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20.02.14
18:01 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 33: Kernbrennstoffsteuer bis Laufzeitende der AKW erheben

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Februar 2014



TOP 33: Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer (Drucksachen 18/1479, 18/1507, 18/1547)



Olaf Schulze:
Kernbrennstoffsteuer bis Laufzeitende der AKW erheben

Wir sind uns doch alle seit längerem einig, dass die Atomkraft ein Auslaufmodell ist. Der Ausstieg ist beschlossen. Das heißt aber nicht, dass das Thema Atomkraft damit beendet ist. Wir wissen alle, dass uns die Folgen dieser Technologie noch Jahrhunderte beschäftigen werden und die Frage eines Endlagers für den strahlenden Müll, der weiterhin produziert wird, dringend gelöst werden muss.
Dies zeigen gerade die Meldungen der letzten Tage über rostige Fässer im AKW Brunsbüttel noch einmal sehr deutlich. Die Energiegewinnung aus Atomkraft war und ist ein Irrweg und hinterlässt uns gefährliche Lasten, die wir und viele nachfolgende Generationen zu tragen und zu finanzieren haben.
Der strahlende Müll muss dauerhaft sicher gelagert werden. Wir müssen uns jetzt um die Stilllegung der Atomkraftwerke, die Entsorgung des Atommülls und den Rückbau der Anlagen kümmern. Dieses wird noch, wie gesagt, lange Zeit in Anspruch nehmen und erhebliche Kosten verursachen, die von den Betreibern und den Steuerzahlern aufzubringen sind.
Gerade die Kernbrennstoffsteuer soll dazu beitragen, die Kosten der Lagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen zu decken und endlich auch die Endlagerfrage zu lösen. Und ich erinnere daran, dass auch für die Sanierung der Schachtanlage Asse erhebliche 2



Kosten anfallen. Dies war auch ein Grund dafür, weshalb die SPD-Bundestagsfraktion schon 2010 einen Antrag auf Einführung einer Brennelementesteuer gestellt hat.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat diesen Vorschlag der SPD im Zuge der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke aufgegriffen. Die Kernbrennstoffsteuer wurde zum 01.01.2011 eingeführt und bis zum 31.12.2016 befristet. Nun stellt man sich – auch gerade vor der aktuellen Situation in Brunsbüttel – die Frage, wozu eine Befristung? Die Besteuerung der Brennelemente führt zu einer Gleichbehandlung mit den fossilen Brennstoffen und deshalb macht eine Entfristung bis zum Auslaufen der Atomkraft nur Sinn. Weshalb sollten die Kraftwerksbetreiber für 6 Jahre bezahlen und dann wieder nicht? Das ist nicht nachvollziehbar und sieht eher nach einem politischen Deal mit den Betreibern aus.
Deshalb fordern wir, bis zum Ende der Laufzeit der Atomkraftwerke die Kernbrennstoffsteuer zu verlängern. Wir plädieren für die Annahme des Antrags der Koalitionsfraktionen. Den Antrag der Piraten lehnen wir ab.