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27.03.14
12:37 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Der Dialog war auch bei der Stiftungsuniversität erfolgreich

Kiel, 27. März 2014 Nr. 066 /2014



Martin Habersaat:
Der Dialog war auch bei der Stiftungsuniversität erfolgreich
Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf für die Errichtung einer Stiftungsuniversität Lübeck erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Dem Bildungsministerium gebühren Lob und Anerkennung für die Erarbeitung eines Stiftungsgesetzes im Dialog mit allen Betroffenen. Mit diesem Gesetzentwurf wird dem Wunsch der Universität zu Lübeck und deren besonderer Situation in der Hansestadt Rechnung getragen. Er ist kein Schritt hin zu einer Privatisierung unserer Hochschulen, bietet der Universität aber die Chance, um zusätzliche Unterstützung zu werben. Ich hoffe, dass möglichst viele der positiven Effekte eintreten, die man sich in Lübeck von diesem Gesetz erwartet.
Während die schwarz-gelbe Vorgängerkoalition die Universität Lübeck schließen wollte, hat Bildungsministerin Wende diese in einen beispielhaften Dialogprozess eingebunden; noch nie sei die Universität so intensiv an der Erarbeitung eines Gesetzes beteiligt gewesen, erklärte Präsident Prof. Dominiak in der Pressekonferenz. Dass die Opposition, namentlich Daniel Günther (CDU), durch einen Plagiatsvorwurf vom eigenen Versagen ablenken möchte, ist da nur noch peinlich.
Unsere Hochschulen sind und bleiben Einrichtungen des Landes, auch die Universität zu Lübeck wird weiterhin den weitaus größten Teil ihres Budgets vom Steuerzahler erhalten; daraus ergibt sich für uns auch eine politische Steuerungsverantwortung für Landtag und Landesregierung. Diesem Umstand wird durch den Gesetzentwurf Rechnung getragen. 2



Was der SPD wichtig ist, wird in dem Gesetzentwurf berücksichtigt: Das Land zieht sich nicht aus der Finanzierung der Universität Lübeck zurück. Die grundsätzliche Geltung des Hochschulgesetzes auch für die Universität Lübeck wird nicht in Frage gestellt, besonders was ihre innere Organisation und ihre Mitbestimmungsrechte angeht. Die Universität Lübeck wird bis zum ersten Studienabschluss auch in Zukunft keine Studiengebühren erheben.
Eventuell noch offene Fragen können im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.