Erreichung dieser Ziele helfen soll, den größten Bildungsdialog gesetzt, den es in Schleswig-Holstein jemals gegeben hat. Wir sind nach der Landtagswahl 2012 einen neuen Weg gegangen. Wir haben die Maxime der SPD aus den späten achtziger Jahren: „Stell Dir vor, es gibt eine Regierung, die hört Dir zu“ weiterentwickelt zu einem „Wir haben eine Regierung, die hört Dir nicht nur zu, die redet auch mit Dir“.
Frau Ministerin Wende hat den Dialogprozess, den sie mit großem Erfolg und maximalem Einsatz organisiert und geführt hat, in ihrer Rede gewürdigt und all denen gedankt, die sich daran beteiligt haben. Es gab drei große Bildungskonferenzen. Zum Auftakt in der Toni Jensen Gemeinschaftsschule in Kiel im September 2012 waren 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen – aus Politik, Schule und Wissenschaft. In den einzelnen Foren ging es um die Schulen und die Lehrerausbildung der Zukunft, um den Erhalt von Schulstandorten bei schrumpfender Bevölkerung und um Übergänge von Kita und Schule. Das Ministerium hatte Themen vorgeschlagen, die Teilnehmer konnten weitere ergänzen.
Viele Akteure, die sonst nur über Pressemitteilungen miteinander kommunizieren, sind miteinander ins Gespräch gekommen. Der Umgang miteinander war wertschätzend, das Klima konstruktiv. Positiv wurde von vielen Teilnehmern aufgenommen, dass die Ministerin, die 3



Staatsekretäre und viele Mitarbeiterinnen aus dem Bildungsministerium den ganzen Tag lang zuhörten, bei Sachfragen zur Klärung beitrugen und den Dialog sehr ernst nahmen.
Es folgten im Dezember 2012 Werkstattgespräche im Gymnasium Kronshorst. Eingeladen waren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Bildungskonferenz, mehr als 100 von ihnen kamen – darunter Schüler, Eltern, Lehrer, Schulträger und Beteiligte am Ganztagsunterricht. Sie alle informierten sich über die Zwischenergebnisse der seit der ersten Konferenz eingerichteten Arbeitsgruppen und brachten eigene Anregungen und Fragen ein.
Im Februar 2013 folgte die dritte große Veranstaltung am Regionalen Bildungszentrum Technik in Kiel. Eine wichtige Etappe war geschafft, es wurden Empfehlungen für das neue Schulgesetz verabschiedet.
Es war eine anstrengende Zeit für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen des Ministeriums, aber auch für viele, die sich an den Arbeitsgruppen beteiligten, von denen einige auch weiter bestehen. An dieser Stelle auch im Namen der SPD: Vielen Dank dafür. Bildungsministerin Wara Wende sagte zu, sich zur Anwältin der Empfehlungen dieser Bildungskonferenz zu machen. Und sie hielt diese Zusage ein, wie der heutige Entwurf zeigt.
Was die Landesregierung angeht, ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfes dieser Dialog zunächst beendet. Für uns als Parlament beginnt jetzt eine neue Phase des Dialogs, die nicht so innovativ, aber nicht weniger wichtig ist, nämlich die der schriftlichen und mündlichen Anhörung.
Wir werden natürlich nicht jede Anregung aus der Anhörung aufnehmen können, schon deswegen nicht, weil diese in vielen Bereichen völlig widersprüchlich sein werden, aber ich bin absolut sicher, dass es – wie bei früheren Schulgesetznovellen – auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen noch Änderungsanträge geben wird.
Was wird sich ändern?
Wir haben 2007 die damals bestehenden vier Schularten in der Sekundarstufe durch drei ersetzt. Das war als Zwischenschritt wahrscheinlich notwendig, aber es konnte keine langfristige Lösung sein, weil der Wille der Eltern und die Entscheidungen der Schulträger gezeigt haben, dass nicht die Regionalschule, sondern die Gemeinschaftsschule die wesentliche Alternative zum Gymnasium sein würde. Dem tragen wir jetzt Rechnung und werden bald in der Sekundarstufe I 4



nur noch die beiden Schularten Gymnasium und Gemeinschaftsschule haben. Das wurde von der Bildungskonferenz ohne Gegenstimme so empfohlen.
Neue Wege, zum Beispiel über organisatorische Verbindungen mit anderen Schulen, müssen wir für die Regionalschulen finden, die weniger als 240 Schülerinnen und Schüler haben. Das ist allerdings keine Folge der Schulgesetzänderung, sondern der bisher auch schon geltenden Mindestgrößenverordnung.
Deutschland und Schleswig-Holstein brauchen mehr junge Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung und mehr Hochschulabsolventen. Das heißt, dass es für jeden Schüler mit einem vertretbaren Fahrtaufwand möglich sein muss, eine Oberstufe zu besuchen, sei es an einem Gymnasium, an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Beruflichen Gymnasium.
Für die Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen gilt das, was wir auch im Dialogprozess immer wieder unterstrichen haben: Sie werden da eingerichtet, wo der Bedarf durch eine ausreichende Schülerzahl gesichert ist und wo eine neue Oberstufe keine bereits bestehenden in ihrem Bestand gefährdet. Warum tun wir das? Weil die Abiturquote nachweislich dort höher ist, wo die Dichte der Oberstufen höher ist. Kostet das mehr? Ja, wenn mehr Schülerinnen und Schüler als bisher eine Oberstufe besuchen. Aber mit Ausnahme der FDP habe ich bisher niemanden gehört, der dieses Ziel nicht teilt.
Wo keine neuen Oberstufen eingerichtet werden können, sollen Kooperationen von Gemeinschaftsschulen, Beruflichen Schulen und Gymnasien ermöglicht werden. Das wurde von der Bildungskonferenz mit großer Mehrheit empfohlen. Gute Initiativen hierzu gibt es beispielsweise auf dem Kieler Ostufer, in Mölln oder in Rendsburg.
Bei der Frage G8 und G9 konnte die Koalition beweisen, dass sie zwar nicht ohne Haltung, aber offen in den Dialog ging. Die Bildungskonferenz empfahl mehrheitlich den Grundsatz „G8 an Gymnasien, G9 an Gemeinschaftsschulen“, sie empfahl aber auch den Bestandsschutz für bestehende G9-Gymnasien. Daran halten wir uns, auch die GY-Gymnasien betreffend. Die Landeselternbeiträte der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, letztere gestützt durch jährliche Umfragen unter den Eltern, und die Landesschülervertretungen unterstützten den gerade genannten Grundsatz übrigens ausdrücklich. 5



Wir machen Schluss mit der Entkernung von Gemeinschaftsschulen, indem wir das gemeinsame Lernen mit Binnendifferenzierung wieder zum Leitprinzip machen. Die Abschaffung der abschlussbezogenen Klassen wurde von der Bildungskonferenz mit großer Mehrheit empfohlen, das Vorschaltgesetz der Koalition bestätigt. Ausgenommen bleiben natürlich die Flex-Klassen, in denen der Hauptschulabschluss angestrebt wird. Weiterhin bleibt es möglich, ab Klasse 7 in einzelnen Fächern nach Leistungsfähigkeit und Neigung zu differenzieren.
Wir werden uns in der Anhörung mit den Forderungen nach einer Flexibilisierung des Einschulungsalters auseinandersetzen, wobei wir aber darauf bestehen, dass das, was bereits bisher im Schulgesetz zur flexiblen Eingangsstufe steht, auch tatsächlich umgesetzt werden muss. Ein Zurück zur Rolle als bundesweiter Spitzenreiter bei der Rückstellung gibt es mit uns nicht. Im Übrigen halten wir das Vorgehen der Landesregierung für richtig, durch einen Erlass klarzustellen, dass nach der jetzigen gesetzlichen Regelung eine große Zahl von Begründungen für eine Beurlaubung vom Schulgesetz gegeben ist, keineswegs nur medizinische Probleme.
Manchmal wundert man sich, wie die öffentliche Debatte auf nachrangige Nebenschauplätze gerät. Ich habe mal herumprobiert und bei Wikipedia den Begriff „Erziehungswissenschaft“ eingegeben. Angezeigt wurde ein Artikel unter dem Stichwort „Pädagogik“ mit der Bemerkung „weitergeleitet von Erziehungswissenschaft“. Der Vorschlag, die althergebrachten Begrifflichkeiten zu entstauben, trägt der Tatsache Rechnung, dass Schule heute sehr viel mehr ist als die Vermittlung von Kenntnissen. Die Arbeitsteilung zwischen Elternhaus und Schule funktioniert heute anders als früher, und sie hat der Schule wesentlich mehr Verantwortung zugewiesen.
Mich überzeugt der Vorschlag der Ministerin, in Paragraph 3 Absatz 2 den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule als pädagogischen Auftrag zusammenzufassen und letzteren Begriff im Rest des Schulgesetzes zu verwenden. Das ist allerdings echt nicht meine größte Sorge, wenn es um die Schulen in Schleswig-Holstein geht.
Wer Kritikpunkte sucht, wird sie finden. Wer sich aber über diesen Dialogprozess und das heute vorliegende Ergebnis ausschließlich negativ äußert, kann außer der Schmoll-Ecke nichts gesehen haben. Und geht nicht wertschätzend mit den konstruktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenzen um. 6



Ich bleibe dabei: Noch nie war eine Schulgesetzänderung so gut vorbereitet wie diese.