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10.04.14
14:33 Uhr
FDP

Korrektur!!! - Bitte diese Version verwenden! - Christopher Vogt zu TOP 4 und 25 (Anerkennungsgesetz und Anerkennungsfonds): Dieses Gesetz ist ein Schritt nach vorn im Wettbewerb um die besten Köpfe

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 178 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 10. April 2014

Wirtschaft / Anerkennungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Dieses Gesetz ist ein Schritt nach vorn im Wettbewerb um die besten Köpfe In seiner Rede zu TOP 4 und 25 (Anerkennungsgesetz und Anerken- nungsfonds) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschafts- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Das Gesetz gibt vielen Menschen die Chance, ihre im Ausland er- worbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse hier leichter anerkennen zu lassen. Meine Fraktion freut sich, dass wir dieses Gesetz heute beschließen werden. Es ist ein weiterer Baustein zur besseren Integ- ration von hier lebenden Menschen und auch zur Anwerbung qualifi- zierter Menschen, die zu uns kommen wollen und – eben auch nicht ganz uneigennützig – ein Schritt nach vorn im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem zunehmend globaler werdenden Ar- beitsmarkt. Auch wenn es ein wenig abgedroschen klingen mag: Die- ses Gesetz ist eine echte Win-Win-Geschichte. Ich habe nie verstan- den, warum Menschen aus anderen Ländern ihr Geld mit schlechter bezahlten Jobs verdienen müssen, weil ihre Abschlüsse nicht aner- kannt werden oder weil die Verfahren unnötig kompliziert sind.
Das ist nicht akzeptabel für die Betroffenen und unser Land kann es sich auch aus ureigenstem Interesse nicht mehr leisten, solche vor- handenen Potenziale liegen zu lassen. Viel zu lange hat unser Land das hierzulande vorhandene Potenzial von Menschen, die über im Ausland erworbene Qualifikationen verfügen, liegen gelassen. Darü- ber hinaus hat man damit insbesondere diesen Menschen Chancen verwehrt. Es ist bedauerlich, dass erst mit dem 2011 beschlossenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – ein unfassbar schönes deutsches Wort – dieses Problem wirksam angepackt wurde. Es wirkt ja mittlerweile irgendwie so selbstverständlich, aber ich kann mich noch gut an Wahlkämpfe und öffentliche Tiraden gegen die Zuwande- rung von qualifizierten Fachkräften erinnern. Das soll keine konkrete Schuldzuweisung sein. Das kam aus verschiedenen Ecken. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2
Ohne die Zuwanderung von Fachkräften und eine darauf abgestimm- te Gesetzgebung werden wir unseren Wohlstand auf Dauer nicht hal- ten können. Die Bundesagentur für Arbeit hat errechnet, dass das Erwerbspersonenpotenzial, also die Anzahl aller Menschen im er- werbsfähigen Alter, in Schleswig-Holstein bis 2025 um 70.000 und bis 2030 sogar um 240.000 Menschen abnehmen wird.
Wir sind bei der Anwerbung von Fachkräften mittlerweile auf einem guten Weg. Zwar hapert es vielfach an der Umsetzung und Anwen- dung der Vorschriften, aber die gesetzlichen Grundlagen haben be- reits weitreichende Fortschritte gemacht. Ein chinesischer Zuwande- rer sagte in der ‚Wirtschaftswoche’ vom 05. August des vergangenen Jahres, seine größte Schwierigkeit bei seinem Zuzug nach Deutsch- land sei die Wohnungssuche in Berlin gewesen. Die ‚Wirtschaftswo- che’ schreibt dazu:
‚Das hiesige Zuwanderungsrecht, lange durchzogen vom miefigen Dunst des Anwerbestopps, wurde ordentlich durchgelüftet. Gehobene Sprachkenntnisse etwa verlangen deutsche Behörden gar nicht mehr zwingend – wenn Unternehmen einen Job anbieten, dann wird ihnen die Integration ihres globalisierten Personals einfach anvertraut. Das, so das Urteil der Experten, bietet nicht mal das vermeintlich so libera- le Kanada.’
Das zeigt, wie liberal das Zuwanderungsrecht in den letzten vier, fünf Jahren geworden ist. Ich muss nicht betonen, dass das Wort ‚liberal’ bei mir sehr positiv besetzt ist.
Noch kurz zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung: Das Gesetz ist völlig richtig – ohne jede Frage. Und ich stimme Ihnen auch zu, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktion den Geset- zesentwurf weiter verbessert. Wir hatten – wie die Piraten ja auch – einen noch weitergehenden Änderungsantrag zur gestrigen Aus- schusssitzung eingereicht, der auf den Anregungen des Flüchtlings- beauftragten, des Flüchtlingsrates und des DGB basierte. Die fachli- chen Einschätzungen des Ministeriums haben uns dazu gebracht, diese vorerst zurückzustellen. Das war an der Stelle dann doch nicht so einfach, die genauen Folgen dieser inhaltlich richtigen Anregungen abzuschätzen. Weil wir das Verfahren nicht länger aufhalten wollten und das Gesetz ja auch relativ zeitnah evaluiert werden soll, haben wir unsere Änderungsvorschläge erst einmal zurückgezogen. Wir hat- ten wir dem Gesetz in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zu- stimmen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de