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19.03.14
17:36 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 27: Eine Teilung der Beamtenschaft darf es nicht geben

Innenpolitik
Nr. 159/14 vom 19. März 2014
Petra Nicolaisen zu TOP 27: Eine Teilung der Beamtenschaft darf es nicht geben
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen aus einer Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes zitieren, die dieser bei der letzten Diskussion über diese Frage im letzten Jahr abgegeben hat.
„Das Streikverbot gehört zu den essentiellen, den Status prägenden Kernelementen des Berufsbeamtentums. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Streikverbot einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.“
Und weiter heißt es:
„Das Beamtenverhältnis ist nicht teilbar: Man ist Beamter oder nicht.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 27. Februar nun eine Kollision der deutschen Rechtsordnung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Das Gericht regt daher eine Auflösung dieser Konfliktlage durch den Bundesgesetzgeber an.


Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Wie mit dem Urteil umzugehen ist bedarf einer genauen Analyse. Nicht angezeigt sind aber Schnellschüsse!
Eine Teilung der Beamtenschaft in solche, denen ein Streikrecht zugestanden wird und solche, denen es verwehrt bleibt, darf es meiner Ansicht nach auch weiterhin nicht geben. Ich möchte keine Beamtenschaft, die geteilt ist. Ich möchte keine Beamten erster und zweiter Klasse.
Aus diesem Grund halte ich auch die von den Piraten zum zweiten Mal angeregte Teilung der Beamtenschaft für einen falschen, ja für einen fatalen Weg.
Und wenn wir eine solche Diskussionen führen, dann müssen wir aufpassen, in welche Richtung wir uns bewegen. Denn was wäre die Folge einer solchen Zwei-Klassen-Beamtenschaft? Diejenigen, die Streiken dürften, wären dem Druck derer ausgesetzt, für die weiterhin das Streikverbot gilt. Ein Teil der Beamtenschaft müsste die Last der Durchsetzung von Forderungen tragen. Der andere Teil wäre zum Zuschauen verdammt.
Ich will nicht ausschließen, dass es eine Fortentwicklung des Berufsbeamtentums geben muss. Aber ich plädiere dafür, dass wir bei dieser Fortentwicklung behutsam vorgehen. Das Berufsbeamtentum, so wie es sich entwickelt hat und so, wie es das Grundgesetz vorsieht, ist eine der Säulen der öffentlichen Verwaltung. Und wenn es eine Fortentwicklung gibt, dann muss und wird dies auch weiterhin so bleiben.
Und deshalb bleibe ich dabei! Wir werden uns mit dem Urteil und seinen Folgen auseinandersetzen. Wir sollten diese Frage im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren. Aber wir sollten uns nicht einem vorschnellen Aktivismus verleiten lassen. Dafür ist das Berufsbeamtentum zu wichtig.
Der zweite Teil des Antrags geht aus meiner Sicht deutlich zu weit. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich eines auch sehr deutlich zu Ausdruck gebracht: Das beamtenrechtliche Streikverbot beansprucht weiterhin Geltung.
Es gibt, auch aus Sicht des Gerichts, keinen Grund für eine Vorwegnahme eventueller späterer Regelungen. Und es gibt insbesondere keinen Grund für eine Zwangsbeglückung der Beamten, die diese ohnehin ablehnt.
Unsere Beamtenschaft ist sich ihrer Verantwortung und ihres Status sehr bewusst. Sowohl der Vorteile, als auch der Nachteile. Und beider wird von Ihnen

Seite 2/3 akzeptiert.
Ich möchte allerdings die Landesregierung auf eine Feststellung des Gerichts doch noch hinweisen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
„Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.“
Ich bin daher sehr gespannt, wie die Landesregierung allen Beamtinnen oder Beamten die Anerkennung und Wertschätzung zum Ausdruck bringen wird, ohne einige Beamtinnen oder Beamte vom Tarifabschluss in den nächsten Besoldungsrunden abzukoppeln.



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