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26.05.14
18:48 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Lehrkräftebildungsgesetz - Zehn Gründe für einen Verbleib auf dem Teppich

Kiel, 26. Mai 2014 Nr. 110 /2014



Martin Habersaat:
Lehrkräftebildungsgesetz – Zehn Gründe für einen Verbleib auf dem Teppich Zur heutigen Sondersitzung des Bildungsausschusses sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Wer aus konservativer Grundüberzeugung heraus das Ende des dreigliedrigen Schulsystems abgelehnt hat, lehnt konsequenterweise auch die Anpassung der Lehrerausbildung an die neue Schulwirklichkeit ab. Dieser Umstand und die Diadochenkämpfe in CDU und FDP haben für viel Wirbel in der Debatte um die richtige Lehrerbildung in Schleswig-Holstein gesorgt. Auch vor persönlichen Angriffen auf Bildungsministerin Wara Wende und Ministerpräsident Torsten Albig wurde nicht zurückgeschreckt. Bei allem Sturm im Wasserglas gibt es aber gute Gründe, auf dem Teppich zu bleiben:
I. Rückkehrrecht
1. Unser Hochschulgesetz regelt: Wer Präsident einer Hochschule in Schleswig-Holstein – und damit Beamter auf Zeit – wird und dafür ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgibt, hat im Anschluss an eine volle Amtszeit als Präsident Anspruch auf ein dem früheren Rechtsstand und dem früheren Gehalt entsprechendes Amt. (§23 Abs. 12 Satz 1 Hochschulgesetz)
2. Wer in Schleswig-Holstein Professor auf Lebenszeit ist, würde für die Dauer eines Ministeramtes beurlaubt. Nach dem Ende des Amtsverhältnisses als Mitglied der Landesregierung würde er in den Ruhestand versetzt oder ihm ein anderes Amt übertragen werden. (§ 3 Abs. 1+2 Landesministergesetz)
3. Prof. Dr. Wara Wende hat für das Präsidentenamt in Flensburg eine unbefristete Professur in Groningen aufgegeben. Sie ist keine volle Amtszeit lang Präsidentin der Universität Flensburg 2



geblieben, weil sie vorher Ministein für Bildung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein wurde. Deshalb gilt §23 Abs. 12 Satz 1 HSG nicht. Es gibt daher kein Rückkehrrecht, nach Ministergesetz eine Option, möglicherweise aber eine Regelungslücke. Die Übernahme eines Ministeramts ist schließlich kein unehrenhafter Grund für die Beendigung einer Präsidentschaft.
II. Kosten und Strukturen der Lehrerbildung in Schleswig-Holstein
4. Derzeit arbeiten an 393 Grundschulen, 87 Förderzentren, 33 berufsbildende Schulen, 100 Gymnasien, 149 Gemeinschaftsschulen und 47 Regionalschulen in Schleswig-Holstein etwa 28.000 Lehrerinnen und Lehrer auf etwa 22.600 Stellen. Das MBW geht davon aus, in einer Dekade jeweils ein Drittel dieser Lehrkräfte ersetzen zu müssen. Sinkende Schülerzahlen wurden berücksichtigt. Die Zahl der entsprechenden Studienanfängerinnen und -anfänger sollte allerdings größer sein, da erstens planwirtschaftliche Ansätze sich selten als erfolgreich erwiesen haben und zweitens im Optimalfall eine Auswahl unter den Bewerbern möglich sein sollte. Jobgarantien gibt es in keinem Ausbildungsgang, auch nicht für angehende Lehrkräfte.
5. Keine Hochschule in Schleswig-Holstein, auch nicht die CAU, könnte diesen Bedarf allein decken. Die Debatte um vermeintliche Doppelstrukturen geht an der Sache vorbei. Bereits heute gibt es im Bereich der Sekundarstufe I sogenannte Doppelstrukturen – weil sie benötigt werden. Zweispurige Straßen empfindet im Feierabendverkehr auch niemand als überflüssige Doppelstruktur.
6. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft hat seine Berechnungsgrundlagen mehrfach ausführlich dargestellt, zuletzt in der Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Mai und in der Landtagssitzung am 15. Mai. Alle Stellungnahmen, auch solche des Landesrechnungshofes, werden in den weiteren Beratungen berücksichtigt.
III. Das Lehrkräftebildungsgesetz
7. In ihrem Regierungsprogramm 2012 – 2017 schreibt die SPD Schleswig-Holstein: „Die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte muss den veränderten schulischen Strukturen angepasst werden. Wir streben eine Ausbildung nach Stufen statt nach Schularten an.“ Das ist nach wie vor unsere Position. Der Gesetzentwurf sieht deshalb folgende Lehrämter vor: Grundschule, Sekundarlehramt, Sonderpädagogik und das Lehramt an berufsbildenden Schulen. 3



8. Das Sekundarlehramt soll die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen umfassen. An der Universität Flensburg sollen die fachwissenschaftlichen Anteile gestärkt werden, an der CAU Pädagogik und Didaktik. Die Studiengänge an beiden Hochschulen sollen jedoch nicht, wie vom Rechnungshof vermutlich angenommen, völlig angeglichen werden. Eine individuelle Schwerpunktsetzung an den Hochschulen ist erwünscht.
9. Die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern war auch Teil des Bildungsdialogs. Mehr und besser eingebundene Praxisanteile, z.B. über das Praxissemester, wurden ebenso gefordert wie die Sicherstellung des fachlichen und pädagogischen Niveaus der Ausbildung, die Einführung von Modulen zur Inklusion und die Stärkung der Fachdidaktik als Grundlage für die Vermittlung des Fachwissens.
10. Dieses Sekundarlehramt wäre nicht bundesweit einmalig. Selbstverständlich findet so eine Ausbildung die Anerkennung der KMK. Diese hat zuletzt am 7. März 2013 mit dem Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ beschlossen, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten.