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09.10.13
13:59 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Im Rahmen des geltenden Rechts kulante Lösungen suchen

Kiel, 9. Oktober 2013 Nr. 214 /2013



Martin Habersaat:
Im Rahmen des geltenden Rechts kulante Lösungen suchen Zur Berichterstattung über die Besoldungsabstufung für Schulleiter und andere Funktionsstelleninhaber bei sinkenden Schülerzahlen erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Dass sich die Eingruppierung von Schulleitern und Inhabern von Funktionsstellen nach der Schülerzahl richtet, ist weder neu noch ungewöhnlich. Entsprechende Regelungen finden sich in sämtlichen Landesbesoldungsgesetzen, weil der Verwaltungsaufwand an einer Schule mit 1.000 Schülern selbstverständlich höher ist als an einer mit 100.
Sinkende Schülerzahlen stellen die Betroffenen vor die unerfreuliche Wahl, entweder geringere Bezüge oder eine Versetzung an eine größere Schule zu akzeptieren. Die finanzielle Lage des Landes gestattet es nicht, eine generelle Besitzstandswahrung unabhängig von der Entwicklung der Schülerzahlen an der jeweiligen Schule zu garantieren.
Die SPD unterstützt die Landesregierung darin, bei Vorliegen besonderer persönlicher oder sozialer Gründe von einer Versetzung abzusehen, wenn die Entfernungen unzumutbar sind oder der oder die Betreffende in wenigen Jahren ohnehin in den Ruhestand geht. Auch das Argument, bergab dürfe es nicht schneller gehen als bergauf, muss berücksichtigt werden. Dies kann durch kulantere Übergangsfristen erreicht werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollten nicht zusätzlich demotiviert werden, sich auf Funktionsstellen und Schulleiterstellen zu bewerben. Es ist jedoch auch klar, dass sich jede Lösung im Rahmen des geltenden Beamtenrechts bewegen muss. Sollte es zu dessen Änderung konstruktive Vorschläge geben, sind wir zum Dialog bereit.