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20.06.14
14:53 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu den Fluthilfen nach der Elbe-Flut

Presseinformation Kiel, den 20. 6. 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 60 Fluthilfen nach der Elbe-Flut Drs. 18/1650

Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen guten Überblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierende Schadensentschädigung zu installieren.

Die Elbe-Flut im letzten Sommer wird nicht die letzte Überschwemmung gewesen sein. Wir
wurden belehrt, dass es so etwas wie eine Jahrhundertflut nicht geben kann. Immer neue
Rekordmarken werden geknackt.
Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen guten
Überblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierende
Schadensentschädigung zu installieren. Es wird nämlich in den nächsten Jahren wieder zu
Flutschädigungen kommen.
Fangen wir mit dem zweiten Punkt an, denn ausgerechnet hier hapert es. Ich lese auf Seite 7,
dass es Probleme bei der Auszahlung der Mittel des Ausbauhilfefonds gibt aufgrund von jeweils
anderen Bundeszuständigkeiten. Es stehen zwar ausreichende Mittel zur Verfügung, aber diese
kommen nicht dort an, wo sie gebraucht werden. Das ist absurd. Ziel sollte es dagegen sein, die
Schadensregulierung zu vereinfachen und Hilfeleistungen zu entbürokratisieren. Was nützt ein 2
Aufbauhilfefonds, wenn es Probleme bei Mittelabfluss gibt? Nicht viel. Die Betroffenen fühlen
sich doppelt bestraft. Der Grund für die Probleme ist vielleicht bei der hohen Priorität zu
vermuten, die die Bundesregierung der sogenannten Überkompensation von Schäden einräumt.
Das bedeutet, dass die Bundesregierung die Versicherungsgesellschaften nicht aus ihrer Pflicht
entlassen möchte und gleichzeitig verhindern will, dass für einen Schaden zweimal gezahlt wird:
nämlich einmal durch die Versicherung und dann noch einmal durch die öffentliche Hand.
Darum ist auch ein Rückforderungsvorbehalt ausdrücklich in die Aufbauhilfeverordnung
hineingeschrieben worden. An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen, ob diese Gefahr der
doppelten Bezahlung wirklich die erheblichen Auszahlungsverzögerungen rechtfertigt? Ich bin
davon überzeugt: nein. Hier muss der Bund grundsätzlich noch einmal über eine Bündelung der
Zuständigkeiten in Sachen Aufbauhilfe nachdenken. Die Landesregierung hat gezeigt wie es
geht, indem Verfahren vereinfacht und beschleunigt wurden. Der schnelle Erlass des
Ministerpräsidenten vom 13. Juni letzten Jahres hat entsprechende Soforthilfe auf den Weg
gebracht. Natürlich muss bei der Verwendung von Steuergeldern immer sorgfältig entschieden
werden. Andererseits gehört die Bündelung der Konsequenzen zu den Hausaufgaben, die in
Berlin noch nicht erledigt wurden. Diese Kritik kommt auch aus anderen Bundesländern, die vom
Elbe- bzw. Donauhochwasser betroffen waren.
Damit komme ich zur Zusammenarbeit entlang der Elbe. Wie bedeutend der
Hochwasserrückhalt in den oberen Elbeabschnitten ist, belegt der vorliegende Bericht noch
einmal eindrucksvoll. Der Scheitel wurde um zumindest 35 cm gemindert durch Überflutungen
im Bereich der Havel und der Saale. Wasser benötigt Platz. Wenn es eingeengt wird, nimmt es
sich diesen Platz. Darum sind die Verhandlungen der Elbe-Länder von zentraler Bedeutung. So
hohe Dämme und Schleusen kann Schleswig-Holstein gar nicht bauen, dass es zu kleine
Überflutungsflächen kompensieren könnte. Darum ist diese bundeslandübergreifende Arbeit so
wichtig. Die Elbe hält sich schließlich nicht an Landesgrenzen. Darum ist ein Nationales
Hochwasserschutzprogramm ausdrücklich zu begrüßen. Es ist doch nicht zu begreifen, dass die
Deichhöhen je nach Bundesland anders gemessen werden. Hier ist eine Harmonisierung und
bessere Abstimmung dringend notwendig. Bedauerlicherweise mussten erst mehrere 3
Flutkatastrophen Schaden anrichten, bevor ein Nationaler Plan überhaupt in Angriff genommen
wird. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nicht
unbedingt große Begeisterung für das Projekt erkennen lassen. Dabei hat sie den Nationalen
Hochwasserschutz eigentlich schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie verweist statt auf eigene
Aktivitäten auf die nächste Vollversammlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser. Die ist im
September, also 15 Monate nach der Katastrophe an der Elbe.
Hochwasserschutz ist teuer und das ist sicherlich ein Grund, verbindliche Entscheidungen immer
mal wieder zu vertagen. Hier wünsche ich mir von der Bundesregierung mehr Engagement.
Das wäre auch im Sinn der Lauenburgerinnen und Lauenburger, die genau wissen, dass nach der
Flut vor der Flut ist. Sie wollen in der Stadt bleiben, leben und arbeiten. Dafür benötigen sie aber
eine verlässliche Perspektive. Die Vorschläge für einen neuen, innovativen Hochwasserschutz
liegen jetzt auf dem Tisch. Eine rasche Entscheidung für eine Alternative und eine schnelle
Umsetzung stehen an der Elbe jetzt ganz oben auf der Prioritätenliste.