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15.05.14
16:33 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 15 + 20 + 41: Transparenz ist kein Selbstzweck

Medienpolitik
Nr. 276/14 vom 15. Mai 2014
Dr. Axel Bernstein zu TOP 15 + 20 + 41: Transparenz ist kein Selbstzweck
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Transparenz ist eines der ganz großen Schlagworte der Zeit. Das Parlament hat natürlich transparent zu sein - bis vielleicht auf die Anschrift von Abgeordneten. Die Regierung muss transparent sein – sie soll alles können, aber nichts wissen. Und natürlich müssen die Medien transparent sein.
Das ist alles richtig. Aber: Transparenz ist kein Wert an sich und kein Selbstzweck – und sie bedeutet nicht, dass jeder immer alles zu jeder Zeit wissen kann und muss. Da werden öffentliche Sitzungen der Rundfunkräte gefordert. Nichts dagegen, aber nur, wenn das nicht auf Kosten der Intensität der Beratungen geht.
Ein offenes, kritisches Wort zwischen Rundfunkrat und Redakteur kann der Programmqualität sehr dienlich sein. Der Zwang, immer alles druckreif und unangreifbar zu formulieren, tut nicht überall gut. Das scheint ja auch der Rundfunkrat so zu sehen. Oder gibt es dort eine Mehrheit für öffentliche Sitzungen?
In der Drucksache 18/1834 fordern die Piraten, weitere Informationen endlich offen zu legen, die sie längst auf der Homepage des NDR nachlesen können.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 In der Forderung nach Transparenz schwingt allzu oft der implizite Vorwurf mit, etwas würde verheimlicht – und das ist nicht redlich.
Es ist das Verdienst der Regierungsfraktionen, mit ihrem Antrag den richtigen Weg zur Regelung zu regelnder Dinge im Staatsvertrag vorzuschlagen. Höchst fraglich ist aber auch hier, ob alles, was Sie regeln wollen, zu regeln ist. Die Informationsfreiheit soll den Ländergesetzen entsprechend für den NDR geregelt werden.
Okay, aber gibt es dadurch Neues zu erfahren?
Oder ganz deutlich: Kollege Eichstädt, berichten Sie uns als Mitglied im Rundfunkrat doch mal, was der NDR bislang nicht veröffentlicht. Die angemessene Berücksichtigung der dänischen und friesischen Sprache soll verbindlich geregelt werden. Ich frage mich, was steht denn bislang im §5 des Staatsvertrages? Funktioniert das nicht? Oder wollen Sie weiße Salbe beschließen?
Aber die SSW-Kollegen bekommen noch ein Leckerli: einen eigenen Sitz im Rundfunkrat für die Minderheiten. Warum muss denn dafür die Zusammensetzung überprüft werden, liebe Mehrheitsfraktionen, lieber Kollege Eichstädt? Man kann doch jeden vorschlagen. Und: Wer soll denn dann raus?
Bei Ihrem Punkt 5, den Angeboten für Menschen mit Handicap und Angebote in leichter Sprache ist der NDR bundesweit Vorreiter. Noch ein Wort zum Antrag der FDP:
Richtig ist, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2011, der eine Senkung des Rundfunkbeitrags in Höhe der gesamten Mehreinnahmen vorsieht, nicht umgesetzt hat. Herr Albig – wir sind gespannt auf Ihre Ausführungen und die Erklärung, warum Ihr enormer Einsatz an dieser Stelle nicht erfolgreich war.
Und diesen enormen Einsatz wird es bei einem einstimmigen Parlamentsbeschluss ja wohl gegeben haben, oder? Sie selbst haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, für mehr Parlamentsinformation bei Staatsverträgen zu sorgen. Wir sind gespannt.
Richtig ist aber auch, dass wir nach wie vor dazu stehen, dass gewerbliche Kraftfahrzeuge von der Beitragspflicht befreit werden sollen. Diese Befreiung muss unmittelbar auf die geplante Evaluation Anfang 2015 folgen. Denn dann ist klar, ob es Spielraum für weitere Beitragssenkungen gibt. Wir stehen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sparsam arbeitet,

Seite 2/3 qualitätsorientiert, unabhängig und zeitgemäß.
Das sind keine kleinen Erwartungen. Aber die Anstalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ja auch keine kleinen Akteure.



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