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10.04.14
15:33 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Landeszentrale für politische Bildung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7 – Einrichtung des Amtes einer/eines Pressesprecherin Landesbeauftragten für politische Bildung Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die Landtagsabgeordnete von 24105 Kiel Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Ines Strehlau: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 143.14 / 10.04.2014



Je unabhängiger eine Landeszentrale ist, desto besser kann sie arbeiten
Die Landeszentrale für politische Bildung hat eine bewegte Vergangenheit. Sie wurde im Jahr 2003 als Eigenbetrieb der Landesregierung eingerichtet und dem Bildungsministerium zugeordnet, 2005 folgte ein Wechsel zur Staatskanzlei, 2009 die Rückkehr zum Bildungs- ministerium. Zum 01.01.2011 beschloss der Landtag nach einer zweijährigen Beratung fraktionsübergreifend, die Landeszentrale für politische Bildung zukünftig dem Landtag zu- zuordnen.
Hauptgründe waren, dass sich die Position als Eigenbetrieb nicht bewährt hatte. Ziel eines Eigenbetriebes ist es eigentlich, ein Plus zu erwirtschaften, sich also von Zuwendungen des Landes unabhängig zu machen. Eine Landeszentrale für politische Bildung kann sich aber durch Verkäufe von Materialien oder Veranstaltungen nicht alleine finanzieren. Die Kon- struktion war also nicht gelungen.
Außerdem wollte man mit der Anbindung an den Landtag die Unabhängigkeit von Regie- rungsmeinungen erreichen. Als die Landeszentrale bei der Landesregierung angesiedelt war, mussten die Tätigkeitsberichte im Kabinett verabschiedet werden. Nicht ausgeschlos- sen, dass es im Kabinett eine Glättung im Sinne von Regierungsmeinung geben konnte. Wo blieb da die Unabhängigkeit der Landeszentrale?
Die Unabhängigkeit der Landeszentrale beim Landtag sollte durch eine Dienstordnung er- reicht werden, die ein weisungsunabhängiges Agieren ermöglicht.
Die Landeszentrale für politische Bildung ist im Moment dem Landtagsdirektor als Stabs- stelle zugeordnet. Dienstrechtlich und organisatorisch untersteht sie dem Landtagspräsi- denten, der diese Befugnisse dem Landtagsdirektor übertragen kann. Seite 1 von 2 Ein weiterer Grund für die Ansiedlung der Landeszentrale beim Landtag war, dass durch eine personelle Verzahnung mit dessen Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit sowohl inhaltli- che als auch finanzielle Synergien geschaffen werden sollten. Dies war bis zum 31.7.2013 der Fall. Die Leitung der Landeszentrale und die der Öffentlichkeitsarbeit des Landtages wurden von einer Person in Personalunion wahrgenommen.
Die angestrebten personellen Synergien bestehen nicht mehr, weil die Leitung der Öffent- lichkeitarbeit inzwischen mit der Pressestelle zusammengelegt wurde. Somit sind auch die inhaltlichen Synergien schwieriger zu realisieren. Zwei der Hauptargumente sind also weg- gefallen. Es stellt sich die Frage, ob dann die Ansiedlung beim Landtag noch sinnvoll und sachgerecht ist.
Mit der Ansiedlung beim Landtag hatten wir Neuland betreten. Einige Stellungnahmen hat- ten schon 2010 bezweifelt, ob das der richtige Weg sei. Ein Argument war, dass es keine Kontrolle durch das Parlament gäbe, wie bei der Angliederung an ein Ministerium. So hätte das Parlament zum Beispiel nicht die Möglichkeit der Anfragestellung gegenüber der Land- tagsverwaltung.
Außerdem gibt es, vorsichtig formuliert, Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen und den Landtagsspitzen, um die Neubesetzung der Leitung der Landeszentrale. Die Leitungsstelle droht im politischen Streit unterzugehen.
Ist da die Unabhängigkeit der Landeszentrale noch gewahrt? Oder wird sie zum Spielball widerstreitender politischer Interessen? Dies ist jedenfalls nicht ganz auszuschließen. Es muss uns aber gelingen, unsere Landeszentrale gut aufzustellen – unabhängig und über- parteilich!
Da ist die Position eines Beauftragten, angelehnt an den Status der Bürgerbeauftragten oder des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, eine nach Auffassung der Koaliti- onsfraktionen tragbare Lösung. Dort könnte die Landeszentrale ihre Funktion als „Spinne im Netz“ der politischen Bildungslandschaft gut umsetzen. Es könnten dort Projekte gebün- delt werden, die jetzt in unterschiedlichen Häusern verwaltet werden und so ihre Wirksam- keit erhöhen.
Auf diesem Weg könnte besser das Ziel erreicht werden, Menschen aller Altersgruppen und Interessenlagen für unsere Demokratie zu begeistern oder zumindest zu interessieren.
Wir werden zu unserem Gesetzentwurf natürlich eine Anhörung durchführen. Wir Grüne gehen offen in dieses Verfahren.
Zu fragen wäre beispielsweise, ob nicht das Kuratorium der Landeszentrale den Beauftrag- ten für politische Bildung auswählt. Im Kuratorium sind sowohl je ein VertreteInnen der Fraktionen sowie sachverständige Persönlichkeiten und VertreterInnen von Einrichtungen oder Verbänden vertreten, die mit Fragen der politischen Bildung befasst sind.
Wir haben es in der Vergangenheit in den meisten Fällen geschafft, Anträge zur politischen Bildung fraktionsübergreifend zu stellen. Lassen sie uns die Beratung im Bildungsaus- schuss nutzen, um zu versuchen diesen Konsens wieder herzustellen.
Noch einmal, eine starke Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig und über- parteilich sein. Mit einer qualifizierten Leitung an der Spitze. Je unabhängiger eine Landes- zentrale ist, desto besser kann sie arbeiten.
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