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17.03.14
14:02 Uhr
Landtag

Aktualisierte Fassung: Themen der Plenarsitzung: kommunaler Finanzausgleich, Bäderregelung und Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein

29/2014 Kiel, 17. März 2014



Themen der Plenarsitzung: kommunaler Finanzausgleich, Bäderre- gelung und Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein


Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. März, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs, die Bäderregelung, die Zukunft der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein und die Wahl von Richtern des Landesverfassungsgerichtes.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. März, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 12 Erkenntnisse zur Tätigkeit des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1320), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1630), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) wird für neun Morde in den Jah- ren 2000 bis 2006 verantwortlich gemacht. Die inzwischen ums Leben gekommenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie die in München angeklagte Beate Zschäpe sollen, mit Unterstützung aus der rechtsextremen Szene, aus rassistischen Motiven Menschen mit aus- ländischen Wurzeln sowie eine Polizistin ermordet haben. Im Tatzeitraum haben sich Mund- los, Böhnhardt und Zschäpe auch mehrfach in Schleswig-Holstein aufgehalten. Die Piraten haben bei der Landesregierung nachgehakt, welche Erkenntnisse über diese Aufenthalte vorliegen und welche Schlüsse die Regierung aus der NSU-Mordserie zieht.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Die Auskünfte zu den Aktivitäten des Trios beim Urlaub auf Fehmarn, beim Besuch eines Ferienparks bei Plön oder zu einem möglichen Ausspähen von Anschlagszielen in Kiel sind spärlich. Erkenntnisse hierzu seien Teil der Ermittlungen des Generalbundesanwalts – „eine Weitergabe durch die Landesregierung ist nicht zulässig“, heißt es aus dem Innenministeri- um.

Ausführlicher nimmt die Landesregierung zu den Konsequenzen für die Landespolizei Stel- lung. Angehörige der Opfer hatten sich beklagt, die Polizei habe bei ihren Ermittlungen lange nicht in der rechtsextremen Ecke geforscht, sondern die Opfer beispielsweise in Verbindung mit der Mafia gerückt. „Eine konstruktive selbstkritische Fehlerkultur“ der Behörden kündigt das Innenministerium an. Hierzu gehöre ein sensibler Umgang mit Opfern und Hinterbliebe- nen, aber auch der Bereich „interkulturelle Kompetenz“ als Teil der Polizei-Ausbildung. Zudem sollen verstärkt junge Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewonnen werden.


TOP 15 Berichtsantrag zum Gedenkstättenkonzept der Landesregierung, Antrag der Fraktion der FDP, (Drs. 18/1649), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Vier Gedenkstätten in Ladelund, Husum, Ahrensbök und Kaltenkirchen erinnern an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in Schleswig-Holstein. Eine fünfte wird wohl zunächst nicht dazukommen. Ein Expertengremium des Bundes hat es im Februar abgelehnt, die Neu- landhalle, ein ehemaliges NS-Versammlungshaus in Dieksanderkoog (Kreis Dithmarschen), finanziell zu fördern. Die Landesregierung soll nun auf Antrag der FDP berichten, wie sich diese Entscheidung auf das Gedenkstättenkonzept des Landes auswirkt.

Der Koog an der Westküste war in den 1930er Jahren eine Mustersiedlung für überzeugte Nazis. Die dortige Versammlungshalle gehört inzwischen der evangelischen Kirche, die sie als Jugendbegegnungsstätte nutzte. 2010 wurde die Begegnungsstätte aus Kostengründen geschlossen. Das Kulturministerium wollte hier ein Museum einrichten. Zwei Millionen Euro wollte das Land hierfür ausgeben, weitere zwei Millionen sollte Berlin zuschießen. Nun kam das Nein. Begründung: Der Bau sei historisch nicht ausreichend bedeutsam.

Das Gedenkstättenkonzept des Landes aus dem Jahr 2012 sieht vor, Bundesmittel zum Er- halt der NS-Erinnerungsorte im Lande einzuwerben. Zusammen mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BSHG), die im Jahr 2002 mit dem Ziel gegründet worden ist, „überparteilich und landesweit die Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein langfristig“ zu sichern und auszubauen, will die Landesregierung außerdem die Gedenkstät- tenlandschaft im Norden neu gestalten. Die einzelnen Stätten sollen besser miteinander ver- netzt werden. Um die Außenwirkung der Erinnerungsorte zu vereinheitlichen, sind zudem



2 gemeinsame Logos, Hinweisschilder und Flyer geplant. Im Landeshaushalt sind hierfür 120.000 Euro angesetzt.

Stichwort: Die Gedenkstätten Im Lande

Gedenkstätte Ahrensbök: Das Konzentrationslager Ahrensbök war ein frühes oder auch wil- des Konzentrationslager. Es wurde im Oktober 1933 im Direktorenhaus einer ehemaligen Zuckerfabrik eingerichtet. Die etwa 300 Häftlinge kamen aus der Region und waren meist Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Sie mussten Zwangsarbeit leisten, wurden misshandelt und gedemütigt. Offiziell wurde das Lager im Mai 1934 aufgelöst. Nach der Auflösung wurden einige Gefangene in andere Lager eingewiesen. Die Gedenkstätte Ah- rensbök wurde im Jahr 2001 gegründet und befindet sich in dem einzigen in Schleswig- Holstein erhaltenen Gebäude, in dem ein frühes Konzentrationslager untergebracht war.

KZ-Gedenkstätte Husum-Schwesing: Vor den Toren Husums wurde im September 1944 ein Außenlager des KZ Hamburg- Neuengamme errichtet. Die rund 2.500 Häftlinge sollten die Verteidigungsanlage „Friesenwall“ bauen. In den drei Monaten bis zur Auflösung des Lagers am 29. Dezember 1944 starben mindestens 300 Menschen, viele weitere aber auch danach an den Folgen der miserablen Haftbedingungen. Die Gedenkstätte wurde im Jahr 1987 auf dem Lagergelände eröffnet. Seit dem Jahr 2001 erinnern 300 Stelen an die getöteten Lager- insassen.

Gedenkstätte Kaltenkirchen: Das Konzentrationslager Kaltenkirchen wurde im Sommer 1944 als Außenlager für das KZ Neuengamme errichtet. Die Häftlinge, zwischen 500 und 1.000, sollten dort den Militärflugplatz ausbauen. Bis zur Evakuierung des Lagers im April 1945 star- ben etwa 700 Menschen. Im Juli 1999 gründete sich der Trägerverein, der seitdem für den Ausbau und den Betrieb der Gedenkstätte verantwortlich ist.

KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund: Das Konzentrationslager Ladelund, im Norden von Nordfriesland, war ebenfalls ein Außenkommando des KZ Hamburg-Neuengamme. Es existierte vom 1. November bis 16. Dezember 1944. Über 2.000 Männer wurden als KZ- Häftlinge aus Neuengamme und Husum-Schwesing nach Ladelund transportiert, um den so- genannten „Friesenwall“ auszuheben. Bis zur Auflösung des Lagers starben über 300 Häftlin- ge. Die KZ- Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund ist die älteste KZ-Gedenkstätte Schles- wig-Holsteins und eine der ältesten in Deutschland. Sie pflegt seit Ende der 1940er Jahre das Gedenken an die Opfer. Bereits im August 1946 gab es an den Gräbern der Häftlinge die erste öffentliche Gedenkfeier, an der sich auch ehemalige Lagerinsassen beteiligten. Seit 1990 erinnert eine wissenschaftliche Dauerausstellung an das Schicksal der KZ-Häftlinge.



3 TOP 23 Kinderpornografie konsequent bekämpfen - Strafbarkeitslücken schließen, Antrag der Fraktion der CDU, (Drs. 18/1664), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Die CDU will die gesetzlichen Regelungen für Nacktbilder von Kindern präzisieren und bishe- rige „Regelungslücken schließen“. Die Union fordert ein klares strafrechtliches Verbot für Fo- tos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, auf denen aber keine expliziten sexuellen Hand- lungen zu sehen sind.

Die Nord-CDU reagiert damit auf die sogenannte Edathy-Affäre. Der Name des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy war Anfang des Jahres in Verbindung mit Ermittlungen gegen ein kanadisches Internetportal gebracht worden, das Nacktfotos von Kin- dern verkauft hatte. Dieser Fall habe „gezeigt, dass die bestehenden strafrechtlichen Rege- lungen nicht ausreichen“, heißt es aus der CDU-Fraktion.

Auch der Bundesrat strebt ein Verbot des gewerblichen Handels von Kinder-Nacktaufnahmen an. Ähnliche Bestrebungen für schärfere strafrechtliche Regelungen beim Kinder- und Ju- gendschutz gibt es auch im Bundesjustizministerium. Nach geltendem Recht ist es nicht strafbar, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen zu kaufen, die sie etwa beim Ba- den, Spielen, Toben oder in der Sauna zeigen – die auf Pädophile aber stimulierend wirken können.


TOP 13 Bäderverordnung neu verhandeln, Antrag der Fraktion der FDP, (Drs. 18/1633), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein klagen Einzelhändler über Umsatzeinbußen durch die neue Bäderrege- lung. Die FDP greift die Sorgen auf und fordert von der Landesregierung, neue Verhandlun- gen über die Sonntagsöffnung von Läden in Tourismusorten aufzunehmen: „Das Festhalten an der der neuen Verordnung hat ganz offensichtlich fatale Konsequenzen für den Tourismus und die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.“

Aus der Koalition wird Ablehnung signalisiert. Die jetzige Regelung sei ein „tragbarer Kom- promiss“, heißt es bei der SPD. Wer das Paket wieder aufschnüren wolle, riskiere eine Klage von Kirchen und Gewerkschaften vor Gericht. Die Folge könnte ein noch viel strikterer Sonn- tagsschutz sein, wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern.

Stein des Anstoßes ist der Kompromiss, auf den sich Wirtschaftsministerium, Gewerkschaf- ten, Handel, Tourismusbranche, Verbände und Kirchen im Streit um die Bäderregelung vor rund einem Jahr geeinigt hatten. Danach dürfen Geschäfte in Kur- und Erholungsorten nur noch zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sonntags für sechs Stunden statt bislang acht Stunden öffnen. Außerdem ist der Sonntagsverkauf zwischen dem 17. Dezember und

4 dem 8. Januar erlaubt. Zuvor konnten Läden sonntags in mehr als 90 Ferienorten durchge- hend vom 15. Dezember bis 31. Oktober ihre Waren anbieten, in der Zeit von 11 bis 19 Uhr. Die Läden dürfen Waren des täglichen Bedarfs verkaufen. Möbel- und Autohäuser, Baumärk- te und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen nicht öffnen.

Nach der Einigung vor einem Jahr haben die katholische und die evangelische Kirche ihren Normenkontrollantrag gegen die seit 2008 bestehende, wesentlich liberalere Bäderverord- nung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig zurückgenommen.


TOP 22 Zukunft der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1663), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig wird es wohl keinen Theater-Neubau am Hesterberg geben. Zu teuer, befand der Stadtrat Ende Februar. Dieser Beschluss ist der vorläufige Endpunkt einer jahrelangen Debatte – und wirft zugleich Fragen zur gesamten schleswig-holsteinischen Theaterland- schaft auf. Die Piraten regen nun eine unabhängige Evaluierung zur Lage der Spielstätten durch das Land an. Sie soll Grundlage für ein neues Theaterkonzept für Schleswig-Holstein sein.

Die Schleswiger Bühne gehört zum Schleswig-Holsteinischen Landestheater. An seinen zwölf Spielstätten beschäftigt das Landestheater 380 Mitarbeiter. Gesellschafter sind Kommunen und Kreise aus dem Norden des Landes und von der Westküste. Daneben gibt es große öf- fentliche Bühnen in Kiel und Lübeck.

Ein Grundproblem aller Bühnen im Lande ist das Geld. Denn die Löhne sind in den letzten Jahren angestiegen, und 80 Prozent der Theater-Ausgaben sind Personalkosten. Das Land hat seine Zuschüsse für Kiel, Lübeck sowie für das Landestheater demgegenüber jahrelang nicht erhöht. Aus dem Kommunalen Finanzausgleich floss zwischen 2006 und 2013 jährlich ein fester Betrag von 36,7 Millionen Euro an die Bühnen. Ende letzten Jahres hat die Koaliti- on angekündigt, die Landeszuschüsse ab 2014 bis 2018 um jährlich 1,5 Prozent aufzusto- cken.

Das sieht das Theaterkonzept des Kulturministeriums vor. Damit würden die Zuweisungen auf 39,54 Millionen im Jahr 2018 steigen. Das Land knüpft die Extra-Gelder allerdings an Be- dingungen: Die Theater sollen ihre „Zielgruppenarbeit“ verstärken und sich verstärkt an Kin- der, Jugendliche und Migranten richten. Sie sollen durch Koproduktionen und den Austausch von Inszenierungen selbst ihre Kosten herunterfahren, und sie sollen mehr mit der freien Theaterszene zusammenarbeiten.



5 TOP 24 und 41 Antrag zu Radarkontrollen und Bericht "Gesamtstrategie für Fairness und Sicherheit im Straßenverkehr, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1667), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1478), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1632), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen erreichen, dass es in Schleswig-Holstein keine versteckten Radarfallen für Autofahrer mehr gibt. Sie fordern die Landesregierung auf, die Geschwindigkeitsüberwa- chung durchgängig auf Hinweisschildern, im Internet und in den Medien offen anzukündigen. Zudem sollen die Einnahmen aus den Knöllchen nur für Verkehrssicherheitsmaßnahmen des Landes genutzt werden. „Wissenschaftliche Untersuchungen belegen längst, dass der Schutz- und Lerneffekt solcher versteckter Zufallsmessungen gleich Null ist“, so die Piraten.

Die Landesregierung legt zudem einen Bericht zur Gesamtstrategie im Straßenverkehr vor.

Einige Kernpunkte: Das Verkehrsministerium will das Radwegenetz im Lande auf den neues- ten Stand bringen. Außerdem soll das Thema „Sicher Fahrrad fahren“ durch Präventionsar- beit und Verkehrserziehung in den öffentlichen Fokus gerückt werden.

Obwohl Geisterfahrer einen geringen Anteil an Unfällen mit Personenschäden auf Autobah- nen haben, sind gerade diese Unfälle besonders folgenreich. Deshalb möchte die Landesre- gierung die vorhandenen Beschilderungen und Markierungen prüfen und Verbesserungsmög- lichkeiten ausschöpfen um Falschfahrten in Zukunft zu verhindern. Das Tempolimit von 130 km/h soll dem Bericht nach ebenfalls geprüft werden.

Auch ein besserer Schutz von Motorradfahrern sowie Überholverbote für LKW auf Autobah- nen stehen auf der Prüfliste des Ministeriums.


TOP 27 Streikrecht für bestimmte Beamtinnen und Beamte einführen, Antrag der Frak- tion der PIRATEN, (Drs. 18/1680), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Alle Beamten, die nicht wie z. B. Polizisten, Justizvollzugsbeamte oder Soldaten „hoheitlich“ tätig sind, sollen streiken dürfen. Das fordern die Piraten. Auf Landesebene soll zudem si- chergestellt werden, dass streikenden Beamten keine Nachteile entstehen. Das Streikrecht ergäbe sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, betonen die Piraten.

Streit um den Streik gab es schon in der Vergangenheit: In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2011 mehr als 1.800 Lehrer abgestraft, weil sie während der Unterrichtszeit an einem Warnstreik teilgenommen hatten. Die Mehrzahl der streikenden Lehrer erhielt einen Verweis - einen schriftlichen Tadel, der drei Jahre in der Personalakte steht.

6 TOP 26 Verwendung der ELER-Mittel, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1670), ge- planter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In der gerade angelaufenen EU-Förderperiode erhält Schleswig-Holstein deutlich mehr Geld aus dem Landwirtschaftsfonds ELER als bisher. Die CDU hakt nun bei der Landesregierung nach, wofür das Geld verwendet werden soll.

Knapp 266 Millionen Euro bekam das Land im abgelaufenen Förderzeitraum 2007 bis 2013 aus dem Brüsseler Topf. Von 2014 bis 2020 sollen es 419 Millionen sein, die teilweise vom Land kofinanziert werden müssen. Das heißt. Für jeden EU-Euro muss Kiel einen Euro zu- schießen.

Nach ersten Plänen aus dem Landwirtschaftsministerium sollen unter anderem die Bereiche Vertragsnaturschutz, Öko-Landbau und Breitbandversorgung stärker bezuschusst werden als bislang.


Donnerstag, 20. März, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 4 Gesetzentwurf zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/1648), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Erst im Januar haben SPD, Grüne und SSW das achtjährige Gymnasium in Schleswig- Holstein zum Regelfall gemacht. Nun wollen die Liberalen die viel diskutierte Schulgesetzän- derung wieder zurückdrehen: Gymnasien sollen wieder in eigener Verantwortung entschei- den, ob sie G8, G9 oder das sogenannte Y-Modell anbieten, also Turbo- und Langsam-Abi unter einem Dach. Der FDP-Gesetzentwurf orientiert sich in weiten Teilen an dem schwarz- gelben Schulgesetz aus dem Jahr 2011.

„Im gesamten Bundesgebiet ist der Trend zur Rückkehr zu G9 ungebrochen“, heißt es aus der FDP. In zahlreichen Bundesländern, darunter bei den Nachbarn Hamburg und Nieder- sachsen, gebe es entsprechende Initiativen. Schleswig-Holstein dürfe deswegen nicht „von der Entwicklung im Bundesgebiet abgekoppelt werden“ und zur „bildungspolitischen Insel“ werden.

Ein Hauptargument der G8-Gegner: Schüler seien so eingespannt, dass sie kaum noch Zeit für Freizeitsport, Musik oder Ehrenamt hätten. Dies habe die Koalition „bewusst ignoriert“, so die FDP.

7 TOP 17 Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals konkreter und schneller vorantreiben, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1652), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Nord-Ostsee-Kanal ist die meist befahrene künstliche Wasserstraße der Welt, das Rück- grat der Wirtschaft im Lande – und in weiten Teilen baufällig. Die Landespolitik legt sich seit Jahren in Berlin für die Sanierung ins Zeug. Nun ruft die FDP die Landesregierung auf, sich für einen zügigen Ausbau der Schleusen, eine Vertiefung sowie mehr Personal bei der Schiff- fahrtsverwaltung einzusetzen. Aktueller Anlass ist der Besuch der neuen Bundesverkehrsmi- nisters Alexander Dobrindt (CSU) im Norden Anfang März.

Dobrindt hatte bei seiner Visite in Brunsbüttel angekündigt, die geplante fünfte Schleusen- kammer an der Elbmündung werde in sechs Jahren zur Verfügung stehen. Der Bund werde die Finanzierung in jedem Fall sicherstellen. Das gelte auch für mögliche Kostensteigerun- gen. Medien hatten zuvor von einer möglichen Kostenexplosion von mehr als 100 Millionen Euro bei dem ursprünglich auf 375 Millionen Euro veranschlagten Projekt berichtet.

Zur Unterzeichnung einer Zielvereinbarung zwischen Bund und Land für den weiteren Aus- bau und die Sanierung des Kanals kam es bei dem Besuch nicht. Nach dem Willen von Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) sollte darin 2028 als Zielvorga- be für die gesamte Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals fixiert werden. Neben der fünften Schleusenkammer sind auch umfangreiche Sanierungen der bestehenden Schleusen in Kiel und Brunsbüttel sowie der Ausbau der 20 Kilometer langen Oststrecke geplant. Dieses Na- delöhr sollte nach ursprünglichem Plan bereits in diesem Jahr beseitigt sein. Dobrindt wollte jedoch keine Aussagen treffen, die über diese Wahlperiode und damit möglicherweise auch über seine eigene Amtszeit als Minister hinausgingen.

Im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll die Personalausstattung noch einmal überarbeitet werden. Da die Aufgaben am Kanal zunehmen, habe der Bund ein Interesse daran, auch das Personal zu steigern, wird Dobrindt zitiert. Konkrete Zahlen nannte er aber nicht.

Ein Dauerproblem beim Kanal sind die zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammenden Schleusen. In Brunsbüttel und mittelfristig auch in Kiel-Holtenau sind größere Sanierungen erforderlich. Während der größte Teil des rund 100 Kilometer langen Kanals längst ausgebaut wurde, ist der Ostabschnitt in die Jahre gekommen. Er soll ausgebaut werden, so dass grö- ßere und tiefer gehende Schiffe die Wasserstraße passieren können. Die Gesamtkosten für den Ausbau werden auf rund 1,5 Milliarden Euro geschätzt.



8 TOP 18 Keine weiteren existenzgefährdenden Vorschriften für die Landwirtschaft, An- trag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1653), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Umweltministerium will die Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefahren im Umfeld von Schweineställen senken und den Einbau von modernen Filtern vorschreiben. Gegen den Er- lass „Immissionsschutzrechtliche Anforderung an Tierhaltungsanlagen und an Anlagen zur Lagerung von Gülle“ regt sich jedoch Protest. Landwirte sehen hohe Kosten auf sich zukom- men. Die FDP greift die Kritik auf und fordert die Landesregierung auf, ihr Papier unverzüglich zurückzuziehen.

Mit den Abluftreinigungsfiltern sollen schädliche Emissionen begrenzt werden, die Mensch und Umwelt belasten. Aus den Ställen dringen nicht nur Gerüche, sondern auch Staub, Am- moniak und Stickstoff aus, die Filter auf dem neusten Stand der Technik erforderlich mach- ten, heißt es aus dem Umweltministerium.

Der Bauernverband klagt dagegen, der geplante Erlass sei „deutlich schärfer als die Erlasse in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, obwohl dort eine viel höhere Viehdichte besteht“. Besonders kritisiert wird die Filterpflicht, weil sie nicht nur für Neubauten gilt, sondern auch für Bestandsanlagen, die zum Teil aufgrund ihrer Statik gar nicht nachzurüsten seien. Ebenso spielt auch der finanzielle Faktor eine große Rolle, da die Nachrüstung Kosten von mehreren 100.000 Euro zur Folge haben könne.


TOP 28 Inklusion in den Schulen entschleunigen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1681), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Etwa 60 Prozent der Schulkinder mit besonderem Fördebedarf werden in Schleswig-Holstein an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Der Norden hat damit einen der bundesweit höchsten Werte in punkto Inklusion von behinderten und nicht behinderten Kindern und Ju- gendlichen. Dies bringe die Lehrer aber oft „an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“, moniert die CDU. Sie fordert, die Inklusion zu „entschleunigen“.

So will die Union die bisherigen Förderzentren als „Schulen mit Schülern“ erhalten. Die Koali- tion hat in ihrem Vertrag hingegen das Ziel gesetzt, die Förderzentren „zunehmend als Kom- petenzzentren zur Unterstützung anderer Schulen“ auszurichten. Außerdem fordert die CDU, die zusätzlichen Kosten durch die Inklusion zu erfassen und die entsprechende Fortbildung für die Lehrer sicherzustellen.

Nach Angaben der Landesregierung wurden in Schleswig-Holstein im Schuljahr 2012/13 von den 15.962 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 9.586 in den



9 Regelschulen unterrichtet. Damit haben 3,6 Prozent der Schüler in den Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen einen besonderen Förderbedarf.

Das Landessozialgericht in Schleswig hat Ende Februar einen folgenreichen Beschluss zur Inklusion gefasst: Demnach muss primär die Schule – und nicht ein vom Sozialamt bezahlter Schulbegleiter – sicherstellen, dass ein Kind mit einer Behinderung die Schule besuchen kann. Um den zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand aufzufangen, fordern die Kommunen nun Unterstützung vom Land.

Die Kultusminister der Bundesländer haben sich Mitte März im Grundsatz darauf verständigt, angehende Lehrer künftig in allen Studiengängen auf den gemeinsamen Unterricht von be- hinderten und nicht behinderten Kindern vorzubereiten.


TOP 3 Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene, Gesetz- entwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1040), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/1685), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplan- te Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Bürger können künftig die Sitzungen ihrer Gemeinderäte, Ratsversamm- lungen und Kreistage per Film- und Tonaufnahme im Internet verfolgen – wenn die Kommu- nen dies wollen. Der Landtag wird voraussichtlich einstimmig einen entsprechenden Passus in die Gemeinde- und die Kreisordnung aufnehmen. Die Kommunen können demnach „bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonbandaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind“.

Die Gesetzesänderung hat der Innen- und Rechtsausschuss einstimmig auf den Weg ge- bracht. Die Initiative zu dem Vorstoß stammt von den Piraten. Sie wollen so die Bürger stär- ker in die politischen Entscheidungen vor Ort einbinden.


TOP 9 Änderung des Brandschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/1665), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU will die schleswig-holsteinischen Feuerwehren verstärkt für Kinder und Jugendliche öffnen und dadurch dem Nachwuchsmangel bei den Brandbekämpfern entgegentreten. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes vor. Kinder sollen demnach mit sechs Jahren Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr werden können. Die Kinder sollen an keinem Übungsdienst und Einsätzen teilnehmen, sondern eine Früherziehung im Umgang mit Feuer erhalten.



10 Auch die Landesregierung hat angekündigt, noch in diesem Jahr die Kinderfeuerwehren in das Brandschutzgesetz aufnehmen zu wollen. Demnach dürfte die Feuerwehrunfallkasse auch Kinder unter zehn Jahren versichern.

Hintergrund des Vorstoßes: Die freiwilligen Feuerwehren im Lande leiden unter stetig zurück- gehenden Mitgliederzahlen und steigenden Einsätze. Nach Angaben des Innenministeriums werden in den kommenden zehn Jahren bis zu 40 Prozent der Einsatzkräfte aus dem aktiven Dienst ausscheiden. In Schleswig-Holstein gibt es schätzungsweise 1.400 freiwillige Feuer- wehren mit rund 50.000 Brandbekämpfern.


TOP 29 Bericht zur Offensive für bezahlbares Wohnen – Zwischenbilanz, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1682), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Gegen Wohnungsnot und hohe Mieten hat die Landesregierung Anfang 2013 die „Offensive für bezahlbares Wohnen“ gestartet. Nun beantragen die Koalitionsfraktionen einen Zwischen- bericht über den Erfolg der Aktion.
Im letzten und in diesem Jahr stehen laut Landsregierung insgesamt 180 Millionen Euro an Darlehen für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Das Land fördert bis zu 85 Prozent statt zuvor maximal 75 Prozent der Gesamtkosten einer neu gebauten Wohnung. Die Verzinsung der staatlichen Darlehen beginnt erst nach sechs Jahren mit einem alle drei Jahre steigenden Zinssatz von 0,25 Prozent. Die Mietobergrenzen der geförderten Wohnungen liegen je nach Region gestaffelt zwischen 4,85 Euro und 5,50 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete. In ein- zelnen Kommunen des Hamburger Umlands sowie in Kiel, Lübeck und auf Sylt können zu- dem auch Menschen in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, die mit ihrem Ein- kommen bis zu 20 Prozent über den sonst üblichen Einkommensgrenzen liegen. Für diese Wohnungen gilt eine Nettokaltmiete von sieben Euro pro Quadratmeter.


Freitag, 21. März, 10:00 bis 13:00 Uhr

TOP 6 Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 18/1659), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Landtag und Öffentlichkeit streiten seit Monaten über die Reform des Kommunalen Finanz- ausgleichs (FAG). Nun geht der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Innenministerium in die parlamentarische Beratung. In Kraft treten soll das neue Regelwerk nach Planung der Landesregierung am 1. Januar 2015. Ein Kernpunkt: die großen Städte und die meisten Ge-


11 meinden werden besser gestellt, während der Anteil der Kreise an den Gesamtmitteln sinkt. Dies hatte insbesondere beim Landkreistag für Proteste gesorgt.

In diesem Jahr werden rund 1,4 Milliarden Euro an Steuereinnahmen des Landes an Kreise, Städte und Gemeinden verteilt, 2015 sind es den Angaben zufolge voraussichtlich 1,5 Milliar- den Euro.

Jede Kommune könne ihre Aufgaben auch künftig wahrnehmen, heißt es aus dem Innenmi- nisterium. Die FAG-Reform mache keine Kommune arm. Zwei Drittel aller kreisangehörigen Gemeinden und Städte profitierten von der Reform. Steuerstarke Kreise, Städte und Gemein- den blieben weiterhin steuerstark.

Wegen der Reform müssten keine Kindergärten, Freibäder oder andere kommunale Einrich- tungen geschlossen werden. Das Land stelle sogar zusätzliche Mittel in Höhe von 13,5 Millio- nen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Kreise und kreisfreien Städte müssten die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr tragen, weil sie der Bund vollständig übernehme. Das entspreche einer Entlastung von insgesamt 121 Millionen Euro (49,7 Millionen Euro bei den kreisfreien Städten und 71 Millionen Euro bei den Kreisen) in diesem Jahr.

Nach 40 Jahren sei eine Reform des FAG überfällig, heißt es zudem. Das Geld fließe künftig dahin, wo die Aufgaben erfüllt würden, und jede Zahlung könne nachvollzogen werden. Zugleich sollen „unverständliche Festbeträge“ wegfallen – etwa die Zonenrandförderung für den Kreis Herzogtum Lauenburg in Höhe von rund einer halben Million Euro oder der Lan- deshauptstadt-Ansatz für Kiel in Höhe von 614.000 Euro jährlich.

Künftig sollen in besonderer Weise die sozialen Lasten bei den Kreisen und kreisfreien Städ- ten berücksichtigt werden. Es werde die tatsächliche Mehrleistung der Ober-, Mittel- und Un- terzentren oder der ländlichen Zentralorte im kommunalen Finanzausgleich abgebildet. Ge- meinden mit rückläufigen Einwohnerzahlen würden entlastet, da Zuweisungen nicht so schnell sinken sollen. Dadurch können sie Zeit gewinnen, sich an die veränderten Rahmen- bedingungen anzupassen. Auch die Aufgabenveränderungen aufgrund des demografischen Wandels sollen bei den künftigen Überprüfungen des Finanzausgleichs berücksichtigt wer- den.


TOP 11 Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsge- richts (Drs. 18/1686), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, ohne Aussprache, geheime Wahl



12 TOP 5 Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung, Gesetz- entwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/1651), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Seit 2012 müssen die schleswig-holsteinischen Kommunen von Bürgern oder Firmen, die vom Straßenbau vor ihrer Haustür profitieren, Ausbaubeiträge kassieren. Grundlage ist eine von der Koalition beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemein- deordnung. Diese Regelung will die FDP nun abschaffen und damit wieder zum vorherigen Zustand zurückkehren.

Die Liberalen wollen es den Kommunen freistellen, ob sie die Anwohner zur Kasse bitten, wenn Straßen ausgebaut werden, oder nicht. Damit knüpft die FDP an das vorher gültige schwarz-gelbe Gesetz an. Diese „Wahlfreiheit“ sei bürgerfreundlicher, so die Liberalen. Die Koalition hatte diesen Entscheidungsspielraum vor zwei Jahren abgeschafft, weil er einen Standortwettbewerb zu Lasten finanzschwacher Gemeinden mit sich bringe.


TOP 39 und 42 Wohnraumversorgung für Flüchtlinge, Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 18/1455(neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1543), geplanter Auf- ruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland und Schleswig-Holstein. Für die Unter- bringung der Menschen sind die Kreise zuständig – und das sorgt vielerorts für Probleme. Die Landesregierung berichtet über die Lage.

Schleswig-Holstein hat im Januar und Februar dieses Jahres 716 neue Asylbewerber aufge- nommen und damit 71 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Nach Angaben des Innenministeriums kam gut jeder fünfte Antragsteller aus Syrien. Es folgten Afghanistan mit einem Anteil von ebenfalls rund 20 Prozent und Serbien mit 14 Prozent.

In Deutschland insgesamt stieg die Zahl der Asylanträge im Februar im Vergleich zum Vor- jahresmonat um 69,1 Prozent auf 11.220. In Schleswig-Holstein erhielten zum 31. Dezember letzten Jahres gut 4.900 Asylbewerber die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Das waren 2000 mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit gab es 2013 insgesamt 127.023 Asylanträge, in Schleswig-Holstein waren es 4.073. Im Vergleich zum Vorjahr war das bundesweit eine Stei- gerung von 63,6 Prozent, in Schleswig-Holstein von 64,8 Prozent.

Vielerorts wohnen die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Unterkünfte können vom Land finanziell gefördert werden. Die Mittel hierfür wurden im Haushalt 2014 von 45.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, den der Landtag ebenfalls berät.



13 Derzeit findet bei den Kreisen und kreisfreien Städten eine Erhebung statt, die ein aussage- kräftiges Bild der Flüchtlingssituation- und Unterbringung zeichnen soll. Die Ergebnisse dieser Erhebung will die Landesregierung nach der Sommerpause dem Landtag vorlegen.


TOP 11 Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, geplanter Aufruf 12:50 Uhr



Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die März-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 18. März, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Ver- schiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



14 Reihenfolge der Beratung der 19. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. März 2014 12 Erkenntnisse zur Tätigkeit des „Nationalsozialistischen Unter- 35 10:00 grunds“ 15 Berichtsantrag zum Gedenkstättenkonzept der Landesregierung 35 10:35 23 Kinderpornografie konsequent bekämpfen - Strafbarkeitslücken schlie- 35 11:10 ßen 13 Bäderverordnung neu verhandeln 35 11:45

22 Zukunft der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein 35 15:00 24 + 41 Antrag zu Radarkontrollen und Bericht "Gesamtstrategie für Fairness 35 15:35 und Sicherheit im Straßenverkehr" 27 Streikrecht für bestimmte Beamtinnen und Beamte einführen 35 16:10 26 Verwendung der ELER-Mittel 35 16:45 Donnerstag, 20. März 2014 4 Gesetzentwurf zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien 70 10:00 17 Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals konkreter und schneller vorantreiben 35 11:10 18 Keine weiteren existenzgefährdenden Vorschriften für die Landwirt- 35 11:45 schaft

28 Inklusion in den Schulen entschleunigen 35 15:00 3 Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene 35 15:35 9 Änderung des Brandschutzgesetzes 35 16:10 29 Bericht zur Offensive für bezahlbares Wohnen - Zwischenbilanz 35 16:45 Freitag, 21. März 2014 6 Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzaus- 70 10:00 gleichs 11 Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 30 11:10 5 Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeinde- 35 11:40 ordnung 39 + 42 Wohnraumversorgung für Flüchtlinge 35 12:15 11 Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Landesverfassungsge- 20 12:50 richts



15 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/1696):


TOP 7 Gesetzentwurf zur Schaffung von Transparenz politischer Weisungen gegenüber Staatsanwälten 8 Gesetzentwurf zur Aufhebung der landesrechtlichen Vorschriften über die Berufstracht von Rechtsanwäl- ten 10 Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg 14 Rahmenkonzept für die Hospizversorgung in Schleswig-Holstein fortschreiben 16 Fluthilfen nach der Elbe-Flut und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen in Lauenburg 19 Realisierung der westlichen Elbquerung der A20 durch eine staatliche Infrastrukturprojektgesellschaft 20 Berichtsantrag - HSH Nordbank 21 Software Update für Schleswig-Holstein 25 Prüfung der Einführung des Digitalfunks durch den Landesrechnungshof 30 Schutz der Berufsbezeichnung „Restauratorin/Restaurator“ 33 Landes-Präventionsinitiative Diabetes Typ 2 34 Gesundheitliche Belastungen von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften 35 Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen pollen- und nektarsammelnden Insekten 36 Barrierefreien Haushalt im offenen Format veröffentlichen 37 Blaues Wachstum - marines und maritimes Wachstum Chance für Schleswig-Holstein 38 Demokratische Grundstrukturen bei Verwertungsgesellschaften



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
2 Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung 31 Informationsfreiheit im NDR-Staatsvertrag regeln 32 + Prüfung der Einrichtung eines Landesbergamtes 40



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