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19.02.14
16:20 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 6 (Änderung des Landesdatenschutzgesetzes): Es ist eine "Lex Weichert"

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 066 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2014

Innen / Änderung des Landesdatenschutzgesetzes



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Es ist eine „Lex Weichert“ In seiner Rede zu TOP 6 (Änderung des Landesdatenschutzgeset- zes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Im Hinblick auf das langjährige Wirken von Herrn Weichert in eigener Sache möchte ich meine Rede mit einem Zitat des US-amerikanischen Psychoanalytikers Erich Fromm beginnen:
‚[E]s ist eine Sache, die eigene Abhängigkeit und seine Grenzen anzu- erkennen, und es ist etwas völlig anderes, sich dieser Abhängigkeit hinzugeben und jene Mächte anzubeten, von denen man abhängt (...). Das eine bedeutet Demut, das andere Selbstdemütigung.‘
Wir müssen uns schon die Frage stellen, ob derjenige, der so vehe- ment auf eine Gesetzesänderung pocht, die ihm selbst die Möglichkeit gibt, im Amt zu bleiben, grundsätzlich noch als ‚unabhängig‘ zu be- zeichnen ist. Der – im Amt befindliche – oberste Datenschützer begibt sich mit diesem Vorstoß nämlich ganz offen und eindeutig in die Ab- hängigkeit der Mehrheit des Landtages. Dass die regierungstragenden Fraktionen dies wollen – und sogar belohnen wollen –, spricht nicht da- für, dass ihr Interesse an einem unabhängigen Landesdatenschützer groß ist.
Wer jetzt, wie der Kollege Burkhard Peters in seiner Pressemitteilung vom 10. Februar, behauptet, dass die
‚bisherige Begrenzung der Amtszeiten (…) eine Beschneidung der Un- abhängigkeit des Datenschutzbeauftragten‘
sei, der versucht, eine anrüchige Vorgehensweise durch Realitätsver- drehung rein zu waschen. Denn ich habe bisher noch keine plausible Begründung dafür gehört, warum gerade jetzt – wenige Monate vor Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 dem Ende der Amtszeit von Herrn Weichert – ein solches Gesetz drin- gend notwendig geworden ist.
Wenn es denn stimmen sollte, was Sie sagen, nämlich dass die An- gleichung an die Amtszeiten der anderen Beauftragtenstellen im Land für Sie der Maßstab gewesen sein sollte, dann müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, warum Sie sich fast zwei Jahre Zeit lassen, um diese Änderung plötzlich eilig anzugehen?
Sie sollten ehrlich damit umgehen: Es geht hier nicht darum, eine in- haltlich notwendig gewordene rechtliche Angleichung vorzunehmen, um einen Mangel zu heilen. Es geht Ihnen lediglich darum, mit einer Gesetzesänderung Herrn Weichert persönlich im Amt zu behalten.
Ihnen muss klar sein, dass Sie damit die Person Weichert über das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten stellen. Das ist weder sach- gerecht, noch hilft es dem Datenschutz in Schleswig-Holstein. Es hilft Herrn Weichert. Dass Sie das legitimieren wollen, ist ein politisches und moralisches Armutszeugnis.
Gerade die Grünen mit dem hohen moralischen Anspruch – den sie vor allem gegen andere richten – müssen sich fragen, inwieweit das grüne Parteibuch ausschlaggebend war, um eine solche Gesetzesänderung anzugehen.
Um es deutlich zu machen: Wir reden hier nicht über eine Petitesse. Wir reden über die Änderung eines Landesgesetzes, die mit der Mehr- heit dieses Hohen Hauses einem ehemaligen grünen Landtagsabge- ordneten eine Verlängerung der Amtszeit ermöglichen soll. Wer da im Brustton der grünen Überzeugung und mit größtmöglicher Empörung eine Vetternwirtschaft verneint, der streut den Menschen bewusst Sand in die Augen.
Der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Dr. Ralf Stegner, sag- te im Interview mit RTL Nord am 12. Februar folgendes:
‚Ich bin nicht dafür, Gesetze zu machen für Personen. (…) Es ist ein Gesetz, wonach sich der Amtsinhaber bewerben kann. Aber wer es wird, entscheidet das Auswahlverfahren.‘
Herr Dr. Stegner: Ich wette mit Ihnen, dass das Auswahlverfahren sich am Ende für Herrn Weichert entscheidet. Denn genau zu diesem Zweck wollen Sie dieses Gesetz beschließen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de