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11.07.14
13:46 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Tötung von männlichen Eintagsküken

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 33 – Tötung von männlichen Eintagsküken stoppen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Detlef Matthiessen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 312.14 / 11.07.2014


Nicht dem Sofortismus verfallen
Die Piraten als Antragsteller wollten sich dem deutlichen Mehrheitsvotum aller anderen Fraktionen im Ausschuss nicht anschließen. Ich nehme hier für diese gemeinsame Po- sition Stellung, die Ihnen in der Drucksache 18/2014 vorliegt.
Wir haben den Antrag der Piraten sehr ausführlich in mehreren Sitzungen im Umwelt- und Agrarausschuss beraten. Ich möchte vor allem dem fälschlichen Eindruck entge- genwirken, die Piraten seien die Retter der Eintagsküken, alle Übrigen seien gegen Tierschutz.
Bei einem Blick in den Text der Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agraraus- schusses vom 12.06.2014 wird das deutlich:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist sich darüber einig, dass das sinnlose Töten von männlichen Eintagsküken unerträglich ist. Der Landtag ist sich ferner darüber einig, dass die bevorstehende gerichtliche Klärung der in Nordrhein-Westfalen erlassenen Ordnungsverfügungen abzuwarten ist, bevor weitere Schritte in Schleswig-Holstein un- ternommen werden. Bis dahin bittet der Landtag die Landesregierung zu klären, ob auf der Basis der aktuellen Forschung Lösungsansätze für das Problem in Schleswig- Holstein hergeleitet werden können.“
Wir machen deutlich, dass das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht in Schleswig-Holstein nicht geduldet wird. Es ist gut, dass Nordrhein-Westfahlen, ein Land, das als Hochburg der Geflügelzucht gilt, vorangeht und diese Praxis verbietet. NRW hat die Kreise angewiesen, den Brütereien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbe- reich per Ordnungsverfügung dies zu untersagen. Damit hat die Landesregierung in Düsseldorf unmittelbar auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster vom 10. Juli 2013 reagiert. Seite 1 von 2 Diese Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster anlässlich der Einstellung eines Ermitt- lungsverfahrens gegen eine Brüterei ist aber nicht, wie häufig falsch dargestellt, eine ju- ristische Klarstellung, dass bei der Tötung von Eintagskücken ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Dies kann nur durch ein Gerichtsurteil geschehen. Und, wie zu erwarten war, haben die betroffenen Brütereinen umgehend Klage gegen die Ver- botsverfügung erhoben.
Ist die Tötung ohne Verwertungsziel bzw. wenn sich die Verwertung des frisch ge- schlüpften männlichen Kükens, z.B. als Tierfutter, nur sekundär aus der wirtschaftlichen Nichteignung zur Mast ableitet, ein vernünftiger Grund im Sinne der §§ 1 und 17 Tier- schutzgesetz?
Ich persönlich denke: Nein und teile damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster. Die gerichtlichen Verfahren laufen. Mit Entscheidungen ist demnächst zu rechnen.
Die Faktionen sind sich mit Ausnahme der Piraten einig, einig auch mit der Landesre- gierung, dass der Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren in NRW abgewartet wer- den sollte, zumal die Legehennenzucht in Schleswig-Holstein, ganz im Gegensatz zu NRW und Niedersachsen, nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Auch in Nieder- sachsen ist man nicht in einen Sofortismus verfallen. Auch dort ist die Debatte eben- falls nicht abgeschlossen.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen einstimmigen AMK-Beschluss vom 3.4.2014 in Cottbus hinweisen: Alle Länder bitten den Bund, Forschungsinitiativen intensiv zu un- terstützen und schnellstmöglich Ergebnisse vorzulegen, mit dem Ziel, auf das Töten männlicher Eintagsküken zu verzichten.
So entwickelt gerade die Uni Leipzig mit dem Jenaer Fraunhofer Institut der TU Dres- den ein endokrinologisches Verfahren (Messung Östronsulfat-Gehalt) zur Frühdifferen- zierung. An anderer Stelle geht es um Geschlechtsdiagnose mit Hilfe Infrarotspektro- skopie. Auch Laser-Verfahren und Dotterblutentnahme wird beforscht.
Das sei hier jedoch nur Randbemerkung. Uns geht es vor allem im Hinblick auf siche- res Verwaltungshandeln, um die Klärung der rechtlichen Situation. Wir möchten daher das hohe Hause bitten, den Antrag der Piraten abzulehnen und der Ausschussempfeh- lung zuzustimmen. ***



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